Diskussion:Polizeibehörde (Einheitssystem)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Bujo in Abschnitt Schleswig-Holstein
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Polizeibehörde (Einheitssystem)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Lemma oder Inhalt unzutreffend[Quelltext bearbeiten]

Also, ich meine: Das Stichwort sollte geändert werden. Wenn nicht, ist das ein Thema der deutschen Polizeien und sollte mit anderen Inhalten gespickt sein. So führt das in die Irre. Ich habe leider erstmal keine Zeit... Aber ich habe schon zwei Sätze bereit: ...Werkstatt -- Matt1971 14:43, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde das Stichwort ist richtig gewählt. Es sollte u.U. ergänzt werden. Polizeibehörde ist ein terminus technicus und mit Sicherheitsbehörde (Bayern) vergleichbar. Man könnte um Verwirrungen zu vermeiden, die ich jetzt allerdings nicht auf den ersten Blick sehe, noch eine Verweisung zum Hauptartikel Polizei (Deutschland) einfügen. Den Anfang auf deiner Seite finde ich jetzt nicht so gut, zumal das eher auf Polizeidienststelle zutrifft als auf Polizeibehörde--HolgerB 15:43, 28. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich wollte darauf hinaus, daß der Inhalt nicht dem entspricht, was das Stichwort vorgibt. -- Matt1971 07:01, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Da es sich, wie gesagt, um einen festgelegten Begriff handelt, finde ich das schon richtig gewählt. Der Inhalt könnte allerdings um einen Verweis erweitert werden, da der umgangssprachliche Begriff etwas anders ist.--HolgerB 12:07, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Als Polizeibehörde werden in Baden-Württemberg Behörden bezeichnet, welche Polizeiaufgaben wahrnehmen aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören finde ich etwas einseitig. Der Begriff auch in allen Bundesländern verwendet (ob Sonderfall oder nicht), dabei wird über die StPO kein Wort verloren. -- Matt1971 16:15, 29. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

schlafen in kaserne oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

ich habe eigentlich nur eine frage an euch da draussen: "wie sieht es aus, muss man das erste halbe jahr oder die gesamte grundausbildung bei der polizei in bw in der kaserne schlafen?" oder kann man sich gleich eine wohnung im einsatzbereich nehmen und muss gar nicht dort schlafen? (nicht signierter Beitrag von 87.162.110.176 (Diskussion)) 13:55, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Normalerweise kannst Du nach Dienstschluß nach Hause fahren, und zwar von Anfang an. Die Anwesenheit der Beamten auf unbestimmte Zeit in der Unterkunft kann natürlich angeordnet werden (selten). Keinesfalls solltest zu spät zum Dienstbeginn kommen :-P --Apokalypse 20:40, 21. Mai 2011 (CEST)Beantworten


Sittenpolizei?[Quelltext bearbeiten]

Es gibt Autos und Uniformen, auf denen steht "POLIZEI". Und es gibt auch Autos und Uniformen, auf denen steht "POLIZEIBEHÖRDE". Also muss es ja wohl einen Unterschied geben. Aus Beobachtungen schließe ich POLIZEIBEHÖRDE=Sittenpolizei, das muss aber nicht stimmen. Übrigens eine unglückliche Sprachschöpfung, denn jegliche Polizei ist per se eine Behörde, und die eigentliche Polizei ist laut der Definition im Artikel auch eine (allgemeine) Polizeibehörde. Also müßte auf den Autos stehen "BESONDERE POLIZEIBEHÖRDE" . Kann die Konferenz der Innenminister das alles bitte mal (er)klären? 84.179.146.93 13:47, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

In Chemnitz gibt es auch blaue Pkw mit weißem Logo "POLIZEIBEHÖRDE" - das sind die Knöllchenverteiler, also kommunal angestellte Hilfspolizisten, wenn ich mich nicht irre. (nicht signierter Beitrag von 84.173.208.35 (Diskussion) 12:57, 1. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Aufgrund von Pressemeldungen kann gefolgert werden, dass Ordnungsämter, nicht nur beim Knöllchenverteilen, diesen Begriff auf Fahrzeugen verwenden. Offenbar ist damit auch eine Drohwirkung beabsichtigt. --84.175.206.251 15:07, 27. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbaustein[Quelltext bearbeiten]

Was erfolglos in der QS. Inhaltlich unbelegt, außerdem meiner Meinung nach auch unvollständig (z.B. tweilweise baden-württemberg-zentristisch). Wichtig wäre auch eine laienverständliche Abgenzung zu Polizei(vollzugsbehörden). Grüße Fröhlicher Hohenloher 21:11, 9. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Meines Erachtens im Wesentlichen erledigt: nicht mehr ganz so BaWü-lastig, hoffentlich auch für Laien etwas verständlicher (kann ich nicht ganz beurteilen, da selbst Jurist). @Torana: Können wir den Baustein entfernen? --Bujo (Diskussion) 14:00, 27. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Schleswig-Holstein[Quelltext bearbeiten]

Hallo @Juliabackhausen: Dieser Artikel heißt "Polizeibehörde (Einheitssystem)" und es geht laut Einleitung um die Bedeutung, die "Polizeibehörde" in den Ländern mit polizeirechtlichem Einheitssystem hat (und in Sachsen, das erst spät auf das Trennsystem umgestiegen ist, aber die Bezeichnung "Polizeibehörde" in ihrer alten Bedeutung beibehalten hat). Unter "Polizeibehörde" versteht man in diesen Ländern ungefähr das, was in anderen Ländern (z. B. Schleswig-Holstein) "Ordnungsbehörde" heißt. Und eben nicht das, was man in Schleswig-Holstein unter einer "Polizeibehörde" versteht. Deshalb passt die Situation in Schleswig-Holstein einfach nicht in diesen Artikel. Das was du hier eingetragen hast, würde zum Artikel Polizei Schleswig-Holstein passen. Es hat nichts mit dem Thema "Polizeibehörde (Einheitssystem)" zu tun. Viele Grüße, --Bujo (Diskussion) 22:01, 21. Mär. 2024 (CET)Beantworten

