Diskussion:Oberlandesgericht Kattowitz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Malabon in Abschnitt Kategorie:Historisches Gericht (Preußen)
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Zum vom Himmel gefallenen Gericht[Quelltext bearbeiten]

Es ist bei so einer "historischen" Institution wohl sinnvoll zu erwähnen, dass es sich um ein in Teilen annektiertes Gebiet handelt, in dem der Gerichtsbezirk "errichtet" wurde. Die im Artikel behauptete Zuständigkeit "Bezirke der Landgerichte Beuthen-Kattowitz, Bielitz, Gleiwitz, Neisse, Oppeln, Ratibor und Teschen aufgeteilt in Amtsgerichtsbezirke, die zuvor in den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Breslau fielen" hat ja dort 1939 genau so nicht bestanden.

Erst dann wird auch die Art der Rechtsprechung als deutsches Besatzungsinstrument in Polen verständlicher (die weiter unten erwähnten NS-Sondergerichte und das besondere SS-Haftlager in diesem Zuständigkeitsbereich: das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau). Deshalb Polen mal zu erwähnen und die völkerrechtliche Besonderheit zu berücksichtigen war dringend. Das gehört ja auch zu der in der WP üblichen Politik guter Nachbarschaft - besonders bei diesen beiden Staaten, wenn es um die Epoche 20. Jahrhundert geht.

Noch eine Frage zum zitierten Weblink www.territorial.de/reich/justiz: ist das ein für WP-Links geeignete Webseite? Es werden dort als Rechtsquelle nur Gesetze des (ehemaligen) Preußischen Staats und Führererlasse genannt? --bios 14, 22:09, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Natürlich ist historische Kontextualisierung sinnvoll und danke, dass du dies mit dem Hinweis auf ein in Teilen vom nationalsozialistischen Deutschen Reich annektiertes Gebiet im Artikel ergänzt hast. Die Zuständigkeit, die zuvor für das OLG Breslau bestand, bezieht sich auf den Zeitraum nach der Besetzung - präzise auf das Frühjahr 1941 wie im Artikel ausgeführt. Es sollte ein Artikelstart sein, da das OLG Kattowitz als Einziges noch einen Redlink hatte. Das der Artikel mit anerkannter Sekundärliteratur ausbaufähig ist, liegt auf der Hand. Die Seite www.territorial.de wird in mehreren Artikeln angeführt, ich sehe da kein Problem. --Schreiben Seltsam? 02:40, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Behauptete Zurückhaltung ?[Quelltext bearbeiten]

Für die Aussage über "war die Rechtsprechung der zivilen Strafgerichtsbarkeit eher zurückhaltend" reicht die Nennung der angeblichen Todesurteile des SS-internen Standgerichts im KZ nicht aus. Die Problematik liegt hier ja in der Widersprüchlichkeit der SS-internen Pseudojustiz mit dem Anspruch eines OLG nach "ordentlichen Verfahrenswegen". Hierfür wäre eine Beurteilung der sonstigen ausgesprochenen Strafen und der zu Grunde gelegten Straftatbestände erforderlich. Dann käme es erst zu einem Vergleich mit der Urteilspraxis von OLG-Gerichten im "sonstigen" Reichsgebiet. --bios 14 23:07, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Stimmt, daher habe ich auch von Beginn an überlegt ob ein Großteil des zweiten Absatzes ohne diese Gegenüberstellung überhaupt in den Artikel soll. --Schreiben Seltsam? 02:42, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ja, dann sollte die Textpassage entweder rausgenommen werden oder zumindest die methodische Problematik benannt werden. Wahrscheinlich hattest du eine Quelle für die Zahl 5000. Bin eher für die Beschreibung. Das OLG wird sich kaum als "milde" Instanz verstanden haben. Das Standgericht diente vermutlich der systeminternen Aktenpflege ( ? - das ist ohne Beleg). --bios 14 16:50, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Natürlich, sie ist doch im Artikel als Referenz angegeben (Becker) .... --Schreiben Seltsam? 18:20, 14. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Nein, nur meine Bemerkung war ohne Beleg. Deshalb kam das einschließende Satzzeichen danach. LG --bios 14 00:40, 15. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Urteil gegen SS-Unterscharführer Viktor Pestek[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel Viktor Pestek (1924 —1944), SS-Unterscharführer, im KZ Auschwitz-Birkenau Wachmann, wird ein Urteil des SS-Gerichts gegen diesen SS-Mann wegen Gefangenenbefreiung zitiert, Todesstrafe. Wenn, dann ist es wahrscheinlich geeignet, um die Sondergerichtsbarkeit der SS an einem seltenen und extremen Beispiel zu erläutern. In Dachau etc. diente sie ja ab 1933/34 vor allem als Schutz gegen die allgemeine Strafverfolgung von Taten der zu Hilfspolizisten deklarierten SS-Männer.

Hinweis zur evtl. Verwendung hier, --bios 14 23:53, 17. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Sondergericht ≠ SS- und Polizeigericht --Schreiben Seltsam? 00:15, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Nein Sondergerichtsbarkeit hat nichts mit Sondergerichten zu tun. Bezieht sich auf die separate Zuständigkeit bei SS-Angehörigen in Strafprozessen. Hm --bios 14 00:27, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Pestek soll durch ein SS- und Polizeigericht verurteilt worden sein laut Bogers Aussage. --Schreiben Seltsam? 00:32, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Richtig. Deshalb erfolgte kein Beitrag unter Sondergerichte. Dir ist anscheinend die Terminologie nicht bekannt. Denn die hier zutreffende Sondergerichtsbarkeit bezieht sich auf einen anderen Sachverhalt. bios, 18.1.
ichverweise auf meinen ersten Beitrag im Thread, damit ist alles gesagt. --Schreiben Seltsam? 11:40, 27. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Personen am Oberlandesgericht[Quelltext bearbeiten]

Da der hierbei aktive Benutzer bei seinen Streichungen nicht vorab die Diskussion zur Einigung benutzt und eine EW beginnt, hier also nochmals die ergänzten Personendaten:

Präsidenten des Oberlandesgerichts
  • 1941–1943: Johannes Block[1] (1881 — 1945; Jurist, NSDAP-Parteimitglied seit 1. März 1933, nach Kattowitz Präsident des Kammergerichts in Berlin)
  • 1943–1945: Karl Drendel[2] (1890 — unbekannt; Jurist und SS-Führer)
Generalstaatsanwälte am Oberlandesgericht

_______

  1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 53.
  2. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 118f.
  3. Zeitschrift "Deutsche Justiz", hrsg. vom Reichsminister der Justiz, Nr. 35 vom 29. Oktober 1943, S. 500.
  4. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 599.
  5. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 218.

Prinzipiell will WP in seinen Artikeln möglichst umfassend und selbständig informieren. Der Verweis auf Links als Streichbegründung widerspricht dem.

Generell gibt es keine Norm, ob und in welcher Form Personen in WP-Artikeln über die OLG erwähnt werden. Da das Gericht teilweise in einem besetzten Land in einer sehr kurzen Periode aktiv wurde, erscheint die Nennung sinnvoll. Auch in diesem Fall geben die kompletten Personendaten diverse Auskünfte, die im historischen Zusammenhang interessant sein können. Amtszeit, Berufung in welchem Alter, evtl. Charakterisierung der Karriere und sonstiger juristischer oder polit. Relevanz. Tod. Bei dadurch gewecktem Interesse können Lesende den Link benutzen. Der Streichung und subjektiven Auswahl der Angaben durch einen Koautor wurde und wird widersprochen.

Die in der Editzeile als Begründung genannte „Norm“, dass in einem NS-Gericht NS-Juristen eingesetzt werden, ist mir und wahrscheinlich den meisten Lesenden bisher nicht bekannt. Das bezieht der Benutzer wahrscheinlich auf die vermerkte Parteizugehörigkeiten. Generell OLGs als NS-Gericht zu bezeichnen ebenfalls nicht. (Übrigens im Unterschied zu den „Sondergerichten“ wie dem Volksgerichtshof) Ich vermute POV. --bios 14 11:51, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Der hier aktive Benutzer hat den Artikel angelegt und natürlich in der Zusammenfassungszeile eine Begründung geliefert wie in der Versionsgeschichte des Artikels zu lesen ist. Der Artikel listet die OLG-Präsidenten sowie Generalstaatsanwälte (die im Artikel sehr übersichtlich aufgeführt sind) und die als Personenartikel verlinkt sind. WP funktioniert nach dem Baukastensystem, in den Personenartikeln sind Mitgliedschaften zu NS-Organisationen enthalten. Auch bringt es keinen Mehrwert die Lebensdaten und NS-Mitgliedschaften aufzuführen - letztere deswegen nicht, da an diesem ausschließlich während der NS-zeit bestehenden OLG natürlich die OLG-Präsidenten und Staatsanwälte Parteimitglieder waren. Wären die Artikel nicht vorhanden, dann sähe die Sache anders aus. Ansonsten erinnert mich dein Text an Benutzer:Asdfj. --Schreiben Seltsam? 21:15, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Änderungsvorschlag Einleitungstext[Quelltext bearbeiten]

Einleitungstext

− − Das Oberlandesgericht Kattowitz war ab April 1941 ein Gericht in Ostoberschlesien während des Zweiten Weltkriegs. Nach der völkerrechtswidrigen Annektion von Teilen Oberschlesiens (siehe Volksabstimmung in Oberschlesien) von 1922 bis 1939 war Kattowitz Hauptstadt der nun polnischen gewordenen Województwo śląskie (deutsch: Autonomen Woiwodschaft Schlesien) in der Zweiten Polnischen Republik. Durch den Polenfeldzug im September 1939 und infolge der deutschen Rückgliederung Oberschlesiens in das Deutsche Reich, wurde Kattowitz 1941 die Hauptstadt des deutschen Gaus Oberschlesien, die in Ostoberschlesien lag. Das deutsche Oberlandesgericht Kattowitz bestand bis zur Einnahme Oberschlesiens durch die Rote Armee im Jahr 1945. Danach gehörte das Gebiet zur Volksrepublik Polen.--79.240.209.199 19:24, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ja, werde es als Kompromiss noch etwas anpassen. --Schreiben Seltsam? 21:16, 18. Jan. 2018 (CET)Beantworten
„wurde Kattowitz 1941 die Hauptstadt des deutschen Gaus Oberschlesien“. Das trifft nicht zu. Der Gau Oberschlesien war eine Verwaltungseinheit der NSDAP. Die Formulierung „Hauptstadt des Gaus“ suggeriert, dass es sich um ein staatliches Territorium handelte. Ich vermute, dass Kattowitz Sitz des Oberpräsidenten der Provinz Oberschlesien war. Nur auf die staatliche Zugehörigkeit kommt es in diesem Zusammenhang an. --Malabon (Diskussion) 20:14, 1. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Kategorie:Historisches Gericht (Preußen)[Quelltext bearbeiten]

Diese Kategorie ist insofern missverständlich, als die Justiz seit den Verreichlichungsgesetzen der Justiz 1934/1935 eine Reichsangelegenheit war. Das OLG Kattowitz mit den ihm nachgeordneten Landgerichten Bielitz und Teschen war nie ein preußisches Gericht. Man könnte die Kategorie allenfalls damit rechtfertigen, dass es in Preußen lag. Allerdings kommt es auch in anderen Fällen auf die Trägerschaft, nicht auf die territoriale Lage an. Das Reichsgericht ist in die Kategorie:Historisches Gericht (Deutschland) eingeordnet, nicht in die Kategorie:Historisches Gericht (Sachsen), obwohl es in Leipzig lag. --Malabon (Diskussion) 20:33, 1. Dez. 2022 (CET)Beantworten