Diskussion:Recht auf Bildung

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Ot in Abschnitt Für Inhaftierte?
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Für Inhaftierte?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, wie weit das Recht auf Bildung für Inaftierte geht? Magnus Gäfgen beispielsweise legte in Haft das 1. juristische Staatsexamen ab. --Anti 11:43, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Moin! Artikel 26 gilt auch für gäfken und co (menschen) sinngemäß in den jeweiligen bundesländern - Behauptung ohne beweis. Wikipedia:Auskunft ist für die frage wohl auch die besser seite. Gruß--ot (Diskussion) 12:41, 8. Mär. 2012 (CET)Beantworten