P.S. Ich habe in einem Land mit Trennsystem Jura studiert und dann in einem Land mit Einheitssystem Referendariat gemacht, musste also umlernen. Wenn man nichts mit Recht oder Verwaltung in Baden-Württemberg, Bremen, Saarland oder Sachsen zu tun hat, ist die dortige Verwendung des Begriffs "Polizei(verwaltungs)behörde" ungewohnt und kontraintuitiv. Sie steht im Gegensatz zu dem Sprachgebrauch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, NRW und den meisten anderen Ländern. Gerade deshalb gibt es diesen separaten Artikel. Wenn wir jetzt versuchen, die Situation in Schleswig-Holstein irgendwie mit einzubauen, wird es nur noch verwirrender. --Bujo (Diskussion) 22:16, 21. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Hallo @Bujo:! Das Einheitssystem und das Trennsystem sind, denke ich, nur für Juristen interessante Begriffe. Die Ähnlichkeiten beider Systeme, dass sich alles auf verschiedene Behörden mit verschiedenen Zuständigkeiten verteilt, die dann eben je nach Land anders heißen, sind viel zu offenkundig. In der Endausgestaltung des Lebens unterscheiden sich ja Länder mit Einheitssystem und Trennsystem nicht wirklich. Daher wäre es wahrscheinlich deutlich sinniger, beide Systeme gemeinsam zu behandeln. Warum gibt es keinen Artikel Polizeibehörde (Trennsystem)? Was alles so unter Polizeibehörde steht ist auch nicht sonderlich intuitiv. --Juliabackhausen (Diskussion) 13:35, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
@Juliabackhausen: Wenn man etwas zusammenfassen wollte, könnte man Ordnungsbehörde, Polizeibehörde (Einheitssystem) und Sicherheitsbehörde (Bayern) zusammenfassen, weil diese funktional vergleichbare Aufgaben haben, nur je nach Land unterschiedlich heißen (und je nach Einheits- oder Trennsystem entweder eine gemeinsame Rechtsgrundlage mit dem Polizeivollzugsdienst haben oder nicht). Aber man sollte dabei nicht verwischen, dass "Polizeibehörde" in Baden-Württemberg, Bremen oder Sachsen eine deutlich andere Bedeutung hat als z. B. in Schleswig-Holstein (und den meisten anderen Ländern). Wenn z. B. eine baden-württembergische Baurechtsbehörde eine Abrissverfügung erlässt, ist sie eine Polizeibehörde. Wenn ein sächsisches Landratsamt jemandem per Bescheid verbietet, mit dem Traktor über den Hochwasserschutzdeich zu fahren, ist es Polizeibehörde. Weil das jeweils Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind – auch wenn Laien dazu nicht "Polizei" sagen würden. Das versucht der Artikel gerade zu erklären. In Schleswig-Holstein (und den meisten anderen Ländern) wären das Ordnungsbehörden. Landeskriminalamt, Landespolizeiamt und Polizeidirektionen gehören hingegen zum Polizeivollzugsdienst. Das ist einfach ein anderes Thema als das, um das es in diesem Artikel geht, und lässt sich auch nicht sinnvoll mit diesem zusammenfassen. --Bujo (Diskussion) 14:05, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Warum gibt es keinen Artikel Polizeibehörde (Trennsystem)? Wahrscheinlich, weil sich das dort einfach mit dem Begriff „Polizei“ im allgemeinen Sprachgebrauch deckt. Nur in den hier genannten Ländern gibt es den besonderen Sprachgebrauch, nach dem eben auch z. B. Baurechts-, Abfallrechts- und Wasserbehörden „Polizeibehörden“ heißen. Dafür gibt es für die Länder mit Trennsystem die Artikel Ordnungsbehörde und Sicherheitsbehörde (Bayern). Sachsen-Anhalt, wo es auch Sicherheitsbehörde heißt, hat man wohl übergangen. --Bujo (Diskussion) 14:35, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich kann den Bemühungen für ein besseres Verständnis der Begrifflichkeit durch Benutzer:Bujo ausdrücklich zustimmen. Für Außenstehende ist das leider eine nicht auf den ersten Blick verständliche Materie. Es besteht ein rechtlich/faktischer Unterschied, ob ein (kommunales) Ordnungsamt als Polizeibehörde (in beiden Modellen) handelt oder ob ein Polizeivollzugsdienst/PVD (die im Alltag meist durch Uniform als „Polizei“ wahrgenommenen Beamten) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleitet. Ihre Befugnisse unterscheiden sich in entscheidenden Fragen (durch PVD z. B. möglich: Identitätsfeststellung, Einschränkung von Grundrechten). Gehen Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Wohnung eines ortsbekannten Randalierers und ist dabei durch diesen mit Gewalthandlungen zu rechnen, wird i.d.R. der PVD hinzugezogen, weil dieser weiterreichende Befugnisse als die kommunale Polizeibehörde hat. Darin liegt beispielsweise der Unterschied zwischen beiden öffentlichen Stellen. Man kann jedoch im Begriff „Polizei“ stets eine öffentliche (Dienst)Stelle verstehen, deren Aufgabe in der Abwehr von Gefahren besteht, egal ob körperliche Gewalt durch einen Verhaltensstörer oder künftige Gefahr durch ein einsturzgefährdetes Gebäude oder ein auf der öffentlichen Straße durch einen Zustandsstörer verkehrsbehindernd abgestellten Traktor (siehe Störerbegriff).--Lysippos (Diskussion) 15:59, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten


@Bujo:,@Lysippos: "Schulschwänzer werden von der Polizei zu Hause abgeholt und zur Schule gebracht.", so sagt man das auch in Schleswig-Holstein. Faktisch werden sie aber von der jeweiligen Ordnungsbehörde abgeholt. Die Polizei ist neben den verschiedenen Ordnungsbehörden in Schleswig-Holstein für die Gefahrenabwehr zuständig. Die "Trennung" ist in meinen Augen in jederlei Art und Weise künstlich, zufällig und fast willkürlich. Die Polizei holt nämlich dann doch den Schüler zu Hause ab, wenn irgendwer meint, dass "unverzügliches Handeln" zur Gefahrenabwehr nötig sei. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden in Schleswig-Holstein alle nach § 10 POG zu "Hilfsbeamten der Polizei" mit den Befugnissen von "Polizeivollzugsbeamten" gemacht. Wie soll ein Normal-Sterblicher irgendeinen Unterschied erkennen? Die gesetzliche Ausnahme ist scheinbar der Waffengebrauch. Doch über § 260 LVwG-SH wird das Innenministerium ermächtigt, unmittelbaren Zwang per VwV zu regeln. Die entsprechende VwV gibt dann wieder den Ordnungsbehörden die gleichen Befugnisse wie der Polizei, Waffen zu benutzen, abgesehen von Schusswaffen und Tasern. --Juliabackhausen (Diskussion) 16:04, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Um beim Beispiel Schulschwänzer in SH zu bleiben. Das Schulgesetz von SH besagt im § 28 (Durchsetzung der Schulpflicht): „…kann die Schule oder die mit der Untersuchung beauftragte Stelle die Zuführung durch unmittelbaren Zwang anordnen und die Ordnungsbehörde oder eine andere geeignete Stelle um Vollzugsmaßnahmen ersuchen.“ Damit ist die Befugnis und die verantwortliche Stelle (primär Zuweisung an die Ordnungsbehörde, also kommunal) benannt. In diesem Fall ist das keine akute Gefahr, sondern ein rechtswidriges Handeln (da gesetzliche Schulpflicht besteht, §§ 20, 21 SchulG SH), was in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten (OwiG-Recht , die unterste Stufe des Strafrechts) fällt. Latente Gefahr insofern, dass die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung durch dieses Verhalten in Gefahr ist (klingt pathetisch, ist aber die formale Erklärung). Die Ausübung des unmittelbaren Zwangs ist in SH wohl per VwV geregelt, wie du es anmerkst, und damit normiert/limitiert (habe hier nicht nachgelesen.). Ich glaube nicht, dass die MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörden perse dieselben Befugnisse des PVD ausüben können, dazu ist eine PVD-Ausbildung viel zu spezifisch und kompliziert.--Lysippos (Diskussion) 16:25, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Liebe @Juliabackhausen: Ich weiß nicht recht, was dein Anliegen ist. Es gibt in Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen einen bestimmten Rechtsbegriff namens "Polizeibehörde", im Saarland "Polizeiverwaltungsbehörde". Um den geht es in diesem Artikel. So wie es in anderen Ländern den bestimmten Rechtsbegriff "Ordnungsbehörde" oder "Sicherheitsbehörde" gibt. Das kann man schön finden oder nicht. Man kann sich auch politisch dafür einsetzen, dass die Terminologie in allen Ländern vereinheitlicht wird. Das ist aber bislang nicht der Fall und das muss Wikipedia irgendwie abbilden. "Polizeibehörde" hat Stand jetzt eben nur in den genannten Ländern diese spezifische Bedeutung. Wer von einer "Polizei(verwaltungs)behörde" in Baden-Württemberg, Bremen, Saarland oder Sachsen hört und sich darüber informieren will, was das ist, kann das in diesem Artikel tun. Vielleicht ist er für "Normal-Sterbliche" nicht gut geschrieben. Ich habe mein Bestes gegeben, dass Nicht-Juristen sich etwas darunter vorstellen können (siehe „vom Schreibtisch aus“, durch schriftliche Verfügungen, Verwaltungsakte u. ä. (...) z. B. Baurechts-, Abfallrechts- und Wasserbehörden). Aber Gegenstand des Artikels ist nun mal ein Rechtsbegriff, ich fürchte, dass man ihn nicht völlig unjuristisch erklären kann. Wer sich über Polizeibehörden in Schleswig-Holstein, wo der Begriff eine andere Bedeutung hat, informieren will, kann das unter Polizei Schleswig-Holstein#Aufbau und Organisation tun. --Bujo (Diskussion) 16:34, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Es geht eben nicht nur um Mitarbeiter des Ordnungsamts, die einen Schulschwänzer abholen, sondern vor allem um das Handeln vom Schreibtisch. Um die Bauaufsichtsbehörde, die in die Baugenehmigung schreibt, wie viel Abstand man zum Nachbargrundstück lassen muss. Um die untere Wasserbehörde, die einen Bescheid schreibt "Sie dürfen nicht mit Ihrem Traktor über den Deich fahren". Das hat wenig mit dem zu tun, was man sich landläufig unter Polizei vorstellt und was in den meisten Ländern, einschließlich Schleswig-Holstein, offiziell Polizei heißt. Nur in den vier genannten Ländern gibt es eben – rechtlich, nicht umgangssprachlich – noch einen wesentlich weiteren Polizeibegriff. --Bujo (Diskussion) 16:42, 22. Mär. 2024 (CET)Beantworten