Diskussion:Polizeivollzugsbeamter

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Polizeivollzugsbeamter“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Mir gefällt der Vermerk "deutschlandlastig" nicht und ich möchte den Artikel zu "Polizeivollzugsbeamter (Deutschland)" verschieben, damit der Vermerk wegfallen kann (mit gleichzeitigem REDIR oder Begriffserklärung). Jemand dagegen? Hypnosekröte 17:52, 13. Mär 2005 (CET)

Dafür, geht fast nicht anders... Der neue Artikel (der ohne Erweiterung) wird allerdings wohl noch viele weitere Jahre mangels Beteiligung leer bleiben... Matt1971 22:01, 22. Mär 2005 (CET)

Dagegen --> wo gibts denn sonst POLIZEIVOLLZUGSBEMTE wenn nicht in D. In anderen deutschsprachigen Ländern dürfte die Berufsbezeichnung anders lauten, schon weil es z.B. in der CH nicht diesen Beamtenstatus gibt. Österreich: Sicherheitswachebeamter (alt) EXEKUTIVBEDIENSTETER (neu) Schweiz: Polizist(in) "Berufsprüfung für Polizist/Polizistin" --Andy.s, 11. Apr 2006 (CEST)

Bin so frei und werde den "deutschlandlastig"-Vermerk entfernen, weil, wie schon angeführt, es nur in Deutschland Polizeivollzugsbeamte gibt. Habe dafür das Lemma Polizist neu angelegt (ersuche um Erweiterung). --Der Polizist 20:45, 5. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Freie Heilfürsorge[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht klar, ob bei der freien Heilfürsorge dem dies wählenden Beamten ein Betrag monatlich belastet wird. Wenn dies nicht geschieht, steht sich der Beamte mit der freien Heilführsorge finanziel erheblich besser als der Beamte mit Beihilfe. Dies kann doch nicht sein. Könnte man das mal von berufenen (weil betroffenen) Beamten klären? --01:03, 27. Jul 2005 (CEST)--Pelz 01:02, 28. Jul 2005 (CEST)

Das ist schon richtig so: Der Beamte der Beihilfe bekommt, steht finanziell etwas schlechter da. Im baden-württembergischen Gesetz heißt es ausdrücklich: "Die Heilfürsorge wird nicht auf die Besoldung angerechnet." Allerdings werden nur bis zu bestimmten Höchstsätzen (die einerseits mit den KV ausgehandelt werden bzw. für Heilpraktiker usw. im Gesetz festgelegt sind) die Kosten übernommen, Mehrkosten müssen dann selbst getragen werden. Wahlleisteungen im Krankenhaus (z.B. Chefarztbehandlung) werden nur nach den Vorschriften der Beihilfe bezahlt (also in der Regel 50 % der Kosten).(nicht signierter Beitrag von HolgerB (Diskussion | Beiträge) 08:53, 27. Jul. 2005)
Nochmals konkretisierend meine Frage: Der (z.B. Polizei)-Beamte bekommt Freie Heilfürsorge. Muss er dafür in irgendeiner Weise einen Obulus von seinem Gehalt entrichten oder nicht? Wenn nein, aus welchem Grunde besteht hier eine Besserstellung gegenüber dem "normalen" Beamten? --Pelz 01:02, 28. Jul 2005 (CEST)
Soweit mir bekannt ist (und so wie es auch in dem Gesetz steht), muß der Beamte der Heilfürsorge bekommt, nichts von seinem Einkommen dafür abgeben. Der Grund dafür wird sein (meine Spekulation), daß eine private Krankenversicherung für ihn zu teuer kommt, da das Erkrankungsrisiko höher ist ale beim normalen Beamten (trifft besonders auf den Feuerwehrbeamten zu). Bei den Polizeibeamten wird da wohl auch noch eine gewisse Tradition dazukommen.(nicht signierter Beitrag von HolgerB (Diskussion | Beiträge) 09:23, 28. Jul. 2005)
Die Erklärung scheint mir logisch. Danke. PS: Bitte auch die Diskussionsbeiträge unterschreiben. --Pelz 23:51, 29. Jul 2005 (CEST)
Hallo, hier in Berlin bekommen die Polizeianwärter die Freie Heilfürsorge. Werden sie übernommen oder müssen das dritte Lehrjahr wiederholen müssen sie sich privat versichern, zu 50 %. Bei der freien Heilfürsorge musste man nichts extra zahlen. Bei der Beihilfe werden nur die Mindest-Tarife gezahlt. Im Krankenhaus nur bis 2-Bett-Zimmer und Assistensarzt-Behandlung, bei Zahnersatz die Laborkosten.
Der Beihilfebeamte ist also klar benachteiligt, weil er muss sich zu 50 % privat versichern und dennoch einen Teil der restlichen 50 % selber tragen. --Viki 22:43, 2. Aug 2005 (CEST)
Zur Klarstellung: Polizeibeamten, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, wird von ihrer Besoldung kein Betrag einbehalten. Allerdings sind bestimmte Eigenanteile fällig, bzw. kann die sog. "Kostendämpfungspauschale", abhängig von der Besoldungsgruppe einbehalten werden. Also ein Eigenanteil.
Das ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Einige Länder haben komplett auf Beihilfesystem umgestellt, in einigen scheint es ein Wahlrecht zu geben (kenne ich mich nicht aus). Dann steht der Beamte mit Beihilfeanspruch "schlechter" da, da er einen entsprechende Beitrag für seine private (idR 50 prozentige) Krankenversicherung bezahlen muss. Möglicher Vorteil ist dann aber, dass er "besser" behandelt wird, da er als Privatpatient gilt. Und was das im Vergleich zu Kassenpatienten (und ein solcher ist man im Regelfall als frei Geheilfürsorgter), weiss ja jeder.:-) --mfg Papermoon71 15:00, 29. Sep 2006 (CEST)--

