Diskussion:Radio Andernach

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 77.0.137.249 in Abschnitt Afghanistan
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Peng![Quelltext bearbeiten]

heißt das, dass Radio Andernach Psychologische Kriegführung in den eigenen Reihen führt??--Rita2008 19:23, 9. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Natürlich nicht! Radio Andernach ist ein reiner Truppenbetreuungssender der Bundeswehr für seine Soldaten im Einsatz
(nicht signierter Beitrag von Traumwaechter (Diskussion | Beiträge) 1. Oktober 2008, 14:26 Uhr)
Ergänzung zum Vorredner: Die "operative Information" bei Radio Andernach ist ausdrücklich verboten. Der Radiosender ist reine Truppenbetreuung, obgleich er als Dienstposten beim "Zentrum Operative Information" aufgehangen ist. (nicht signierter Beitrag von 88.152.143.172 (Diskussion) 5. Februar 2009, 21:50 Uhr)

???[Quelltext bearbeiten]

Meldung von www.satnews.de: Zitat der Meldung: Radio Andernach streamt dauerhaft In den vergangenen Jahren hatte der Bundeswehr-Sender Radio Andernach sein Programm jeweils zu Weihnachten auch im Internet ausgestrahlt. Dieses Mal wurde der Stream allerdings nicht wieder abgeschaltet. Er wird auch weiterhin auf der Homepage www.radio-andernach.bundeswehr.de erwähnt, so dass es sich wohl jetzt um eine dauerhafte Einrichtung handelt. Mo, 18. Jan 2010 Meldung Ende/ Zitat Ende Link: http://www.satnews.de/mlesen.php?id=bb6409841c8cebe7f7aed92fb4ed7ade (nicht signierter Beitrag von 79.246.30.106 (Diskussion | Beiträge) 11:18, 18. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Stream wieder abgeschaltet[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn im Grundgesetz stehen, daß den Empfang in D (und damit den Stream) verbietet? Und was steht da in irgendwelchen Rundfunkstaatsverträgen? Ich glaub dem Sender ja, daß er harmlos ist, aber das riecht nach verheimlichen. Oder hat einfach die ARD Angst vor Konkurrenz? Warum also? -- Maxus96 21:43, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Vielleicht müssen se einfach sparen ? Je höher die technische Reichweite eines Senders, desto höher die GEMA-Gebühren... (sorry, aber die Wahrheit is meistens erschreckend unspektakulär) (nicht signierter Beitrag von 91.67.221.248 (Diskussion) 00:48, 2. Nov. 2010 (CET)) Beantworten
Nein, laut Rundfunkstaatsgesetz darf Radio Andernach nicht innerhalb von deutschland senden. Daher muss der Stream wieder abgeschaltet werden. Aber im Zuge der Umstrukturierung der BW wird RA für alle Soldaten und deren Angehörige in Deutschland verfügbar werden. --Ruhrpottpatriot 07:56, 26. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Sorry, aber wenn man hier Rechtliches schreibt, sollte man schon genau sein. Es gibt kein "Rundfunkstaatsgesetz", sondern das Grundgesetz, das unabhängige Medien garantiert und damit Staatlichen Rundfunk ausschließt (siehe Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), sowie einen Rundfunkstaatsvertrag. Dieser Unterschied ist wichtig, denn weil Rundfunk in die Kulturhoheit der Länder fällt, ist bei länderübergeifenden Medien oder medienrechtlichen Regelungen eben dieser Staatsvertrag als Grundlage für abhängige Landesgesetze erforderlich. Sollte die passwortgeschützte Verbreitung des nichtöffentlichen Informationsdienstes einer Bundesbehörde durch zusätzliche staatsvertragliche Regelungen zustande gekommen sein, sollte das entsprechend präzisiert werden. Den Nutzungsbedingungen auf der Homepage zufolge dürfen wohl nicht mal Bundeswehrbeschäftigte im Inland das Programm hören. Wozu dann staatsvertragliche Regelungen erforderlich sein sollten, ist mir nicht ganz klar. Allerdings scheint es wohl so zu sein, siehe Weihnachtsaktion 2010/2011. Dann sollte aber auch klar sein, was im Staatsvertrag dazu steht und ob Landesmediengesetze dafür ergänzt wurden. Letzteres scheint mir unsinnig. Dann stellt sich aber auch die Frage: Wozu Staatsvertrag? --H7 (Diskussion) 17:13, 1. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Kategorien[Quelltext bearbeiten]

