Diskussion:Rechtsprechung

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Animusvimest in Abschnitt Rechtskrafttheorie
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Sollte dieser Artikel nicht in Judikative (= en:Judiciary) und Jurisdiktion (= en:Jurisdiction) getrennt werden? So wie ich das verstehe ist die Judikative die Gesamtheit der rechtsprechenden Organe, und Rechtsprechung bzw. Jurisdiktion das, was die Judikative tut? -- Mkill 18:00, 3. Jan 2006 (CET)


Aus dem selben Grund habe ich auch gerade auf den Diskussionslink geklickt. Für mich ist die Jurisdiktion die Tätigkeit der Judikative, aber keinesfalls dasselbe. -- TheRealPlextor 16:12, 18. Jan 2006 (CET)

Nach m. E. muss da noch gelinde gesagt eine Feinabstimmung erfolgen der Artikel Rechtsprechung, Judikative, Jurisdiktion, Justiz.Pelagus 22:43, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Exklusives Gehabe?[Quelltext bearbeiten]

"Ständige Rechtsprechung (st. Rspr.) ist ein vom BGH geprägter Begriff, welcher der juristischen Fachwelt anzeigen soll, ..." Dieser Begriff soll also Nichtjuristen nicht unbedingt irgendetwas anzeigen? Gruß, Piankerl --2001:708:110:204:223:12FF:FE56:9043 19:33, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Blödsinnige Schlussfolgerung. Das eine schließt das andere überhaupt nicht aus. 141.68.110.188 18:58, 27. Feb. 2015 (CET)Beantworten

@Benatrevqre: Wenn wir bei jedem Fachbegriff, den man als "terminus technicus" ansehen kann, den Zusatz, dass er "insbesondere der Fachwelt" etwas anzeigen soll, anbringen wollten, hätten wir allerhand zu tun. So weit ich sehe, wird auf solche Zusätze meist verzichtet. Also warum ist er gerade bei einem juristischen Begriff so wichtig? Gruß, Piankerl. --2001:708:110:204:223:12FF:FE56:9043 20:55, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Um darauf hinzuweisen, dass hier ein in der einschlägigen Fachwelt gebräuchlicher Begriff beschrieben wird, dem ein entsprechender Sachverhalt zugrunde liegt, welcher der einschlägigen Fachwelt bekannt ist, kritisch bewertet wurde und zu dem es einen fachlichen Konsens gibt, der – was hervorzuheben ist – in mehreren Gerichtsentscheidungen dokumentiert ist. Benatrevqre …?! 14:59, 6. Aug. 2015 (CEST)Beantworten
Viele Worte, die meine Frage nicht beantworten, warum der Zusatz gerade bei der Erklärung dieses Begriffs notwendig ist, nicht aber, z.B. bei Kerr-Metrik, allopatrischer Speziation, Tonkanzelle etc. Enzyklopädische Texte sollten konzis sein, also auf überflüssige Floskeln verzichten. Die hier in Frage stehende ist überflüssig, da *alle* Fachtermini insbesondere der einschlägigen Fachwelt etwas anzeigen sollen. Sie enthält also keine Information. Grüße, Piankerl.141.33.139.80 16:49, 3. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Deutschlandlastig – Ausland[Quelltext bearbeiten]

  • Der Artikel beschreibt eindeutig die Rechtslage in Deutschland, daher DE hinzugefügt. Rechtsprechung ist als Begriff nicht deutschlandspezifisch, vgl. Wikipedia:Redaktion Recht/Richtlinien#Warum wurde die Vorlage:Deutschlandlastig aus einem Artikel entfernt?: „Deutschlandlastig kann nur sein, was es auch außerhalb Deutschlands gibt.“ Die Beweisführung, dass RSpr auch in anderen Ländern als DE verwendet wird, muss wohl nicht extra erbracht werden.
  • Begründung für den ÜA-Baustein:
    • Da die deWP nicht die deutsche Wikipedia sondern die deutschsprachige Wikipedia ist, sind nicht zuletzt auch entsprechend WP:Deutschlandlastige Artikel Absätze wie Rechtsprechung#Ausland aus völlig falschem Blickwinkel verfasst und solche wie Rechtsprechung#International zumindest unglücklich gewählt, wenn dies nicht wenigstens in einem Hauptabschnitt wie Länder oder Staaten od.dgl. im Artikel vorkommt. Abgesehen davon, dass im gegebenen Fall International sowieso auch nicht korrekt ist, da nur a) die Situation in der EU (Satz 1 und 2) und b) die angelsächsische Situation (Satz 3) abgebildet ist. Überdies ist mit "Im angelsächsischen Sprachraum spielt die Kasuistik (englisch case law) bei der Rechtsanwendung durch Gerichte …", wobei Rechtsanwendung eine Weiterleitung auf den Artikel Juristische Fallbearbeitung weiterleitet, der wiederum im Intro beschrieben ist mit "Juristische Fallbearbeitung ist in Deutschland eine Methode zur rechtlichen Beurteilung eines Geschehens oder Zustandes, die von Juristen angewandt wird. …", was wiederum nichts mit dem angelsächsischen Sprachraum zu tun hat. Vgl. dazu auch WP:Klartextlinks und WP:VL#Gut zielen.
    • Absätze International und Ausland schlagen sich nicht zuletzt auch noch gegenseitig, wenn man es schon aus dem Blickwinkel von aus Deutschland betrachtet: Da ist International ja schon per se Ausland.

--194.166.96.88 03:12, 8. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe die unglückliche Abschnittsüberschrift nun ersetzt. --Benatrevqre …?! 12:30, 29. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Rechtskrafttheorie[Quelltext bearbeiten]

Eingangs wird ausgeführt, Urteile änderten die materielle Rechtslage. Diese Auffassung ist mit Blick auf bspw. §§ 308, 322 ZPO schwer vertretbar. Jedenfalls müsste, soweit man die Formulierung nicht streichen will, darauf eingehen, dass die materielle Rechtskrafttheorie heutzutage kaum mehr vertreten wird, und ferner die prozessuale Rechtskrafttheorie herrschend in Literatur und Rechtsprechung ist. Animusvimest (Diskussion) 06:30, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten