Diskussion:Raubkopierer sind Verbrecher

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Noisl in Abschnitt Abschnitt: Hintergrund
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Abschnitt: Hintergrund[Quelltext bearbeiten]

Ich neige dazu diesen Anschnitt zu löschen, weil er erkennbar neben der Sache ist. Dass ein Werbeslogan wie "Raubkopierer sind Verbrecher" keine juristische Aussage machen, insbesondere nicht den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen diskutieren will, ist doch ganz klar. Wenn hier kein inhaltlicher Widerspruch kommt, lösche ich den Abschnitt in Kürze. Viele Grüße --Noisl 14:11, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn du den Abschnitt entfernst, gibt es von mir einen Eintrag bei WP:VM!! --77.21.114.86 14:12, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten


Mein lieber Anonymus, das meine ich nicht mit inhaltlichem Widerspruch. Drohungen sind keine Argumente und Vandalismus ist etwas anderes. --Noisl 14:15, 25. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Noch ein Versuch jemanden zu einer qualifizierten Äußerung zu bewegen[Quelltext bearbeiten]

Die Überschrift geht fehl, weil der Abschnitt nicht den Hintergrund dieses Slogans oder der dahinter stehenden Vereinigung aufdeckt, sondern sich mit seiner inhaltlichen Richtigkeit befasst.

"Inhaltlich ist der Slogan falsch: das Kopieren eigener (im Sinne von jur. Eigentum) Medien zum Eigengebrauch ist legal, sofern dabei kein Kopierschutz umgangen wird;"

Genau, nur sind Leute, die legal kopieren eben keine Raub- oder Schwarzkopierer. Es geht eben nicht um legale Kopien, sondern um Raubkopien. Thema verfehlt.

"Schwarzkopieren mit kommerzieller Zielsetzung ist weder ein Raub ..."

Ja, auch das ist so. Allerdings weicht der juristische Sprachgebrauch vom allgemeinen eben öfter ab. Die meisten Morde sind juristisch betrachtet Fälle von Totschlag, wer sich einen Leihwagen nimmt, mietet in Wirklichkeit ein Auto und wer sich bei seinem Nachbarn drei Eier leiht, schließt in juristisch betrachtet einen Darlehensvertrag. Das ist nun mal so.

"...noch ein Verbrechen, sondern ein Vergehen."

Dieser Slogan sollte, ich sage es nochmal, sicherlich kein Beitrag zur juristischen Diskussion sein. Die Frage Verbrechen oder Vergehen ist irrelevant. Es handelt sich um Werbung eines Interessenverbandes, die eben ein bisschen auf die Torte haut, wie das Werbung bisweilen tut. Ähnlicher Fall: Eigentum ist Diebstahl (Proudhon). Auch dieser Satz sollte kein Beitrag zur Eigentumsdogmatik oder zur Strafrechtslehre sein, sondern einfach ein schmissiger Slogan. Und wenn man sich anschaut, wie lange der Satz nun überliefert ist, ist das auch gelungen. Obwohl sich im Strafrecht seitdem sicherlich einiges geändert hat. --Noisl 15:25, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten