Diskussion:Rainer Baasner

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Logograph in Abschnitt Rainer Baasner verstorben
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Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Sollte man nicht auch mitteilen, weshalb B. nur "bis 2008" Professor in Rostock war? Oder spricht das Persönlichkeitsrecht da dagegen? -- Peter Hammer 08:39, 2. Jun. 2011 (CEST)

Weißt du das etwa? Ich nicht, meine Quelle sagt darüber nichts aus, oder ich hab's übersehen. ;) Wenn's in der Quelle stünde, könnte man's natürlich auch hier einbauen. Umweltschutz[D¦B] 08:44, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
[1], [2] -- Peter Hammer 08:48, 2. Jun. 2011 (CEST)
Achso, danke. Warst du also auch das hier? Jedenfalls bin ich mir nicht sicher, ob man's einbauen soll, denn in den Nachrichten wird Baasners Name ja nicht genannt. Andererseits ist es nicht allzuschwer, herauszufinden, welcher Rostocker Germanist das denn war. Was meinst du denn? Umweltschutz[D¦B] 08:55, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Nö, war ich nicht. Wäre mir viel zu heikel, und ich bin derselben Ansicht wie du, dass eine absolut wortgetreue Auslegung der WP-Richtlinien das wohl nicht hergibt. Aber das ist ja ohnehin landesweit bekannt. -- Peter Hammer 08:56, 2. Jun. 2011 (CEST)
Landesweit bekannt? Hmm. Andererseits finde ich es auch nicht gut, das zu verschweigen, weil es eben schon ein Skandal war. Ich bin da ziemlich unentschieden. Vielleicht kann wer Drittes weiterhelfen? Umweltschutz[D¦B] 09:00, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Unter Hochschullehrern und -angestellten landesweit bekannt, meinte ich. In der Presse gibt es keine besseren Belege, alle machen Angaben, die genügen, um den Täter eindeutig zu identifizieren, nenen aber keine Namen, das wird nur in Blogs getan. Ich bin da beinahe der Ansicht, man sollte ganz auf einen Personenartikel verzichten, da man eine wesentliche Sache nicht bringen kann. -- Peter Hammer 09:04, 2. Jun. 2011 (CEST)
Die Quellenlage ist ja eindeutig: Diese Quelle referiert deren Inhalt, und dort wird der Name genannt. Ansonsten: Heikel. Vergleiche die Diskussionen zu Lipperts Zangendiebstahl oder Semmelrogges Verkehrsdelikten. Gegen die Erwähnung des Delikts spricht das Recht auf Resozialisierung. Ein wiederkehrendes Argument ist, ob das Delikt im Zusammenhang mit der relevanzbildenen Eigenschaft steht: z.B. Besoffen fahren hat mit Schauspielerei nix zu tun. Im vorliegenden Fall halte ich den Zusammenhang für gegeben; er hat ja germanistisches Fachwissen eingesetzt LOL. --Logo 09:16, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Für relevant halte ich, dass der Vorfall zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führte. Die Germanisten werden das so bald nicht wieder vergessen, Resozialisierung her oder hin. Nur die Studenten sind dann auf den Zufall angewiesen, deren Professoren wissen es auf jeden Fall. -- Peter Hammer 09:29, 2. Jun. 2011 (CEST)

Abgesehen von seinem kleinen Delikt, der gar nicht erwähnt wird, ist er doch nicht so wichtig. Also wenn man das weglässt, kann man eigentlich auch den ganzen Artikel streichen. CS (nicht signierter Beitrag von 188.97.234.49 (Diskussion) 21:25, 7. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Ich habe den Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Bonn wieder in den Text gestellt. So etwas gehört nun einmal zu einer Vita. Ich habe das Verfahren seinerzeit als fast ständiger Besucher und Journalist lange aufmerksam verfolgt; da war nichts geheim. Bei einem Politiker, der verurteilt wird, würde man auch nicht sagen, dass das nicht bei Wikipedia erwähnt werden darf. -- Johannes44 (Diskussion) 16:55, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Lies doch einfach mal aufmerksam Logos obenstehenden Diskussionsbeitrag. Da die Einfügung hier diskutiert wird,solltest du von unabgestimmten Änderungen im Artikel absehen. -- Peter Hammer 09:30, 24. Sep. 2012 (CEST)
Danke, aber den hatte ich gelesen und den habe ich jetzt nochmal gelesen. Er legt eher nahe, die Sache doch zu erwähnen, zumal sie mit seinem Fach und Fachwissen zusammenhing. Was heißt auch "heikel", wenn andere der Meinung sind, dass es nicht heikel ist? Und zu den unabgestimmten Änderungen - mit wem müsste ich mich abstimmen? Auf mein Politiker-Beispiel (siehe z. B. Parteispendenaffären) wird leider nicht eingegangen. --Johannes44 (Diskussion) 11:17, 24. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Es wäre sehr schön, wenn Peter Hammer mir antworten könnte; über seinen Namen ist er ja nicht zu erreichen. Danke --Johannes44 (Diskussion) 09:16, 26. Sep. 2012 (CEST)Beantworten
Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Straftaten -- Peter Hammer 07:40, 27. Sep. 2012 (CEST)

Danke für den Hinweis, den ich schon kannte und der das Problem nicht löst. Soll es also dabei bleiben, dass zum Beispiel (auch bei lebenden) Politikern Urteile und Strafen erwähnt werden dürfen, bei einem Germanistikprofessor aber nicht? Logisch ist das nicht. --Johannes44 (Diskussion) 17:22, 1. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ich kann dazu nichts sagen, da ich sachlich deiner Meinung bin, aber in solchen Angelegenheiten davon absehe, meine Meinung durchsetzen zu wollen. Der Wortlaut der Regel lässt meiner Ansicht nach keinen Spielraum. -- Peter Hammer 15:11, 3. Okt. 2012 (CEST)
Nochmals zu Baasners Verurteilung und deren Erwähnung: Erstens sind die Wikipedia-Richtlinien zu den Straftaten lebender Personen aus guten Gründen nicht starr; da heißt es könnte, sollte, Zweifelsfall, Einzelfallabwägung usw. Zweitens: Beispiele wie Hoeneß, Schmid (CSU), Edathy und viele andere zeigen doch ganz klar, dass Urteile durchaus erwähnt werden. Drittens ist die Sache mit der Resozialisierung (für die ich durchaus bin) in solch einem Fall anders zu sehen als etwa bei einem jungen Erwachsenen, der Gesetze missachtet. Und viertens, sehr zentral: Die Regeln sagen, dass es bei der Erwähnung von Urteilen auf den "enzyklopädisch relevanten Lebensbereich" der entsprechenden Person bzw. des Artikels ankommt. Genau das ist hier gegeben: Ein Germanistik-Professor entwendet lange Zeit sehr viele Bücher zu seinem Fach (!) aus "seiner" UB und verkauft sie mit seinen Kenntnissen dazu immer wieder für viel Geld. Und das soll nicht erwähnt werden? Obwohl auch Medien darüber berichteten? Wäre er wegen Fahrens ohne Führerschein bestraft worden, hätte das bei Wikipedia sicher nichts zu suchen. Viele Grüße, --Johannes44 (Diskussion) 07:52, 30. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Er hat die Bücher m.W. als studentische Hilfskraft entwendet, und auch seine Verurteilung ist inzwischen viele Jahre her. Da wir hier nicht weiterkommen und ich in der wp-Regelexegese ohnehin keine Kompetenz beanspruche, sollte am besten 3M bei einem für solche Dinge zuständigen Benutzer bemüht werden. Da du die Passage im Text haben willst, solltest du das in die Hände nehmen. -- Peter Hammer 11:41, 1. Jun. 2015 (CEST)
Das mit 3M kann man machen. Doch das jetzt der Hinweis auf die studentische Hilfskraft kommt (und das von einem Benutzer, der nichts von sich preisgibt), ist schon sehr bemerkenswert. Dann wäre die Sache längst verjährt gewesen und nicht mehr vor Gericht gekommen. Die Verjährungsfrist bei Diebstahl und Betrug beträgt in der Regel fünf Jahre. Leider kam auf meine Erwähnung anderer Fälle (Hoeneß usw.), die die Wikipedia erwähnt werden, keine Stellungnahme. Warum wohl nicht? --Johannes44 (Diskussion) 05:46, 3. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Unabhängig von der Suche nach einer dritten Meinung diese Frage an Peter Hammer und andere Interessierte: Ist es nicht doch gerechtfertigt, einige wenige Sätze zum Bonner Gerichtsurteil aufzunehmen? Siehe im Vergleich dazu, wie extensiv die Verfehlungen des Reiner Protsch und dessen Verurteilung dargestellt ist, offenbar ohne lange Debatte, dass dies seine Resozialisierung behindere usw. Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 07:30, 14. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Bitte um Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte um eine 3M dazu, ob die rechtskräftige Verurteilung Professor Rainer Baasners durch das Landgericht Bonn wegen Betrugs kurz erwähnt werden kann oder nicht. In anderen Fällen - siehe Reiner Protsch, Hoeneß, Edathy, Schmid und die Plagiatsfälle à la Schavan, Guttenberg, Mathiopoulos, Koch-Mehrin - sind Gerichtsverfahren und Verurteilungen lebender Personen ausführlich erwähnt worden. Danke vorab, --Johannes44 (Diskussion) 11:59, 18. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

[3] -- Peter Hammer 12:35, 18. Jun. 2015 (CEST)
Schwierig. Anders als bei Eckhard Wandel, wo es eine ähnliche Sachlage (bei noch etwas krasseren Delikten) gibt, wurde Baasners Name in den Quellen meistens nicht genannt - einzige Ausnahme offenbar Neues Deutschland, das Logo wohl vorliegen hat.
Persönlichkeitsrecht hieße u. U. Recht darauf, keinen WP-Artikel zu haben. Aber zumindest bei Wandel war ein LA gescheitert.
Wir müssen bei sowas zu einer allgemeinen Lösung kommen. --Elop 11:46, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Einen Unterschied zu Wandel gibt es natürlich:
Es gibt bislang kein Danach - so man das 2010er nicht als neue Verröffentlichung ansieht. Kann sich aber jederzeit ändern. --Elop 12:25, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Hab' den Artikel mal auf der "richtigen" 3M-Seite eingetragen. --Elop 12:33, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

3M Dann mache ich mal den Anfang: Eine rechtskräftige Strafe zu mehr als 90 Tagessätzen findet Eingang ins Führungszeugnis, ist also nicht zu verschweigen. Darüber hinaus haben die Taten mit seinem Beruf zu tun, sind also in gewisser Weise relevant.
Andererseits gibt es aus gutem Grund im Strafrecht Löschungsfristen, im wahren Leben wurde man sagen: ein Recht auf Vergessen. Jeder hat das Recht auf eine zweite Chance. Die Taten und Verurteilung liegen hier fast zehn Jahre zurück - daher würde ich hier auf die Erwähnung verzichten. --Silver (Diskussion) 14:03, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Was natürlich nicht verjährt, ist die Aberkennung von Beamten- und Professorenstatus. Die könnte man natürlich auch ohne Nennung der konkreten Tat einbringen. Wäre dann aber ohne Quelle. --Elop 14:33, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich würde das so formulieren: „Wegen eines Vergehens, für das er eine Bewährungsstrafe bekam, musste er 2008 seine Professur in Rostok abgeben.“ Dann die Belege wie gehabt referenzieren, das war’s dann. Dann steht die Information nicht so prominent wie derzeit, wird aber auch nicht ganz verschwiegen. --Silver (Diskussion) 16:25, 29. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Ich bin dann mal so frei und übertrage den Vorschlag. Gegenstimmen? --Silver (Diskussion) 15:51, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin etwas anderer Meinung, kann mich aber erst morgen dazu äußern - bitte um Verständnis. Es müsste überdies völlig klar sein, ob er tatsächlich wegen des (jetzt umschriebenen) Vergehens die Professur aufgeben musste. Beste Grüße --Johannes44 (Diskussion) 17:30, 1. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hier meine Ergänzung: Man muss wissen, dass Konflikte mit der Justiz und erst recht rechtsgültige Verurteilungen incl. Bewährungsstrafen samt der konkreten Straftat (also nicht vage: wegen eines Vergehens ...) bei WP durchaus genannt werden, siehe Wissenschaftler wie Jan Hendrik Schön und Hwang Woo-Suk sowie die Plagiatsfälle. Weitere Beispiele aus anderen Welten: Paul Schockemöhle, Daniel Küblböck, Stefan Effenberg, Martin Semmelrogge, Theo Sommer, Boris Becker, Klaus Zumwinkel, Paris Hilton und Ernst August von Hannover. Warum sollte es in diesem Fall anders sein? Viele Grüße --Johannes44 (Diskussion) 07:37, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das Hauptargument ist wohl, daß 1.) Baasners Relevanz nicht mehr oder weniger unmittelbar aus der Straftat folgt, sondern davon zunächst unabhängig ist (er ist ja nicht Prof durch Bücherklau geworden) - daher liegt der Fall anders als bei Schön und Woo-Suk - und 2.) er keine Person des öffentlichen Lebens ist (wie die anderen Genannten plus Hoeneß plus van Bergen). Bei ihm wäre die Straftat ohne WP schwer auffindbar.
Ich halte das durchaus für eine Abwägungssache, die wir mal anhand von Präzedenzfällen wie Baasner und Eckhard Wandel (siehe hier und Disk ab hier).
Vorschlag:
Wir anonymisieren die beiden Fälle und machen ein Meinungsbild. Und dessen Ergebnis könnte dann Einzug in unsere Regelseiten finden.
Wobei wir vorher durchaus juristischen Rat einholen sollten, um sicher zu gehen, daß wir prinzipiell die Straftaten nennen dürfen, ohne gegen die Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Das beträfe auch die Nennung einer Vorstrafe ohne das Delikt zu nennen. Ich weiß auch nicht wirklich, ob es für Baasner von Vorteil ist, die Bewährungsstrafe ohne Nennung der Tat zu erwähnen. Ein "Recht auf Vergessen" hieße ja, der Vorstrafenregister wäre getilgt. Für Tilgung spricht ein Recht auf Sozialisierung, dagegen, daß wir WP-Relevantes so verfälscht ("geschönt") wiedergäben.
Ich halte das als "redaktionelle" Entscheidung nicht für einfach und auch nicht für von Vornherein eindeutig. --Elop 11:50, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Verspätete Dritte Meinung: Keine der beiden angegebenen Quellen benennt Baasner als Straftäter, keine der beiden angegebenen Quellen belegt, dass er "diese Professur abgeben" musste. Das hat auch seinen Grund, nämlich die Vermeidung namentlicher Berichterstattung bei Straftaten. Gehen wir mal trotzdem vom Naheliegenden aus, dass der Artikel die Wahrheit behauptet. Dann hat B. seine Strafe verbüßt und genießt einen Anspruch auf Resozialisierung, wonach eben nicht immer wieder über seine zurückliegende Verurteilung berichtet werden darf, nachdem die Öffentlichkeit hinreichend informiert worden ist. Dann verstieße die gegenwärtige Version gegen WP:Q (Beleg ist nicht tauglich) bzw. gegen WP:TF (Artikelinhalt wird aus einer Kombination von Belegen erschlossen) und vor allem gegen Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Resozialisierung. Das kollidiert mit dem Anspruch auf einen vollständigen biografischen Artikel, da ja ein beruflicher Bruch zu erklären ist. Nun ist aber nichtmal der hinreichend belegt. Das ließe sich durch einen besseren Beleg heilen (ansonsten müsste die ganze Stelle raus), wobei der Bruch dann ohne Nennung der Ursache (Professur wurde entzogen) angeführt werden sollte. Ich bitte um eine alternativen Beleg für den Entzug der Professur, ansonsten gehe ich mit der Absicht schwanger, die ganze Stelle zu entfernen obwohl sie vermutlich wahr ist. Superbass (Diskussion) 19:50, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Zu den Quellen kann ich nicht viel beitragen. Und Johannes ist infinit gesperrt.
Für "nicht mehr Prof" finden sich sicher Quellen, für die Aberkennung u. U. nicht. --Elop 20:09, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Profzeit steht ja im Katalog. --Elop 20:13, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Natürlich ist die Kategorie "Dieb" Unfug, aber die rechtswirksame Verurteilung Baasners durch das Landgericht Bonn muss - von mir aus auch ohne Entzug der Professur u. ä. - erwähnt werden. So ist das bei vielen ähnlichen Fällen (Manager, Sportler, Politiker, Filmstars usw.). Gruß, L. L. (nicht signierter Beitrag von 79.233.110.2 (Diskussion) 14:08, 1. Jun. 2016 (CEST))Beantworten
Er ist kein prominenter Politiker oder Filmstar. Ebendeshalb steht es ja auch nicht namentlich überall in den Medien. --Elop 14:44, 1. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Rainer Baasner verstorben[Quelltext bearbeiten]

Dr. Rainer Baasner ist dieses Jahr verstorben und wurde auf dem Poppelsdorfer Friedhof beigesetzt. (nicht signierter Beitrag von 88.69.191.46 (Diskussion) 00:24, 4. Aug. 2022 (CEST))Beantworten

Für solch eine Meldung brauchen wir eine Wikipedia:Quelle; wenigstens Online-Todesanzeige oder so. --Logo 03:15, 4. Aug. 2022 (CEST)Beantworten