Diskussion:Präsident der Ukraine

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 92.225.188.137 in Abschnitt Widerspruch
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Präsident der Ukraine“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Widerspruch[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung steht, daß der Präsident vom Volk gewählt wird. Laut Verfassung kann also Turtschynow garnicht legitimer Präsident der Ukraine sein. Dazu kommen noch die Umstände (Bewaffnete Maidan-Krieger wärend der ungültigen Absetzung Janukowitschs, der "Wahl" von Turtschynow durch das verbleibende Rumpfparlament, und nicht gewährleisteter Zugang aller Abgeordneten zu Parlament und diesen Abstimmungen durch in den Straßen marodierende Militante, die Parlamentarier verfolgten, angriffen, Parlamentsausweise (die gleichzeitig als Stimmkarte dienen) "beschlagnahmten", Parteizentralen besetzten, ausräumten, abfackelten.), die diese Entscheidungen endgültig delegitimieren.

Daß dieser "Präsident", der durch solche Vorgänge an die Macht gekommen ist, jetzt eine "Nationalgarde" aus Maidan-Militanten gegen die Demonstranten in der Ostukraine losschickt, welche er als "Terroristen" bezeichnet, obwohl sie weit weniger gewalttätig als zuvor in Kiew, die gleichen Protestformen für sich in Anspruch nehmen, sollte ehrliche Demokraten eigentlich davon abhalten, so eine Darstellung hier zu schreiben. --92.225.55.143 17:02, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Mal den Artikel sorgfältig gelesen? Es steht dort sowohl kommissaisch als auch Übergangspräsident. Weiterhin steht da "der letzte verfassungsmäßige Amtsinhaber war Wiktor Janukowytsch" weiterhin steht im Artikel: "Dabei wurde das von der Verfassung vorgesehene Amtsenthebungsverfahren nicht eingehalten." und "Das Parlament betraute zugleich, gestützt auf Artikel 112 der Verfassung, den Präsidenten des Parlaments Olexandr Turtschynow mit der Ausübung der Amtsgeschäfte".
Also wo ist nun ein Widerspruch, du ehrlicher Demokrat? Das dir nicht gefällt, das ein Staat sein legitimes Recht auf Erhaltung wahrnimmt? Wie das geschieht ist allerdings nicht hier zu diskutieren. Gruß --Berihert - Diskussion 18:17, 18. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Nun, es gab keine Erklärung Janukowytschs zu einem "vorzeitigen Ausscheiden", keine "Feststellung der gesundheitsbedingten Amtsunfähigkeit", und kein ordnungsgemäßes Amtsenthebungsverfahren. Das wäre aber laut Art. 112 ukr. Verfassung ("Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Präsidenten der Ukraine ..") Voraussetzung für die Übertragung der Befugnisse an Turtschynow. Richtiger Weise wird ja im Artikel dann auch von einem "Sturz" statt einer Amtsenthebung geschrieben. Da der nur durch die Teile des Parlaments erfolgte, denen von den Militanten auf der Straße noch der Zutritt zum Parlament gewährt wurde, nennt man das üblicherweise einen Putsch. Statt die verfassungsmäßigen Rechte der anderen Parlamentarier wiederherzustellen und zu verteidigen, haben dieser nicht legitime Übergangspräsident mit beschränkten Befugnissen, und das Teilparlament dann deren Ausschluß und Verbot betrieben. Unter dem Eindruck der Präsenz der Maidan-Militanten (Rechter Sektor) waren auch deren Entscheidungen nicht "frei und nur ihrem Gewissen verpflichtet".
Ohne ordnungegemäße Amtsenthebung also auch kein ordnungsgemäße Einsetzung Turtschynows nach Artikel 112, das zumindest muß im Artikel angegeben werden. --92.225.40.97 01:02, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Mal den Artikel gelesen? Da steht nichts von Einsetzung als Präsident, sondern "gestützt auf Artikel 112 der Verfassung, den Präsidenten des Parlaments Olexandr Turtschynow mit der Ausübung der Amtsgeschäfte betraut." Nix mit Präsident.Berihert(Diskussion) 01:52, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Voraussetzung für die Anwendung des Artikels 112 ist die "vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Präsidenten der Ukraine" durch:
  • Rücktritt (Artikel 109 durch "Verlesen des Rücktrittsgesuches durch ihn persönlich auf einer Sitzung des Parlaments der Ukraine"),
  • gesundheitsbedingte Amtsunfähigkeit (Artikel 110),
  • oder besagte (ordnungsgemäße) Amtsenthebung (Artikel 111).
Ohne daß eine dieser Bedingungen erfüllt ist, kann auch Artikel 112 nicht zur Anwendung kommen, können "die Befugnisse des Präsidenten der Ukraine für die Zeit bis zur Wahl und zum Amtsantritt des neuen Präsidenten der Ukraine" nicht "dem Ministerpräsidenten der Ukraine übertragen" werden (Artikel 112).
Ich hab auch nix von "Einsetzung als Präsident" geschrieben, sondern (weiter oben) von "Übertragung der Befugnisse an Turtschynow", es war also die Einsetzung in die Befugnisse des Präsidenten (nach Art. 112) gemeint (für die, wie gesagt, die Bedingungen nicht erfüllt waren). --92.225.40.97 15:00, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Muss ich jetzt hier echt jeden Satz des Artikels vorlesen und kommentieren? Denke nein! Wenn du da nicht draus schlau wirst, kann ich's auch nicht ändern, sorry! --Berihert(Diskussion) 16:03, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Nein, nur eine Frage beantworten: Waren für die Übertragung der Befugnisse an Turtschynow nach Art. 112 die Bedingungen erfüllt, ja, oder nein? --78.52.163.194 23:28, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Da ich kein Staatsrechtler bin kann ich dir diese Frage nicht beantworten. Ist auch nicht die Aufgabe der Wikipedia, sondern die , Informationen aus reputablen Quellen wiederzugeben. Und da steht im Artikeltext (mit entsprechender Quelle) (jetzt pinne ich doch schon wieder den Artikeltext hier ab!) "Dabei wurde das von der Verfassung vorgesehene Amtsenthebungsverfahren nicht eingehalten, weshalb Janukowytsch zum Teil auch nach seinem Sturz und seiner Flucht bis zur Einsetzung des am 25. Mai 2014 neu gewählten Präsidenten als verfassungsmäßiger Amtsinhaber angesehen wurde!" Damit hat's sich jetzt aber! --Berihert(Diskussion) 23:37, 12. Jan. 2015 (CET)Beantworten
Gut, wenns Dir um die Sekundärquelle für die Aussage geht, die ist schon im Artikel genannt, just nach dem von Dir zitierten Satz.
Sie besagt: "Doch solch ein Amtsenthebungsverfahren nach Artikel 111 gab es am Samstag, 22. Februar, nicht. So beruft sich die Resolution der Rada vom 23. Februar auch nicht auf Artikel 111, sondern auf Artikel 112. Dieser aber besagt lediglich, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Präsidentschaft nach Gründen der Artikel 108 bis 111 (Tod, Rücktritt, Krankheit, Amtsenthebung) die Amtsbefugnisse bis zur Wahl eines neuen Präsidenten auf den Vorsitzenden des Parlaments übergehen."
Es ist nicht mal nötig, die Übergabe der Befugnisse an Turtschynow als formal ungültig zu bezeichnen, es genügt schon der Hinweis im Artikel, daß dafür die vorzeitige Beendigung der Präsidentschaft durch Tod, Rücktritt, Krankheit, oder Amtsenthebung Voraussetzung gewesen wäre. Man kann ja ergänzen (selbe Quelle), daß es andere Ansichten gibt, wonach die Vorgänge als revolutionär anzusehen waren, weshalb diese Formalien in diesem Fall nicht politisch maßgeblich waren. --78.52.163.194 02:52, 13. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Dann formulier doch mal in diesem Sinne einen Satz und stelle ihn rein, sehen ja, was passiert. (In so Fällen ärgere ich mich, dass man in der Ukraine nicht dazu kam a la Ceaușescu zu verfahren, dann wäre alles was danach kam, 100 % verfassungsgemäß gewesen, die Diskussion fände woanders statt und er ständ' jetzt nicht auf der Liste von Interpol!)--Berihert(Diskussion) 11:24, 13. Jan. 2015 (CET)Beantworten

"... gestützt auf Artikel 112 der Verfassung, den Präsidenten des Parlaments Olexandr Turtschynow mit der Ausübung der Amtsgeschäfte betraut. Artikel 112 setzt dafür aber die Beendigung der Präsidentschaft durch Tod, Rücktrittsgesuch, Unfähigkeit zur Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen, oder eben ein Amtsenthebungsverfahren voraus."
Verkürzte Formulierung evtl. "gesundheitsbedingte Amtsunfähigkeit"? Oder wäre das zu weit ab von der originalen Formulierung?
Wenn man nach 45 das Ceaușescu-Verfahren angewendet hätte, hätte das auch erhebliche Auswirkungen auf die Personalie der BRD gehabt. --92.225.188.137 07:45, 14. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Entfernung nicht nachvollziehbar[Quelltext bearbeiten]

Die Entfernung meiner Ergänzung ist nicht nachvollziehbar. Ich wollte hier nur klarstellen, dass der Präsident der Ukraine kein echtes Veto mehr hat, was nachweisbar ist. Die Löschung macht den Artikel leider wieder fehlerhaft. Falls es nur um sprachlichen Stil geht, kann das gerne jemanden nach seinem Gusto ändern. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Präsident_der_Ukraine&diff=133777633&oldid=133771146

--Martin (Diskussion) 21:25, 6. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Deine Ergänzung war sprachlich völlig indiskutabel und die einzelnen Aussagen zusammenhanglos. Darüber hinaus wurde auf Grundlage eigener Schlussfolgerungen behauptet, ohne dass die Aussagen auf reputabler Sekundärliteratur fußen. Benatrevqre …?! 18:03, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten