Diskussion:Personalbescheinigung

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Shui-Ta
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Ausstellungspraxis

Wer weiß etwas über die Ausstellungspraxis der Personalbescheinigung zwischen 1953 und 1961? Wurde diese - was wohl angenommen werden kann - mit Annäherung an den Zeitpunkt des Mauerbaus zunehmend restriktiver, so daß zur Flucht auf den noch zugänglichen innerberliner Nahverkehr ausgewichen wurde? Kann jemand den Gesetzestext der DDR von 1953: Anordnung vom 23. November 1953 (Gesetzblatt 1953 Nr. NN) einstellen? --Heied (Diskussion) 11:16, 27. Jun. 2014 (CEST)Beantworten


Offizielle Statistiken o.ä. dürfte es kaum geben, mir sind nur mündliche Überlieferungen bekannt:

Textlich findet man etwas im 3. Referenzdokument (Erinnerungen ...), z.B. auf Seite 71.

Frühere Erzählungen meiner verstorbenen Eltern und die von anderen Verwandten bestätigen Ihre Vermutung. So konnte Anfang der 1950er Jahre ein Verwandter von mir noch problemlos Urlaub (mit dem Fahrrad) am Bodensee machen. 1956 konnte mein Vater mit der Personalbescheinigung ausreisen (den Hintergrund, dass er bereits einen Arbeitvertrag mit einer westdeutschen Firma hatte, kannten die Behörden in der DDR natürlich nicht). Meine Mutter musste dann zusammen mit mir den Weg über Berlin wählen plus Flug nach Hannover. Selbst Ende der 1950er Jahre durfte meine Großmutter (Mutter meines Vaters) zwecks Besuch noch von Ost nach West reisen. Darüber, ob Ende der 1950er Jahre auch jüngeren Leuten die Ausreise genehmigt worden wäre, kann man nur spekulieren.

Die Verordnung vom 23. November 1955 (GBl. S. 853) als Änderung der "Verordnung über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik" vom 29. Oktober 1953 bringt in dem Zusammenhang nicht viel, trotzdem hier ein Link, aufgerufen am 28. Juni 2014. --Exilsaarländer (Diskussion) 13:35, 28. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Meine Mutter hat zwischen 1953 und 1956 immer wieder ihre Schwester in München besuchen können, ohne besonders privilegiert zu sein. (Man musste nur die Rückreise in DM bezahlen - dazu war allerdings Westgeld nötig) Sogar meine älteren Geschwister konnten einzeln oder zu zweien diese Tante besuchen. Als die Mutter mit uns (zwei kleinen Kindern) 1956 die DDR für immer verließ, war auch nur diese "Personalbescheinigung", die wir auch immer noch Interzonenpass nannten, nötig. Es waren nur Einladungen zu wichtigen familiären Ereignissen (60. Geburtstag reichte, auch das wurde nicht überprüft) vorzulegen und es dauerte auch nicht ewig. Später in den 70er Jahren waren für Westdeutsche die Einreisebestimmungen ähnlich, allerdings dauerte der Genehmigungs-Vorgang mindestens 6 Wochen. Ich finde den letzen Satz zu restriktiv, was es meines Wissens nach bis Mitte der 50er Jahre nicht war. Meine Eltern haben sich sogar Mitte der 1953 brieflich darüber ausgetauscht, ob der "Interzonenpass" verändert worden sei. Ergebnis: keine Änderung.--Shui-Ta (Diskussion) 13:55, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten