Diskussion:Präambel

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Rechtskraft einer Präambel[Quelltext bearbeiten]

Kann mir jemand die Frage beantworten, welche Rechtskraft eine Präambel hat ? Ist sie lediglich eine Art feierliches Vorwort oder kann sie auch bindende und rechtskräftige Aussagen beinhalten ?

Creifeld ́s Rechtswörterbuch 20. Auflage Verlag C.H.Beck München 2010:
„Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“ (nicht signierter Beitrag von 27.100.17.165 (Diskussion) 19:20, 13. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]
Wenn man zitiert, dann komplett: "Die P. ist ein Vorspruch, der meist bei völkerrechtlichen Verträgen und bei Verfassungen (vgl. die P zum GG), gelegentlich sonstigen wichtigen Gesetzen dem eigentlichen Vertrags- oder Gesetzestext vorangestellt wird. Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P nicht beigemessen. Sie enthält meist politische Zielsetzungen oder Programmsätze, welche die Zielrichtung des Vertrages oder Gesetzes darlegen und erläutern. Die P ist deshalb für die Auslegung des Vertrages (Gesetzes) von Bedeutung."
Und die Rechtsprechung mißt Präambeln sehr wohl unmittelbare Rechtserheblichkeit bei. -JDavis 20:01, 13. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P nicht beigemessen.
Dies allein beantwortet die Frage des Users sehr präzise. Mehr ist hier nicht gefragt worden.
Und die Rechtsprechung mißt Präambeln sehr wohl unmittelbare Rechtserheblichkeit bei.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Politik Präambeln unmittelbare Rechtserhabenheit beimißt, die Rechtssprechung aber kann hier nicht eindeutiger sein (Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der P nicht beigemessen). Ansonsten bitte ich um Quellen!
Die Rechtspredung ist tatsächlich sehr eindeutig: [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Das dürfte auch der Grund sein, warum diejenigen, die die rechtliche Relevanz einer Präambel abstreiten, kein besseres Argument als ein Wörterbuch besitzen. --JDavis 08:10, 14. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Deine Quellen beschreiben ausschließlich Fälle, indenen es um die Auslegung von Verträgen/Gesetzen geht, wie du oben schon richtig zitiert hast ("Sie (die Präambel) enthält meist politische Zielsetzungen oder Programmsätze, welche die Zielrichtung des Vertrages oder Gesetzes darlegen und erläutern. Die P ist deshalb für die Auslegung des Vertrages (Gesetzes) von Bedeutung."). Die Präambel selbst hat trotzdem keine Rechtskraft ("Unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“)! --27.100.17.192 15:20, 16. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Jedes mal wieder auf dieses eine Wörterbuch abzuzielen, macht das Argument auch nicht tragfähiger.
Wenn in einem Urteil "zu denen er sich – wie hier die Beklagte gemäß § 7 i.V.m. der Präambel des Ursprungsvertrages – gegenüber dem Vermieter vertraglich verpflichtet hat" steht, dann gibt es doch absolut keinen Zweifel daran, daß das Gericht die Präambel zur Entscheidung herangezogen hat. Und wenn aufgrund der Präambel des Grundgesetzes eine Partei verboten und eine Einschränkung der staatlichen Souveränität als "Verfassungsauftrag" erlaubt wird, dann ist sie ohne Zweifel rechtserheblich. --JDavis 15:57, 16. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
So ist es. Es ist zudem äußerst enervierend, sich mit dahergelaufenen juristischen Laien zu streiten wie z. B. mit diesem IP-Nutzer. --Benatrevqre …?! 16:22, 16. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Bedeutung von Präambel in der Musik fehlt bisher[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse hier die musikalische Bedeutung des Wortes im Sinn von Präludium. Vor allem im Bereich der Orgelmusik gebräuchlich als Einleitung, Vorspiel. Ich werde mich damit gelegentlich beschäftigen, eine Definition zustande zu bringen.

--Metzner 19:01, 26. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Dann kann man - sobald die Definition zustandegebracht ist - auch auf die Ähnlichkeit zur "Fantasia" im 16. Jh. eingehen. MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 07:29, 3. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Da ist wohl bisher nichts ergänzt worden. Präambulum ist ein Vorspiel des Organisten, bevor der Chor einsetzt. Formal gibt es dafür keine Regeln, deswegen häufig improvisierend gespielt, oder auch als Imitation. Das Präambulum als Präludium zu bezeichnen ist ebenfalls gebräuchlich. Siehe auch Toccata. 89.247.254.139 15:50, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Formulierungsfrage[Quelltext bearbeiten]

M.E soltle "ungläubiger Bürger" umformuliert werden. Da Unglaube meist aus der Sicht der entsprechend Glaubenden ist, und somit nicht neutral. Ich würde mich für "nicht gläubige Bürger" aussprechen. Hat jemand einen anderen Vorschlag? Grüße, --Qaswed 14:30, 7. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Da nun mehr als zwei Wochen ohne Gegenvorschlag vergangen sind, werde ich die Stelle ändern. Einen späteren Vorschlag kann man ja immer noch einarbeiten. Grüße, --Qaswed 12:41, 22. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]
Umstritten ist der Bezug ja nicht nur "aufgrund der Vielzahl nicht-gläubiger Bürger". Deshalb würde ich "aufgrund ... umstritten" (erstmal) ganz weglassen. MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 07:53, 3. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Das steht einigermaßen kontextlos in Klammern im Artikel. Wer Latein kann, weiß, dass es „durch Gottes Gnade“ heißen soll (aber dann müsste Dei natürlich großgeschrieben werden, egal). Wer es nicht kann, kann mit der Angabe nichts anfangen. Für das Thema Präambel ist es irrelevant. Benatrevqre, warum hast du es trotzdem wieder eingefügt? --Φ (Diskussion) 18:56, 23. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Weil ich nicht erkenne, dass es inhaltlich oder im Zusammenhang mit dem umseitig Beschriebenen falsch gewesen wäre. Siehe z. B. Claudia Märtl, Die 101 wichtigsten Fragen – Mittelalter, 3. Aufl., C.H. Beck, München 2009, S. 37: „Seit dem 8. Jahrhundert setzten Könige ihrem Titel ein «von Gottes Gnaden» (dei gratia) hinzu, doch waren mittelalterliche Herrscher weit davon entfernt, ihr Gottesgnadentum im Sinne einer absolutistischen Alleinregierung zu verstehen.“ --Benatrevqre …?! 12:47, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
lateinisch Dei gratia heißt „von Gottes Gnaden“. Dieser Ausdruck wird aber im Text gar nicht erwähnt, sondern nur Gottesgnadentum. Was soll also die lateinische Übersetzung einer Redewendung, die im Text nicht vorkommt? Wem soll das nützen? Was würde fehlen, wenn es nicht dastünde? --Φ (Diskussion) 13:15, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich finde, es schadet nicht und so unwichtig, wie du meinst, scheint es nicht zu sein, wenn es Claudia Märtl für wichtig genug hält, um es zu erwähnen. Mit demselben Argument könnte man in jedem Artikel sämtliche lateinische Entsprechungen weglassen. Und das will doch keiner. --Benatrevqre …?! 15:33, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Es schadet, weil es in dem Zusammenhang unverständlich ist: dei gratia ist keine Übersetzung von Gottesgnadentum. Märtl nennt es als Übersetzung von „von Gottes Gnaden“, da ist es sinnvoll. Hier nicht. --Φ (Diskussion) 15:43, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Sie schreibt ebenso in diesem Kontext von Gottesgnadentum, ich habe es oben extra zitiert. --Benatrevqre …?! 15:49, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Sie zitiert die Formel „von Gottes Gnaden“ und nennt deren lateinische Originalformulierung. Wir zitieren die Formel nicht, da wirkt die lateinische Originalformulierung erratisch, denn nur wer Latein kann, versteht, was gemeint ist. Sie ist nicht allgemeinverständlich. --Φ (Diskussion) 16:10, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Dass es erratisch wäre, finde ich nicht. Denn im Intro des Hauptartikels steht die lateinische Formulierung ja auch und nimmt dabei einen stringenten Bezug. Benatrevqre …?! 16:21, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Sie steht dort, weil die deutsche Übersetzung dabeisteht. Hier nicht. Was würde fehlen, wenn wir sie wegließen? --Φ (Diskussion) 16:56, 24. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Habs rausgenommen. Sonntagsgrüsse --Φ (Diskussion) 08:36, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Ich habe es doch extra für dich belegt. Für die Herausnahme seh ich keinen Grund. --Benatrevqre …?! 13:33, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Nicht alles, was sich belegen lässt, gehört in diesen Artikel. Den Unterschied zwischen dem mittelalterlichen und dem absolutistischen Verständnis von Gottesgnadentum nehmen wir ja schließlich auch nicht auf, obwohl Märtl ihn a.a.o.0. doch erwähnt: Er lässt sich also auch belegen. Sinnnvollerweise kommen in den Artikel aber nur die Informationen, die helfen das Lemma besser zu verstehen. Du hast seit über einer Woche nicht erklären können, wie dieses unübersetzte lateinische Syntagma das schaffen soll. es ist in diesem Zusammenhang sclicht überflüssig.- --Φ (Diskussion) 13:51, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
"Präambula fidei" wäre eher mit "gratia dei" zusammenzubringen als mit der Legitimation von Monarchen. Dazu müsste ein kurzer Abschnitt zur kirchlichen Dogmengeschichte ergänzt werden. 89.247.254.139 15:57, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Mit Gottesgnadentum hat das nichts zu tun. --Φ (Diskussion) 17:11, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Ja. 88.130.55.45 17:52, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
Und warum schreibst du es dann hierhin? Fiel dir halt grad so ein, weil issja auch Latein, oder wie? --Φ (Diskussion) 18:03, 31. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]
siehe Überschrift des Threads, "dei gratia", das liegt doch auf der Hand. Dir steht es aber frei, eine oder nehrere Zwischenüberschriften einzuziehen. Geschmacksfrage, bittesehr. 18:40, 31. Jan. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von 88.130.55.45 (Diskussion) )

Klestil ....[Quelltext bearbeiten]

Warum '... zweifelhaft...'? 144.85.227.50 06:55, 13. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]