Wenn Radio Andernach nach Art. 5 GG kein Rundfunk ist, dann stellt sich die Frage, ob nicht die Kategorien "Hörfunksender (Deutschland)" und "Hörfunk (Rheinland-Pfalz)" formal falsch sind. Auf der Homepage steht: „Der Radio Andernach Webstream stellt kein öffentliches Medienangebot dar.“ (Quelle) Das müsste ja ebenso für das Satellitensignal und die UKW-Verbreitung im Ausland gelten. Wäre es Rundfunk, würde das Grundgesetz ja auch die Produktion durch Streitkräfte, die dem Grundgesetz unterstehen, verbieten, selbst im Ausland. Das deutsche Medienrecht unterscheidet allerdings zwischen Fernsehsendern und Telemediendiensten, letztere sind offiziell kein Rundfunk und deshalb gibt es für sie weniger strenge Anforderungen, obwohl beide auf dieselbe Weise verbreitet werden (u.U. sogar terrestrisch über DVB-T). Analog dazu wäre Radio Andernach eher ein "nichtöffentliches Tonmedium" statt Hörfunk. Dann müssten die beiden Kategorien raus. Oder sehe ich das falsch? --H7 (Diskussion) 19:26, 1. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Rundfunkbataillon 990[Quelltext bearbeiten]

Hier fehlen Informationen über den Vorgänger, das Rundfunkbataillon 990. --Rita2008 (Diskussion) 12:38, 2. Mär. 2014 (CET)Beantworten

"Ausgestrahlt"[Quelltext bearbeiten]

Wenn eine aufgezeichnete Tonaufnahme über eine Lautsprecheranlage abgespielt wird, dann wird die genauso wenig "ausgestrahlt" wie die Mucke in der Disko. Der Ausdruck ist einfach voll daneben. --78.53.149.77 01:12, 7. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Danke für die Aufmerksamkeit, ist hiermit korrigiert. Übrigens ist der Artikel nicht geschützt, d.h. falls dir noch etwas auffällt: WP:Sei mutig! --H7 (Diskussion) 14:38, 7. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Bitte Belegpflicht beachten![Quelltext bearbeiten]

Liebe BW-Dienstleister; ich habe jetzt schon wiederholt Belege nachrecherchiert, wenn auch "nur" Eigenbelege. Manchmal gehen die ja auch. Aber beachtet bitte: Wenn ihr schon Infos über "euren" Sender hinzufügt, dann kommt bitte eurer Belegpflicht nach, siehe WP:BLG#Grundsätze! Denn nur weil eure Adresse dem erweiterten BW-Umfeld zugeordnet werden kann, heißt das noch lange nicht automatisch, dass das frei von Vandalismus oder Spam ist. Ansonsten kann man solche Änderungen eventuell auch einfach mal zurücksetzen. Und ihr wisst ja besser als jeder andere, wo ein Beleg zu finden ist. Sonst müssen wir tatsächlich irgendwann auf solche Methoden ausweichen. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 08:57, 20. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Afghanistan[Quelltext bearbeiten]

Es kommen keine einzelnen Programmstunden mehr aus Afghanistan ("Mit Schimpf und Schande aus dem Lande..."), aus dem Kosovo wohl auch nicht mehr. --77.0.137.249 23:31, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten