Diskussion:Parteienfinanzierung (Deutschland)

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aktuelle Daten[Quelltext bearbeiten]

mag jemden die Daten des Jahres 2013 einbasteln ? http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/festsetz_staatl_mittel/finanz_13.pdf ich kann es leider nicht mangels wikikenntnissen. Ob die ganzen Daten der Jahre 2008 sinnhaft sind ist auch bedenkenswürdig -95.113.134.239 (21:53, 18. Apr. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten


Der Link will nicht mehr hierüber http://www.bundestag.de/blob/195536/cbe31f83de48d58d9973662c534ca7fe/finanz_13-data.pdf finden sich die Daten unter http://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung/festsetz_staatl_mittel/festsetz_staatl_mittel/199240 auch für vergangene Jahre -95.113.120.54 16:31, 30. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hieß ursprünglich "Wahlkampfkostenrückerstattung". Ein Löschantrag zu diesem Lemma wurde hier verhandelt:

-- Harro von Wuff 19:47, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unvollständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist nicht ganz Vollständig. Laut Bundeswahlleiter Bekommen die Parteien „[…] abweichend von den Nummern 1. und 2. [meint 70 ¢/Stimme] für die von ihnen jeweils erzielten bis zu 4 Millionen gültigen Stimmen 0,85 Euro je Stimme.“ Das heißt für mich: Für die ersten 4 Mio. Stimmen gibt’s 85 ¢ je Stimme und 70 ¢ für jede weitere. —  Falk Sprichzumir … 11:40, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Redundanz[Quelltext bearbeiten]

Die Redundanzwarnung trifft zu - der andere Artikel enthält alles und mehr als dieser, daher richte ich nun eine Weiterleitung auf Parteienfinanzierung ein. --Edoe 20:31, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ja, da hsat Du recht. — Falk Sprichzumir … 20:35, 10. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Deutschland ausgelagert[Quelltext bearbeiten]

Gem. Diskussion:Parteienfinanzierung#Teilung des Artikels (u. nachfolgender Abschnitt) wurde der Deutschland-Teil ausgelagert. Dazu deutschlandspezifische Literatur und Weblinks. Es gab keine Literaturangaben und Weblinks, die für beide Artikel geeignet sind, deshalb also nur aufgeteilt statt kopiert. Die Einleitung (bis auf Lemma-spezifischer erster Satz) wurde mittels Abschnittsmarken eingebunden, um gem. obiger Diskussion von früher Redundanzen zu vermeiden. --H7 (Diskussion) 17:30, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Kleine Parteien[Quelltext bearbeiten]

Mir ist, obwohl sonst recht bewandert in politischen Themen, nicht klar geworden, wie bei kleinen Parteien verfahren wird. Bisher dachte ich, dass sie für jeden Wahlgang, wo sie 1 % (LTW) oder 0,5 % (BTW/EW) erreichen, Geld bekommen (Deckelung inbegriffen). Mir erschließt sich nicht, wieso die REP 1,6 Mio. € erhalten und z.B. die BP nur ein Zehntel davon. Die REP haben nur noch in B-W >1% erreicht, die BP in BY 2,1. Wie kommt es dann zu diesem großen Unterschied?--87.178.31.249 17:18, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Es gibt nicht nur Geld pro Stimme, sondern auch 38 Cent pro Euro eingesammelte Spende. Da waren die REP sehr fleissig, siehe die angegebene Quelle. Die 1%-Hürde gilt übrigens auch dafür, sprich: wenn die REP nächstes Jahr in Ba-Wü unter 1% fallen, ist auch der Spendenzuschlag weg.--ElTres (Diskussion) 19:12, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Vielen Dank! Ich habe mich zwar auch durch die offizielle Aufstellung gequält, war aber nicht schlau daraus geworden. Mit deiner Erklärung ergibt das mehr Sinn. Im Artikel aber finde ich diese wertvolle Information nicht!--87.178.24.97 20:28, 1. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Effekte[Quelltext bearbeiten]

Es wird in dem Artikel nicht deutlich genug, welche Anreize das System der Parteienfinanzierung schafft.
An erster Stelle wäre hier zu nennen, dass die Förderung einer Partei sich steuerlich eher lohnt als die Förderung einer gemeinnützigen Organisation.
Ein überraschender Effekt ergibt sich daraus, dass eine Partei um so weniger auf „schlecht bezahlte“ Stimmen (70 statt 85 Cent Erstattung) angewiesen ist, um ein gutes Ergebnis zu erzielen, je niedriger die Wahlbeteiligung ist. Eigentlich müsste es aber für Parteien einen Anreiz geben, eine hohe Wahlbeteiligung anzustreben.
Das Konzept der „asymmetrischen Demobilisierung“, das den Unionsparteien unterstellt wird, führt also, wenn es erfolgreich ist, nicht nur dazu, dass der SPD durch SPD-nahe Wahlberechtigte, die darauf verzichten, zur Wahl zu gehen, Stimmen fehlen, sondern auch dazu, dass die Unionsparteien bei gleichbleibenden Stimmenzahlen wegen des höheren Stimmenanteils höhere Wahlkampfkostenerstattungen erhalten. --CorradoX (Diskussion) 19:02, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Wenn eine asymmetrische Demobilisierung gelingt, verbessert sich die Lage der Partei, die sie ausgelöst hat, nur relativ (durch die Reduzierung der Wahlkampfkostenerstattung für die Konkurrenzpartei). Bei konstanter Wählerzahl erhält sie nach § 18 (3) des Parteiengesetzes eine Wahlkampfkostenerstattung in gleicher Höhe. Der Wähleranteil spielt nur bei der Frage eine Rolle, ob eine Partei überhaupt eine Wahlkampfkostenerstattung erhält. (§ 18 (4) Parteiengesetz). --77.22.127.194 12:13, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Keine Kritik an der Parteienfinanzierung?[Quelltext bearbeiten]

Warum gibt es hier keinen Abschnitt zur Kritik an der Parteienfinanzierung? So erscheint es im Hinblick auf Demokratie und Chanchengleichheit bedenklich, wenn kleine, neugegründete Parteien, die noch nicht ein Prozent der Wählerstimmen erreichen, von der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung ausgenommen (und insoweit benachteiligt) werden. Auch Kritik wie sie von dem eremitierten Professor der Hochschule für Öffentliches Recht in Speyer, Hans-Herbert von Armin, angebracht (und in zahlreichen Büchern niedergeschrieben wurde) sollte Erwähnung finden.--87.155.61.170 16:18, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe keine Ahnung warum keine Kritik dort steht.[Quelltext bearbeiten]

Ich erinnere mich dunkel, dass wir sogar in der Schule gelernt haben, dass an der Parteifinanzierung kritisiert wird das die kleinen Parteien deutlich weniger bekommen als die großen Parteien.

2018[Quelltext bearbeiten]

Info: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mehr-geld-fuer-parteien-opposition-kritisiert-gesetzentwurf-a-1211899.html --Malhiermalda (Diskussion) 16:47, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Statistiken[Quelltext bearbeiten]

Formatierung[Quelltext bearbeiten]

Bei den Statistiken sind einige Tabellen linksbündig, andere dageegen mittig. Ich erkenne keinen Sinn dahinter und es wird durch diese Unterschiede nicht übersichtlichter. --Derkoenig (Diskussion) 16:49, 11. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Aktualität[Quelltext bearbeiten]

Gibt es keine aktuellen Zahlen?

Bundesverfassungsgericht Urteil vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18[Quelltext bearbeiten]

Anhebung der „absoluten Obergrenze“ für die staatliche Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 9/2023 vom 24. Januar 2023

https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesverfassungsgericht-1.5737888 --178.203.108.170 10:40, 24. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Weiterentwicklung der Gesetzgebung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Januar 2023 fehlt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel-Abschnitt endet mit der Benennung des Urteils. Aber danach haben Parteien doch offenbar Probleme bekommen, weil sie Gelder zurückzahlen sollten. Wurde da nicht vor kurzem eine Gesetzesänderung vorgenommen, die das für die Parteien "heilt" ? --2003:DE:371C:42D8:A8E0:E7CC:5AA4:DE3 18:11, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Eventuell gibts hier einen Ansatz:
https://www.juwiss.de/67-2023/
Kann sich hier jemand mal mit dem Thems näher befassen ? --2003:DE:371C:42D8:A8E0:E7CC:5AA4:DE3 18:25, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten