Diskussion:Putativnotstand

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 134.99.36.220 in Abschnitt Rechtsfolge des Putativnotstands?
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Rechtsfolge des Putativnotstands?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: „Die rechtliche Bewertung ist mit der der Putativnotwehr gleichzusetzen.“ – Was hat das nun zu bedeuten? Zumindest die Rechtsfolge (bzw. die Umstrittenheit der Behandlung) sollte Erwähnung in diesem Artikel finden. --134.99.36.220 11:55, 23. Jul. 2013 (CEST)Beantworten