Diskussion:Preußischer Landtag

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Rasrad in Abschnitt Preußischer Landtag 1813
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Preußischer Landtag als Verfassungsorgan[Quelltext bearbeiten]

Hier geht es leider nur um das Gebäude - vom Organ Landtag tagte hier wie dem Text zu entnehmen nur eine Kammer.
Wie heißt die andere (Herrenhaus ?) und wo tagte diese ?--Bahnmoeller 21:24, 16. Jul 2005 (CEST)

Die andere Kammer hieß in der Tat Herrenhaus und tagte in dem Gebäude in der Leipziger Straße in Berlin, in dem sich heute der Bundesrat befindet. Beide Gebäude waren und sind baulich miteinander verbunden. -- Patroklos 20:05, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
siehe die Versammlung von Preußen königlichen Anteils --Matthead 09:03, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Laut http://www.berlingeschichte.de/Strassen/Bez08a/B605.htm heißt es, dass Blankenstein "die Entwürfe für die Erweiterung des Preußischen Landtags" geliefert hätte. Davon ist leider nichts im Artikel zu lesen. Es möchte bitte noch jemand konkretes ergänzen. Danke. --BLueFiSH  05:46, 14. Mär 2006 (CET)

Die Erweiterung erfolgte laut AKL 1867, es muss sich also um einen Vorgängerbau des heutigen Gebäudes handeln. --ONAR 21:42, 14. Mär 2006 (CET)

Bitte keine Verschlimmbesserungen![Quelltext bearbeiten]

Der Artikel weist ganz erhebliche Schwächen auf, die nicht noch durch unbelegte Inhaltsveränderungen verstärkt werden sollten.
Für folgende heute gebotene Informationen fehlen Nachweise:
Der Deutschen Orden sei 1525 in [Ost]-Preußen [vom Hochmeister] in seiner Eigenschaft als eine Ordensgemeinschaft säkularisiert und [dadurch sei] die weltliche katholische Herrschaft des Deutschen Ordens in Preußen in das lutherische Herzogtum Preußen umgewandelt worden ...
und [der Hochmeister] hätte es als 1. Herzog in Preußen von der polnischen Krone zu Lehen genommen. Galt die Belehnung, die ein Friedensschluss war, nicht auch für seine Brüder und Nachfahren (übrigens alles Hohenzollern)? Welche Bedeutung das für die Landstände hatte, fehlt, sollte aber mitgeteilt werden.
Im Vertrag von Oliva 1660 übertrug der polnische König Johann II. Kasimir Wasa sein Suzeränitätsrecht über das Herzogtum Preußen auf die Person des „Herzogs in Preußen“.
Vielmehr an den Kurfürsten von Brandenburg und dessen eheliche und männliche Nachfahren und schon im Vertrag von Wehlau 1657. Was bedeutete das für den Landtag? Fehlanzeige!
Kurfürst Friedrich III., der für den Besitz der brandenburgischen Kurwürde im Reich ein Vasall des römisch-deutschen Kaisers war ...
der Kaiser konnte in der Tat froh sein, dass der brandenburgische ihn nicht wie sein kurkölnischer und kurbayrischer „Vasall“ an Frankreich verriet.
Auch hier wird nicht informiert, welche Rolle der Landtag in der weiteren Geschichte des Königreichs Preußen und im preußischen Staat hatte, besonders in den Jahren 1757, 1812/1813 und im Vormärz. Dabei ist zu beachten, dass das historische Königreich Preußen nicht das Wiki-Königreich Preußen ist (dieses meint den Gesamtstaat Preußen), woraus sich im Lemma ein Überschriftensalat ergab.
Dann geht der Text über in eine Darstellung des „Landtags“ (eigentlich zwei unverbundene Institutionen: Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) im konstitutionellen preußischen Staat, der mit der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Ständeversammlung im späteren Ostpreußen (dem „Königreich“) überhaupt nichts zu tun hatte, und endet mit dem demokratischen Preußen in der Weimarer Republik.
Dass durch die Zurücksetzung texteditorische Verbesserungen von Emmridet beseitigt werden, ist unbeabsichtigt und tut mir leid.--Gloser (Diskussion) 21:17, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Es kommt noch schlimmer: Jetzt wird das Polen des Jahres 1772 als eine Republik auf Basis einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie bezeichnet!--Gloser (Diskussion) 22:35, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten
Es wurde Zeit, die Einleitung zu ändern.--Gloser (Diskussion) 12:43, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Bitte um Beachtung[Quelltext bearbeiten]

PD:Politik#Preußische Parlamentarier. Danke! --DynaMoToR (Diskussion) 14:05, 28. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

Preußischer Landtag 1813[Quelltext bearbeiten]

Der preußische Landtag hat 1813 der Aufstellung der Landwehr zugestimmt, siehe den wiki-Artikel "Ostpreußische Landwehr (1813)"). Davon ist im Artikel jedoch nichts zu finden, sondern es heißt: "Landtagsversammlungen hätten nur noch zum Zweck der Huldigung stattgefunden." Quellen der Zeit bezeichnen den Landtag sogar als den "denkwürdig freiwilligen". Stimmt das? Dann bitte ggf. ergänzen oder ändern - danke!

--Rasrad (Diskussion) 13:59, 28. Mär. 2024 (CET)Beantworten