Diskussion:Raubgrabung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Kulturkritik in Abschnitt Geschichte
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Man sollte auch nicht vergessen, daß die Gegenstände selbst dabei an wissenschaftlichem Wert verlieren. Häufig können diese allein durch die Fundumstände datiert werden. So kann man etwa die Himmelsscheibe von Nebra nicht naturwissenschaftlich datieren, es könnte sich also auch um eine raffinierte Fälschung handeln. Eine sichere Datierung wäre nur über das Material im Boden gewährleistet gewesen. D. h., daß immer ein Zweifel bleiben wird, den keiner mehr ausräumen kann.

Ja. Solche Verbesserungen am Besten gleich in den Artikel einarbeiten, auf der Diskussionsseite findet es kaum Jemand ;). Ist sicher etwas, das in den Artikel gehört. Marcus Cyron Bücherbörse 15:02, 12. Jun 2006 (CEST)

Andererseits[Quelltext bearbeiten]

...hätte ich nicht übel Lust, dem Artikel eine POV-Warnung zu verpassen. So ist es evtl. auch im Artikel erwähnenswert, daß sog. "Raubgräber" mit ganz anderen Methoden arbeiten als Archäologen, und an Orten suchen, die von Archäologen in hundert Jahren nicht untersucht worden wären. In diesen Fällen kann man schwerlich von einem wissenschaftlichen Verlust sprechen, wenn ein bestimmter Gegenstand undokumentiert ausgegraben wird, der andernfalls niemals gefunden worden wäre. Durch die unterschiedlichen Suchtechniken werden ferner Gegenstände gefunden, die ein Archäologe mit seinen Methoden nicht ausgegraben hätte. Im Übrigen sollte man noch unbedingt in den Artikel einbauen, daß private Schatzsuche NICHT überall illegal ist. In Bayern z.B. ist die Schatzsuche legal, und man darf die Funde sogar behalten - man soll sie lediglich den Behörden melden. In welchen anderen Bundesländern es auch legal ist, weiß ich aber nicht.

Meiner Meinung nach (das gehört nun nicht in den Artikel) gibt es einen gehörigen Futterneid seitens der Archäologen gegen die Sucher. Das geht so weit, wie ich aus erster Hand erfahren habe, daß ein deutsches Museum die Übernahme eines extrem bedeutenden Schatzfundes verweigert hat, nur weil er von Suchern gefunden wurde und nicht von Archäologen. Das Ende vom Lied: ein Stück deutschen Kulturerbes wurde aufgrund der Boykotthaltung deutscher Museen an einen Privatsammler in England verscheuert. --Trahho 05:32, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Du hast - in allen Punkten - unrecht. Und wage es nicht zu versuchen diese Meinung in den Artikel einzubauen. Diebesmeinungen werden hier nicht vertreten, auch nicht die von Kulturschändern. Marcus Cyron Bücherbörse 09:33, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Ich bin nicht involviert genug, um da eine hieb- und stichfeste Erweiterung dazu zu schreiben, aber wenn ich es wäre, könntest du Gift drauf nehmen, daß ich es machen würde. Und auch wenn man über die Moralität streiten kann (ich bin ja auch sehr für wissenschaftliche Forschung statt schnödem Gewinnstreben), gibt es über die Legalität (in einigen Bundesländern) nix zu diskutieren, die ist z.B. in Bayern eben einfach gegeben.--Trahho 02:05, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Da streiten die Rechtswissenschaftler aber ganz schön drüber. Marcus Cyron Bücherbörse 02:11, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Rechtliche Situation[Quelltext bearbeiten]

Hallo!
Leider ist in diesem Artikel die rechtliche Situation unzureichend beschrieben. Wenn man Foren wie Schatzsucher.de durchforstet, könnte man meinen, dass man beim Sondeln alles so einstecken kann, was man findet. Nach dem Prinzip: Wo kein Kläger da kein Richter! Aber wo bleibt hier der Forschungsgedanke. Ich halte solche Äusserungen für den Beginn von Raubgräbertum. Es wäre angebracht in diesem Artikel die Rechtliche Situation explizit herauszuarbeiten! --Manuel Heinemann 21:53, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ja, gerne. Wenn du das kannst, mache es bitte. Ich habe schon mehrfach Schatzsucherlinks rausgeschmissen. Hier ist es alles eindeutig - die einen sind Diebe - und das soll man auch so sagen (können). Marcus Cyron Bücherbörse 23:39, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Hallo Marcus! Leider weise ich kein Jurastudium auf und kenne mich zuwenig in der Strafgesetztodnung aus. Gibt es jemanden, den man fragen könnte? Oder könnte man evtl. eine befreundete Redaktion mit ins Boot holen? --Manuel Heinemann 01:41, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt ein Buch zum Thema - leider habe ich es derzeit nicht hier. Marcus Cyron Bücherbörse 02:31, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Buchtitel habe ich in die Literaturliste mitaufgenommen. Hoffentlich ein erster Schritt zur Besserung! --Manuel Heinemann 21:34, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Finde den Artikel etwas unlogisch. Zunächst wird die "Raubgrabung" als nicht autorisierte Ausgrabung definiert, im Abschnitt "Geschichte..." wird dann der offizielle Grabungsleiter Pompejis auf Grund unwissenschaftlicher Arbeit als Raubgräber tituliert. Ausserdem vermag ich in der Beschlagnahme illegaler Funde keine Bestrafung zu erkennen.

Da ist was dran. Ich habe den Satz geändert, um die Aussage zu verdeutlichen.

Leider werden in vielen Fällen die illegalen Funde nicht mal beschlagnahmt. Dazu läuft zwar gerade eine Gesetzesinitiative, aber bislang werden die Funde in Deutschland in vielen Fällen den Raubgräbern zurückgegeben.--Almgren65 17:11, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Abschnitt Denkmalschutzgesetz (DSchG) in Nordrhein-Westfalen überarbeitet (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Raubgrabung&diff=37107890&oldid=37099664), so richtig stimmig dürfte er noch nicht sein. Diese ganzen Formulierungen á la „bei uns in Deutschland“ habe ich herausgenommen, sie passen einfach stilistisch nicht in eine Enzyklopädie (und sind sachlich falsch, da die deutschsprachige Wikipedia nicht die deutsche Wikipedia ist). Es erschließt sich mir sowieso nicht, warum das DSchG NRW so hervorgehoben wird (klingt so, als habe Nordrhein-Westfalen eine Sonderstellung), anschließend aber über ganz Deutschland geschrieben wird. Eine entsprechende Stelle habe ich auskommentiert, jemand mit Fachkenntnis möge sie bitte bei Bedarf überarbeiten. Weiterhin finde ich, dass der entsprechende Abschnitt noch immer so ein wenig nach Fahrschule klingt, Verzeihung, da dort so viel belehrt wird. Zweck der Wikipedia ist es nicht, Anliegen zu verbreiten, auch, wenn sie noch so gut und sinnvoll sind. -- 129.217.164.178 14:33, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ist Richtig, danke für die Überarbeitung. Das war an mir leider vorbei gegangen. Marcus Cyron in memoriam Jane Wyman 15:07, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Nordrhein-Westfalen ist in der Tat kein Sonderfall, ähnliche Regelungen gibt es in allen Bundesländern. Nachforschungen, d.h., alles was über Rumlaufen und Gucken hinaus geht, erfordert überall eine Genehmigung. Aufsammeln, was an der Oberfläche liegt, ist zwar gnerell erlaubt, die Funde müssen aber überall gemeldet werden und gehören teilweise automatisch dem Bundesland. In Raubgräberkreisen kursieren da vielfach falsche Angaben, bzw. werden auch wissentlich falsche Angaben zur Rechtmäßigkeit gemacht.
Die Gesetze sind in jedem Bundesland etwas anders, ich habe mich an einer Zusammenfassung versucht. --Almgren65 19:08, 9. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Almgren65: Ein großes Lob für deine Überarbeitung des Artikels. Ich war so frei und habe einige Wikilinks gesetzt. Falls möglich, möchte ich dich bitten, den Artikel Nachforschungsgenehmigung nachzutragen, denn bisher kann ich mir unter diesem Begriff noch nichts vorstellen. Danke und Gruß --Manuel Heinemann 13:32, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Jep, danke. Aus meinen Anfang ist mittlerweile ein durchaus brauchbarer Artikel geworden. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 13:36, 11. Dez. 2007 (CET)Beantworten
Danke für das Lob, da ist man als Neu-Wiki ja gleich noch mehr motiviert. Der Begriff "Nachforschungsgenehmigung" ist in der Denkmalpflege üblich, ich glaube aber nicht, dass sich Juristen darunter etwas vorstellen können. Ich werde am Wochenende nochmal detailliert in die Denkmalschutzgesetzte reinschauen.--Almgren65 18:43, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten


Wer sich auf die Suche nach verborgenen Bodenfunden machen will, benötigt dazu in NRW eine Nachforschungsgenehmigung in Form einer Grabungsgenehmigung nach § 13 Abs. 1 DSchG nach dem jeweiligen Landesgesetz. Diese wird in der Regel, unter Mitwirkung des Amtes für Bodendenkmalpflege vom zuständigen Landrat des jeweiligen Kreises, unter Auflagen erteilt. Diese Grabungsgenehmigung gilt nur für den beantragten Kreis und ist zeitlich auf max. 2 Jahre begrenzt. Für jeden Kreis muss eine eigene Grabungsgenehmigung beantragt und genehmigt werden. Die zur Begehung vorgesehenen Flächen sind mit entsprechendem Kartenausschnitt den zuständigen Ämtern im Vorfeld präzis anzuzeigen- und zwar mindestens eine Woche im Voraus, damit das Vorhandensein von Bodendenkmälern oder von denkmalpflegerischen Planungen geprüft und dahin relevante Flächen von der Erlaubnis ausgenommen werden. Die Unteer Denkmalbehörde der Stadt/Gemeinde, in der die Begehung geplant ist, ist parallel einzuschalten. (Originaltext der Genehmigung) Ein Forum Schatzsucher .de sollte nicht als Beispiel dienen. Echte Foren zu diesen Themen sind geschlossenen Foren unter engster Mitarbeit der Archäologen. --Wolfgang Poguntke 08:23, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Wie kommst du darauf, daß ein Schatzsucherforum Quelle für den Artikel wäre? Marcus Cyron in memoriam Srbauer
Das hier ist aber die Diskussionsseite. Wichtig "is uffem Platz" - und das ist der Artikel. Und da habne wir diesen Unsinn mehrfach rausgeworfen. Das kommt hier nicht rein. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 20:00, 13. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Auf Anregung von Manuel Heinemann habe ich dem Begriff "Nachforschungsgenhmigung" nachgespürt und musste feststellen, dass "Grabungsgenhmigung" häufiger in den Denkmalgesetzen auftaucht. Deshalb habe ich unter diesem Lemma einen Artikel erstellt. Da es mein erster in Wikipedia ist würde ich mich besonders über Ergänzungen und Kritik freuen. Außerdem habe ich einige Doppelungen zu "Grabungsgenehmigung" hier und beim Lemma "Bodendenkmal" entfernt.--Almgren65 15:49, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Für einen ersten Artikel schon sehr gelungen. Ich habe eine Weiterleitung von Nachforschungsgenehmigung zu Grabungsgenehmigung erstellt. Gerne weiter so, in diesem Bereich stehen wir leider noch sehr schleht da. Marcus Cyron in memoriam Srbauer 16:16, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Hinweis “Deutschlandlastig”[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel oder Absatz stellt IMHO die Situation in Deutschland dar. Die Situation in anderen Ländern wird leider unzureichend geschildert. Gerade bei solch einem "delikaten" Thema wäre es wichtig zumindest die Rechliche Situation in den deutschsprachigen Nachbarländern auch zu erfassen.--Manuel Heinemann 16:37, 16. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Kritik am Begriff[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnungen Raubgrabung für die Tat bzw. Raubgräber für den Täter sind insoweit problematisch, da Raub nach deutschem Strafrecht als Aneignung einer fremden Sache mittels Gewalt gegen eine Person definiert ist. Damit bilden diese Begriffe einen Dysphemismus ähnlich der Raubkopie.