Da die Wortbildung "Freund und Helfer" unter anderem im dritten Reich mißbräuchlich verwendet wurde und einege andere Personen das Wort auch fälschlicherweise verstehen, wollen die meisten Polizistinnen und Polizisten als "Kollegen" bezeichnet werden. Das ist natürlich nicht der Grund daß Polizisten mit Streichelpädagogik der Deliquenten (von lat.Übeltäter)beizukommen. Das Wort Kollegen hat zudem auch einen abgrenzenden Charakter, weil Polizisten nur im Privaten Freunde haben. Die einzelnen Kollegen sind auch sehr anonymlebend, weil die Kollegen auch ihr privates Umfeld schützen wollen.

gez. Philipp Mevius

Zudem bezieht sich die freie Heilfürsorge auf den Beamten selbst. Familienmitglieder sind nur zu einem bestimmten Teil mitversichert, d. h. der Beamte muß i.d.R. für Familienangehörige eine Teilversicherun abschließen, wenn er Alleinverdiener ist. (Edit wg. Unterschriftenverbesserung) -- 84.61.48.120 06:50, 27. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Einstellungsvoraussetzungen[Quelltext bearbeiten]

Im höheren Dienst sind die Einstellungsvoraussetzungen ein Studium. Nur für den gehobenen Dienst "genügt" das Abitur. Damit ist natürlich keine Aussage darüber getroffen, dass nicht auch der Abiturient ohne Studium einmal in den höheren Dienst aufsteigen kann, wenn er entsprechend geeignet ist. --Pelz 22:54, 24. Aug 2005 (CEST)

Es kann sogar jemand aus mittleren Dienst bis in den höheren Dienst aufsteigen, soll gelegentlich auch mal vorkommen, ist aber eher selten (wegen der zu durchlaufenden Weiterbildungen und Bewährungszeiten in den Laufbahnen)--HolgerB 16:56, 25. Aug 2005 (CEST)
Hallo Holger, das ist natürlich richtig. Das sind die sog. Aufstiegsbeamten. Um die geht es hier aber nicht. Vielmehr sind hier die Voraussetzungen bei der erstmaligen Einstellung beschrieben. --Pelz 02:24, 26. Aug 2005 (CEST)
War mir schon klar, ich hab das sogar damals in den Artikel geschrieben, nach dem fälschlicherweise drin stand für den höheren Dienst genüge Abitur. Das was ich sagen wollte, war vielmehr eine Ergänzung. --HolgerB 10:34, 26. Aug 2005 (CEST)

für den gehobenen Dienst genügt auch das Fach-Abi, bzw. die FH-Reife, die man auch durch längere Berufstätigkeit erwirbt (Fachhochschulreife). mittlerer bis höherer = selten ??????? ich würde sagen = normallfall. Ich habe noch im einfachen Dient angefangen - mittlerer - Studium FH - gehobener - und habe die Voraussetzungen für den höheren (wenn ich denn wollte+genommen würde :-) ) Andere, die mit mir begonenn haben, SIND im h.D. --Andy.s 16:39, 11. Apr 2006 (CEST)

Auch aus meiner Sicht nochmal genauer: Einstellungsvoraussetzung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist das Abitur (bzw. ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand = Fachhochschulreife). In NRW beispielsweise wird nur noch in den gehobenen Dienst eingestellt, in anderen Bundesländern ist das anders, dort wird auch in den mittleren Polizeivollzugsdienst eingestellt, wofür das Abitur keine Voraussetzung ist.
Für die Einstellung in den höheren Polizeivollzugsdienst ist Voraussetzung die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst, was das zweite juristische Staatsexamen in diesem Fall darstellt (ergibt sich aus den entsprechende Laufbahnverordnungen der Länder). Also die Ausbildung zum Volljuristen, nicht aber andere Studiengänge.
Aber: das betrifft nur die Direkteinstellung in den höheren Dienst, was die absolute Ausnahme darstellt. Die Amtsbezeichnung lautet dann Polizeirat/Kriminalrat z.A. (zur Anstellung). Der Regelfall ist aber der Aufstieg aus dem gehobenen Dienst mit entsprechendem Auswahlverfahren, Studium und Prüfung, wie im Artikel auch weiter oben zutreffend beschrieben.
Die Bezeichnung Regierungsratanwärter bzw. Regierungsreferendare ist in diesem Zusammenhang falsch, da wir hier von Polizeibeamten sprechen, die grundsätzlich die Amtsbezeichnung beginnend mit "Polizei ...." führen. --mfg Papermoon71 14:43, 29. Sep 2006 (CEST)--

Umgangssprache[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt der Umgangssprachliche Begriff "Bulle"? Oft wird in Filmproduktionen der Begriff "Bulle" anstatt "Polizist" oder "Polizeivollzugsbeamter" gewählt. Ist dieser Begriff wirklich abwertener Natur? --Kswtch 22:05, 24. Sep 2006 (CEST)

Rotwelsch - Puhler -> Polizist (Ursprung des Begriffes 'Bulle') - Ob der Begriff an sich abwertender Natur ist, wage ich zu bezweifeln. Ich sehe ihn eher als Umgangssprachlichen Ausdruck. (Persönliche Meinung). Ein Beleidigender Charakter kommt wohl erst bei bestimmten Situationen auf. Also "wer" sagt zu "wem" in welcher Art und Weise "Bulle". --Betzi 22:50, 24. Sep 2006 (CEST)
Wäre es nicht vielleicht eine gute Idee, diesen Aspekt mit in den Artikel einzubauen? Den irgendwie gehört es ja dazu, auch wenn es natürlich nicht gerade eine "nette" Sache ist. --62.214.65.228 18:43, 11. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe mir mal erlaubt, die Erläuterung zum "Bullen" einzupflegen 194.95.177.124 15:21, 30. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Is doch klar warum das als beleidigung verstanden wird weil den leuten die worteherkunft nich bekannt ist und sie es mit dem "Rinderbullen" assoziieren. Kuh zu einer frau is ja auch nich schmeichelhaft.

Taugt der Link etwas?[Quelltext bearbeiten]

Moin! In den Artikeln zum Zollbereich kommt alle paar Tage lang eine IP vorbei und platziert dort einen Link (www.zollbeamte.de), der regelmäßig von mir oder anderen einkassiert wird, da er keinerlei Mehrwert beinhaltet und sogar, da lediglich auf ein Kaufangebot eines Buches verwiesen wird, als Werbe-Spam angesehen wird, siehe Wikipedia:WikiProjekt Zoll#Versteckte Werbung bzw. Werbespam entfernt. Dieselbe IP hat jetzt auf dieser Artikelseite einen ähnlichen Link hinterlegt (www.polizeivollzugsbeamte.de), der aber anscheinend etwas mehr an Informationen beinhaltet (die für mich aber aussieht, als wären sie irgendwo, vielleicht bei der Info-Seite der Arbeitsagentur oder wo, zusammengeklaut worden). Ich kann das nicht beurteilen: Soll der Link hier entfernt werden oder bleiben? --rollo_rück 11:00, 28. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Polizeivollzugsbeamter ./. Bulle[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht mit Zitat aus dem "Lexikon der populären Irrtumer", dass "Bulle" von "Landpuller" usw. kommt und einen klugen Menschen bezeichnet. Einen Polizeibeamten wird dies nicht überzeugen, wenn man ihn so tituliert.

Die Herkunft von "Landpuller" mag sachlich richtig sein, ist jedoch in Vergessenheit geraten. "Bulle" kam erst wieder mit amerikanischen Serienkrimis auf.

Ich halte deshalb "Bulle" für eine Nicht-Übersetzung. Im Original werden Polizisten mit "cop" bezeichnet oder mit "pig" beschimpft. Während "cop" unübersetzt bleibt, wird "pig" mit "Bulle" übersetzt. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass zum einen die wörtliche Übersetzung "Schwein(e)" im Deutschen zu heftig wirkt und zum anderen die Lippenbewegungen dazu nicht passen. "Bulle" sieht eher nach "pig" aus.

Man müsste also die ersten Synchron-Autoren fragen, ob sie just diese Überlegungen angestellt haben.

Auf jeden Fall ist es ratsam, die Bezeichnung "Bulle" zu meiden. Vor Gericht hat man damit keine guten Karten.

Siehe dazu "Bullen halten Polizei stundenlang in Atem" (Schlagzeile auf einer Webseite der Stuttgarter Zeitung hier.) --Joerg Hertzer (Diskussion) 14:33, 9. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Hallo, bin recht neu hier und möchte nichts falsches machen. Aber einen Hinweis möchte ich trotzdem abgeben: Der Polizeihauptkommissar (PHK) in NRW (Tabelle unter Laufbahn) teilt sich in zwei Besoldungsstufen, und zwar in A 11 und A 12. Dies ist auch an den Dienstrangabzeichen zu erkennen, der PHK (A11) hat drei, der PHK (A12) hat vier silberne Sterne. Vielleicht könnte dies einer der versierteren Wikipedianer der vollständigkeithalber einfügen, bis ich mich später selbst mal rantraue. Danke, mfg, Theo -- 84.61.48.120 07:28, 27. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im ersten Teil heißt es zur Uniformierung: "Ausnahmen bilden die Zivilstreifen und Kletten." Was soll das sein? Ist das tatsächlich ein Fachbegriff? Habe auch bei Google nichts gefunden.

Ich kann mir nur die übertragene, umgangssprachliche Bedeutung als "Zivilpolizist bei der Observierung" vorstellen. Wenn das aber so ist, dann gehört das sicherlich nicht in den Artikel. --Jan Rieke 16:54, 10. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte mal schauen, ob das so in Ordnung ist: diff Es ging gar nicht um das Ausland, sondern um Grenzen von Bundesländern ... --77.4.35.236 01:17, 15. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt Kritik: Weniger Geld für PVB?[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage "dass PVB für weniger Geld immer mehr arbeiten müssen (Stellenabbau)" kann nicht stimmen, wenn man sich die zuvor beschriebene Entwicklung der Besoldung anschaut. Dort steht, dass der einfache Dienst abgeschafft wurde und dass heutzutage vorwiegend für den gehobenen Dienst ausgebildet wird. Das bedeutet eine ungewöhnlich hohe finanzielle Aufwertung, die es in keinem anderen Berufszweig (insbesondere bei Beamten) gegeben hat. Laut de.statista.com gab es 1997 in Deutschland 229.424 PVB. 2007 waren es 250.353. Erst anschließend reduzierte sich die Anzahl bis 2010 geringfügig auf 243.625. Damit ist auch die zweite Aussage des Zitats widerlegt.

Dass weniger Polizisten auf der Straße anzutreffen sind, liegt dann wohl eher daran, dass sie aufgrund ihres Ausbildungsstandes und ihrer Qualifikation (Dipl.-Verwaltungswirt) doch eher vorwiegend für andere Aufgaben eingesetzt werden? --Vkollo (Diskussion) 13:32, 7. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

"Verwaltungsbeamte"[Quelltext bearbeiten]

PVB sind in erster Linie Verwaltungsbeamte mit Außendienst. Diesen Satz kann ich mir als kritisches Resümmee eines Polizisten über seine Dienstrealität vorstellen, aber kaum als dem Selbstverständnis der PVBen oder einer offiziellen Leitlinie (des Innenministeriums, der Polizeiführung, des Gesetzgebers) entsprechend (gerade auch im Unterschied zu den VerwBeamten bei der Polizei, die es ja auch gibt.) Auch wenn der Uniabschluß im gehobenen Dienst "Diplom-Verwaltungswirt (Polizei)" heißt.--131.159.76.31 19:30, 5. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

Kommunalpolizei / Stadtpolizei[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird der freiwillige Polizeidienst erwähnt, aber es fehlt meines Erachtens die Kommunal- bzw. Stadtpolizei bzw. eine Abgrenzung zu dieser. --Ax0pp (Diskussion) 09:54, 21. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]