Grundsatz
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Ein Grundsatz ist eine Erkenntnis, Aussage oder Regel, welche die Basis für nachfolgende Überlegungen, Aussagen oder Tätigkeiten bildet.
Grundsätze und Systeme von Grundsätzen sind im Regelfall
- allgemein anerkannt und verpflichtend,
- klar formulierbar,
- nicht weiter reduzierbar,
- konsistent und einleuchtend,
- Hilfsmittel zur Gliederung komplexer Vorgänge oder komplexer Argumentation.
Anders als im Privatbereich werden im Juristendeutsch die Wörter „Grundsatz“ und „grundsätzlich“ jedoch relativierend verwendet - als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann.
[Bearbeiten] Einige Beispiele allgemeiner Grundsätze
- Für das menschliche Zusammenleben
- Ethische Grundsätze: Goldene Regel, Selbst- und Mit-Verantwortung, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität usw.
- Politik: Prinzip der Gewaltentrennung, persönliche Freiheit, Selbstbestimmung bzw. Subsidiarität, Achtung der Menschenrechte, Schutz der Privatsphäre usw.
- Ehe und Partnerschaft: freie Entscheidung, Gleichberechtigung, Vertrauen, Zugewinngemeinschaft usw.
- Für Recht und Wirtschaft
- Rechtswesen: Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Anhörung der Betroffenen), richterliche Neutralität, Öffentlichkeitsprinzip (keine Geheimjustiz) usw.
- Umwelt, Wirtschaft, Verkehr: Nachhaltigkeit, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Vertrauensgrundsatz, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung u.v.a.m.
- Für die Wissenschaften
- Falsifizierbarkeit, Redlichkeit, Reliabilität (Zuverlässigkeit), Validität, Zitieren von Quellen usw.
- Für Naturwissenschaften insbesondere: Objektivität, Nachprüfbarkeit
- In der Medizin und Pädagogik u.a.: freie Arztwahl, Orientierung am Kindeswohl, erzieherische Liebe (Don Bosco), Kongruenz von Inhalt und Methode (Montessori), Vermittlung von Werten.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- KircheundtotalerMarkt3-hengsbach.pdf Treffpunkt Ethik, Grundsätze vs. totaler Markt
- Ethische Grundsätze des VDI, Ingenieurberuf & Gesellschaft
- Verfahrensgrundsätze in Rechtsverfahren
- Der neue Grundsatz I (Eigenmittel von Banken), Deutsche Bundesbank 1998
- Grundsatz II (Liquidität von Kreditinstituten)