Reichlich verharmlosend. Raubgräber nutzen Gewalt. Sie zerstören gewaltsam archäologische Kontexte und berauben gewaltsam die Allgemeinheit der Artifakte. Marcus Cyron in memoriam Dieter Noll 09:57, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten
Naja, war schon klar, dass das erstmal wieder rausfliegt. Ich möchte es trotzdem zu Diskussion stellen.
Sachlich gesehen, ist Raub nunmal per Definition mit Gewalt gegen einen -lebenden- Menschen verbunden. Bei einem Einbruch wird auch Gewalt angewendet, solange dabei nicht Menschen bedroht werden, ist es kein Raub, sondern Diebstahl.
Ich weiss auch, dass das Raubgraben gern verharmlost wird, aber hier geht es nicht um die Tat, sondern um den Begriff. Vielleicht hast Du eine Idee, wie man das besser trennen kann.--91.5.182.21 11:04, 13. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Der Begriff "Raubgräber" ist im deutschen Sprachgebrauch nicht vorhanden. In der aktuellen Ausgabe des Duden (2012) kommt lediglich der Begriff "Grabräuber" vor. "Raubgräber" scheint daher ein Kunstbegriff zu sein, welcher möglicherweise in Archäologenkreisen erfunden wurde um den ihrer Meinung nach lästigen Sondengehern einen kriminellen Duktus zu verpassen. Man hat hier scheinbar das Wort "Grabräuber" einfach umgedreht und fertig ist der "Raubgräber". Bezeichnet man also einen Sondengänger offiziell und und in jeder Publikation als "Raubgräber" so kriminalisiert man verbal und psychologisch unterbewusst automatisch jeden Geschichtsinteressierten Mitbürger dessen Hobby die Suche mit Metalldetektoren ist (derzeit Rund 150.000 Bundesbürger). (nicht signierter Beitrag von 77.181.182.225 (Diskussion) 11:18, 22. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Ich kommentiere hier lieber nicht weiter... Marcus Cyron Reden 17:26, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
War sicherlich einer der "Sondengänger". Dabei sind mit "Raubgräber" alle Personen gemeint, unabhängig davon, ob die dafür einen Metallsuchgerät eingesetzt haben oder nicht. Sonst wären ja auch die zahlreichen Archäologen (die ebenfalls Metallsuchgeräte einsetzen) "Raubgräber". --Kai-Erik 18:47, 22. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Den Begriff Raubgräber braucht man nur zu googlen, den benutzen auch große deutsche Online-Magazine völlig selbstverständlich. --
Wie lautet doch der beliebte Spruch, wonach Sch... gar köstlich schmecken muss, da Millionen Fliegen nicht irren können? Die Sache mit den angeblich so zahlreichen Suchergebnissen bei Google, ist demnach ein ganz schwaches Argument. --Hiltibold (Diskussion) 06:18, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

217.247.171.139 13:26, 12. Mai 2012 (CEST) Die Archäologen früherer Jahre wie Heinrich Schliemann und Co. würden - nach heutigem Maßstab - allsamt als Raubgräber gelten. Trotzdem werden sie bewundert... (nicht signierter Beitrag von 217.95.189.61 (Diskussion) 05:09, 22. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Liebe IP, auch die Archäologen früherer Tage wie, und gerade wie Heinrich Schliemann, haben ihre Ausgrabungen systematisch durchgeführt und dabei die Arbeitsschritte und Beobachtungen minotiös dokumentiert und veröffentlicht. Deren Zeichnungen von Funden und Befunden sind noch heute beispielhaft. Sie haben keineswegs auf ein piepen reagiert und sich dann rücksichtslos bis zu dem Gegenstand vorgebuddelt, der das piepen ausgelöst hat und dabei den Befundzusammenhang zerstört. Auch sind sie dann nicht mit den Funden auf nimmer wiedersehen verschwunden. --Hannibal21 09:01, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Doch, Schliemann hat sich, verglichen mit heutigen Standards, sehr wohl rücksichtslos vorgebuddelt. Siehe den monströsen Suchschnitt den er in Ilium in den Hügel trieb. Von einer ausreichenden Dokumentation kann hier keine Rede sein. Außerdem hatte er im Hinterkopf immer auch das Ziel, spektakuläre Schatzfunde zu machen. Was ihm dann ja auch zweimal gelang. Und ich möchte ihm das auch gar nicht vorwerfen, er war eben ein Kind seiner Zeit. Für die moderne Archäologie taugt er allerdings genauso wenig als Vorbild, wie Kaiser Wilhelm für Frau Merkel. --Hiltibold (Diskussion) 06:18, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Der Begriff "Raubgräber" ist unzweifelhaft rabulistischer Natur; siehe auch "Raubkopie". Nach dem Motto, wer die Sprache beherrscht, beherrscht das Denken der Menschen, wird hier im Zuge typischer Lobbyarbeit der Versuch unternommen, in der öffentlichen Wahrnehmung ein vergleichsweise harmloses Eigentumsdelikt in den Bereich der schweren Kriminalität zu rücken. Das vorgebrachte Argument, demzufolge sich der Begriff eben eingebürgert habe und wir uns mit diesem Umstand kommentarlos abfinden müssen, ist bestenfalls als peinlich zu bezeichnen (anderenfalls wirft die Verdammung und Abschaffung des einst ebenfalls sehr weit verbreiteten Begriffs "Neger", einige Fragen auf ^^). Weit mehr als nur peinlich ist es jedoch, im Rahmen des Artikels eine kritische Auseinandersetzung mit diesem Begriff, der ja vor allem juristischer Nonsens ist, zu unterbinden. Hinzu kommt, dass die inflationäre und unsachgemäße Verwendung des Begriffs "Raub", eine nachhaltige Verharmlosung von tatsächlichen Gewaltverbrechen bedeutet. So wie ja auch der recht populäre Begriff "Wissensnazi" (kennt ihr doch, oder?) eher dazu angetan ist, die einzigartige Scheußlichkeit des Nationalsozialismus zu verniedlichen. PS: Es sei übrigens angemerkt, dass ich kein sogenannter "Sondengänger" bin :) --Hiltibold (Diskussion) 06:18, 10. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Godwins Law zur Verteidigung von Verbrechern. Na super. Das heißt Raubgrabung, weil das Diebe und Zerstörer machen. Das muß nicht diskutiert werden. Das ist ein Fakt. Und nur weil ein paar gierige Diebe anderer Meinung sind, bleibt das bei Wikipedia dennoch so. Marcus Cyron Reden 20:55, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Weder "Diebstahl" noch "Zerstörung" haben zwingend etwas mit "Raub" zu tun, da letzeres im juristischen Sinn mit der Bedrohung oder Verletzung der physischen Unversehrtheit einer Person einher zu gehen hat. Dies ist im Fall von illegalen Grabungen nicht der Fall. Im Übrigen sprichst du ja selbst von "gierigen Dieben", und nicht etwa von "Räubern". Demnach ist dir durchaus bewusst, dass "Raub" hier der falsche Begriff ist. Und unterlasse es bitte, bei Wikipedia Andersmeinende in die Nähe von "gierigen Dieben" zu rücken; also eine Straftat, oder zumindest das Gutheißen einer solchen, zu unterstellen - Stichwort "Netiquette". Danke --Hiltibold (Diskussion) 15:12, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich kann nicht erkennen, dass jemanden Bestimmtes hier eine Straftat zur Last gelegt wurde, wohl aber wurde darüber aufgeklärt, dass es sich bei Raubgrabungen um eine Straftat handelt, mit der sich einige Wenige am Erbe aller zu Bereichern suchen. Im übrigen vermag ich nicht zu Beurteilen, ob der Begriff im juristischen Sinne korrekt gewählt ist. Was ich beurteilen kann ist, dass dieser Begriff sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch in der Presse eingeführt ist. Somit ein feststehender Ausdruck. Denkmalpfleger und Journalisten sind nun mal in der Regel keine Juristen. Der Versuch, dass Lemma hier ändern zu wollen ist bestenfalls naive TF, schlimmstenfalls eine Anstrenung die Aufklärung über den Tatbestand verschleiern und damit das Raubgräbertum zu verharmlosen zu wollen. --Hannibal21 16:03, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Ich glaube dir gerne, dass du das nicht erkennen möchtest. Wo du doch in deinem letzten Satz in die gleiche Kerbe schlägst und es nicht lassen kannst Andersmeinenden zu unterstellen, sie würden eventuell niederen Beweggründen folgen. Nach dem Motto, "Sie könnten aber auch einfach nur ein A...loch sein". Zu sagen, die böswilligen Unterstellungen wären doch an niemand bestimmten gerichtet worden, wo ihr doch im Moment nur mit mir diskutiert, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Mann könnte es aber auch einfach nur als scheinheilig bezeichnen. Jeder der diese Diskussion hier liest (rasch archivieren, damit es ja nicht zu viele sind!), sollte wissen, dass die Nutzer Hannibal21 und Marcus Cyron genau jener Berufsgruppe angehören, die den rabulistisch-boulevardesken Begriff "Raubgrabung" seit Jahren propagiert; frei nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel. Davon abgesehen geht es hier auch gar nicht um die Abschaffung eines Begriffs (soll die Spatenforschung damit glücklich werden), sondern darum, den Leser des Artikels in aller Kürze darüber zu informieren, dass so etwas wie "Raubgrabung" juristisch nicht existiert (dies aufzuzeigen, können wohl nur nur boshafte Gemüter zum möglichen Gutheißen von Verstößen gegen das Denkmalschutz uminterpretieren). Im Übrigen rate ich euch den Wiki-Artikel zum vergleichbaren Begriff "Raubkopie" anzusehen. Dort wurden, anders als hier, nicht grundlegende Informationen zum Wortsinn unterdrückt. Und da ich mir nicht den Mund weiter fusselig reden möchte, wars das meinerseits zu dem Thema. Tschüss --Hiltibold (Diskussion) 18:21, 13. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Die Argumentation ist zwar schlüssig -- siehe dazu auch den Interwiki nach en:treasure hunting, da isses eher ein Euphemismus, aber leider wirst Du Belege für Deine tutti completti okaye These finden müssen. Ich hab dafür keine gefunden. Es steht zu befürchten, dass ein solcher Archäologenpopanz noch nirgends diskursanalytisch oder so untersucht worden ist. fossa net ?! 18:21, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ich möchte hier zu diesem Thema noch anmerken, das selbst die Sondengänger, andere Sondengänger häufig als "Raubgräber" bezeichnen, die illegal auf Bodendenkmäler suchen und graben. Da findet man in deren Sondengängerforen genug Beispiele. --Kai-Erik (Diskussion) 20:25, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Schatzsuche[Quelltext bearbeiten]

