Diskussion:Peter-Michael Diestel

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hansbaer in Abschnitt Stell Dir vor Du bist Rechtsanwalt.....
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Meines Wissens wurde Diestel der Tätigkeit als IM beschuldigt. Kann das jemand bestätigen oder dementieren? (nicht signierter Beitrag von 85.181.50.44 (Diskussion) 23:14, 2. Feb. 2007)

Verurteilung wegen Untreue[Quelltext bearbeiten]

2001 wurde Diestel nach über 10 Jahren Rechtsstreit wegen Untreue verurteilt. Er hatte in seiner Amtszeit als Innenminister ein Seegrundstück mit Villa von seinem Ministerium gekauft - zu ca. einem Viertel des geschätzen Verkehrswertes. Ein Freispruch des Landgerichts Berlin war 1999 vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Im zweiten Prozess wurde Diestel dann verurteilt (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0216/lokales/0043/index.html)

Kann jemand recherchieren, ob dies der Grund für das Ende seiner politischen Karriere war? (nicht signierter Beitrag von 85.179.11.188 (Diskussion) 23:16, 3. Apr. 2007)

Ich habe mal den link eingefügt. Leider ist der Artikel der Berliner Zeitung nicht ganz eindeutig. Es heißt, Diestel wäre wegen Untreue "verwarnt" worden. Eine Verwarnung gibt es aber im deutschen Erwachsenenstrafrecht nicht (nur im Ordnungswidrigkeitsrecht - und Untreue ist definitiv keine Owi., sondern eine Straftat).
Es muss sich aber um eine Verurteilung handeln: Eine sog. "Einstellung gegen Auflagen" - die zweite Möglichkeit zu einer Art "Geldstrafe" zu kommen - wird regelmäßig in der Presse so benannt - und hätte i.ü. dem Angeklagten auch keinen Raum gelassen, zu überlegen ob er dagegen vorgehen möchte (vgl. Artikel). Ein Strafbefehl wiederum ergeht ohne mündliche Verhandlung.
Leider fehlt auch die Angabe der Anzahl der Tagessätze, aus denen sich die Geldstrafe berechnet. Dies ist interessant für die Frage ob Diestel als vorbestraft gilt (>90 Tagessätze) oder nicht.
--Krkic, 13. Mai 2008--

Umstände seines Rücktritts fehlen[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß auch nicht mehr genau, was zum Ende seiner politischen Karriere führte. Jedenfalls führte dies bundesweit zu Aufsehen. Auf jedenfall fehlt dieser Teil im Artikel.--85.176.45.202 21:44, 24. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Gebot der Sachlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Wie eine bis 1990 völlig unbedeutende, absolut unbekannte und im politischen Leben überhaupt nicht in Erscheinung getretene Person plötzlich zum stellv. Ministerpräsidenten (sic!) und Minister des Inneren (sic!) der DDR werden konnte, entbehrt bis heute jeder plausiblen Erklärung. (Vgl. hierzu auch die langjährigen polit. Werdegänge der bisherigen Innenminister der Bundesrepublik). Dieser Satz gehört nicht hier her! Er verstößt auf das heftigste mit dem Objektivitäts- und Neutralitätsgebot eines lexikalischen Eintrags. Das hier ist weder TAZ noch Bild! Wikipedia hat es sich zur Aufgabe gemacht, möglichst objektiv Fakten darzustellen. Interpretationen, Kommentare und persönliche Meinungsäußerungen gehören nicht hier her. Dafür gibt es Internetforen! Fragestelllungen der Art des inkriminierten Satzes können von mir aus auf der Diskussionseite auftauchen, oder es kann ein grundsätzlicher Gegensatz zwischen den Politbiografien Ost und West, gerade zur Zeit der Wende, formuliert werden. Abgesehen davon verstehe ich nicht, was ein solcher Kommentar soll. Wer sollte denn sonst Innenminister werden? Und wer wil auf dieser Seite Herrn Diestels Eignung für das Amt beurteilen. Da mag jeder eine andere Meinung haben. Wesentlich ist aber, daß es zur Zeit des runden Tisches, der Volkskammerwahlen und der Bildung der DDR-Regierung im Frühjahr 1990 kaum Alternativen zu den damals Handelnden gab. Welche Alternativen hätte es gegeben? SED-PDS-Politiker, die sicherlich in der damaligen Stimmung und aus der belasteten Situation heraus eben nicht mehr wählbar waren oder Wessis? Wohl eher kaum.... Außerdem war Herr Diestel damals führender Vertreter einer der Koalitionsparteien in der Volkskammer. Da ist die Übernahme eines Regierungsamtes nur natürlich. Oder wird bei uns heute ausschließlich auf die persönliche Eignung für das Amt geschaut. Wer wäre dann noch Minister(in)?????

Ich werde den Satz aus dem genannten Grund löschen.

Ansonsten ist der ganze Artikel tendenziös und bedarf dringend der Überarbeitung. Er muß sehr stark versachlicht werden, da ihm die Ablehnung Herrn Diestels m.E. nur so aus den Poren spritzt. Dieses ist kein Medium für oder gegen einzelne Personen des öffentlichen Lebens!!!! Hingegen sollte die Verurteilung wegen Untreue durchaus erwähnt werden, wenn sie den Tatsachen entspricht. Auch wäre gegebenenfalls der Zusammenhang zu seinem Ausscheiden aus dem politischen Leben herzustellen. 194.246.46.15 08:56, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ost- oder West-CDU?[Quelltext bearbeiten]

"...wurde im August CDU-Mitglied." - Leider habe ich nirgends gefunden, wann sich Ost-und West-CDU zusammengeschlossen haben. Da Diestel aber vor der deutschen Vereinigung der CDU beitrat, vermute ich, dass die Ost-CDU gemeint ist. dann müsste der Link entsprechend angepasst werden.-- Rita2008 19:03, 8. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Rechtliche Vertretung von IM oder hauptamtlichen Mitarbeitern der Stasi[Quelltext bearbeiten]

Die Mitglieder des Gemeinderates Weitendorf bei Brüel in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich von Dr. jur. Peter-Michael Diestel rechtlich vertreten.

Der seit 1976 (!) amtierende Bürgermeister Bernd Knoll (*1944) war Mitglied der SED. Während seiner 1. Amtphase 1982 wurde in Kaarz das Mausoleum des Gutsbesitzers Julius Hüniken geplündert, seine Leiche geschändet und der Schmuck in den Westen gegen Devisen verkauft. Merkwürdig ist, dass die Recherchen der Kriminalpolizei 1982 sofort unterbunden wurden. Das Mausoleum war als 'Feindobjekt' im Sinne des MfS deklariert.

Ist jemandem etwas über mögliche Stasi-Tätigkeit Knolls bekannt?

Felix Lüdemann

Quelle: Befragung von Zeitzeugen zwischen 2006 und 2009 (nicht signierter Beitrag von 193.175.55.242 (Diskussion | Beiträge) 12:42, 1. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Roten Armee Fraktion[Quelltext bearbeiten]

Siehe Benutzer_Diskussion:Hybscher#RAF-Schreibweise.

Hybscher (Diskussion) 07:52, 13. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Stasiakten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht zur Zeit: "Des Weiteren soll in der Amtszeit Diestels als DDR-Innenminister eine Vielzahl von Stasi-Akten vernichtet worden sein." Das wird bestätigt durch eine schriftliche Auskunft der Behörde des Beauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes an mich zur Person meines Vaters. Mir wurde gesagt, es gibt eine Hinweiskartei, aus der hervorgeht, dass zur Person meines Vaters eine Akte im Bestand des früheren Äquivalents des Militärischen Abschirmdienstes innerhalb des MfS-Apparats existierte. Dieser Aktenbestand sei auf Anordnung des ehemaligen DDR-Innenministers Diestel vernichtet worden.--Frankenschüler (Diskussion) 17:17, 25. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Stell Dir vor Du bist Rechtsanwalt.....[Quelltext bearbeiten]

....und übst Deine Arbeit aus.

Es ist für ein Lexikon nicht relevant, wieviele welche auch immer geartete Straftäter bzw. denen spezielle Taten zunächst von Ermittlungsbehörden vorgeworfen werden ein Anwalt als Mandatnehmer vertritt. Welchen Wissenseffekt diese tendenziös ins Negativ rückenden aufgelisteten Fakten wie "...vertrat..... den umstrittenen (von wem ??) Leichtathletik-Trainer..." - "...vertrat auch den Dopingsünder (böse böse bist!!) Jan Ullrich..." usw. für die im Artikel behandelte Person haben sollen erschließt sich mir nicht. Die Mandanten eines Strafverteidigers stehen nun einmal wegen derer begangenen oder denen vorgeworfenen Straftaten vor Gericht und haben schlicht das Recht auf Beistand das logischerweise auch jemand ausführen muß. Dann solle man -falls das so wichtig ist- eine neutral vorgetragene Liste der bekannten Mandanten des P-M D (auch mit Hyperlink) erstellen und gut ist. Sollte P-M D wie oben diskutiert allerdings selbst wegen was auch immer mal verurteilt worden sein, gehört das natürlich in den Artikel einer Person des öffentlichen Lebens. ---Loggediteur (Diskussion) 23:18, 2. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das sehe ich nicht so. Wenn man sich in seinem beruflichen Werdegang regelmäßig Fällen widmet, die große öffentliche Aufmerksamkeit genießen, dann ist das durchaus einer Erwähnung wert. Zudem ist es ja nicht ehrenrührig, wenn man als Anwalt auch Menschen vertritt, die schuldig sind. Solche Mandate bringen die jeweilige öffentliche Aufmerksamkeit mit sich, und das kann man auch hier reflektieren. Man kann das ja noch weiter verkürzen. Fürs erste habe ich nur einige Stellen geändert, die du kritisiert hast. --Hansbaer (Diskussion) 06:09, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten