Diskussion:Quer-durchs-Land-Ticket

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Der Artikel ist ein reiner Werbeeintrag und verstößt deshalb gegen die Wikipedia-Richtlinien. Artikel sollen einen neutralen Standpunkt einnehmen. (nicht signierter Beitrag von Woflgang (Diskussion | Beiträge) 05:10, 12. Apr. 2017 (CEST))[Beantworten]

Gültigkeitsbereich[Quelltext bearbeiten]

Außer der Angabe „Gültig in den Zügen der teilnehmenden nichtbundeseigenen Eisenbahnen“ gibt es bisher keine klaren Aussagen zum Geltungsbereich dieser Tickets. Welche Unternehmen nehmen teil? Aus den vorliegenden Angaben geht die Gültigkeit bei der S-Bahn Berlin/Hamburg, der RegioTram Kassel und der UBB hervor. Bei den gesamten deutschen Verkehrsverbünden scheinen diese Tickets also nicht gültig zu sein? Damit wäre das keineswegs ein gleichwertiges Angebot zu den Ländertickets.--129.70.96.241 09:36, 13. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es ist ein ganzer Stall teilnehmender NE-Bahnen, siehe http://www.bahn.de/p/view/mdb/alle/dbregio/ausfluege/2009/MDB65361-quer_durchs_land_ticket_bef_rderer_korrigiert_04_08_09.pdf . Ich kann nicht feststellen, ob und ggf. welche Unternehmen fehlen, viele dürften es aber - wenn überhaupt - nicht sein, ich tippe eher auf die „üblichen Verdächtigen“ (bestimmte Bergbahnen, Museumsbahnen etc.). --Hmwpriv 14:42, 13. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nach meiner Recherche sind also die üblichen NE-Bahnen die „teilnehmenden Unternehmen“. Sämtliche Verkehrsverbünde sind jedoch ausgeschlossen. Das Ticket ist damit erheblich teurer als alle bisherigen Ländertickets bzw. das Wochenendticket (Single-Version lediglich 3€ weniger, für 5 Personen 54€ gegenüber 37€ SWT)). Der Ausschluss der Verkehrsverbünde sollte im Artikel dargestellt werden.--129.70.96.239 18:26, 13. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Woher beziehst Du diese Erkenntnis? Schienenverkehre innerhalb von Verkehrsverbünden - also beispielsweise die S-Bahn Rhein-Main - sind sehr wohl in den Tarif integriert, mit Ausnahme von Straßen- und U-Bahnen, die keine Eisenbahnen nach EBO sind sodnernd er BOStrab unterliegen; dies ist im Artikel aber auch erwähnt. Einige wenige Verbünde (etwa der Hamburger Verkehrsverbund) erkennen das SWT auf allen Verkehrsmitteln an, was beim Quer-durchs-Land-Ticket (bisher) nicht der Fall ist. Da die Anerkennung des SWT auf anderen Verkehrsmitteln aber die große Ausnahme ist, sehe ich hier keinen wirklichen Unterschied.
Wenn Du den Artikel genau gelesen hast, so wirst Du feststellen, dass das Quer-durchs-Land-Ticket auch die Lücke zwischen Ländertickets und SWT füllt. Zielgruppe sind also die Reisenden, die nicht Sa/So und länderübergreifend reisen wollen, wofür es bis dato nur den regulären Tarif gab. Es steht nicht - und soll dies ja auch nicht - in Konkurrenz zu den Ländertickets, von daher ist ein Preisvergleich auch weder sinnvoll noch inhaltlich zulässig. Im übrigen ist es wie immer bei der Bahn: Preise vergleichen muss der Kunde schon selber, denn viele Angebote - auch die Ländertickets, das SWT etc. - sind bei weitem nicht immer die beste Wahl. --Hmwpriv 06:32, 14. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Erstens: Das SWT wird nicht nur in wenigen Verbünden anerkannt. In NRW ist es sogar in allen 9 Verbünden und damit landesweit in Stadt-, Straßenbahnen und Bussen gültig. Zweitens: Ein Ticket, welches die Lücke zwischen Ländertickets und SWT füllen soll, muss auch mindestens den Bedingungen des SWT entsprechen. Ländertickets sind in den meisten Bundesländern in Verbünden (also in U- und Straßenbahnen, Bussen) gültig. Beispiele: Hessen (Angebot der Verbünde), Niedersachsen, Bayern,... Das Quer-durchs-Land-Ticket ist dagegen in keinem Bus, keiner U-Bahn, Straßenbahn gültig. Es müssen zusätzliche Fahrkarten gekauft werden, die den Gesamtfahrpreis von 34 bis 54€ zusätzlich erhöhen. Also nicht nur eine Erhöhung von 37 auf 54€ (fünf Personen gegenüber SWT) sondern noch zusätzliche Kosten für Verbundverkehrsmittel. Drittens: Die Ländertickets waren zunächst auch nur werktags gültig (ohne Preisaufschlag gegenüber dem SWT), dann erfolgte eine Ausweitung auf Wochenenden. Der Vergleich SWT→QdLT-Ticket ist daher durchaus zulässig. --129.70.12.59 15:10, 14. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Erstens ist die Zahl der Verbünde, die das SWT auch in Bussen etc. anerkennen, noch immer eine Minderheit. Zweitens: Ein Ticket, welches eine Lücke füllt, muss in den Angebotsbedingungen gerade nicht übereinstimmend sein - sonst gäbe es ja keine Lücke. Die Gültigkeit der Ländertickets ist extrem unterschiedlich - das SH-Ticket gilt beispielsweise auch in HH und MV, dass BY-Ticket nur in Bayern etc. Auch die Anerkennungen in den Verbünden unterscheiden sich gravierend, ebenso wie sich die Situation der Verbünde unterscheidet - in Hessen gibt es z.B. keine verbundfreien Gebiete, in BW und SH sind große Landesteile verbundfrei. Drittens: Unabhängig davon, ob ein Vergleich zulässig ist - was bringt dieser? Der entscheidende Unterschied ist immer, dass die Gültigkeit des Ländertickets räumlich beschränkt ist, während das QdL-Ticket andere Restriktionen bei den benutzbaren Verkehrsmitteln enthält.
Mich beschleicht offen gestanden das Gefühl, dass es hier eigentlich um Wortklauberei geht. Ich bitte Dich daher, den konkreten Satz, den Du fehlerhaft findest, zu benennen und einen Alternativvorschlag zu machen; das könnte uns weiter bringen. --Hmwpriv 19:40, 15. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Das SWT ist in den wichtigsten 27 Verbünden und in Berlin (BVG) gültig. Die einzige Wortklauberei ist die zwischen „wenigen“ und „sehr vielen“ Verbünden. Fest steht jedoch: das SWT hat einen erheblich größeren Geltungsbereich und das nicht nur zeitlich. Der Artikel ist in der jetzigen Form nicht neutral verfasst (Beispiel: die Übernahme des nichtssagenden Ausdrucks „teilnehmende nichtbundeseigene Eisenbahnen“) --129.70.12.59 15:09, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sorry, aber jetzt wird es ... Was sind die wichtigsten 27 Verbünde? Beispielhaft der RMV - immerhin der zweitgrößte in D - erkennt das SWT nicht an, d.h. es ist nur auf Bahnstrecken gültig - oder verstehst Du das unter Anerkennung? Anerkennung in meinem Sinn wäre es, wenn - wie beispielsweise im HVV - das Ticket auch in Bussen, U-Bahnen etc. anerkannt wird.
