Diskussion:Rechtssatz

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 129.206.184.128 in Abschnitt Beleg Jellinek existiert nicht
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Weitgehend redundant mit Rechtsnorm. Der doch sehr spezielle Gebrauch des Wortes "Rechtssatz" ist mir nicht bekannt. Aber möglicherweise gibt es ihn. Dr. iur. Pelagus 21:23, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsgrundsatz[Quelltext bearbeiten]

Wusstet Ihr, dass es noch gar keinen Wiki-Artiekl zu dem für alle Rechtsprechung zentralen Begriff "Rechtsgrundsatz" gibt? Bitte unbedingt Abhilfe schaffen... Gruß JoachimStillerMünster (Diskussion) 12:39, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Siehe inhaltlich dazu den Artikel Grundsatz. Ich denke, damit hier erledigt. --Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Benatrevqre …?! 20:46, 16. Nov. 2019 (CET)

Beleg Laband exisitert nicht.[Quelltext bearbeiten]

Das Laband-Zitat zur Definition des Rechtssatzes findet sich nicht im Digitalisat des DStR Bd. 1 --77.15.155.167 04:43, 1. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Beleg Jellinek existiert nicht[Quelltext bearbeiten]

Das Zitiat, dass die Allgemeinheit des Rechtssatzes „wirklich zu den schwierigsten Fragen der ganzen Rechtswissenschaft" gehöre, findet sich weder auf S. 139 noch sonst im Digitalisat. (vgl aber S. 254) --129.206.184.128 16:51, 19. Sep. 2022 (CEST)Beantworten