Diskussion:Podestà

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Hajo-Muc in Abschnitt Zum Amt
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Ist der Podestà das Oberhaupt der Signoria? Dann wäre eine Verlinkung sinnvoll. --PeeWee 22:54, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, im Normalfall nicht. Der Signore ist dort Oberhaupt. Den Titel Podestà kenne ich als Führer der Handelskolonien Venedigs, aber auch als gewählten Führer oberitalienischer Kommunen. Das waren üblicherweise Auswärtige. Das zugrundeliegende lateinische potestas, also Macht, ist im nah Verwandten Italienischen noch lange im Bewusstsein gewesen und wurde wohl dementsprechend etwas diffus benutzt - im Sinne eines Inhabers von politischer Macht. --Hans-Jürgen Hübner 18:28, 22. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Podestà waren anscheinend der Signorie untergeordnete Beamte mit Statthalterfunktion in den Provinzen der Herrschaft/Signorie. Dazu Volker Reinhardt, Die Renaissance in Italien, Geschichte und Kultur, C.H. Beck, München, 2002, Seite 49 und 50:

Wie stark war die Signorie als Staat? Aufschlüsse dazu bietet die Korrespondenz zwischen den Mailänder Herzögen und ihren Amtsträgern vor Ort, in den Unterstädten der Lombarbei. Hier fanden die Sforza als Erben der Visconti ab 1450 ein ansehnliches administratives Netz vor, standen doch im gesamten Staatsgebiet mehr als zweihundert `Funktionäre`in leitender Position zur Verfügung. Zwischen ihnen und der Zentrale entspinnt sich ein reger Nachrichtenaustausch. Anfragen erfolgen, Antworten ergehen. Frühmoderne Bürokratie, auf dem Weg zum Beamtenstaat? Die Realität ist vielschichtiger, von der Seite der Amtsträger aus betrachtet, eher deprimierend. Denn beim Versuch, dem Willen ihres Herren Geltung zu verschaffen, stoßen commissario, podestà und capitano di divieto, die drei wichtigsten herzoglichen Beamten in der Provinz und als solche auf dem Papier mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet, nicht nur an Grenzen, sondern geradezu gegen Mauern; ....

Reinhardt bringt hier allerdings als Beispiel nicht die Florentiner Signorie sondern die herzogliche Herrschaft in Mailand. Es wäre noch denkbar, dass Podestà in den Signorien eine etwas andere Stellung und Funktion hatten. Davon dass der Podestà Oberhaupt der Signoriaist steht zumindest bei Reinhardt nichts. Gonfaloniere della Giustizia 09:30, 10. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der Satz "Aufgrund interner Auseinandersetzungen engagierten viele Städte ab Ende des 12. Jahrhunderts den Podestà, häufig samt seinem Apparat aus Juristen, Verwaltungsfachleuten und Soldaten, aus anderen Kommunen" kann so nicht stimmen. So weit ich weiss, setzte Friedrich Barbarossa in Folge seiner Ronkalischen Gesetze Podestas in den italienischen Kommunen ein. Diese hatten jedoch schon Vorgänger, auf die die obige Beschreibung paßt. Ob diese auch schon Podesta hießen, weiß ich nicht. Wenn ja, muß es heißen "Aufgrund interner Auseinandersetzungen engagierten viele Städte ab Anfang des 12. Jahrhunderts (bzw. ab ca. 1120) den Podestà, häufig samt seinem Apparat aus Juristen, Verwaltungsfachleuten und Soldaten, aus anderen Kommunen." De Facto unabhängig von kaiserlicher Einsetzung wurden diese ab dem Frieden von Venedig. Signores gab es damals jedoch noch nicht. Zu Signores in einer italienischen Kommune konnten sich erst bestimmte Condottiere Ende des 13. Jahrhundert nach dem Ende der Staufer aufschwingen. Ob diese sich Podestas als untergeordnete Beamte hielten, weiß ich auch nicht.--87.147.43.9 01:20, 20. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Zum Amt[Quelltext bearbeiten]

Ein Podestà ist am ehesten einem Stadtgouverneur vergleichbar. Er ist Sachwalter des auswärtigen Stadtherrn, etwa der staufischen Kaiser oder einer herrschenden Stadt. Er kann aber auch durch die Kommune selbst bestellt werden. Wesentlich ist, dass der P., in der Regel ein Ortsfremder, außerhalb der Stadtverfassung steht, er ist kein kommunales Organ. Das alles findet sich bereits im Artikel und der Diskussion angelegt, aber kaum ausgeführt. Ich habe daher auch das Wort "gewählt" entfernt, denn auch wenn die Kommune den P. bestellte, beruhte seine Befugnis nicht auf einer Wahl, sondern allein, ggf. vertraglich reguliert, auf der Bestellung. --Hajo-Muc (Diskussion) 03:37, 1. Aug. 2013 (CEST)Beantworten