Diskussion:Paysafecard

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von TheRandomIP in Abschnitt Löschung von kritischem Inhalt
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Frage[Quelltext bearbeiten]

Kann man die Paysafecard auch als Minderjähriger erwerben. Also alle die unter 18 sind !!!! (Sime--79.208.206.249 14:36, 16. Mär. 2008 (CET))Beantworten

Na klar. Die Codes kann man z.B. an Automaten für Mobilfunk-Guthabenkarten gegen Bargeld kaufen. -- 85.181.56.209 23:12, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Nun ja, eigentlich kann man sie im Handel kaufen wie Tanke Post und co und da obliegt es dem Inhaber ob er das alter überprüft, aber es gibt auch definitiv eine unter18 Karte bei paysafecard, da kann man dann nur Sachen zahlen die auch dem Jugendschutzgesetzt entsprechen, weiß ich weil mein kleiner Bruder immer nur diese bekommt. -WickedBrother- (11:25, 5. Nov. 2009 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Kann mich meinem Vorredner da nur anschließen und hätte es nicht besser erklären können. Solltest also keine Probleme damit haben eine unter 18 Paysafecard zu bekommen und damit einzukaufen. -- Bulletproof100 21:05, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Anpassungen zum Thema Sicherheit wurden ungerechtfertigt entfernt. Die am 11.11 gemachten Einträge sind belegt:

Gesendet: Samstag, 26. Juli 2014 um 19:03 Uhr Von: "Customer Care Team" <info@paysafecard.com> An: "xxxxx" <xxx> Betreff: Customer Service paysafecard 01797486 [ ref:_00D208F1y._50020cw3HH:ref ]

Sehr geehrter Kunde,

Ihre paysafecard wurde aus Sicherheitsgründen aufgrund von Zugriffsverletzung gesperrt. Anmerkung: Wie kann anhand einer PIN Eingabe eine Zugriffsverletzung festgestellt werden 

Gerne können wir das Guthaben Ihrer paysafecard rücküberweisen. Dazu benötigen wir allerdings folgende Informationen:

- Kontodaten ( Name d. Bank, Name des Kontoempfängers, IBAN, SWIFT) 
- Ihre Adressdaten 
- Kopie Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis, Vorder- und Rückseite) 

Anmerkung: Plumper als jedes Phishing MailFetter Text

Bitte achten Sie darauf, dass die gesendeten Dokumente gut lesbar sind und eine Größe von 2 MB nicht überschreiten. 
Wir danken für Ihr Verständnis. (nicht signierter Beitrag von 2001:1620:B52:0:74B7:FB06:DA69:FD60 (Diskussion | Beiträge) 21:30, 12. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Die PSC in der Szene[Quelltext bearbeiten]

Sollte man vielleicht anmerken, dass die PSC in der illegalen online-Szene (Kreditkartenbetrug etc.) sehr beliebt ist? --84.134.243.51 12:36, 3. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich finde es gehört mit rein. -- Kar 14:49, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Unterstellt man damit nicht der Paysafecard G.m.b.H, dass sie in illegale Machenschaften verwickelt sind? Das soetwas extrem rufschädigend sein kann, würde ich bei solchen Aussagen vorsichtig sein. Eigentlich ist eine Prepaid Karte ja genau dazu da, Dingen wie Kreditkartenbetrug vorzubeugen. --Garibaldo 17:11, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich bin auch der Meinung, dass sowas zu Nahe an eine Unterstellung heranreicht. Außerdem erscheint mir die Paysafecard, wie angemerkt, sicherer zu sein als Kreditkarten. Meine persönlichen Erfahrungen damit ergaben bis jetzt keine Probleme. Das einzige was mir schon in diversen Blogeinträgen untergekommen ist, sind Warnungen vor Phishing-Mails im Namen von Paysafecard. Aber damit haben fast alle Unternehmen zu kämpfen, auch große Bankhäuser. --QuaxBruchpilot 15:10, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Finde ebenfalls, dass es sich hierbei um eine Unterstellung handelt. Um das Gegenteil zu Beweisen müsste eine glaubhafte Quelle genannt werden, die deine Anschuldigungen bestätigt. Abgesehen davon kann ich mir persönlich ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie es mit einer Prepaid-Karte möglich sein soll zu betrügen. Auch für mich stellt die Paysafecard eines der sichersten Zahlungsmittel für Online-Einkäufe dar. -- Bulletproof100 21:05, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Der Diskussionseröffner meint vermutlich das im virtuellen (deutschen?) Schwarzmarkt die Prepaid Codes als Zahlungsmittel verwendet werden, da es anonym erworben (vermutlich auch Bar ausgezahlt) und "Chargeback"-sicher ist, also nicht zurückgeholt werden kann. Dafür gibt es viele Quellen habe schon des öfteren davon gelesen. (nicht signierter Beitrag von 91.148.142.94 (Diskussion | Beiträge) 00:21, 14. Dez. 2009 (CET)) Beantworten

Ich finde auch, dass die bedeutende Stellung für illegale Zwecke erwähnt werden sollte. Ich bin auf diese 'Szene' erst jüngst durch den öffentlich bekanntgewordenen Hack einer gewissen Webseite aufmerksam geworden und habe dann etwas recherchiert. Interessanterweise war dies auch das erste Mal, dass ich überhaupt von PSCs gehört habe. In derartigen Kreisen sind PSC das übliche Zahlungsmittel für illegale Transaktionen, da sich sehr effizient auf Grund der Anonymität Geld waschen lässt. Praktisch bedeutet dies, dass mit gestohlenen Kreditkarten-Daten entweder Waren erworben werden, welche dann gegen PSC weiter verkauft werden, oder die gestohlenen Daten werden direkt verwendet, um in PSC umgewandelt zu werden (z.B. über Online-Kasinos oder Telefon-Mehrwertdienste etc.). Ebenso findet man Anbieter, PSCs als Zahlungsmittel akzeptieren und dafür Bot-Netze, Proxies oder Web-Server vermieten - auf Grund der zweifelhaften legalität bzw. der fast ausschliessliche illegalen Absichten der Käufer sind hier PSCs die optimale Lösung. --84.184.218.42 (23:54, 23. Mai 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Wenn es Quellen dazu gibt, kann man es erwähnen. Irgendwie ist das aber eine unsinnige Diskussion. Klarerweise sind anonyme Zahlungsmöglichkeiten auch für illegale Zwecke anwnendbar, genauso wie anonyme prepaid Telefonwertkarten bei illegalen Handlungen anwendbar sind. Wenn also PSC in der 'Szene' besonders beliebt sein sollte, liegt das nicht an PSC, sondern daran, dess es keine anderen anonymen Zahlungsmöglichkeiten gibt. --NeoUrfahraner 07:24, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich gibt es Betrugsversuche über diesen Weg. Da wird jemand angerufen, er habe € 140.000 gewonnen, müsse aber zuvor (innerhalb einer Stunde bitte!) ein paar Paysafe-Karten kaufen und deren Nummern übermitteln, um Vorweg-Gebühren zu übernehmen. Quelle z.B. >> http://www.polizei-beratung.de/presse/746-hurra-sie-haben-gewonnen.html --195.200.34.50 13:57, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ich finde auch, daß das hier rein gehört. Und das Unternehmen kann nichts dafür und hat mit diesen Erpressungen nichts zu tun, also warum sollte das rufschädigend sein? Man muß das entsprechend formulieren. Erpresser benutzen es wohl einzig wegen der Anonymität, und nicht, weil der Anbieter da irgendwas kriminelles unterstützen würde. Typische Opfer dieser Erpressungen sollen in Deutschland z.B. alte Menschen sein, so daß es in manchen Ketten schon konkrete Anweisungen gibt, auf alte Menschen zu achten, die PaySafe-Bons kaufen, und denen nur Bons bis zu einem bestimmten Betrag pro Tag zu verkaufen. Also das Problem muß ja schon massiv sein... --Zopp (Diskussion) 11:39, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
"Erpresser benutzen es wohl einzig wegen der Anonymität, und nicht, weil der Anbieter da irgendwas kriminelles unterstützen würde." – genau aus diesem Grund finde ich nicht dass die Erwähnung in den Artikel eines einzelnen Anbieters gehört. Wenn es einen allgemeinen Artikel zu dieser Art von Bezahlmethode gibt, auf alle Fälle. Der Markt der anonymen Bezahlmethoden ist inzwischen auch nicht mehr ganz so konkurrenzfrei, da macht es doch wenig Sinn die Artikel jedes Anbieters, der gerade Flavour of the Month der Betrüger geworden ist, mit Informationen über möglichen Missbrauch zu erweitern. Der Artikel zu Kreditkartenbetrug ist auch vom Kreditkarten-Artikel verlinkt, und nicht von Visa Inc. oder Mastercard. 188.63.151.199 19:20, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Risiko der PSC[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wirkt auf mich sehr werbewirksam. PSC wird häufig für Betrugsdelikte im Bereich der Online-Kleinanzeigen und -Auktionen verwenden, vgl. Google-Suche "paysafecard betrug". Die Wikipedia sollte daher keine Aussagen wie "Paysafecard bietet daher durch das inhärente Prepaid-Verfahren nahezu vollständigen Schutz vor Betrug wie Identitätsdiebstahl bzw. Phishing." verbreiten: diese Aussage ist angesichts der Vielzahl der Betrugsfälle schlicht falsch und führt dazu, dass unbedarfte Nutzer das Risiko unterschätzen. Die obige Passage lösche ich deshalb nun aus dem Artikel. PSC ist sehr sicher, wenn man sie in PSC-Partnershops verwendet. Für jeden anderen Zahlungsfall muss man sie wohl als sehr unsicher bewerten. --88.71.73.182 14:32, 9. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Schwachsinn. Das System der Paysafecard ist ziemlich sicher vor "Phising und Identitätsdiebstahl". Bei einem anonymen System ist es sehr schwer, die Identität zu klauen - da anonym. Leuchtet ein? Gut. Aber da es ziemlich anonym abläuft verwenden nur wieviele erpresserische Viren/Trojaner dieses System um den Besitzer eines PC's dazu zu bringen damit zu zahlen, falls der PC von einem Virus gesperrt worden ist. Wer allerdings denkt, dass eine anonyme Zahlungsweise einen von der Polizei gesperrten (diese Trojaner geben sich oft als Polizei/BKA aus) wieder freizuschalten, dem kann man auch nicht helfen, höchstens mit einem Klinikaufenthalt. U.a. da die Polizei einen PC nicht einfach so sperren darf, und man kann sich auch nicht anonym "freikaufen". Falls Sie darauf reingefallen sind, hat dies trotzdem nichts mit der "Unsicherheit" der PSC zu tun. Ein System ist nur so gut wie der User klug. ;-) -- 213.39.206.71 (20:44, 23. Feb. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten
Schwachsinn hin oder her, Sie haben offensichtlich gar nicht verstanden, was ich oben beschrieben habe. PSC ist ein echtes Problem im Bereich der Kleinanzeigen, aber auch in anderen Branchen, weil es Zahlungsempfängern Anonymität bieten kann. Ich bin selbst nicht "darauf reingefallen", sondern betreibe einen Kleinanzeigenmarkt und musste mich schon häufiger um User bemühen, die von Betrügern aufgefordert wurden, mit mutmaßlich sicheren PSCs Geldbeträge zu senden. Für Unbedarfte ist das Konzept der PSC eventuell nicht leicht verständlich und der Name suggeriert ein sicheres Zahlungsmittel. Der Artikel wurde ja inzwischen entsprechend ergänzt.

-- 88.70.183.24 16:28, 5. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Na, ich will mal Dich selbst zitieren: "Paysafecard bietet (...) nahezu vollständigen Schutz vor Betrug wie Identitätsdiebstahl bzw. Phishing.". Und genau darauf hat sich der andere User bezogen und hat 100% Recht... Was Du da ansprichst, hat nichts mit Identitätsdiebstahl oder Phishing zu tun, sondern mit Leichtgläubigkeit oder was auch immer. Dann müßtest Du sofort Deine gleichen Sätze auch im Artikel Bargeld einbringen und vor Barzahlung warnen, denn leichtsinnige Leute sind bei Barzahlung an Hütchenspieler oder was auch immer für Schwindler ebenfalls ihr Geld los, ohne die Daten des Schwindlers zu haben... --Zopp (Diskussion) 11:48, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
phishing bezeichnet eine gefälschte webseite, die so tut, als sei sie der shop, auf dem du bezahlen willst. wenn du dort deine paysafecard nr eingibst, ist dein geld weg. ergo bietet psc 0% phishing schutz. bargeld hat hingegen sehr wohl inhärenten phishingschutz, denn bargeld kann man im netz nunmal nicht auf diese art verlieren. phishing ist ein onlinephänomen und psc bietet hier keinen schutz. im übrigen haben psc mit bargeld sogut wie garnichts mehr zu tun, soviele einschränkungen, wie sie beim ein und auszahlen mittlerweile gelten.--84.160.228.217 16:31, 21. Mär. 2014 (CET)Beantworten
Zur Präzisierung sollte angemerkt werden, dass Shops die PSC akzeptieren vom Betreiber akkreditiert werden müssen und keinesfalls anonym sind. Wer auf Betrug hereinfällt tätigt keine PSC-Zahlung, sondern übergibt einfach seine PIN. Respektive, er kauft stellvertretend für den Betrüger eine Paysafecard und händigt sie diesem aus. Daher finde ich den Vergleich mit Bargeld schon ziemlich passend. Die PSC ist bei der betrügerischen Transaktion nicht mit von der Partie, nur vorher (Kauf der PSC durch das Opfer) und nachher (wenn der Betrüger die PSC nutzt um sich etwas davon zu kaufen – denn er erhält wie gesagt kein Bargeld, nur das PSC-Guthaben.) 188.63.151.199 19:26, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Links[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe den Link (http://www.evot.ru/) auf die russische Seite in Kyrillisch nicht. Kann mir das jemand erklären. Ansonsten sollte man den löschen.-- Manarcho 16:07, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Passwort und Anzahl der Onlineshops[Quelltext bearbeiten]

Es ist auch möglich die Paysafecard mit einem Passwort zu schützen. Und woher kommen die Zahlen zu den Onlineshops in Europa. Ich finde nur Weltweite angaben z.B. hier. -- 92.224.175.243 18:42, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Da die Paysafecard anscheinend nur in Europa verbreitet ist, bedeutet "weltweit" das gleiche wie "in Europa". --NeoUrfahraner 07:07, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Wieso kann man die Karten nicht mehr per Passwort sichern? (nicht signierter Beitrag von 91.97.203.126 (Diskussion) 07:10, 29. Dez. 2012 (CET))Beantworten

PIN erraten[Quelltext bearbeiten]

  • "Allerdings sind Fälle bekannt, bei denen Paysafekarten belastet wurden, ohne dass die erforderlichen Pins in die Hände Dritter gelangt sind"

--> Dazu fehlt mir ein Nachweis, ich behaupte mal solche Fälle existieren nicht weil moderne Verfahren, solche Schlüssel zu generieren recht ausgereift sind und nicht einmal mehr von Supercomputern in der Brute-force-Methode gebrochen werden können. Natürlich kann ich mich irren aber solange kein Nachweis gegeben wird .... nun ja ... Wenn niemals ein Nachweis kommen sollte so würde ich darum bitten, die entspr. Behauptung zu gegebener Zeit einfach zu entfernen - unbegründbare Unterstellungen sollten hier nicht vermerkt sein (nicht signierter Beitrag von 178.27.121.249 (Diskussion) 15:32, 24. Jan. 2011 )

Das sehe ich auch so: ich kopiere den entsprechenden Beitrag http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Paysafecard&diff=82497890&oldid=82415838 auf die Diskussionsseite:
Allerdings sind Fälle bekannt, bei denen Paysafekarten belastet wurden, ohne dass die erforderlichen Pins in die Hände Dritter gelangt sind. Mögliche Erklärungen sind seitens der Betreiberfirma das zufällige Erraten des Pins was eigentlich außerhalb des Wahrscheinlichen liegen sollte. Andere Möglichkeiten, wie z. B. ein erfolgreicher Hack der Pin-Nummergenerierung werden seitens des Betreibers ausgeschlossen.
Mit Beleg kann der Text gerne wieder eingefügt werden. --NeoUrfahraner 15:57, 24. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Gesetzesänderung 2012[Quelltext bearbeiten]

Warum ist der ganze Artikel aufgebaut wie ein Werbetext von pFörderungsprogramm eTEN? Es steht dort überhaupt nichts negatives und z.B. auch über die Gesetzesänderung in Deutschland bzgl. dem Kampf gegen Geldwäsche, der auch dazu geführt hat das man PSC mittlerweile nur noch sehr eingeschränkt nutzen kann und das Karten einfach so gesperrt werden, ist in diesem Werbetext der vermutlich von der Firma Paysafe selbst getextet wurde, nichts zu finden. Es steht hier auch nichts darüber das man Paysafekarten nicht beliebig im Internet als Zahlungsmitteln einsetzen kann sondern nur in bestimmten websites - die Weitergabe von PSCs privat oder auch über Wechselstuben, ist VERBOTEN und schränkt die Nutzungsmöglichkeiten dieses "elektronischen Geldes" stark ein. Es ist nicht mit normalem Bargeld vergleichbar da normales Bargeld stets weitergeben werden darf und auch nicht einfach von der Betreiberseite aus gesperrt werden kann. (nicht signierter Beitrag von 223.204.109.165 (Diskussion) 07:52, 18. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Ich habe mir den Artikel einmal vorgenommen, nachdem ich feststellen musste, dass die Angaben wohl meist aus 2010 stammen und mittlerweile doch reichlich veraltet sind. Mein Vorredner hätte anlässlich seiner Kritik sich mal um die Aktualisierung verdient machen können. Es ist nicht Pflicht, über ein Unternehmen etwas Negatives zu schreiben. Paysafecard kommt dort gern zum Zuge, wo entweder Minderjährige mangels Kreditkarte oder Ähnlichem auf anderem Wege nicht bezahlen können (auch mit 14 bekommt man problemlos an der Tankstelle so eine Karte); das ist z.B. bei Spieleportalen der Fall. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen, das fällt auch unter Taschengeld. Oder man möchte nicht, dass die Zahlung zurück verfolgt werden kann, wie bei Filehostern, Porno oder Ähnlichem. Auch wenn hier öfter für nicht ganz legales Tun bezahlt wird, kann man daraus Paysafecard keinen Vorwurf machen - eine Bank prüft auch nicht, ob der Kunde sein Geld für legale Unternehmungen abhebt! Übrigens war es eine vehemente Forderung gerade von Datenschützern, dass anonymes Bezahlen - wie mit Bargeld - möglich sein muss, und ein völliges Unterbinden gegen EU-Recht verstoße. Paysafecard selbst behandelt vom Geschäftsmodell her seine Kunden fair, man zahlt noch nicht mal Gebühren, wenn man sich nicht ganz doof anstellt. Natürlich verdient hier einer sein Geld etwas im Zwielicht, aber illegal oder auch illegitim ist hier nichts, meiner Meinung nach. Es gibt meiner Ansicht nach keinerlei Beweis, dass die oben geschilderten Machenschaften wie Geldwäsche oder Phishing u.a. zum Geschäftsmodell gehören; wie bereits beschrieben, werden sie genutzt, weil es kaum etwas anderes gibt. Man müsste die gesamte Schweizer Bankenwelt schließen, legte man auch dort solche Maßstäbe an (wäre aber auch abseits der Maßstäbe eine überfällige Maßnahme!).

--Kreuzberger (Diskussion) 00:02, 13. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Was allerdings durchaus illegal sein könnte: Weder Paysafecard, noch die Händler weisen auf die Änderung seit 05.09.2012 hin, nachder man keine Karten mehr kombinieren kann. Erst wenn man sie benutzen will, erfährt der Kunde davon. Dies führte und führt immer wieder zu Nachteilen bei Verbrauchern, die die Codes in gutem Glauben gekauft haben. Paysafecard bietet zwar die Möglichkeit der Rückerstattung auf ein Bankkonto an, aber auch dies kann Nachteile für einige Menschen haben bzw. für andere unmöglich sein (z.B. kein Bankkonto, da minderjährig u.a.). Interessant wäre auch, inwieweit das gesetz selbst illegal / grundgesetzwidrig ist: Schließlich haben wir das Grundrecht, anonym bezahlen zu können und die Verhältnismäßigkeit zwecks Geldwäschebehinderung ist beim Pooling-Verbot in der jetzigen From ja nun wahrlich nicht gegeben. Kennt jemand diesbezüglich Gutachten oder sogar evtl. schon bestehende Gerichtsurteile?--78.53.232.113 09:03, 14. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Mehr als einer Karte für eine bestimmte Zahlung[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe das mit dem Geldwäschegesetz nicht. Angenommen ich will im Internet eine Leistung für 40 Euro kaufen, wie mache ich das jetzt nach der Gesetzesänderung? --Dissident (Diskussion) 21:27, 10. Okt. 2012 (CEST) Mindestens eine Karte für 40 Euro kaufen, ganz einfach. Zwei Stück à 20 Euro funktionieren nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 46.19.138.59 (Diskussion) 11:21, 1. Nov. 2012 (CET))Beantworten

[Widerspruch zu Abs. 4 Satz 1][Quelltext bearbeiten]

Wer hat diesen "Widerspruch" entdeckt? Es ist keiner, da die Einschränkungen nur für Deutschland gelten, nicht aber z.B. für Österreich! (nicht signierter Beitrag von 84.62.104.251 (Diskussion) 19:17, 1. Jan. 2013 (CET))Beantworten


Ist nicht mehr aktuell[Quelltext bearbeiten]

Folgender Absatz ist falsch, respektive nicht mehr aktuell :

Zitat" Man kann jederzeit die Auszahlung des noch auf der Karte befindlichen Guthabens verlangen, allerdings muss man dann detaillierte Angaben über Person (bis hin zur Kopie des Lichtbildausweises) und Bankverbindung machen."

Siehe - https://customer.cc.at.paysafecard.com/refund/start.seam

- Ein Lichtbildausweis wird nicht abverlangt.


Zitat:

" Eine Gebühr von € 7,50 hierfür soll zwar nur anfallen, wenn der Rücktausch vor Ablauf oder nach mehr als einem Jahr nach Ablauf des Vertrages verlangt wird. Da der Vertrag aber explizit auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, dürfte sie immer anfallen."

- Ja was den nun ? Fällt diese Gebühr nun immer an, oder nach eine gewissen Zeitspanne ? (nicht signierter Beitrag von 87.186.14.173 (Diskussion) 01:10, 4. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Hierbei ist aber zu beachten, dass die Paysafecard in Deutschlang gekauft worden sein muss. Denn auf der verlinkten Seite steht "Der paysafecard PIN wurde in einer deutschen Vertriebsstelle gekauft.". Auf Paysafecard gibt es aber auch eine Möglichkeit die Paysafecard im Internet zu kaufen, das Problem ist hierbei nur, dass der Anbieter dann in Österreich liegt und damit ist es keine deutsche Paysafecard mehr und eine Rückzahlung ist nicht mehr möglich. Daraus folgt also, deutsche Paysafecard gibt es nur pysisch, also z.B. an einer Tankstelle, nicht aber im Internet zu erwerben. --77.0.53.199 04:07, 13. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Registrierung/multiple Nummern[Quelltext bearbeiten]

"Seit dem 5. September 2012 ist eine Registrierung ("my paysafecard") nicht mehr möglich, ebenso wie das Verwenden von mehr als einer Karte für eine bestimmte Zahlung"

Gilt das nur für Deutschland oder auch andere Länder? (nicht signierter Beitrag von 80.254.67.126 (Diskussion) 16:52, 28. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Stimmt irgendwie nicht, habe schon öfter Sachen mit zwei Karten bezahlt wenn eine nicht ausreicht. Ausserdem bietet Paysafe auch an mit bis zu drei Karten zu zahlen!Maxvorstadt (Diskussion) 22:14, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

was passiert mit deutschen Rest-Guthaben?[Quelltext bearbeiten]

Was ich schmerzlich vermisse, ist eine Info, was man als "angeschmeirter" deutscher User dieses Systems denn mit seinen Bons macht, wenn das Guthaben zur Neige geht? Eigentlich gehört diese Info natürlich auf die Seiten des Anbieters, aber warum darf Wikipedia nicht besser sein als andere...  :-)) Wenn ich es richtig verstehe, dann muß man mit in Deutschland gekauften Bons ja für jedes Rest-Guthaben etwas finden, das nicht mehr kostet, als dem Guthabenwert entspricht. Also hat man mit der Zeit immer mehr Bons mit Rest-Guthaben liegen, für die man keine Verwendung findet, die alle aber 12 Monate nach dem Kauf zu verfallen beginnen. Beträge, sagen wir unter 10 Euro, haben doch nix mit Geldwäsche zu tun, also die sollte man doch auch als nicht-Krimineller verbrauchen dürfen? Also es ist definitiv interessant, was der anonyme User da 09:03, 14. Apr. 2013 im Abschnitt "Gesetzesänderung 2012" gepostet hat von wegen Verhältnismäßigkeit, Geldwäsche-Prophylaxe kontra Verbraucherschutz. --Zopp (Diskussion) 12:06, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich (allerdings Österreicher) verwende für Restguthaben win2day. Die nehmen Einzahlungen ab 1 EUR in beliebig wählbarer Höhe entgegen und überweisen "Gewinne" auf mein Konto. --NeoUrfahraner (Diskussion)
Alles klar...  :-) Freut mich für Dich, daß Du für Dich persönlich damit eine Lösung gefunden hast - für den Artikel hier wäre sie nun leider nicht brauchbar, da müßte sich schon noch was besseres finden :-( Inzwischen habe ich übrigens herausgefunden, daß man für PaySafe-Bons Amazon-Gutscheine kaufen kann, wohl ebenfalls ab einschl. 1 Euro aufwärts. Aber auch das zu erwähnen, fände ich schon grenzwertig, weil eher Reklame als allgemein hilfreiche Info. --Zopp (Diskussion) 10:28, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Für Amazon kann ich nur Gutscheine zu 1/5/10... Euro kaufen, die Centbeträge gehen verloren (vielleicht ist das aber auch länderabhängig). Für den Artikel eignet sich wohl nur ein allgemeiner Hinweis, dass der Nutzer einen passenden Onlinehändler finden muss, bei dem das Restguthaben z.B. für Gutscheine, Medienshops oder Wettkonten verwendet werden kann. --NeoUrfahraner (Diskussion) 10:55, 24. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Man kann den Betrag nicht selbst an der Tankstelle festlegen sondern muß eine vorgegebene Stückelung auswählen. Ich will etwas für 39,99 Euro kaufen. Dann hätte ich 10 Euro Verschnitt... ich muß mich wohl nach einer anderen Möglichkeit umsehen :( --95.91.242.216 11:58, 11. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Restguthaben kann man einfach mit anderen Karten kombiniert verbrauchen. Man kann bis zu drei Karten kombinieren, darf aber nicht mehr als 30 Euro kosten. Steht auch auf der Paysafecard Webseite! Das mit dem nicht kombinieren dürfen im Artikel ist schlicht Blödsinn, habe in den letzten Monaten immer wieder Restguthaben mit neuen Karten kombiniert!Maxvorstadt (Diskussion) 22:25, 10. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
So, habe jetzt mal die Info über die Möglichkeit der Kombination von bis zu drei Karten eingefügt. Jetzt muss das nur noch jemand sichten und sein Okay geben. Warum allerdings die Änderung nicht gleich freigegeben wird? Na ja.Maxvorstadt (Diskussion) 19:04, 11. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Verschiebung war sachlich falsch[Quelltext bearbeiten]

Auch wenn es stimmt, dass paysafecard übernommen worden ist und diese Gruppe sich jetzt Paysafe nennt, ist das trotzdem der Artikel über paysafecard, und der hat auch seine eigene Existenzberechtigung. Abgesehen von der Einleitung ist das nach wie vor ein Artikel über paysafecard und soll es auch bleiben. Die Gruppe Paysafe verdient einen eigenen Artikel. Ich will hier keinen Verschiebewar lostreten, stelle aber bereits klar, dass eine Rückverschiebung unumgänglich ist. --KnightMove (Diskussion) 11:24, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Unumgänglich keineswegs - paysafecard ist selbst nur noch ein Zahlungsmittel/dienst (oder bestenfalls ein Tochterunternehmen); es macht eher Sinn, diesen Zahlungsdienst als Teil einer Gruppe zu beschreiben, statt dies auf mehrere Artikel aufzusplitten. Neben der Einleitung wurde auch der Abschnitt Geschichte angepasst, so dass die Entwicklung sowohle des spezifischen Dienstes (paysafecard) und der jetzige Paysafe Gruppe nachzuvollziehen sind.--Stauffen (Diskussion) 11:37, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Und Opel verdient demnach auch keinen eigenen Artikel, sondern nur einen Abschnitt in General Motors?
paysafecard ist unbestreitbar relevant (schon aus Umsatzgründen) und verdient natürlich einen eigenen Artikel - und dorthin ist er auch wieder zurückzuschieben. --KnightMove (Diskussion) 11:56, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Falsche Analogie, weil General Motors nicht Opel heist und Opel zudem mehrfache Grössenkategorien über paysafecard liegt - jedenfalls war der Artikel vor Überarbeitung grottenschlecht (bestehend aus Nebensächlichkeiten und Veralteten) und nur die Zusammenlegung mit der Paysafe Gruppe stellt den nötigen Zusammenhang her.--Stauffen (Diskussion) 12:41, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Und paysafecard heißt auch nicht Paysafe. Das sind nach wie vor zwei unterschiedliche Markennamen, auch wenn der Name der Gruppe natürlich von der jetzigen Tochter abgekupfert ist (aber noch nicht einmal offiziell).
Wesentlich beim Vergleich mit Opel ist die zweifelsfreie Relevanz in beiden Fällen, die sich mit Übernahme durch andere Firmen nicht ändert. Ein eigener Artikel über paysafecard ist genauso selbstverständlich richtig wie der über Skrill und Neteller. Jeden dieser Artikel hättest du mit derselben Begründung auf Paysafe schieben können, abgesehen von der Namensähnlichkeit.
Über die Artikelqualität were ich mangels Bedeutsamkeit hier nicht diskutieren, aber er war aktuell (zumindest zu diesem Thema).
Wenn du einen Artikel zu Paysafe willst, kannst du ihn gerne anlegen. Das hier ist der über paysafecard. --KnightMove (Diskussion) 13:13, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
IMHO gehört Paysafecard, Neteller und Skrill zusammengelegt auf den einzigen Artikel Paysafe - es sind alles relatif integrierte Dienste und hier parallel zu fahren, macht wenig Sinn (die einzelnen von PayPal gekauften Dienste sind ja auch im Paypal-Artikel zusammengefasst). Mittelfristig würde ich auch erwarten, das Skrill und andere Dienste der Gruppe auf Paysafe neu "gebrandet" werden - von all den Diensten der Gruppe, ist Paysafecard sicherlich der einzige, der eine wirkliche B2C-Komponente hat (Verkauf von prepaid-Karten an Verbraucher; während Skrill und Neteller BtoB-Dienste sind) und daher vom Publikum auch etwas bekannter ist; ich verstehe daher auch die Entscheidung, die Gruppe auf diesen Namen umzufirmieren (@KnightMove: was heist hier "nicht einmal offiziel"?). Es ist dann letzlich eine Geschmacksfrage, ob man Neteller (rechtlicher Vorgänger der Paysafe Gruppe) oder Paysafecard (Namensgeber der Gruppe) zu dem umfassenden Artikel der Gruppe ausbaut. --Stauffen (Diskussion) 14:09, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Zunächst sind diese Dienste noch ziemlich unabhängig voneinander, insbesondere paysafecard funktioniert nach wie vor genauso, wie es vor jeglicher Übernahme funktioniert hat. Faktum ist, dass die Paysafe Group einen Teil ihrer angebotenen Dienstleistungen rebranded hat und jetzt als Paysafe verkauft, andere Töchter aber eben nicht - die laufen weiter. Ob die auch irgendwann geändert werden oder nicht, ist nicht unsere Sache. Die Zukunft ist offen.
Jedenfalls sind genannte Tochterfirmen relevant an und für sich, auch wegen ihrer eigenständigen Geschichte, und selbst wenn sie es einmal n und für sich nicht mehr sein sollten - Relevanz verjährt nicht. Selbstverständlich sind die eigenen Artikel gerechtfertigt und werden es auch immer bleiben. Das gilt auch für völlig aufgelassene und 'geschluckte' Unternehmen wie Ukash (dieser Artikel ist wirklich in schlechtem Zustand, aber das ist nicht das Thema). Ob dir das sinnvoll erscheint, ist nicht die Frage. Wir haben unsere RK. Ob aufgekaufte Services von PayPal relevant für eigene Artikel sind oder nicht, ist nicht mein Problem und nicht relevant hierfür.
Nebenbei sind die E-Wallets Skrill & Neteller natürlich B2C.
Um deine obige Frage zu beantworten: Paysafe hat nie etwas geäußert wie "Wir haben jetzt paysafecard übernommen und uns nach ihnen selber in Paysafe umbenannt." Das ist zwar eh klar, aber eine offizielle Erklärung zu den Gründen gab es eben nicht.
Zum Thema sollte aber jetzt eigentlich alles gesagt sein. --KnightMove (Diskussion) 18:55, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten
... und nachdem MB-one gerade einen Redundanz-Baustein mit dem Artikel Neovia Financial (eine obsolete Zwischenstufe auf dem Wege der Entstehung der Paysafe-Gruppe) gesetzt hat, ist es an der Zeit, die Sache abzuschließen. Ich schiebe den Artikel zurück. Für die Erstellung eines Artikels über Paysafe ist Neovia Financial ein wunderbarer Anfang. --KnightMove (Diskussion) 23:15, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Gebühren nach einem Jahr[Quelltext bearbeiten]

Laut AGB (https://www.paysafecard.com/fileadmin/Website/Dokumente/AGB/TC_DE_paysafecard_04_2017.pdf) wird einer Paysafecard nach zwölf Monaten drei Euro monatlich abgezogen.

Laut Gebührenordnung auf der Website (https://www.paysafecard.com/de-de/faq/my-paysafecard-gebuehren/) sind es nur zwei Euro.

Vermutlich ist die AGB aktueller. Soll der Artikel dementsprechend angepasst werden?

--95.90.252.15 15:38, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Das sind zwei verschiedene Gebühren. Die eine betrifft einen nach einem Jahr nicht aufgebrauchten PIN, die andere ein seit einem Jahr nicht für Zahlungen verwendetes my paysafecard-Konto, geregelt in eigenen AGB. Aber es stimmt: Hinsichtlich der ersten Gebühr ist der Artikel zu aktualisieren (auch die Quellen sind da zu überarbeiten - weiß noch nicht, wann ich mir Zeit nehme). --KnightMove (Diskussion) 15:49, 8. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Ablaufdatum[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt der Hinweis dass die Karten de facto ablaufen weil nach einem Jahr regelmässig eine Gebühr abgezogen wird, was ja irgendwann zum Saldo 0.- führt.

Das steht im Abschnitt Paysafecard#Endkunden. --KnightMove (Diskussion) 11:03, 14. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Maximal 49,99 ohne Konto[Quelltext bearbeiten]

Gestern (leider!) einem Freund geraten sein Computerspiel online per Paysafe zu bezahlen, weil bei Kreditkartenzahlung ein zusätzliches Paßwort abgefragt wurde, was bei x Einkäufen die Jahre davor nie nötig war. Ein Anruf bei dem Aussteller der Karte ergab dann, daß es jetzt eine Pflicht zur Online-Banking-Fahigkeit mit diese Karte gibt und dafür dieses Paßwort benötigt wird, was er natürlich nicht kannte. Also ab zur Tanke und für 100 € eine Paysafe-Karte gekauft. Beim Bezahlvorgang kam die große Ernüchterung: Nur noch bis 49,99 ohne Konto möglich. Nach einigem Fluchen haben wir uns entschieden das Konto anzulegen. Nachdem der volle Name, das Geburtsdatum und die Adresse eingeben waren (genau das Gegenteil von unkompliziert und anonym) und auch die Verifikations-Email akzeptiert war, sollte auch noch die Telefonnummer per Verifikations-SMS überprüft werden. Diese SMS kam aber auch nach mehrmaligem drücken auf den Nochmal-Versenden-Knopf auf der Paysafe-Seite nicht an! Auch eine alternative Nummer / anderes Telefon bekam die SMS nicht! Tipp auf der Seite für diesen Fall: Einfach wieder von vorne mit der Registrierung anfangen, alle eingegebenen Daten gehen verloren. Eine Kundendienstnummer ist nicht vorhanden, nur eine Mail-Maske. Fazit: Wenn man wissen will, wie man kundenfreundliches Online-Einkaufen maximal zerfickt, dann kaufe man mit deutscher IP per Paysafe etwas über 49,99! Deutschland webt sich sein eigenes Leichentuch. (nicht signierter Beitrag von 83.135.128.104 (Diskussion) 16:50, 29. Mai 2021 (CEST))Beantworten

Löschung von kritischem Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Untenstehender Inhalt wurde gestern von User:KnightMove gelöscht (Vorherige Version), mit der Begründung, dass ein solcher Inhalt mit einer Google-Suche als Quelle an Vandalismus grenze. Dazu möchte ich anmerken, dass im Einzelnachweis klar erwähnt wurde, dass es um die Google Reviews geht. Es ist nicht möglich, direkt auf die Google Reviews zu verlinken.

Was ist nötig, damit auch solcher Inhalt im paysafecard-Artikel erwähnt werden darf?

--87.102.236.246 12:32, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Betrugsvorwürfe gegen Paysafecard[Quelltext bearbeiten]

In den letzten Jahren, bis und mit 2022, wurde insbesondere in der Schweiz von zahlreichen Kunden Betrug durch paysafecard beklagt. Dabei geht paysafecard stets ähnlich vor: Erst wird die Karte mit einem Restguthaben gesperrt. Meldet sich der Kunde daraufhin bei der Firma um wieder an sein Geld zu kommen, legt diese dem Kunden zahlreiche Steine in den Weg, etwa indem sie vom Kunden nichtexistierende Beweis-Daten verlangt, wie z.B. ein Foto der Paysafecard von einem Kunden, der den Code online erworben hat, oder es werden nach jeder Beantwortung des Kunden noch weitere Daten verlangt, so lange, bis dieser resigniert.

Mit dem Link kriege ich Google-Treffer zu den Suchbegriffen - also paysafecard+Schweiz - zuvorderst paysafecard selbst, dann Geschäftspartner, und nichts, was die Aussage stützt. Ich empfehle Lektüre von Wikipedia:Belege#Grundsätzliches. --KnightMove (Diskussion) 18:04, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich habe eine Möglichkeit gefunden direkt auf die Google Reviews zu verlinken: Kostprobe
Ich werde den Text, mit dem entsprechenden Link, ausserdem leicht abgeändert veröffentlichen:
In den letzten Jahren, bis und mit 2022, wurde insbesondere in der Schweiz von zahlreichen Kunden Betrug durch paysafecard auf Google Reviews für paysafecard.com Schweiz GmbH beklagt. Dabei gehe paysafecard stets ähnlich vor: Erst würde die Karte mit einem Restguthaben gesperrt. Meldet sich der Kunde daraufhin bei der Firma um wieder an sein Geld zu kommen, lege diese dem Kunden zahlreiche Steine in den Weg, etwa indem sie vom Kunden nichtexistierende Beweis-Daten verlange, wie z.B. ein Foto der Paysafecard für einen online erworbenen Code, oder es würden nach jeder Beantwortung des Kunden noch weitere Daten verlangt, so lange, bis dieser resigniert.
Ich denke so formuliert und verlinkt dürften keine weiteren Quellangaben erforderlich sein.
--87.102.236.246 20:21, 13. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich vewrweise nochmals auf Wikipedia:Belege: "Wikipedia-Artikel sollen sich nur auf zuverlässige Publikationen stützen (Glaubwürdigkeit)."
Bei den von dir verlinkten Reviews steht ganz oben: "Reviews aren't verified." Zuoberst angezeigt sind Reviews von "Kevin Phour" (5 months ago) und "Lara Croft" (4 years ago). Was sagt dir das? Und selbst wenn das aktuelle Reviews verifizierter Personen wären, wäre hier noch weit und breit keine Publikation zu sehen, schon gar keine zuverlässige. --KnightMove (Diskussion) 05:12, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Arbeiten Sie bei paysafecard? Ich habe paysafecard genauso erlebt wie viele dieser anderen Reviewer. Hätte ich auf Wikipedia eine entsprechende Information gelesen, wäre ich nun womöglich um 50 Franken weniger arm. Steam Guthaben für den "Wallet" gekauft. Per Transaktion kann nur 100.- hinzugefügt werden. Beim Versuch, die restlichen CHF 50.- des 150.- Online-Codes einzulösen, war der Restbetrag bereits gesperrt. Und danach genau das Theater erlebt, das von vielen Reviewern bemängelt wird. Ob ein paar wenige dieser Reviewer Pseudonyme wie "Lara Croft" oder "Kevin Phour" verwenden, spielt überhaupt keine Rolle. Ich werde den Text also nochmals anpassen und den Begriff "Kunden" durch "Reviewer" ersetzen, damit und mit dem Konjunktiv dürfte die Quellangabe dann verlässlich sein, nämlich exakt das zeigen was in diesem praktisch wertvollen Inhalt erwähnt wird: Die Reviews der erwähnten Reviewer.
--87.102.239.59 07:05, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Dann warte ich einfach mal, ob es jemand anders ohne failure to communicate erklären kann. --KnightMove (Diskussion) 07:22, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Offenbar ist die failure to communicate beidseitig, so ist es mir bislang nicht gelungen, Sie, trotz vorgeschlagener Änderungen, von der Objektivität des so formulierten Textes zu überzeugen. Ich bin der Meinung, dass solche Dinge in der Wikipedia erwähnt werden müssen. Als jemand der nur selten etwas in der Wikipedia editiert, respektiere ich jedoch Ihren Wunsch und werde erst etwas abwarten.
--87.102.239.59 08:00, 14. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Bevor wir hier ewig warten, gehe ich auf WP:3M. --KnightMove (Diskussion) 11:44, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

3M[Quelltext bearbeiten]

Anmerkung zum 3M: Das Thema des 3M entspricht nicht dem Stand der Diskussion zwischen KnightMove und mir, einem Verzicht der Google Reviews als *Quelle* hatte ich bereits zugestimmt. --87.102.239.59 06:26, 16. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Irgendwelche anonyme Google-Bewertungen entsprechen so gar nicht WP:Q. Von daher müssen entweder seriöse Belege her oder der Punkt muß draußen bleiben.--Logistic Worldwide (Diskussion) 12:20, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Google-Reviews sind auf keinen Fall eine gültige Quelle. Wenn denn dann tatsächlich was dran sein sollte, wird es sicherlich anderweitig Berichte o. ä. dazu geben. gruß --Traeumer (Diskussion) 12:28, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten
  • Ich hatte den Text entsprechend umformuliert und das auch erwähnt. Die Dritte Meinung müsste sich folglich darauf beziehen, ob es erlaubt ist, zu erwähnen, dass in den Google-Reviews zu paysafe Schweiz ettliche Reviewer Betrugsvorwürfe geäussert hätten, mit einem Link zu den erwähnten Google-Reviews. Damit wäre die Objektivität von Wikipedia gewährt: Dass in den letzten Jahren ettliche Reviewer auf Google-Reviews zu paysafe Schweiz Betrugsvorwürfe geäussert haben, ist ein Fakt, der durch den Link noch untermauert wird. Es bleibt dem Leser der Reviews selbst überlassen, ob er diesen Glauben schenken möchte oder nicht, falls er sich überhaupt für sie interessiert. --87.102.239.59 14:52, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Die Bewertungsportale bzw Google ziehen im allgemeinen frustrierte Benutzer an, die sauer sind. Dadurch kommt systematisch ein BIAS rein. Vergleiche mal https://de.trustpilot.com/review/www.lufthansa.com https://de.trustpilot.com/review/www.paysafecard.com. Wenn es en Fakt ist, dann musst Du suchen ob irgendwelche Journalisten das schon aufgegriffen haben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:16, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Dass Paysafecard Schweizer Kunden betrügt ist kein Fakt, da stimme ich zu. Fakt ist, dass Reviewer auf Google Reviews für paysafecard Schweiz das behaupten. (Aus meiner subjektiven Sicht auch, dass solche Dinge mindestens 1 Mal passiert sind.) Meine Frage ist, ob im Artikel erwähnt werden darf, dass solche Behauptungen auf Google Review existieren. Möchte man der Firma entgegenkommen oder dem Leser? Letztendlich hat der Leser nach wie vor die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, was er mit diesen Reviews anfangen möchte. Alternativ: Wie wäre es mit einem ganz allgemeinen Text zu den paysafecard-Reviews unterschiedlicher Plattformen? Z.B. werden bei Artikeln zu Filmen unter Weblinks oft auf die entsprechenden Reviews auf Rotten Tomatoes verwiesen. Für manchen Leser, der erst wissen möchte, ob er sich den Film tatsächlich anschauen will, durchaus interessant. --87.102.239.59 17:09, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Bitte unterlass solch Änderungen, wenn die 3M noch läuft und die Tendenz momentan gegen Deine Sichtweise läuft.--Logistic Worldwide (Diskussion) 16:18, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Ich bezog mich auf die Diskussion, die vor dem 3M stattfand: Die erwähnte Umformulierung wurde auf der Diskussionsseite vorgeschlagen, vor dem 3M. --87.102.239.59 17:09, 15. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Weitere 3M: Falls keine anderen Quellen als GoogleReviews zu nennen sind, weglassen, und wenn man es hineinnimmt, müssen es dazuhin relevante Quellen sein, die zur Referenzierung verwendet werden (WP:Q und WP:Belege). Gründe hierfür sind bereits zuvor in der Disku von Logistic Worldwide, Der.Traeumer, Siehe-auch-Löscher genannt worden und in den beiden Wikilinks zu finden.--Werner, Deutschland (Diskussion) 01:04, 16. Nov. 2022 (CET)Beantworten