Diskussion:Privatpilotenlizenz

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SPL - Korrektur[Quelltext bearbeiten]

Hi,

ich hab mal das SPL zu UL korrigiert. SPL steht nicht(!) für Sportpilotenlizenz, sondern für die ICAO-konforme Segelpilotenlizenz. Das Wort Sportpilotenlizenz existiert gar nicht im Deutschen Luftrecht (siehe: LuftPersV) das ist lediglich die deutsche Rückübersetzung des englischen Ausdrucks: Sport Pilot Licence die aber im Deutschen heißt: Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer und mit UL ist dann gemeint: aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge.

Ferner der Zusatz zur Lehrberechtigung: Diese gibt es nicht innerhalb der LAPL-Lizenz! Mit einem LAPL kann man keine Lehrberechtigung erwerben! Für den LAPL darf man nur FI werden, wenn man einen PPL besitzt. Daher erfolgte auch dort die entsprechende Korrektur. Passagierflugberechtigung gibt es sowohl für UL als auch für den LAPL!

Unvollständige Auflistung![Quelltext bearbeiten]

Die Auflistung ist wirr, unsystematisch und unvollständig!

LAPL(A), PPL(A), PPL(H), PPL(D), GLD, SPL

Beim LAPL ist nur LAPL(A) aufgeführt, keine weiteren, wie etwa LAPL(S). Man möchte meinen es sollen nur Luftfahrerscheine für Flugzeuge gelistet werden, doch dann kommn PPL(A) und PPL(D) und GLD. Der SPL bzw. UL listet dann neben den Ultraleichtflugzeugen auch Sprungfallschirme und Tragschrauber auf. Also doch alle Lizenzen schlecht hin? Dann fehlen aber so einige LAPL-Lizenzen! Ferner: fehlen neben den UL-Tragschraubern noch die UL-Hubschrauber, die es mittlerweile auch gibt. (Diese sind nicht identisch!)

In diesem Artikel bezieht sich noch einiges auf JAR - meines Wissens gibt's das gar nicht mehr, wenngleich die nunmehr gültigen EASA-Bestimmungen großteils deckungsgleich sind.

Nb. stimmt das wirklich, dass man UL ohne weiteres auch gewerblich fliegen darf, was im klassischen Motorflug (Cessna 150 aufwärts) nicht erlaubt ist?

Wenn ja, bitte wikipedia hilf, dass die Gesetzgeber diese Erde weniger vertrottelt seien!