Diskussion:Offizier des militärfachlichen Dienstes

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Sehe: Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Vom 28. Mai 2021.

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

(2) Die Einstellung erfolgt als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit.

Creuzbourg (Diskussion) 12:19, 22. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Was genau ist veraltet?--Asperatus (Diskussion) 20:27, 22. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Zugelassen werden kann, wer mindestens den Dienstgrad eines Feldwebels erreicht hat (§ 40 Abs. 1 SLV),[A 1] Damit ist die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes die einzige Laufbahn für Soldaten der Bundeswehr, auf die sich keine Ungedienten bewerben können.
alle Offiziere des militärischen Fachdienstes sind Berufssoldaten. Creuzbourg (Diskussion) 20:59, 22. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dann ändere es doch?--Asperatus (Diskussion) 15:01, 23. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

OffzMilFD oder OffzMilFd. Ggf. im ersten Abschnitt einfügen. Habe gerade keine Quelle dafür zur Hand. 91.221.58.29 08:09, 25. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]