Moin! Benutzer:Lumpeseggel macht hier, nicht zu Unrecht, darauf aufmerksam, dass das Verhältnis der Schatzsuche zur Raubgräberei im Artikel nicht geklärt ist, dass das aber schon in der Einleitung gemacht werden sollte. Meine Quellen geben dazu leider fast nichts her. Die interessieren sich nur für die Kulturgeschichte, kaum für die (heutigen) juristischen Aspekte. Auf dieser Diskussionsseite scheinen sich aber viele kompetente Leute zu tummeln, die sich mit dem Spannungsfeld zwischen den konkurrierenden Besitzansprüchen auskennen, zwischen Finder, Grundeigentümer, Obrigkeit, "Das gehört in ein Museum!", "Alles unter drei Fuß Tiefe gehört dem Teufel!", und "Mein Schatzzzz! Er hat ihn gestohlen!" Geoz (Diskussion) 14:40, 19. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Hortfund von Rülzheim[Quelltext bearbeiten]

Handelt es sich bei diesem Beispiel tatsächlich um eine Raubgrabung? Der Finder hat erstmal nicht gewusst, was er dort ausgräbt und soviel ich weiß, war an dieser Stelle auch kein bekanntes Bodendenkmal. Es handelt sich um einen Zufallsfund, bei dem sich erst später herausstellte, dass er archäologisch interessant ist. Wer nur mit einem Detektor unterwegs ist und Metallsachen ausgräbt, ist von vorne herein noch kein Raubgräber.--Sinuhe20 (Diskussion) 22:23, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Ausserhalb von Bayern ohne Erlaubnis der Denkmalämter - na klar. Marcus Cyron Reden 23:00, 22. Jan. 2018 (CET)Beantworten
So klar ist das denke ich nicht. Um eine Raubgrabung würde es sich nur handeln, wenn an der Stelle ein bekanntes Bodendenkmal gewesen wäre, also z.B. eine Burg, ein Gräberfeld oder ähnliches. Für alles andere braucht man in den meisten Bundesländern keine Erlaubnis vom Denkmalamt. Der Finder steht aktuell auch nicht wegen Raubgrabung, d.h. weil er unerlaubt etwas ausgegraben hat, sondern wegen Unterschlagung vor Gericht, also weil er die Fundstücke nicht sofort gemeldet hatte.--Sinuhe20 (Diskussion) 10:17, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Es braucht kein bekanntes Bodendenkmal sein. Es reicht, wenn gezielt nach Irgendwas Findbarem gesucht wird. Zu dem Fall hier kann ich nichts sagen, kenne ihn nicht. Da magst du sachlich recht haben. Aber natürlich ist jedes gezielte Suchen nach archäologischen Artefakten in dem Moment, wo man es aus dem Boden holt statt zu melden, eine Raubgrabung. Marcus Cyron Reden 13:22, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Genau dieses "gezielte Suchen" ist die entscheidende Frage. Der Finder hat ja nicht gezielt nach diesem Hortfund gesucht, sondern ihn eher zufällig entdeckt. Und solange man nicht weiß, was man aus dem Boden holt, kann man es natürlich auch nicht melden. Es hätte genauso gut etwas archäologisch Unbedeutendes sein können (also etwas Neuzeitliches), erst hinterher und nach genauer Recherche konnte das wahre Alter ermittelt werden. Wäre da jetzt aber ein bekanntes Grab gewesen oder eine alte Siedlungsfläche, hätte man denke ich schon von Raubgrabung sprechen können.--Sinuhe20 (Diskussion) 18:00, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Raubgräber gab es schon im alten Ägypten ! --Kulturkritik (Diskussion) 00:35, 14. Apr. 2021 (CEST)Beantworten