Diskussion:Rabattfreibetrag

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Jensen in Abschnitt Trolle
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Beispiel[Quelltext bearbeiten]

IMHO ist das Beispiel nicht ganz zutreffend, auch wenn das Ergebnis rechnerisch richtig ist. Gesetzessystematisch berechnet sich das wie folgt:

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer eines Automobilherstellers erhält bei Kauf eines Neuwagens einen Rabatt einen Nachlass i.H.v. 20%.
Der Wagen hat einen Listenpreis  von EUR 40.000,- (Endpreis am Abgabeort)
- Abschlag von 4 %                        1.600,-
= berichtiger Abgabepreis                38.400,-
- vom AN gezahlter Preis                 32.000,- (Gesamtnachlass 20% v. 40.000 EUR)
=   geldwerter Vorteil                    6.400,-
./. Rabattfreibetrag                      1.080,- 
=   steuerpflichtiger Arbeitslohn         5.320,-

ich beabsichtige das Beispiel entsprechend obier Berechnung zu verändern, auch wenn das Ergebnis rechnerisch das gleiche bleibt. Gegenstimmen? Jensen 13:38, 11. Dez. 2010 (CET) erledigtErledigt Jensen 13:47, 11. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Trolle[Quelltext bearbeiten]

Lieber Troll. Bitte kümmere dich um den Fehler in dem Artikel. Wenn du ihn nicht erkennst - hast du keine Ahnung und solltest dich zukünftig davon fernhalten. EN werden ohne weitere Ankündigung immer wieder hergestellt. Solange du dich nciht durch Fachkenntnis auszeichnest, solltest du tunlichst von den Artikeln die Finger wegnehmen. Bislang hast du den Fehler - den ich inhaltlich für deine Gegenkontrolle habe stehen lassen - nicht entfernt. Du zeichnest dich nicht durch Fachkenntnis aus. Letzte Ermahnung! Finde den Fehler! Und beweise das du Ahnung vom StR hast... aber das glaub ich eher nicht Jensen 16:06, 13. Dez. 2010 (CET)Beantworten