Diskussion:Polizeikessel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Amtiss in Abschnitt Rechtliches
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Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

"Kessel werden gegen Randalierer eingesetzt, die durch ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit gefährden." Habe den Eintrag gelöscht, da Polizeikessel häufig präventiv, allein aus der Annahme einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, gebildet werden. Das Betiteln eingekesselter Demonstranten als "Randalierer" läuft insofern fehl: 1. Ist davon auszugehen, dass es nur schwer möglich ist bei Demonstrationen ausschließlich "Randalierer" einzukesseln; dass also, wie die Praxis zeigt, immer auch Menschen betroffen waren, die definitiv nicht als potentielle Gewalttäter einzustufen sind. 2. Wird in der polizeilichen Einsatzpraxis teilweise gekesselt BEVOR ein Straftatbestand erfüllt wurde.(nicht signierter Beitrag von GrafOrlof (Diskussion | Beiträge) 1:15, 10. Jan. 2008 (CET))

Wie kommen die Störer in die Mitte des Kessels? --Eingangskontrolle 20:24, 5. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Diese Taktik dient dazu, die Demonstranten zu zermürben und ihnen für die Zukunft Angst zu machen auf Demonstrationen zu gehen. Das ist eine indirekte Aushöhlung der Demonstrationsfreiheit. Einerseits wird von staatlicher Seite gesagt daß natürlich Demonstrationen stattfinden dürfen. Andererseits ist es aber so, daß wenn die Demonstranten Angst haben in einen Kessel zu geraten, der ja eine enorme psychische und physische Belastungssituation darstellt, dann gehen immer weniger Menschen demonstrieren. Dadurch wird der Widerstand des Volkes, der ja durch Demonstrationen zum Ausdruck kommt, gebrochen. Und die Regierung hat in der Öffentlichkeit weiterhin eine "weiße Weste".--91.9.202.22 10:47, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Unzureichende und fehlende Belege[Quelltext bearbeiten]

Für den ersten Absatz des Abschnitts „Rechtliches“ fehlen jegliche Belege. Im darauf folgenden Unterabschnitt „Urteile zu Polizeikesseln“ werden zwar im zweiten und dritten Abschnitt jeweils Aktenzeichen von Urteilen erwähnt, die als Einzelbelege allerdings unbrauchbar sind: Es gibt lediglich je einen Verweis auf eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V., in der diese Urteile zitiert werden. Allerdings wird diese Seite aus dem Jahr 2004 augenscheinlich nicht mehr aktualisiert. Die dort zitierten Urteile sind im Netz nicht abrufbar (Rechtsprechung Niedersachsen, Juris.de o.ä.), also nicht verifizierbar. Damit erfüllen sie als Einzelbelege nicht die Relevanzkriterien von Wikipedia. Ich bitte daher die Autoren um entsprechende Nacharbeit. --Jochen (Diskussion) 19:05, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
NS: Hauptautoren Sargoth, Squarerigger und Willicher benachrichtigt --Jochen (Diskussion) 19:28, 7. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Den Artikel habe ich heute auf der Qualitätssicherungsseite eingetragen. --Jochen (Diskussion) 10:10, 11. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Den Artikel habe ich heute zur Löschung vorgeschlagen. Weder die angesprochenen Autoren noch sonst jemand haben sich um eine Verbesserung bemüht, auch nicht nach meinem Eintrag in die Qualitätssicherung am 11. Juni 2013. Die bestehenden Mängel (fehlende Einzelnachweise, fehlender neutraler Standpunkt – NPOV) sind nach meiner Meinung ausreichend für eine komplette Löschung des Artikels (weitere Einzelheiten zur Begründung siehe weiter oben). --Jochen (Diskussion) 12:18, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
Und was soll der Löschgrund sein? --jergen ? 12:50, 13. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

  • Helga von Hoffmann u. a. (Hrsg.): Der Hamburger Kessel : Missbrauch des "staatlichen Gewaltmonopols"? Hamburg VSA-Verlag 1986, ISBN 3-87975-388-1

Schon ein Blick in dieses schmale Büchlein (93 Seiten) zeigt, dass das Lemma Lücken aufweist + bislang nicht über einen Stub gediehen ist: Dauer des Einkesselns? Öffentliche Resonanz? Politische Bewertung früher und heute? "Wandernder Kessel"? Vermutlich bedarf es darüber hinaus bester juristischer Fachkenntnisse/Fachliteratur - vermutlich recht kontrovers/was ist heutiger Stand der Diskussion? Meiner Erinnerung nach wurde den im Juni 1986 in Hamburg Eingekesselten später eine Geldentschädigung zugesprochen. --Holgerjan (Diskussion) 20:20, 10. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Deutsch[Quelltext bearbeiten]

"Kessel werden gegen Demonstrierende eingesetzt". Dieser Satz ergibt keinen Sinn. Hier zeigt das Gendern, wie es Inhalte zerstört. Wenn Demonstranten eingekesselt werden, können sie nicht mehr demonstrieren, weil sie für niemanden außer den Polizisten zu sehen sind. Wenn sie aber nicht demonstrieren, sind sie keine Demonstrierenden mehr! Im Übrigen zeigt sich hier ziemlich deutlich die Verfassungswidrigkeit eines Polizeikessels, weil er den eingekesselten ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht wegnimmt, noch dazu ohne richterliche Grundlage... 134.247.251.245 12:10, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Rechtliches[Quelltext bearbeiten]

"Beispielsweise war der mehrstündige Polizeikessel beim G7-Gipfel in München 1992 sehr umstritten." Nein, er war klar rechtswidrig, Urteil des Landgerichts und des OLG. Diese beiden Obergerichte waren sich nur uneins über die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes. 134.247.251.245 12:14, 13. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Hast du Quellen? Dann kann das gern angepasst werden. (Oder du machst es selbst und ergänzt die Quellen im Artikel bzw. der Zusammenfassung.) --Amtiss, SNAFU ? 03:02, 28. Sep. 2021 (CEST)Beantworten