Diskussion:Ostpreußenlied

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:D9:D716:E000:A846:CA1A:54B2:A124 in Abschnitt Fünfte Strophe
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Reihenfolge der Strophen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe eben in der ersten Strophe "deine" in "weite" (Felder) geändert. 1. Ich habe es noch so im Ohr, wie es die Großeltern gesungen haben. 2. An keiner anderen Stelle erfolgt im Lied eine Anrede an das Land , immer ist davon in der dritten Person die Rede. Das Wort "deine" wäre ein unpassender Stilbruch, den sich der Dichter sicher nicht erlaubt hätte. 3. vgl. auch http://ingeb.org/Lieder/landderd.html

Dort wird interessanterweise die nachgedichtete Strophe als 4. Strophe eingefügt. Das macht m.E. auch Sinn, da die ursprünglich letzte Strophe nicht von diesem wichtigen Platz verdrängt werden soll. "steigt im Ost empor" soll wohl der Schluss des Liedes bleiben.

bk-)

Inzwischen ist die nachträgliche Strophe, wie allgemein üblich, an den Schluss gesetzt. Kennt jemand die Quelle der nachgedichteten Strophe ? -- Gerd Fahrenhorst 20:02, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Verweis auf Wikisource ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, diesen Artikel habe ich reingestellt (GeorgGerber). Es wird kritisiert, dass hier im Wesentlichen nur ein Liedtext steht. Zunächst eine Frage:
Über dem Artikel steht mit kursiver Schrift eine Eintragung von Sansculotte, auf den ich eigentlich antworten möchte, ich verstehe aber nicht, wie ich an den Quelltext rankomme. Im Seiten-Quelltext ist er nämlich nicht zu finden. Deshalb schreibe ich meine Bemerkung nun hierher:

Ich verstehe die Kritik und kann gerne ein bischen recherschieren und den Text vervollständigen. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich auf meine Frage bei Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#Querverweise_auf_Wikisource verweisen. Dort geht es genau darum: Inwieweit betrachten wir Wikisource als Schwesterprojekt und lagern Texte dort aus, bzw. inwieweit gilt ein Verweis auf Wikisource als Weblink ?

GeorgGerber

Hallo Georg,
der Text ist ein Standardbaustein, der für alle Artikel verwendet werden soll, von denen ein Benutzer meint, sie wären in der Wikipedia vielleicht fehl am Platze. In den Wikipedia:Löschkandidaten steht der Link zum Ostpreußenlied nochmal und da wird in der Regel dann diskutiert - hier ist aber auch ein ganz guter Platz dazu. Mit Artikeln, die nur Quelltext enthalten (hier z.B. den Liedtext, oft auch Gesetzestexte etc) haben wir es bisher immer in der Regel so gehalten, daß wir sie wieder entfernt haben, da ja ein Lexikon in erster Linie erklären soll und keine Quellensammlung ist. Das heißt nicht, daß Dein Artikel per se unwillkommen wäre, solange er nur den Liedtext enthält,steht er einfach an der falschen Stelle. Besser wäre es, wenn Du etwas zur Entstehung des Liedes schreiben könntest, was es bedeutet, wann es gesungen wurde, wer es für welche Zwecke genutzt hat, etc. - das gehört hierher ins Lexikon. Wikisource ist, das hast Du schon richtig erkannt, für den reinen Text der viel bessere Platz. Ich kläre gerade, ob man interne Links dorthin in Artikeln anlegen kann, ansonsten legen einfach einen Verweis auf http://sources.wikipedia.org/wiki/Ostpreußenlied -- Sansculotte 16:06, 25. Feb 2004 (CET)


Hallo André,
danke für die Information. Ich habe inzwischen ein bischen recherchiert und den Text in eine akzeptable Form gebracht. Ich denke, wie können ihn so aus der Liste der Löschkandidaten wieder rausnehmen :=) . Wenn Du was rauskriegst über Verweise zu Wikisource, dann schreib es doch bitte in Wikipedia:Ich_brauche_Hilfe#Querverweise_auf_Wikisource -- GeorgGerber
Hab mich mal bei den Entwicklern schau gemacht, einen Interwiki-Verweis scheints nicht zu geben und transwiki haut auch noch nicht so recht hin. Mein Vorschlag wäre zu schreiben:
===Textquelle===
Gruß Sansculotte 16:49, 25. Feb 2004 (CET)
das scheint mir vorerst eine akzeptable Lösung zu sein. Die Frage ist, ob wir nun bisherige Texte dieser Art (Badnerlied, Die_Wacht_am_Rhein, Ostpreußenlied, Marseillaise, etc.) umstellen, oder die einfach mal drin lassen und das neue Verfahren erst mal bei Neueinträgen "einüben". GeorgGerber

Varianten Tag ist aufgegangen und/oder Tag hat angefangen ?[Quelltext bearbeiten]

Nach einigen Recherchen per Google scheint es so zu sein, dass die Originalfassung ist Tag ist aufgegangen … Licht hat angefangen, aber wohl häufiger (und etwas logischer) Tag hat angefangen … Licht ist aufgegangen gesungen wird. Die Frage ist also, welche Version reinnehmen, oder beide ? -- Gerd Fahrenhorst 20:02, 26. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Urheberrecht?[Quelltext bearbeiten]

Absolut laecherlich, dass der Liedtext wegen einer moeglichen Urheberrechtsverletzung entfernt wurde. Seit wann faellt denn der Text von Landeshymnen/Nationalhymnen unter das Urheberrecht? Die sind Gemeingut. Das Urheberrecht greift hier nicht.

http://www.youtube.com/watch?v=6ZrBHzi3tGU (nicht signierter Beitrag von 78.51.105.110 (Diskussion) 09:47, 14. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Hier wird behauptet, dass keine Gemeinfreiheit vorliegt, ohne, dass es dafür einen Beleg gibt. Sich selber aus Halbwissen etwas zusammenzureimen ist Theoriefindung und geht daher nicht. Sofern es keinen Beleg gibt, dass das Lied unter Urheberschutz steht, muss der Absatz entfernt werden. Das heißt freilich nicht, dass nicht tatsächlich ein Urheberrecht greifen könnte, nur darf das nicht behauptet werden, ebensowenig, wie Allgemeinfreiheit behauptet werden darf, wenn es dafür keinen Beleg gibt. Aber alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist, auch in Wikipedia. Wer hier also Einschränkungen behauptet ist ebenso belegpflichtig. Gruß! GS63 (Diskussion) 17:57, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Da die Gesetzeslage so ist, wie sie nun mal ist (urheberrechtlicher Schutz bis 70 Jahr p.m.a.), braucht innerhalb dieser Frist nicht der Regelfall "urheberrechtlicher Schutz" einen Beleg, sondern der Ausnahmefall "Gemeinfreiheit".
Wenn wir deiner Auffassung folgen, muss in der Konsequenz der Liedtext hier gelöscht werden, da es auch keinen Beleg dafür gibt, dass der Text zum 1. Januar 2016 gemeinfrei wurde. Auch das ist nur eine Annahme, die aber in Urheberrechtsfragen hier usus ist.
Beide Annahmen sind vor der Gesetzeslage her plausibel und beide beruhen auf derselben Regelung. Man kann nicht eine davon auswählen und die andere ablehnen. --jergen ? 18:16, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Gelöscht werden darf nur, wenn Urheberschutz nachgewiesen werden kann UND dieser auch geltend gemacht wird! Es ist aber absolut unplausibel, dass ein solches Lied einem Urheberschutz unterliegt. Gruß! GS63 (Diskussion) 18:36, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wieso sollte das Lied nicht geschützt sein? Landeshymnen sind häufig etwas Informelles, das steht auch explizit so in unserem Artikel dazu, der den Begriff "Landeslied" empfiehlt.
Dein Ausgangspunkt ist wohl: "Landeshymne" = offizieller Charakter durch hoheitliches Handeln = gemeinfrei. Nur fehlt ein Beleg für die Annahme, dass das Lied diesen offiziellen Charakter hatte. Wenn der Zwischenschritt nicht nachvollzogen werden kann, stimmt auch das Ergebnis idR nicht. --jergen ? 18:46, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ausgangspunkt ist alles was behauptet wird, muss belegtbar sein, keine Abschweife. Gruß! GS63 (Diskussion) 18:48, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Das ist kein sachbezogener Beitrag. Bitte erkläre, warum du davon ausgehst, dass das Lied nicht urheberrechtlich geschützt ist. Und das bitte mit Belegen, die dir ja offensichtlich wichtig sind. --jergen ? 18:53, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist völlig irrelevant und wird von mir gar nicht behauptet (siehe oben). Lass uns nur über den strittigen Satz diskutieren, ich von meiner Seite aus jetzt aber nicht mehr. Ich werde in den nächsten Tagen versuchen Dein Anliegen in geeigneter Form zu berücksichtigen. Es ist wohl eher was für die Diskussionsseite, schon hinsichtlich der Relevanz für den Artikel. Dann gelten natürlich auch andere Anforderungen an eine positiv verübte Aussage. Gruß! GS63 (Diskussion) 19:19, 15. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Den - idR indirekten - Hinweis darauf, dass etwas urheberrechtlich geschützt ist, haben wir in zig Artikeln der Bildenden Kunst, mal als Beispiele Staufer-Rundbild, Die große Nacht im Eimer, 1949-A-No. 1. Es gibt dafür sogar eine Vorlage: Vorlage:Infobox Gemälde.
Wegen der Popularität des Liedes war hier bis 2016 auf jeden Fall ein Hinweis auf den rechtlichen Schutz des Textes notwendig. Schau dir einfach die Versionsgeschichte an; die gelöschten Versionen könnte man jetzt übrigens wiederherstellen. Der Hinweis hat die Menge der Löschungen drastisch reduziert. Ob man das für die Melodie auch braucht, weiß ich nicht.
Mehr Meta: Deine Argumentationslinie kann ich nicht mal ansatzweise nachvollziehen: Mehrfach schreibst du, dass du davon ausgehst, das Lied sei generell als nicht schützbar einzuordnen [1] [2], zuletzt erklärst du aber, das habest du nie behauptet [3]. Zwischendrin dann noch [4], was völlig jeder deutschen Rechtsprechung zuwider läuft. Wenn du deine Meinung änderst, teil das bitte mit. Wenn du gefragt wirst, warum du zu einer Einschätzung kommst, beantworte das bitte auch und streite nicht ab, diese Meinung je geäußert zu haben. Schriftliche Diskussionen fumktionieren nur dann, wenn Gedankengänge für alle Beteiligten nachvollziehbar sind. --jergen ? 13:13, 16. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ich hab die Sachinformation in den Text eingearbeitet und die Urheberrechtsbedenken auf die Diskussionsseite verlegt, wo sie geklärt werden können und sollen, um dem Artikel so dann auch dienlich werden zu können. Dabei ist dann auch zur Klarstellung der Urheberrechtssituation durch Beleg (so oder so) aufgefordert. Gruß! GS63 (Diskussion) 13:42, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Wikipedia pflegt aus gutem Grunde nur Texte darzustellen, die urheberrechtlich unbedenklich sind. Belegt werden muss also nie die Bedenklichkeit, sondern immer die Unbedenklichkeit. Im vorliegenden Fall müsste festgestellt werden, ob der Tod des Liedtexters gerichtlich festgestellt wurde und auf welchen Zeitpunkt er gelegt wurde. Nach den Paragraphen 4, sowie 9, Absatz 3b des Verschoellenheitsgesetzes ist recht wahrscheinlich, dass das zu Unbedenklichkeit führend erfolgt ist, wenn es denn beantragt wurde... --Maasikaru (Diskussion) 14:10, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Urheberrechtsschutz (Melodie)[Quelltext bearbeiten]

Es wird vermutet, dass die Melodie mangels Verjährung unter Urheberrechtsschutz stehen könnte. Bitte um Klarstellung (Bestätigung oder Widerlegung) durch hinreichende Belege, sofern jemand hier genaueres beifügen kann.
Nicht erwünscht ist an dieser Stelle eine Diskussion (ggf. separaten Diskussionspunkt eröffnen), was Urheberrecht ist und wann dieses allgemein Wirksam wird, sondern nur, ob in diesen Fall tatsächlich ein Urheberrechtsschutz wirkt und worauf er sich ggf. erstreckt.
Gruß! GS63 (Diskussion) 13:22, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Fünfte Strophe[Quelltext bearbeiten]

Kennt jemand den Autor der fünften, nachträglich entstandenen Strophe? Wäre auch wegen deren Urheberrecht interessant. Oder wann und wo diese erstmals veröffentlicht wurde? -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 17:50, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Leider nicht, aber es wäre sinnvoll die in einem zusätzlichen Absatz noch zu erwähnen.--Leif (Diskussion) 21:42, 12. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Steht doch schon im Artikel. --jergen ? 10:01, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Laut Artikel kommen die ersten vier Strophen von Erich Hannighofer und die fünfte ist nach dessen Tod/Verschollen entstanden, kann also nicht von ihm gemacht sein. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 12:58, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ja genau, Und sie sollte finde ich auch aufgeführt werden, obwohl sie mir bislang auch nicht geläufig war.--Leif (Diskussion) 19:30, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Da die Urhebersituation unklar und der Urheber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine siebzig Jahre tot ist, halte ich das für falsch. --jergen ? 21:57, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ach, mist, blödes Urheberrecht.....wenn man den Urheber kennen würde, könnte man ihn aber fragen oder?--Leif (Diskussion) 07:10, 21. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Sarah Brasack, Resonanzen und Repräsentationen der Alten Heimat. Musik und Musikkultur der Vertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland. Diss. Bonn 2015, S. 41f., hier insbesondere S. 42, Anm. 179: "Der Verfasser der fünften Strophe ist unbekannt." Die komplette Dissertation ist im Netz frei einsehbar - am besten googeln: brasack resonanzen repräsentationen . --2003:EE:7F0A:FBD9:E5E4:84FA:9C22:A0A8 13:31, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wenn der Urheber unbekannt ist, gilt lt. Hilfe:FAQ Rechtliches eine 100-Jahresregel ab der Erstveröffentlichung. Das wäre also sicher nicht vor 2050. --jergen ? 17:26, 26. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Dieses "blöde" Urheberrecht ist hier sehr nützlich - erspart es doch mit dem Verweis darauf eine mögliche Diskussion über politisch unkorrekte Standpunkte ... --2003:D9:D716:E000:A846:CA1A:54B2:A124 14:37, 11. Jul. 2022 (CEST)Beantworten