Diskussion:Planungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 109.193.207.208 in Abschnitt Definition
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"Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich – konditional, sondern final" - eine derart schlaue Aussage ist für den Durchschnittsleser völlig unverständlich. --wau > 06:26, 5. Okt 2006 (CEST)

Ich habe mal eine Erläuterung dazugeschrieben. --C.Löser Diskussion 08:49, 5. Okt 2006 (CEST)

Regionalplan als Beispiel für Verordnung[Quelltext bearbeiten]

ist möglicherweise schlecht gewählt, da das baden-württembergische Landesplanungsgesetz in § 12 Abs. 7 festlegt: „Die Regionalpläne sind durch Satzung festzustellen.“ --84.161.164.189 18:00, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Mir ist - beim besten Willen - völlig unklar was Thema dieses Artikels ist. Geht es um *deutsches* Planungsrecht ? Was hat Bauplanungsrecht mit dem Bundeshaushalt zu tun ? ... Hafenbar 15:15, 22. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Haushaltsrecht Planungsrecht?[Quelltext bearbeiten]

Das Haushaltsrecht ist mehr als nur die Planung. Gehört es nicht eher zum Staatsorganisationsrecht?--Wikiseidank (Diskussion) 14:21, 7. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Es wäre super, wenn am Anfang des Artikels erst einmal eine Definition stehen würde, was Planungsrecht überhaupt ist, bevor auf den Charakter des Planungsrechts eingegangen wird. (nicht signierter Beitrag von 109.193.207.208 (Diskussion) 15:44, 14. Dez. 2020 (CET))Beantworten