Würde ich übrigens die beanstandete Formulierung „teilnehmende NiBuEis“ durch einen anderen Begriff (beispielhaft: „viele“, „nahezu alle“ oder „fast alle“) ersetzen, so würdest gerade Du die Ungenauigkeit bemängeln. Ich habe offen gestanden keine Lust mehr aus theoretische Diskussionen und bitte nochmals nachdrücklich im konkrete Vorschläge. --Hmwpriv 17:09, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es nützt wenig, die einzigen wichtigen Verbünde, bei denen das SWT nicht gilt (RMV, VV Oberelbe, evtl noch Warnow-Rostock) aus der Vielzahl herauszuheben, die das SWT auf allen Verkehrsmitteln anerkennen. Die 27 Verbünde findet man bei www.bahn.de, wenn auch fehlerhaft (AugsburgerVV). Anerkennung heißt: Gültig in allen U-, Stadt-, Straßen-, Schwebebahnen, Tagesbussen etc. (so ist das landesweit in NRW). Ein neutraler Artikel (darum geht es, nicht um eine theoretische Diskussion!) erlaubt Vergleiche, vermeidet die Übernahme von Werbeformulierungen und benennt alle bekannten Tatsachen. --129.70.12.59 18:06, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich auch so. "In den meisten", "in wenigen", "in den wichtigsten" usw. sind Ausdrücke die wenig bis gar keine Aussagekraft haben. Für einen Artikel wäre es das beste, die einzelnen Verbünde bzw. teilnehmenden NE-Bahnen konkret zu nennen. Für denjenigen der sich dafür interessiert ist es irrelevant ob es die meisten oder wenige sind. Er/Sie will wissen ob das Verkehrsmittel das gerade benutzt wird, jetzt enthalten ist oder nicht. --Frantisek 20:39, 19. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mir jetzt ganz bewusst noch einmal den Artikel und die ganze Diskussion durchgelesen. Im Kern geht es darum, wie groß der Unterschied zwischen SWT- und QdL-Ticket bei der Anerkennung auf Nicht-Bahn-Verkehrsträgern im ÖPNV ist. Es ist aber nicht Sinn und Zweck hier Vergleiche zu ziehen, alleine schon deshalb, weil beide Ticktes wegen unterschiedlicher Geltungstage (QdL nur Mo bis Fr, SWT nur Sa und So) nicht vergleichbar sind, so dass wir letztlich eine Phantomdiskussion führen. Es ist übrigens sehr unfein, einen „Überarbeiten“-Baustein zu setzen, sich aber der mehrfachen Aufforderung zu konkreten Verbesserungsvorschlägen zu entziehen. --Hmwpriv 07:29, 20. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Beide Tickets sind sehr wohl vergleichbar. Die Bahn vermarktet es doch als Äquivalent zum SWT. Auch dieser Artikel weist, teilweise übertrieben (Das Quer-durchs-Land-Ticket füllt ...die Lücke zwischen dem Schönes-Wochenende-Ticket und den Ländertickets) mehrfach darauf hin. Insofern sollte ein Vergleich schon rein.
Falsch ist allerdings die in der Diskussion geäußerte Behauptung, das SWT gelte in den 27 wichtigsten Verbünden. In den beiden größten, VBB und RMV gilt es nicht. (Ausnahme nur der Berliner Stadtverkehr, auch in Potsdam gilt es nicht mehr).
Habs mal versucht, zu ergänzen, waren noch diverse andere Ungenauigkeiten drin. --Global Fish 09:56, 20. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: den "Überarbeiten"-Button halte ich für entbehrlich. Ich hab nun viel geändert und will ihn deswegen nicht selbst rausnehmen. Entbehrlich war er aber m.E. auch schon vor meinen Änderungen schon. Das mit den Verkehrsverbünden ist ein Satz, der Rest war doch alles mehr oder weniger Kleinkram, wie er bei einem neuen Artikel doch immer passiert. --Global Fish 11:30, 20. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Es sind tatsächlich 27 (siehe www.bahn.de SWT mit OWL = 2 Verbünde). Beim VBB ist ja wohl der wichtigste Bereich Berlin. Und München, HH, Bremen, Nordhessen, NRW (komplett, nicht nur Ruhrgebiet, Köln, ist der größte Gesamtbereich), usw... Das sind die wichtigsten Verbundbereiche und meine Aussage ist damit keineswegs falsch. Frankfurt ist als die wichtigste Ausnahme zu betrachten.--129.70.6.66 18:35, 8. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Schon die eine Ausnahme RMV reicht völlig, dass die Aussage "27 wichtigsten" nicht richtig ist. Aber es gibt mehr: selbst ohne Berlin ist der VBB immer noch der flächenmäßig größte und von den Einwohnerzahlen garantiert unter den wichtigsten 27. Dazu dürften ebenfalls MDV, VVO, VVS locker unter den Top 27 sein (MDV sicher unter den Top 10), sowohl was Einwohnerzahlen als auch was Fläche angeht, vermutlich selbst der VVW.)--Global Fish 18:59, 8. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Was soll die Streiterei um die „wichtigsten“ Verbünde? Größer als 16 Millionen Einwohner (NRW) geht nicht. Es geht lediglich darum, das in bedeutenden Bereichen die Nutzung anderer Verkehrsträger mit dem SWT möglich ist, mit dem QdL-Ticket dagegen nicht. --129.70.6.47 11:32, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wenn wir es schon ganz genau nehmen, dann müssen wir beim SWT beispielsweise in Hamburg die Begrenzung auf den Großbereich beachten, das SWT gilt also nicht im gesamten HVV. Die derzeitige Formulierung erwähnt klar, dass das SWT in diversen Verbünden in allen Verbundverkehrsmitteln gilt, das QdL-Ticket aber nicht. Damit sollten doch alle leben können. --Hmwpriv 13:46, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Formulierung war nicht „Gültig in allen Verbundverkehrsmitteln“, sondern gültig in U-, Stadt-, Straßenbahnen,..., das hat nichts mit dem räumlichen Geltungsbereich (Großbereich HH) zu tun.--129.70.6.47 14:48, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage Verbundverkehrsmittel ist aber die zutreffendere Angabe - ich denke da z.B. an die Schwebebahn in Wuppertal, die Hafenfähre in Hamburg ... alles Verbundverkehrsmittel, aber weder U- noch Stadt-/straßenbahn etc. Es macht aber keinen Sinn, jede denkbare Variante hier aufzuführen, weil es vom wesentlichen Thema ablenkt. --Hmwpriv 14:50, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Konkurrierende Angebote[Quelltext bearbeiten]

In letzter Zeit wurde wiederholt bei der Vorgeschichte angegeben, dass es konkurrierende Angebote des Fernverkehrs (z.B. Dauer-Spezial) gebe. Dies ist zwar nicht unzutreffend, im Rahmen der Vorgeschichte aber deplatziert, da wir uns ausdrücklich nur im Bereich der Nahverkehrsprodukte bewegen und für FV-Angebote immer die Nutzung eines Fernverkehrsproduktes wenigstens auf einer Teilstrecke zwingend vorgeschrieben ist. --Hmwpriv 13:48, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Um das zu ergänzen: es gibt ja neben dem Dauer-Spezial weitere mit QdL konkurrierenden Angebote auch im NV: BC50 und 25, Kombinationen von Single-Ländertickets, relationsbezogene Spezialangebote wie Ostsee-Ticket etc. Dauer-Spezial konkurriert da dagegen kaum mit QdL, da nichts für Spontanreisende. Im FV gibts nicht auch nur Dauer-Spezial, es gibt auch Sparpreise... Es besteht m.E. nicht die mindeste Notwendigkeit die ganzen Angebote alle hier zu nennen; und nur das Dauer-Spezial zu nennen ist erst recht seltsam. --Global Fish 14:01, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Hoffentlich sieht die IP das auch ein ... da kam der Satz schon wiederholt her. --Hmwpriv 14:36, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Nein, sieht der IP nicht ein. Erstens ist „Dauer-Spezial“ nur ein Beispiel (gibt weitere). Zweitens ist ein länderübergreifendes Angebot keinesfalls nur „Nahverkehr“, und wird für weite Reisen = Fernverkehr genutzt. Ich vermute sogar, dass hier nicht der ermässigte Mehrwertsteuersatz des Nahverkehrs angewendet wird (also nicht = Nahverkehr). Das QdL ist kein Nahverkehrsticket, sondern ein Ticket, das ausschließlich in Zügen des Nahverkehrs gilt - das ist ein großer Unterschied! Und in NRW ist dieses Ticket bisher nicht in den NRW-Tarif, der hier den DB-Nahverkehrstarif ersetzt, integriert, also nicht als Nahverkehrsticket eingeordnet. Sparpreise dürften ja wohl noch weniger konkurrieren als Dauer-Spezial, da ebenfalls begrenzt und zuggebunden,...--129.70.6.47 15:03, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Mangels nachprüfbarer Begrenzung der Entfernung dürfte der volle Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommen - nur tut er das auch dann, wenn ein streckenbezogenes Ticket der Produktkategorie C (= Nahverkehr) die Kilometergrenze überschreitet ebenso, das ist also kein Argument. Das QdL-Ticket ist kein explizites NV-Ticket - aber das Dauer-Spezial ist ein explizites FV-Ticket, denn es gilt nur, wenn auch FV genutzt wird, die Gültigkeit im Nahverkehr ist ja nur für Zu- und Abbringerdienste konzipiert; selbiges gilt natürlich auch für Sparpreise und Co. Der entscheidende Unterschied ist die reine Geltung des QdL in Nahverkehrszügen - ein Übergang in FV-Züge ist selbst gegen Aufpreis nicht möglich. Von daher besteht zwichen beiden Angeboten weder Vergleichbarkeit noch Konkurrenz. --Hmwpriv 15:10, 9. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia kann nicht Argumente von Unternehmen übernehmen, sondern soll neutral Fakten darstellen. Das QdL-Ticket ist von der Konzeption her kein reines Nahverkehrsticket. Die Einschränkung in der Nutzung auf Züge des Nahverkehrs macht es jedenfalls nicht zum Nv-Ticket. Ein Übergang in andere Züge kann auch im Fernverkehr ausgeschlossen sein (Hochgeschwindigkeitszüge mit Pauschalpreis, Privatbahnen z.B. InterConnex, Nacht-Hotel-Züge). Das ist also kein trennendes Argument. Das QdL ist für Reisen „Quer durch Deutschland“ (Name) gedacht, das sind keineswegs Kurzstrecken. Wikipedia muss also neutral darstellen, dass hier zumindest eine Mischung aus Nah- und Fernticket vorliegt. Die bisherige Situation in NRW weist das QdL-Ticket allerdings klar als Fv-Ticket aus. Vergleichbarkeit / Konkurrenz können ebenfalls nicht von einem Umternehmen bestimmt werden. Vergleichbarkeit unterliegt vielen unterschiedlichen Kriterien (Preis, Komfort, Anschlusssicherheit, Freizügigkeit, Barrierefreiheit,...). Was sich dem einzelnen Kunden als Konkurrenzsituation stellt, ist je nach individuellen Reisebedingungen äußerst unterschiedlich.--129.70.6.54 11:47, 10. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Welcher Anteil der Reisen in einem Zug oder mit einem Ticket Fern- oder Nahverkehr ist, ist nicht völlig klar definiert und somit letztlich auch kein Fakt, sondern Wertung. Insofern sollte man das hier ganz rauslassen. Ich gebe Dir aber völlig recht damit, dass ein guter Teil der Reisen mit dem QdL-Ticket im rechtlichen Sinne Fernverkehr ist. Ich hab insofern die beiden Erwähnungen von "Nahverkehr" durch "Züge des Nahverkehrs" ersetzt. Dass auch in diesen Zügen FV im rechtlichen Sinne stattfinden, ändert nichts daran, dass die Züge so bezeichnet werden. - Ich bleibe aber dabei, dass es keinen Sinn hat, unter den ganzen Tarifangeboten, die mit QdL konkurieren, ausgerechnet eine in dieser Hinsicht vergleichsweise unbedeutende (verglichen etwa mit BahnCard) zu erwähnen. Und die Erwähnung passt so oder so nicht in den Kontext des Kapitels "Vorgeschichte". --Global Fish 20:56, 10. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Verringerung der Teilnehmerzahl während der Reise[Quelltext bearbeiten]

Die Angebotskonditionen der DB (unter www.bahn.de zu nachzulesen) enthalten keine Bestimmung, die eine Verringerung der Gruppengröße verbieten. Anders die Beförderungsbedingungen für QdL-Tickets unter Punkt 3.1.5 : „Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Im Falle von Reisen gemäß Nr. 3.1.2 ist lediglich die Anzahl der Erwachsenen anzugeben. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Außerdem Punkt 6.2: Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Quer-durchs-Land-Ticket ungültig.“ (also Änderung auch durch Verringerung !). Dies ist eine Verschärfung der Bestimmungen, - die später (oder bereits jetzt ?) auch für Ländertickets eingeführt werden soll ? --129.70.6.59 16:37, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Tarifgestaltung des QdL-Tickets sieht einen abgestuften Preis abhängig von der Zahl der Reisenden vor. Gleiches wurde zum letzten Tarifwechsel auch bei einigen Ländertickets eingeführt (z.B. SH und MV). Dies schließt per se aber noch nicht die nachträgliche Reduzierung der Gruppengröße aus (und mangels Kontrollmöglichkeit auch nicht die spätere erneute Aufstockung). Ob dies für weitere Ländertickets vorgesehen ist - keine Ahnung, da müsste man die einzelnen Bundesländer als Besteller fragen, WP ist jedenfalls keine Glaskugel. --Hmwpriv 13:35, 10. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Eine erlaubte Verringerung der Teilnehmerzahl ist eine unbedingte Notwendigkeit. Es geht dabei nicht nur darum, eine Weiterfahrt einzelner Reiseteilnehmer zu einem zusätzlichen Zielpunkt - den nicht alle Teilnehmer erreichen wollen - zu ermöglichen (z.B. im anschließenden Stadtverkehr um bei einer Rückreise zum Ausgangspunkt zurückzukehren). Bei Kleingruppen (und noch dazu mit Kindern) ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, dass einzelne Teilnehmer (vielleicht aus Gesundheitsgründen, ein plötzliches Unwohlsein etc.) die Reise abbrechen müssen oder möchten. Es kann nicht sein, dass in solchen Fällen das für eine bestimmte Reisestrecke geplant bzw. gekaufte Ticket ungültig wird, weil die eingetragene Teilnehmerzahl dann unterschritten wird. Reisende in derartigen Fällen zum Kauf eines neuen Tickets für die Weiterreise mit verringerter Teilnehmerzahl zu zwingen, kann nicht im Sinne einer vernünftigen Tarifpolitik liegen. Die Beförderungsbedingungen erklären jedoch eindeutig QdL-Tickets (und auch alle DB-Ländertickets!) bei verringerter Reisendenzahl für ungültig.--129.70.96.239 16:42, 12. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Moment, in den TB steht nur, dass die Anzahlhttp://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Quer-durchs-Land-Ticket&action=edit der erwachsenen Reisenden anzugeben ist und nachträgliche Änderung etc. nicht möglich ist, was auch für den eingetragenen Namen gilt. Das beschreibt aber keine Notwendigkeit, dass die Gruppengröße unverändert bleiben muss, lediglich der eingetragene Reisende (quasi der eigentliche Ticketinhaber) muss zwingend anwesend sein. Ich habe noch kein QdL-Ticket seit der Wiedereinführung gesehen, womöglich müssen alle Namen angegeben werden - aber auch dies bedeutet nur, dass die Reisenden, die mit dem Ticket fahren wollen, auch dort eingetragen sein müssen, nicht jedoch, dass zwingend alle Eingetragenen anwesend sein müssen; zumindest geht das aus dem zitierten Teil der TB so nicht hervor. --Hmwpriv 08:47, 13. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Angaben zur Praxisanwendung des Tickets[Quelltext bearbeiten]

Einige Angaben unter Punkt 3 "Praxis" sind falsch bzw. nicht mehr aktuell. Zum einen ist das QdL-Ticket nicht mehr zwingend günstiger als Länderticketreihung (Beispiel: MV und BB für 5 Personen 59 Euro, als QdL 66 Euro). Zum anderen sind einige Verbindungen in Deutschland mit dem Regionalverkehr nicht innerhalb der 18 Stunden bzw. nicht im Geltungsbereich 9:00-3:00 Folgetag (wie etwa die Strecken Passau - Emden, Stralsund - Lörrach oder Westerland - München) zu bewältigen. --91.40.180.31 19:47, 24. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zeitliche Gültigkeit[Quelltext bearbeiten]

"nur im ein- und ausbrechenden Verkehr." steht in diesem Abschnitt. Bedeutet das, QDL darf in Bussen und U-Bahnen bspw. zum Ziel innerhalb eines Verkehrsverbunds genutzt werden? Gibt die DB-Seite m. E. nicht her. Aber wenn das nicht der Fall ist, gehört m. E. der Satz ganz gestrichen, denn Regionalzüge, auch DB-S-Bahnen usw. dürfen ja eh immer benutzt werden, egal ob innerhalb oder außerhalb eines Verbundes. Wenn sich hier jemand besser auskennt, fände ich klärende Formulierung schön. Das würde bestimmt vielen helfen. Danke. --SiTi (Diskussion) 18:51, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

In den Angaben zum Geltungsbereich des Aktionsangebots Quer-durchs-Land-Ticket steht bei DB Regio alle, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften. Allerdings verstehe ich nicht, was dieser Zusatz überhaupt soll: Das ist doch auch so klar. Viel interessanter ist die Frage, ob es auch im nicht ein- oder ausbrechenden Verkehr innerhalb eines Verkehrsverbundes gilt. Das scheinen manche Verkehrsverbünde anders zu sehen als der Rest der Welt. Zu den von dir angesprochenen Bussen und Straßenbahnen traf aber auch der Satz im Artikel keine Aussage. Da es für den Satz keinen Beleg gibt, er eher falsch ist, und er von mindestens einem Leser falsch verstanden wurde habe ich ihn entfernt. --nenntmichruhigip (Diskussion) 19:18, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Letztlich ist das "nur/auch im ein- und ausbrechenden Verkehr" bloß eine sinnentleerte Floskel, sie gilt selbstverständlich für alle DB-Tickets – prinzipbedingt. Abgesehen davon wird hoffentlich niemand so blöd sein, ein teures QDL-Ticket einer viel günstigeren Tageskarte des Verkehrsverbunds XY vorzuziehen, wenn er sich ohnehin nur im Verkehrsverbund XY bewegen möchte. Und in der Realität ist es ohnehin egal, da es bei Pauschaltickets keine festen Fahrtziele gibt und daher auch niemand kontrollieren kann ob man nun ein-/ausbrechend unterwegs ist oder nicht. Also viel Wind um nichts... Firobuz (Diskussion) 21:04, 9. Jun. 2016 (CEST)--[Beantworten]