Diskussion:Ortskraft

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"Im öffentlichen Dienst Deutschlands gelten Ortskräfte deutscher Dienststellen im Ausland gem. § 91 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht als Beschäftigte im Sinne des § 4 BPersVG.<ref>vgl. [...]"

Die Weblinks auf die § 91 bzw. § 4 des "BPersVG" scheinen veraltet zu sein. Titelsuche bei www.gesetze-im-internet.de bringt kein Suchergebnis, und "Personalvertretungsgesetz" bei www.gesetze-im-internet.de/volltextsuche.html eingegeben ergibt in einer "Trefferliste für 'Personalvertretungsgesetz'" (u. a.): Bundesknappschaft-Errichtungsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Kündigungsschutzgesetz, und Gentechnik-Sicherheitsverordnung. Aber auch nicht "Personalvertretungsgesetz". --89.204.153.158 18:18, 18. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Die neue Fassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 9. Juni 2021 ist über http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/index.html erreichbar. Der Begriff Ortskraft wurde ersetzt durch lokal Beschäftigte (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__120.html). Gruß, --ThT (Diskussion) 16:14, 4. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Verwirrende Formulierung...[Quelltext bearbeiten]

Die erste Beschreibung des Begriffs ist verwirrend: "... des Inlandes, der im Ausland ... in diesem Land eingestellt worden ist." Hier ein Vorschlag zur klareren Formulierung:

"Ortskräfte sind Arbeitskräfte, die in ihrem Land für eine staatliche oder private Einrichtung eines anderen Landes tätig sind."

Ob die Einstellung aus Sicht der Ortskraft im eigenen oder anderen Land erfolgt, gehört nicht zur Definition (in den meisten Fällen findet sie vor Ort statt), sondern hängt von der Einbindung der einstellenden Organisation in die Wirtschaft des betreffenden Landes ab (Privatunternehmen z. B. entrichten Steuern und ggf. sonstige Abgaben an den Staat, in dem sie tätig sind, was ausländische Militäreinheiten eher nicht tun; entsprechend kann sich die Art der Anstellung je nach Rechtslage vor Ort stark unterscheiden.) (nicht signierter Beitrag von Bergerado (Diskussion | Beiträge) 00:58, 21. Aug. 2021 (CEST))Beantworten

"Eine Ortskraft ist ein Mitarbeiter einer staatlichen oder privaten Einrichtung des Inlandes, der im Ausland zur Tätigkeit in diesem Land eingestellt worden ist."[Quelltext bearbeiten]

Hallo Jungs, ich liege noch immer auf dem Fußboden und schnappe nach Luft, ROTFL. Während vor 40 Jahren die Ortskräfte in der Meenzer Fasenacht immer diejenigen mit den besten Witzen waren und vor 80 Jahren die Gruppierungen von Ortskräften fast immer vom Ortsgruppenleiter geführt (sic!) wurden, wird hier ein ganzer Artikel über das menschliche Leid "Afghanischer Ortskräfte" aus dem Boden gestampft, die das Pech (?) hatten, nicht auf die Gewinner aka Taliban zu setzen. Nur weil Bündnis 90 / Die Grünen im letzten Jahrzehnt das unschuldige (?) Wörtchen "Ortskräfte" aus der Mottenkiste der Ideologie als Türöffner der sowieso schon fast ganz zerschlagenen Grenzen Deutschlands nutzten. Wer diese Vokabel dem Ngram-Viewer oder einem Übersetzungsprogramm vorwirft, kommt aus dem Staunen (und lachen) nicht mehr heraus. Die Ortskräfte waren für Waffen-SSler wie Günter Grass die beliebten Gastarbeiter im Ausland, als diese zuhause noch xenophob Fremdarbeiter hießen?! --2001:9E8:E144:7900:BCC:ADE7:A380:1921 21:59, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten