Diskussion:Otto Geigenberger

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Naomi Hennig in Abschnitt Holland oder Niederlande
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hier ist fast nix belegt![Quelltext bearbeiten]

...eine unwissenschaftlich erstellte vita auf arcor.de ("kungfuchicken") kann nich ernsthaft enzyklopädisch herangezogen werden. Geigenberger hat keinen Rom-preis bekommen (die träger sind alle namentlich bekannt), und auch keinen "Preis des DKB" erhalten. das wäre das Villa-Romana-Stipendium in seinem fall gewesen, da die beiden anderen (Defet-Preis und Harry-Graf-Kessler-Preis) erst nach seinem tod gestiftet wurden...

mit welchen ölbildern iss der mann "international bekannt" geworden? "Chiemsee-Aquarellist", ja - Kategorie:Maler der Moderne? kaum.

am deutlichsten wird dem leser dann aber dieser merkwürdige widerspruch des angeblichen malverbots '43 und die dann '44 folgende ausstellung in Breslau. sowas müsste in jedem fall eindeutig belegt werden, sonst glaubts keiner! und dann noch mehrere landschaften unter dem titel „Hünengrab in der Heide bei Fallingbostel“ in Salzburg???

muss leider alles entfernt werden, wenns keine echten belege dafür gibt, sorry...

lg, ulli p. (--89.0.77.71 03:12, 3. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Da es Einträge für Otto Geigenberger bei AKL, ThB, Vollmer u.a, gibt, kann das ja nicht so schwierig sein, auch wenn hier bisher nur eine obskure Internetquelle benutzt wurde. Der "Rompreis 1934" steht tatsächlich im AKL, was auch immer damit gemeint ist.
Den Eintrag mit den SS-Ausstellungen habe ich wieder entfernt. Dafür fehlt es a) an einem leicht zugänglichen Katalog, der auch drei Jahre später noch im Internet auffindbar ist, und b) an Sekundärliteratur. --Goesseln (Diskussion) 20:14, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
...AKL? im Thieme/Becker iss lediglich sein bruder "Geigenberger, August" erfasst. bei Vollmer iss nur von "Reisen nach Italien" die rede... ich hab die überarbeitete AKL-neuauflage auf CD...

ISBN 978-3-86502-177-9

lg, ulli p. (--78.35.57.177 00:43, 5. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

...da es für das (ausser auf arcor.de/kungfuchicken/) sog. "absolute mal- und verkaufsverbot" keinerlei belege gibt, werd ichs ebenfalls entfernen. --78.35.57.177 01:14, 5. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Edits najadenn[Quelltext bearbeiten]

Bitte vorher kurz ankündigen, wenn irgendwelche Mängel gesehen werden. Selbstverstaendlich kann ich meine edits belegen. Nö, so nicht ist kein guter Diskussionsstil, zumal ich im Editkommentar einen Hinweis auf mir vorliegende Literatur gegeben habe, die auch im Lemma angeführt ist. Welche Literatur hast Du denn vorliegen, wenn Du Dich so selbstbewusst einmischt? Welche Unterlagen der Preussischen Akademie der Künste über die NS-Zeit liegen Dir denn vor? Soll ich meine ganze Arbeit von gestern noch mal machen? Ich revertiere die edits von najadenn. --Orik (Diskussion) 08:28, 5. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Im Übrigen. Deine Löschung des Malverbotes ist WP:TF. Geigenberger war schon 1937 auf die Listen der Enarteten Kunst geraten. Die Kunstpolitik der Nazis war ziemlich erratisch, daher geht Deine Vermutung fehl. Leider weiss ich nicht, womit der Edit, von vermutlich von Goesseln, belegt war. Sonst haetee ich das wieder eingesetzt. --Orik (Diskussion) 11:14, 5. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
a) zur meiner literatur: Thieme/Becker/Vollmer auf CD (2008), Vollmer zusätzlich als 6-bändige printausgabe
b) zu "Unterlagen der Preussischen Akademie der Künste über die NS-Zeit" : hier dürfte die 345-seitige arbeit von Jobst Knigge die detaillierteste sein. der schreibt dort auch:
1943 wurde Geigenberger vorübergehend mit einem Ausstellungs- und Verkaufsverbot belegt, 1944 konnte er sich dann wieder an der Ausstellung „Deutsche Künstler und die SS“ in Breslau mit dem Bild „Hünengräber in Heide bei Fallingbostel“ beteiligen. (also kein "Malverbot")
...lg, ulli p. (--89.0.84.158 15:59, 5. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

was J. Knigge sehr deutlich dargestellt hat[Quelltext bearbeiten]

(und weswegen ich mich auch so heftich gegen eine verhunzung des literaturlinks wehrte):

S. 15:

Ausgewählt werden sollten vor allem junge Künstler, in der Regel nicht älter als 32 Jahre.

Studiengäste konnten auch älter sein. Sie mussten ihren ganzen Aufenthalt selbst bezahlen.

Otto Geigenberger war mit 53 jahren viel zu alt für ein stipendium. er hätte der vater der gleichzeitigen jüngeren künstler (jahrgang 1905-1908) sein können. das war als förderpreis für junge künstler bis 32 jahre gedacht!

wenn einer als "paying guest" dort unterkommen konnte, dann entsprach dieser gekaufte preis sicherlich nich dem sog. "Rom-Preis", mit welchem sich natürlich jeder gerne schmückt...

lg, ulli p. (--78.35.62.95 03:01, 9. Aug. 2015 (CEST))Beantworten

Holland oder Niederlande[Quelltext bearbeiten]

Da er Volendam gemalt hat, war er wohl wenn schon dann in Nord-Holland. Besser wäre einfach den Begriff "Holland" auszutauschen gegen "Niederlande". --Naomi Hennig (Diskussion) 00:44, 10. Jul. 2022 (CEST)Beantworten