Diskussion:Ostjerusalem

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gunnar.Kaestle in Abschnitt Der Name "Ostjerusalem"
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Der Name "Ostjerusalem"[Quelltext bearbeiten]

Ist einfach unmöglich, genauso wie "Ostberlin" od. "Westberlin". Muss unbedingt mit einem Bindestrich "Ost-Jerusalem" geschrieben werden. (nicht signierter Beitrag von Urieladiv (Diskussion | Beiträge) 9. August 2017, 09:05 Uhr UTC)

Ein Bindestrich wie in Ost-Jerusalem deutet an, dass man eine kleine Pause machen soll. Ich kann mich mit beiden Varianten anfreunden. --Gunnar (Diskussion) 17:09, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Die unverbindliche Google-Statistik ergibt 58,2 k Treffer für die Schreibweise ohne Bindestrich und 168 k mit Bindestrich. --Gunnar (Diskussion) 22:17, 9. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Im Artikel Ost-Jerusalem unter jordanischer Besatzung wird die Schreibweise mit Bindestrich bevorzugt. Daher will ich den Vorschlag äußern, es hier genauso zu halten. --Gunnar (Diskussion) 13:28, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Genios findet in der deutschen Presse 19k für "Ost-Jerusalem" versus 11k für "Ostjerusalem". Von daher wäre gemäß Gebräuchlichkeitsregel eine Verschiebung gerechtfertigt. --Rudolph Buch (Diskussion) 14:05, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Weiss hier jemand, wie man beim ngram Viewer Suchbegriffe mit Bindestrich eingeben kann, die nicht als Minus-Operation interpretiert werden? --Gunnar (Diskussion) 14:49, 13. Feb. 2023 (CET)Beantworten

"Rückerstattungsansprüche"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe die Neueinfügung des folgenden Abschnitts revertiert:

=== Rückerstattungsansprüche der Israelis ===
Gemäß israelischem Recht haben Juden Rückerstattungsansprüche auf in Ost-Jerusalem befindliche Gebäude. Voraussetzung ist, dass sie belegen können, dass ihre Familie bis 1948 dort gelebt hat.  Ansprüche wurden bereits von jüdischer Seite geltend gemacht. Ein israelischer Gerichtsbeschluss wurde von der israelischen Polizei am 5. September 2017 umgesetzt und Araber zur Räumung der von ihnen bewohnten Gebäude in Ost-Jerusalem gezwungen. Es  war das erste Mal seit 2009, dass am 5. September 2017 eine Zwangsräumung umgesetzt wurde. (ref)Zwangsräumung in Ostjerusalem 5. September 2017, auf euronews.net(ref)

Relevant für den Artikel wäre nicht der konkrete Fall dieser Räumung, sondern die Rückerstattungsansprüche "gemäß israelischem Recht". Dazu ist die Newsmeldung aber keine geeignete Quelle - zumal sie in sich widersprüchlich ist, wenn das Haus angeblich vor Jahren erneut "von Juden" erworben wurde. Gibt es zu der Rechtslage eine fundierte Quelle? --Rudolph Buch (Diskussion) 14:45, 19. Dez. 2017 (CET)Beantworten