Diskussion:Rechtsabteilung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Texthelper in Abschnitt Ablauforganisation
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Ist nun also eine notwendige Voraussertzung für eine Rechtsbteilung die Führung durch oder die Beschäftigung eines Juristen? (nicht signierter Beitrag von 85.180.118.244 (Diskussion) 15:30, 26. Sept. 2006 (CEST))

Ablauforganisation[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag wird der Begriff "Rechtsabteilung" ausschliesslich aus Sicht der Aufbauorganisation, jedoch nicht aus Sicht der Ablauforganisation (Stichwort: Legal Operations Management) beleuchtet. Wäre es nicht ratsam, auch diesen wichtigen Aspekt anzufügen? Zudem fehlt mir der Bezug zur Privatwirtschaft. Ein solcher sollte m.E. ebenfalls angegeben werden. Was haltet Ihr davon?--Texthelper (Diskussion) 18:13, 4. Mai 2020 (CEST)Beantworten