Diskussion:Privilegium de non appellando

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hajo-Muc in Abschnitt Privilegium de non evocando
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Privilegium de non evocando[Quelltext bearbeiten]

Dieses ist falsch dargestellt. Das Privilegium de non evocando schützte den Landesherrn davor, dass der König/Kaiser Rechtsfälle aus dem Gebiet des Landesherrn vor sein Gericht zog („evozierte“). Es ist keine Handlung des Untertanen, sondern eine solche des Kaisers, wenn auch in folge eines Gesuchs des Untertanen. Dies ist im Artikel zu korrigieren. --Hajo-Muc (Diskussion) 22:45, 12. Jan. 2022 (CET)Beantworten