Diskussion:Regelsatzverordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A0A:A547:6E5:1:99DE:B66D:5E12:4F0C in Abschnitt Alte Berechnung bitte NICHT löschen
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(erledigt) Regelsatz und Regelleistung[Quelltext bearbeiten]

Da beide eigentlich das Gleiche regeln, wäre es unvernünftig, dazu zwei Lemmata zu gebrauchen. Leider ist Regelleistung schon beleget, deshalb dachte ich, es wäre gut, beide hier darzustellen. Aber es muss sicher noch deutlicher gemacht werden, dass die beiden identischen Sätze unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Einsatzgebiete haben. -- Zartonk talk 15:04, 18. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ist passiert.--Juliabackhausen 16:01, 3. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Zusammensetzung und Berechnung der Leistungshöhe[Quelltext bearbeiten]

Habe die Referenz auskommentier, da ihr die nötigen Daten fehlen. --MfG Markus S. 12:56, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Verfassungswidrigkeit der momentanen Regelsätze für Kinder fehlt[Quelltext bearbeiten]

Das fehlt wohl noch, werde mal nachrecherchieren und anfügen (falls ich es nicht vergesse), zumal die Sätze am 1. Juli wohl erhöht werden sollen, oder?----Zaphiro Ansprache? 14:06, 20. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe Dir mal einen Einstieg geschrieben. -- Zartonk talk 11:28, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Weiters gibt es hier: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/8_112009110111_319_1.htm -- Zartonk talk 11:29, 21. Feb. 2009 (CET)Beantworten

(erledigt) Verfassungswidrigkeit[Quelltext bearbeiten]

"Nachdem dreibetroffene Familien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatten,[8] erklärte am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)die Regelleistung wegen teilweise unzureichend nachvollziehbarerBerechnungs- und Fortschreibungsgrundlage für verfassungswidrig."

DieserSatz ist falsch. Das BVerfG hatte aufgrund der Vorlagen von dreiSozialgerichten entschieden. Die Familien hatten vor den entsprechendenSozialgerichtne geklagt. Ich hab' keine Ahnung wie man das sprachlichelegant da einbaut; also möge jemand der das kann den Satz entsprechendkorrigieren. --78.34.222.149 21:59, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Falschen Satzteil ersatzlos gestrichen. Wikipedia ist ja keinNachrichtenblatt sondern teilt die Endfaktenmit.--Juliabackhausen 00:44, 11. Feb. 2010(CET)

Tagessätze[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich 128,39 € – 102,86 € – 76,96 € mit 12/365,25 malnehme, dann komme ich auf Tagessätze von 4,22 € – 3,38 € – 2,53 € für Nahrung, Getränke und Tabakwaren, und nicht auf 4,28 € - 3,43 € - 2,57 €. (nicht signierter Beitrag von 92.224.153.97 (Diskussion | Beiträge) 18:48, 2. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Die in dem Artikel angegebenen Tagessätze sind ein Dreißigstel der jeweiligen Monatsbeträge. Dies ist an der Praxis der Bewilligungsbehörden angelehnt, die, wenn die Hilfe nur für einen Teilmonat beansprucht werden kann, die Zahl der Anspruchstage mit einem Dreißigstel der vollen monatlichen Leistung multipliziert. Dies machen sie auch für Monate mit weniger bzw. mehr als 30 Tagen.
Wenn man dagegen die Monatsbeträge mit 12 Monate multipliziert und dann durch 365,25 Jahrestage dividiert werden, kommt man natürlich auf ein anderes Ergebnis. Die Unterschiede im Ergebnis dürften aber zu vernachlässigen sein. Die Angabe der Tagessätze in dem Artikel soll ja nur veranschaulichen, mit wie viel bzw. wie wenig ein Hilfeempfänger auskommen muss. --Gunilla 19:45, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Neue Berechnung[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht denn die geplante – im Moment in der Diskussion befindliche – Berechnung der Regelsätze aus? Gibt es dazu schon Quellen? --Ephraim33 18:45, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

siehe zum Beispiel hier. --Gunilla 23:08, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Danke. Ich versuche mal den Vorher-Nachher-Vergleich:

Zusammensetzung des Regelsatzes (am 01.01.2008→Vorschlag 01.01.2011)
Ausgabenposten Alleinstehende Person Kind (14–18 Jahre) Kind (6–13 Jahre) Kind (1–5 Jahre)
Nahrung, Getränke, Tabakwaren
neu: Nahrung, alkoholfreie Getränke
128,39 →128,46 102,86 →124,02 76,96 →96,55 76,96 →78,67
Bekleidung, Schuhe (inkl. Reinigung, Waschen, Reparatur) 34,70 →30,40 27,80 →37,21 20,80 →33,32 20,80 →31,18
Wohnen (ohne Mietkosten)
also Haushaltsstrom, Wohnungsinstandhaltung (Renovierung)
27,76 →30,24 22,24 →15,34 16,64 →11,07 16,64 →7,04
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte 24,29 →27,41 19,46 →14,72 14,56 →11,77 14,56 →13,64
Gesundheitspflege 13,88 →15,55 11,12 →6,56 8,32 →4,95 8,32 →6,09
Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad, sowie Zubehör) 13,88 →22,78 11,12 →12,62 8,32 →14,00 8,32 →11,79
Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen 31,23 →31,96 25,02 →15,79 18,72 →15,35 18,72 →15,75
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) 38,17 →39,96 30,58 →31,41 22,88 →41,33 22,88 →35,93
Bildung 0,00 →1,39 0,00 →0,29 0,00 →1,16 0,00 →0,98
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 6,94 →7,16 5,56 →4,78 4,16 →3,51 4,16 →1,44
Sonstige Waren und Dienstleistungen 27,76 →26,50 22,24 →10,88 16,64 →7,31 16,64 →9,18
Summe 347 →361,81 278 →273,62 208 →240,32 208 →211,69
Regelbedarfsstufen 364 287 251 215

--Ephraim33 11:16, 9. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Könnte man die Daten nicht aktualisieren? Es könnte etwas verwirrend sein, dass unter Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz die aktualisierten, und daher nicht übereinstimmenden Werte, zu finden sind. --Lastwebpage (Diskussion) 18:01, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Kalorienbedarf eines Arbeitslosen[Quelltext bearbeiten]

Ohne grundlegende Daten wie z.B. täglicher Kalorienbedarf eines Arbeitslosen kann man die Werte nicht interpretieren. Bitte hinzufügen! Danke!

Falsche Aussage im Bereich Wohnen zur Warmwasserbereitung[Quelltext bearbeiten]

Das Landessozialgericht Sachsen hat bereits mit Urteil v. 29.03.2007, AZ: L 3 AS 101/06 2007 nachgewiesen, dass in der Regelleistung nie Geld für die Warmwasserbereitung enthalten war. Bis 31.12.2009 waren alle Bezieher von Sozialleistungen in Deutschland sozusagen „Kaltduscher“. Ab 01.01.2011 kam es daher zur Einführung eines Mehrbedarfs für die dezentrale Warmwasserbereitung. Dieser gehört zu den Kosten der Unterkunft und Heizung(KdU). Angemessene Kosten für die Warmwasserbereitung sind daher nicht aus der Regelleistung zu zahlen. Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil v. 22.05.2019 – L 13 AS 207/18 ZVW, einem jeden Erwachsenen einen Rechtsanspruch auf 700 kWh Strom im Jahr zugesichert. Zur Ermittlung dieses belastbaren Wertes wurden 110.000 Verbrauchsdaten herangezogen.

Daten für 2020[Quelltext bearbeiten]

ANTEIL AM REGELBEDARF Gesamt* 100% 432,00 € Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,86% 150,60 € Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,59% 41,43 € Nachrichtenübermittlung 8,94% 38,62 € Bekleidung, Schuhe 8,76% 37,84 € Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,87% 38,32 € Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,16% 26,61 € andere Waren und Dienstleistungen 7,93% 34,26 € Verkehr 8,33% 35,99 € Gesundheitspflege 3,80% 16,42 € Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,49% 10,76 € Bildung 0,26% 1,12 €

Die Kategorie „Alkoholische Getränke, Tabak und Drogen“ ist in der Tabelle nicht mit aufgenommen, da für diese kein Geld im Regelbedarf vorgesehen ist. (nicht signierter Beitrag von H.Parai (Diskussion | Beiträge) 16:17, 25. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Alte Berechnung bitte NICHT löschen[Quelltext bearbeiten]

Die alten Anteile sind sehr interessant zum Vergleich mit den neuen. Es wäre besser, eine Tabelle daraus zu machen, mit der man die Werte (mit Berücksichtigung der Inflation) über die Jahre vergleichen kann. Also wenn sich die Anteile z.B. geändert haben.
Und ich kam z.B. hierher, weil ich das Gefühl hab, daß wir Heute weniger für Lebensmittel zur Verfügung haben als damals, und die alten mit den neuen Werten vergleichen wollte.

Übrigens gibt es hier eine Schöne Grafik der aktuellen Daten: https://www.hartziv.org/regelsatz/
Ich bin mir sicher die Seitenbetreiber würden sich freuen und zustimmen wenn wir die Daten von da übernehmen.

2A0A:A547:6E5:1:99DE:B66D:5E12:4F0C 18:50, 11. Apr. 2023 (CEST)Beantworten