Diskussion:Pate

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Anfeld in Abschnitt Dialektbezeichnungen
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Er legt an Stelle des Täuflings[Quelltext bearbeiten]

Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab und vollzieht die Entsagung vom Bösen. Kann es sein, dass der erste Teil des Satzes keinen Sinn macht? Ich kann aber auch nicht erahnen, was da eigentlich stehen soll. --Lightbringer 16:44, 31. Jul 2005 (CEST)

"Er legt an Stelle des Täuflings..." vielleicht? Meines Wissens zutreffend und weniger (?) missverständlich formuliert. Laudale 23:54, 26. Aug 2005 (CEST)
Rein interessehalber: Hättest Du das gleiche in Alter Rechtschreibung ("Er legt an des Täuflings Statt das Bekenntnis ab")verstanden? Das ist genauso wie "an Kindes Statt annehmen" (neu: statt) usf. --84.154.99.57 19:54, 24. Sep 2005 (CEST)

Dialekt-Namen[Quelltext bearbeiten]

Pfälzisch[Quelltext bearbeiten]

plus "Godi" oder "Good", das ist pfälzisch für Taufpatin/Patentante. Le Duc de Deux-Ponts (Diskussion) 13:27, 5. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Wir hatten schon einmal eine ausufernde Liste von Dialektausdrücken für Träger des Patenamts. Dagegen spricht:
  • der schiere Umfang der sich nur in Kleinigkeiten unterscheidenden regionalen Dialektausdrücke, die schnell mehr als den halben Artikel füllen
  • das durchgängige Fehlen von Belegen bisher
  • Wikipedia ist ein Sachlexikon, kein sprachliches (Dialekt-)Wörterbuch. Dafür gibt es Wiktionary.
Wegen der hohen emotionalen Bedeutung dieser Patenbezeichnungen habe ich statt der Tabelle einen Absatz mit einigen Beispielen eingefügt. Es ist nicht erforderlich, jetzt nach 17 Jahren erneut mit dem Sammeln von Dialektvarianten anzufangen. In der Artikelhistorie findet sich die alte Tabelle. Wer sie wichtig findet und pflegen möchte, kann das gerne auf der eigenen Webseite tun. Wir könnten die hier auch verlinken. Aber den Wikipedia-Artikel halte ich aus den genannten Gründen nicht für geeignet dafür. --Anfeld (Diskussion) 14:11, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Schwäbisch[Quelltext bearbeiten]

plus "Dote", das ist schwäbisch für Taufpatin/Patentante. Oder soll ich besser nur die Dote hierher umleiten? Laudale 23:54, 26. Aug 2005 (CEST)

M.W. ist die korrekte Schreibweise fürs Schwäbische "Dote" bzw. "Döte". Ausgesprochen wird es "Doode" bzw. "Deede". Claus de Witz

Aufgaben des Täuflings[Quelltext bearbeiten]

Welche sind das denn? TDK 12:11, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Angaben zur Evangelischen Kirche[Quelltext bearbeiten]

Ich bin evangelischer Pfarrer und erkenne in den Formulierungen die Taufpraxis meiner Kirche nicht wieder.

Beispiel: „Nach evangelischer Auffassung übernimmt der Pate bei der Taufe die Rolle des Täuflings gleichsam als Stellvertreter. ... Er legt an des Täuflings statt das Bekenntnis ab und vollzieht die Entsagung vom Bösen.“ In meiner evangelischen Kirche im Rheinland wird von den Paten nicht verlangt, dass sie anstelle des Täuflings den Glauben bekennen - das tut vielmehr die gesamte Gemeinde einschl. Eltern und Paten im Sprechchor -, und eine „Entsagung vom Bösen“, die der Pate zu vollziehen hätte, gibt es auch nicht.

„Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden. Eine Taufe ist auch ohne Paten gültig,...“ ACK. „... jedoch sollen bei Kindern (unter 14 J.) mindestens zwei Paten benannt werden.“ Wo steht das? In der Lebensordnung meiner Kirche nicht.

„Pate darf sein, wer einer christlichen Kirche angehört“, Punkt. „...und sich zum Glauben an den dreieinigen Gott bekennt...“ ist in keiner Ordnung, die ich kenne, als Bedingung formuliert. Logisch: Mitgliedschaft kann man überprüfen, Glauben nicht.

„Während ersteres ein rein amtliches Dokument zur Feststellung der Patenberechtigung ist (und i. A. bei der Kirche verbleibt), handelt es sich bei letzterem um eine Urkunde.“ Diese Formulierung mit ihrer Unterscheidung zwischen „amtliches Dokument“ und „Urkunde“ finde ich recht merkwürdig. Besser: „Während ersteres die Berechtigung zum Patenamt bescheinigt, beurkundet die letztere die tatsächliche Übernahme des Amtes.“

Auch beim Abschnitt „Voraussetzungen (ev. und kath.)“ muss ich leider meckern.

„Der Taufpate muss zur Übernahme des Patenamtes bereit, selbst getauft und Kirchenmitglied sein.“ Wenn er Kirchenmitglied ist, ist er auch getauft. Anders wird man nämlich nicht Kirchenmitglied. Wenn Vf. deutlich machen wollte, dass der Pate nicht nur früher irgendwann getauft, sondern auch aktuell noch Kirchenmitglied sein muss, sollte er's anders formulieren.

„Mindestens einer (in besonderen Fällen mind. zwei) der Taufpaten muss die Konfession des Täuflings haben.“ Das ist in dieser Pauschalität zumindest für die ev. Kirche unzutreffend. Ich taufe dauernd Kinder ohne ev. Paten und bin dabei im Einklang mit der Lebensordnung der EKiR: „An die Seite des Täuflings sollen christliche Paten treten...“. Sollen: das heißt, wie in der Gesetzessprache üblich: „MUSS, wenn KANN“. „christliche“: Das umfasst alle Mitglieder einer in der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) vertretenen Konfession. „Paten“: ist ein Plural und sagt damit „wenn's geht, mehr als einer“.

Ich kann's Vf. leider nicht ersparen - der Protestantismus in deutschsprachigen Landen ist nun mal buntscheckig. Der Überblick darüber, was nun tatsächlich in ALLEN Landeskirchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt, ist auch mir nicht möglich. Um so vorsichtiger muss man mit Auskünften darüber sein, was angeblich für alle gilt. --Kauko 19:11, 17. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich kann nur unterstreichen, was Kauko hier gesagt hat. Ich wurde 1976 getauft und hatte ausschließlich römisch-katholische Paten und das, obwohl im Gebiet meiner damaligen Landeskirche, der ev.-luth. Landeskirche Hannovers, bestimmt kein Mangel an ev. Kirchenmitgliedern bestand. Auch in Nordelbien, wo ebenfalls kein Mangel an ev. Kirchenmitgliedern bestehen dürfte, heißt es:

"Die Paten müssen einer christlichen Kirche angehören, und ein Pate sollte Mitglied einer evangelischen Kirche sein." Ich werde demzufolge den Abschnitt korrigieren. -- SpaceRat 14:39, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Anscheinend sind viele Korrekturen von Kauko doch nicht eingetragen worden oder wieder entfernt. Werde das demnächst mal nachholen. --Anfeld (Diskussion) 15:02, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Den (unbelegten!) Satz über die Altreformierte Gemeinde sollte man wegen fehlender Relevanz streichen. Die "Altreformierte Gemeinde" ist eine Freikirche in Norddeutschland mit unter 7000 Mitgliedern (Qu.: altreformert.de). In dieser Größenordnung gäbe es so manche Glaubensgemeinschaft, die dann auch berücksichtigt werden müßte. --Anfeld (Diskussion) 15:02, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Der Hinweis auf die Patenbescheinigung (s. eigenen Artikel) gehört nicht hierhin, er ist im beschriebenen Fall auch bei der römisch-katholischen und der altkatholischen Kirche vorzulegen (s. Artikel "Patenschein"). --Anfeld (Diskussion) 15:02, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Das gilt auch für den Satz "Ein Patenamt ist in der Bibel nicht vorhanden." Was soll das unter "Evangelische Kirche"? In der katholischen ;) Bibel steht auch nichts vom Patenamt. Der Sachverhalt gehört in einen eigenen Abschnitt über die Geschichte oder Entstehung des Patenamts. Solange dieser fehlt, kann der Satz ersatzlos entfallen. --Anfeld (Diskussion) 15:02, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Habe jetzt einige angekündigte Bearbeitungen vorgenommen. Das führte auch zu einigen Umstellungen. Ich habe einen Abschnitt "Allgemein" über die Entstehung und das evangelisch-katholisch Gemeinsame vorangestellt. Einiges ist dorthin gewandert. Die Überschrift "Säkulare Weiterentwicklungen" habe ich präzisiert, um noch einen Abschnitt über die allgemeinere Weiterentwicklung des Begriffs zu ergänzen, der v.a. auf den Artikel Patenschaft verweist, wo diese "Paten" im allgemeineren Sinne abgehandelt werden. Quellen werden im Artikel genannt. Da die Rechtslage in den evangelischen Landeskirchen im Detail viele Unterschiede aufweist und teilweise noch im Umbruch ist, habe ich mich auf Beispiele beschränkt, um die mögliche Bandbreite aufzuzeigen. Das betrifft v. a. Zulassung von nichtevangelischen Paten, Taufen ohne Paten und Nachnominierung von Paten nach der Taufe.
Der Abschnitt "Aufgaben des Taufpaten" fiel weg. Was dort stand, ist an anderen Stellen im Artikel schon klarer beschrieben. Das Thema "Vormundschaft" hängt jetzt am Abschnitt "Evangelische Kirche", wo es eigentlich nicht hingehört, das muß noch weiter bearbeitet werden. Auch weil es in der jetzigen Form sachlich falsch ist. Richtig ist zwar, daß sich aus der kirchlichen Patenschaft kein Sorgerecht ergibt. Das läßt sich aber auch nicht durch Testament übertragen, wie der Artikel behauptet; das wird im Todesfall der Eltern übers Jugendamt und dann familiengerichtlich entschieden. --Anfeld (Diskussion) 23:02, 31. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Kath. Part[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den kath. Teil nach den Canones des CIC korrigiert und den Abschnit ev. und kath. Vorraussetzungen (sic!) entzerrt. Zwei mal (sic!) muss es ja nicht im Artikelt stehen, dass der kath. Pate 16 Jahre als sein sollte. --Wise Guy 17:51, 4. Sep 2006 (CEST)

Dass man als Protestant kein Taufpate eines Katholiken sein darf gilt nicht mehr! Ich bin selbst evangelisch und der Taufpate meines katholischen Neffen. Entscheidend war allein, dass ich selbst christlich getauft bin. Das Übereinkunft zwischen der evangelischen und katholischen Kirche gilt schon einige Zeit. --Zerotonic 19:16, 27. Aug 2008 (CEST)

Dem kann ich mich nur anschließen. Ich kenne in meiner näheren Verwandschaft Beispiel für beide Richtungen:

  • evangelisches Kind mit katholischem Paten
  • katholisches Kind mit evangelischem Paten

Es ist also definitiv möglich. Es ist nur wichtig, dass man christlich ist.


Es muss zwischen Taufpate und Taufzeuge differenziert werden. Taufpate (!) eines katholischen Täuflings können nur katholisch getaufte, gefirmte (usw.) sein (siehe CIC 874). Getaufte Christen, die nicht der katholischen Kirche angehören können neben einem katholischen Taufpaten als Taufzeuge eintreten. Teilweise ist die Belegung hier im Artikel jedoch widersprüchlich, folgendes stößt im Artikel auf: "Christen, die aufgrund ihrer Konfession nicht als Paten zugelassen sind, können als Taufzeugen benannt werden, jedoch in der Regel[c. 875] nur zusätzlich zu einem Paten bzw. einem Patenpaar.[c. 874]" Wenn man nun im Can. 874 — § 2 nachschlägt steht dort: "Ein Getaufter, der einer nichtkatholischen kirchlichen Gemeinschaft angehört, darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden." Bedeutet: 1 kath. Taufpate + 1 nicht kath. Taufzeuge. Rechtlich gesehen hat man dann einen Taufpaten und einen Taufzeugen. Ich kann dem kanonischen Recht nicht entnehmen, dass es möglich ist, einen Taufzeugen zusätzlich zu zwei Taufpaten zu haben. Sehe ich das richtig? Dann bitte ich das inklusive Belegung entsprechend zu verbessern. Gruß, --Kauke 00:55, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Pädagogik[Quelltext bearbeiten]

Das Patensystem christlicherKirchen wird auch in der Pädagogik genutzt, wo ein Erzieher speziell für einen "Zögling" zuständig ist und von daher seine Entwicklung begleitet. --HorstTitus 11:00, 4. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Pate = Patenkind?[Quelltext bearbeiten]

Hallo. Gerade las ich mir das Grimmsche Märchen "Der Gevatter Tod" durch, in dem der Tod der Pate eines Kindes wird und diesen zu einem berühmten Arzt macht (Das Märchen wurde von wikipedia verlinkt), als mir folgendes auffiel:

»Wenn ich doch einmal den Tod überlisten könnte«, dachte der Arzt, »er wird's freilich übelnehmen, aber da ich sein Pate bin, so drückt er wohl ein Auge zu, ich will's wagen.«

Kurze Zeit später ist vom Gevatter Tod zu lesen:

»Du hast mich hinter das Licht geführt, diesmal will ich dir's nachsehen, weil du mein Pate bist, aber wagst du das noch einmal, so geht dir's an den Kragen, und ich nehme dich selbst mit fort.«

Jetzt frage ich mich natürlich: War es früher so, dass man das Patenkind eigentlich Pate und den Paten Gevatter genannt hat?

Mir war beim Lesen des Märchens auch diese Begriffsverwendung aufgefallen. Finden sich noch andere Belege dafür, wo das erwachsen gewordene "Patenkind" nicht mehr als Patenkind, sondern als Pate bezeichnet wird? Wäre diese Begriffsverwendug ggf. in den Artikel aufzunehmen? --Bergfink (Diskussion) 21:34, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Göd/Godn?[Quelltext bearbeiten]

Es wird angegeben, dass man in Österreich zu einem Taufpaten Göd bzw. zu einer Taufpatin Godn sagt. Ich bin Österreicher und habe das noch nie gehört. :) Hier wird angegeben, dass das nur im ländlichen Bereich gebraucht wird. Das sollte vielleicht erwähnt werden. --David Ring 19:30, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Etwas ganz ähnliches gilt für das Schwäbische. Bin aus dem mittleren ländlichen Schwarzwald und mir ist Döte/Dote absolut fremd. Hingegen verwenden wir zum Beispiel für den weiblichen Taufpaten das, was für die Schweiz angegeben ist: Gotte. --Eavesdropper 19:36, 22. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich stamme aus Hessen und dort ist der Begriff "die Gode" für die weibliche Taufpatin verbreitet, zumindest im Raum um Gelnhausen. (nicht signierter Beitrag von 178.14.3.246 (Diskussion) 10:56, 3. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Götti verweist hierin, wird aber im Artikel nicht aufgegriffen. Scheint ein Begriff aus dem Schweizerdeutschen zu sein. --Mars412 (Diskussion) 12:19, 20. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Es gab in diesem Artikel früher eine ausufernde Tabelle von Dialektbezeichnungen für das Patenamt (vgl. Versionsgeschichte), die alle irgendwie ähnlich klingen. Ich habe das vor einiger Zeit einmal auf ein paar Beispiele zusammengestrichen, weil das allermeiste nur unbelegtes Hörensagen war. Wenn eine solche Sammlung von Dialektbezeichnungen irgendwo anders gelistet ist, kann man darauf verweisen, aber es es ist nicht Sinn der Wikipedia, zu einem Lemma eine erschöpfende geographische Liste von 50+ Dialektbezeichnungen zu bringen. Wenn "Götti" auf den Artikel "Pate" verweist, ist der Ausdruck ja hinreichend erklärt. --Anfeld (Diskussion) 19:08, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Hier werden die Geschenke für den Heranwachsenden nicht erwähnt.

Benutzer:Franz Halac[Quelltext bearbeiten]

... vandaliert leider in diesem Artikel. Natürlich ist ein Kommentar aus einem katholischen Katechismus eine "Verbesserung des Artikels". Die Beweislast für diesen Edit liegt bei ihm. Gruß --Medjufreund 14:41, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Komm Weissmann, versuchs bitte nich mehr. abf /talk to me/ 16:11, 29. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Bitte weitergehen, nicht füttern, hier gibts nichts zu sehen. 16:11, 29. Sep. 2008 (CEST)

Aufgaben des Täuflings[Quelltext bearbeiten]

"Oft ist das Verhältnis des Täuflings zu seinem Taufpaten ein intensiveres als zu anderen Tanten und Onkeln."

Meiner Meinung nach ist dieser Satz eindeutig ein POV und hat in einem enzyklopädischen Text nichts verloren. Zudem ist das Verhältnis zwischen Patenkind und Patentante bzw. -onkel sowie leiblichen Tanten und Onkeln höchst individuell. --87.172.196.50 13:28, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Patenonkel / Patentante[Quelltext bearbeiten]

Patenonkel und Patentante linkt auf diesen Artikel. Weiss jemand, ob das das gleiche wie Pate ist? Oder ist die Patentante die Schwester vom Paten oder sowas? Danke, 194.246.123.103 08:02, 25. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

(Tauf-)Pate=Patenonkel, Patin=Patentante (nicht signierter Beitrag von 79.227.135.99 (Diskussion) 15:01, 3. Apr. 2014 (CEST))Beantworten
Sollte man diese Bezeichnungen nicht mit in den Artikel aufehmen - entweder ans Ende der Einleitung ("In familiärem Kontext sind die Bezeichnungen Patenonkel und Patentante verbreitet.") oder in die Tabelle "Dialektale und altertümliche Bezeichnungen", die man dann betiteln könnte "Dialektale, altertümliche und sonstige Bezeichnungen"; einfügen könnte man dort beispielsweise "Patenonkel / Patentante / in familiärem Kontext gebräuchlich"? --Bergfink (Diskussion) 21:25, 13. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Entsprechend wären auch die Begriffe Patentochter und Patensohn zu erwähnen. --Bergfink (Diskussion) 23:45, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Hat jemand etwas gegen folgende Formulierung am Ende der Einleitung?:
"In familiärem Kontext sind die Bezeichnungen Patenonkel und Patentante verbreitet; entsprechend wird das Patenkind Patensohn bzw. Patentochter genannt."
Oder gehört das der Unwichtigkeit wegen an eine spätere Stelle im Artikel? --Bergfink (Diskussion) 22:26, 19. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Für die Einleitung scheint mir der Nachtrag zu unwichtig, deshalb habe ich ihn nun in die Tabelle übernommen. --Bergfink (Diskussion) 23:31, 26. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kinderpatenschaft ohne Taufe[Quelltext bearbeiten]

"Dieser Artikel befasst sich mit dem kirchlichen Amt des Paten" steht in der Begriffsklärung, ich schlage deshalb vor, den Abschnitt "... ohne Taufe" hier zu streichen, bzw. auszulagern.--Peter.P.Schmidt 21:09, 21. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Ich verstehe die Idee zu streichen, andererseits finde ich auf die Schnelle keinen Artikel, in den die Information ausgelagert werden könnte. Die Information ist nicht unrelevant. Evtl. Abschnitt anders überschreiben? Z.B. "säkulare Weiterentwicklungen". Begrifflichkeit und Grundgedanke sind ja vom kirchlichen Patenamt bruchlos übernommen. --Bergsperling (Diskussion) 22:18, 16. Mär. 2012 (CET)Beantworten

erledigt -- Bergsperling (Diskussion) 22:58, 11. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Patenname[Quelltext bearbeiten]

Es sollte noch die Tradition nicht unerwähnt bleiben, daß es bis heute vielerorts üblich ist, den Vornamen des Patenonkels bzw. der -tante als einen der weiteren Vornamen des Patenkindes zu wählen.-- 91.63.216.167 23:48, 14. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Diskriminierung der Nichtchristen[Quelltext bearbeiten]

Da steht: "Pate (früher auch: Pathe) ist ein Ehrenamt in christlichen Kirchen." Das ist nicht Christen vorbehalten, und die WP ist keine Kircheninstitution.--93.199.190.129 21:51, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Der Begriff des Paten, wie er in diesem Artikel behandelt wird, bezieht sich auf das christliche Amt des Taufpaten. Dieses ist einem getauften Christen vorbehalten und auch noch an weitere Voraussetzungen gebunden.
Darauf, dass die Bezeichnung „Pate“ auch außerhalb des christlichen Kontext aufgenommen und mit einer eigenen Bedeutung versehen wurde, wird im Abschnitt Säkulare Weiterentwicklungen hingewiesen. Diese Begriffsbedeutung ist jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels. Das würde dessen Rahmen auch sprengen, da durch die Differenzen in den einzelnen Konfessionen eh schon ein Nebeneinander von mehreren verschiedenen Abgrenzungen herrscht. Gegebenenfalls kann mit entsprechender Quellenlage ein eigener Artikel zum humanistisch-freireligiösen Patenbegriff entstehen.
Daher habe ich die Begriffsaufweitung im Einleitungssatz wieder rückgängig gemacht. Sie war eh inkonsistent, da im gesamten Artikel weiterhin das christliche Patenamt thematisiert wird. --$traight-$hoota {#} 00:11, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Heiliger Bimm Bamm, vor dieser christlichen Ka(per)- T(he)o- Logik muß ich ka-pitulieren. Schnallt Euch fest, wir fahren rückwärts, die Reconquista schlägt die [Direktive] der Wikipedia, gute Nacht und noch viel Spaß bei weiteren Entgleisungen--2003:CC:93C1:7801:CC14:9144:A857:E536 17:59, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

katholischer Großonkel[Quelltext bearbeiten]

Bei der Suche in Google wird für den Begriff "katholischer Onkel" auf den Eintrag "Pate" hier hingewiesen. Frage: ist bei Angaben z.B. in https://www.deutsche-biographie.de/ mit "katholischer Onkel" der Taufpate gemeint, und was ist dann ein "katholischer Großonkel" ? Ich bitte um Aufklärung, mfG StephanPsy (Diskussion) 16:02, 18. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Patenschaft für Erwachsene Täuflinge und Firmpaten[Quelltext bearbeiten]

Im ersten Abschnitt des Artikels wird noch darauf hingewiesen, dass es auch Paten für erwachsene Täuflinge gibt, und dass die Aufgabe hier etwas anders gesehen wird. Leider ist im Rest des Artikels immer mehr oder weniger implizit von der Taufe von Kindern die Rede. Kann man zum Unterschied von Paten von erwachsenen Täuflingen einen kurzen eigenen Abschnitt spendieren?

Außerdem wird zwar erwähnt, dass es in der kath. Kirche auch Firmpaten gibt, aber auch dazu steht nichts weiteres. Was sind die Aufgaben des Firmpaten? Was die Voraussetzungen? Ein eigener Abschnitt dazu würde auch helfen. (nicht signierter Beitrag von 2001:16b8:264d:6500:d001:4646:790:fae6 (Diskussion) 23. März 2018, 21:34 Uhr)

Firmbürgen?[Quelltext bearbeiten]

Die Ergänzung habe ich rückgängig gemacht, für den Begriff Firmbürge finden sich gerade einmal drei Belege bei Google Books aus dem 19. Jahrhundert, im Ggs. zu über 37.000 Google-Einträgen für "Firmpate". --Anfeld (Diskussion) 14:49, 5. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Dialektbezeichnungen[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle der Dialektbezeichnungen für das Patenamt hat inzwischen einen Umfang angenommen, der m. E. in keinem Verhältnis zur enzyklopädischen Relevanz dieses Teilaspekts steht. Zumal das alles offenbar ohne Beleg aus den subjektiven Kenntnissen verschiedener dialektsprechender Wikipedianer gewachsen zu sein scheint - mithin könnte man also mit einem gewissen Recht von "Theoriefindung" sprechen. Ich schlage vor, das ohne Anspruch auf Vollständigkeit in einem kurzen Abschnitt zusammenzufassen. Schön wäre, wenn jemand noch einen sprachwiss. Beleg beisteuern könnte. --Anfeld (Diskussion) 17:49, 13. Feb. 2019 (CET)Beantworten

+1--Grullab (Diskussion) 00:34, 11. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Nachdem anderthalb Jahre weder Einzelnachweise ergänzt wurden noch sich Widerspruch erhob, habe ich die Tabelle durch eine kurze Zusammenfassung ersetzt. --Anfeld (Diskussion) 13:13, 17. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Aber auch diese Beispiele provozieren immer wieder unbelegte Einträge. >>Besser ganz raus. --Paule Boonekamp (Diskussion) 10:38, 19. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Einverstanden. Ich bin noch einen Schritt weitergegangen und habe das Thema als Absatz mit eigener Überschrift herausgenommen und den sprachlichen Hinweis in der Einleitung an die sprachliche Herleitung des Worts angehängt, wo er auch sachlich hingehört.
Der Einleitungssatz "Pate ist ein Ehrenamt ..." als solcher holpert noch. Nicht der Pate ist das Ehrenamt, sondern das Patenamt; der Pate ist der Amtsträger. Habe leider auch keine Idee, wie das eleganter zu fassen wäre. --Anfeld (Diskussion) 18:22, 9. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Klusspate[Quelltext bearbeiten]

Ist ein "Klußpate" auch ein Pate? --Georg Hügler (Diskussion) 21:17, 4. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Am Stichwort "Klußpate" oder "Klusspate" scheitert sogar Tante Google. Was soll das sein? --Anfeld (Diskussion) 22:16, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten