Diskussion:Regierungsbezirk Karlsruhe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Es ist ja schön und gut, wenn man auch hier ein Wappen einfügt. Aber wenn schon, dann sollte das Große Landeswappen eingefügt werden. Die RPs und die Ministerien führen alle das Große Landeswappen, das kleine Landeswappen ist dann allen anderen Landesbehörden vorbehalten. bear 09:47, 10. Jun 2006 (CEST)

Ich hab das Wappen neulich rausgenommen, weil ich denke, dass es hier fehl am Platze ist: Die Regierungsbezirke haben ja kein eigenes Wappen. Das Landeswappen führen sie nur als eine von vielen Landesbehörden. Wenn man hier das Landeswappen reinsetzt, müsste es nach derselben Logik auch in sämtliche Artikel über Landesministerien, den Landtag und die Landesregierung rein - aber ist das wünschenswert? -- Ssch 17:10, 10. Jun 2006 (CEST)
Hallo Ssch, du siehst das genau richtig. Man müsste sie dann in alle Ministerien reinsetzen. Ob das wünschenswert ist, weiß ich nicht. Ich hätte jedenfalls nichts dagegen. Kann jedoch auch damit leben, wenn sie nicht drin sind. Wenn sie aber drin sind, dann eben in richtiger Abbildung. bear 17:32, 10. Jun 2006 (CEST)
Ich denke nicht, dass das Hinzufügen von Wappen bei den Ministerien nutzbringende Information wäre. Und bei den Regierungsbezirken kann es den Eindruck erwecken, als seien sie wappenberechtigte Gebietskörperschaften, was sie aber nicht sind (sie sind ganz einfach Landesbehörden). Ich nehm das Wappen mal wieder raus. -- Ssch 17:46, 10. Jun 2006 (CEST)

Das Feld "Führt kein Wappen" ist so nicht richtig. Erstens ist ein "Regierungsbezirk" nach § 11 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz BW (LVG) ohnehin nur ein geografisches Gebiet, welches von Natur aus keine Wappen führen kann. Die für dieses Gebiet zuständige Behörde, dass "Regierungspräsidium" (§ 11 Abs. 2 LVG) hingegen, welches durch den Artikel ersichtlich mit abgedeckt werden soll (auch wenn die Abgrenzung deutlicher werden sollte) führt sehr wohl ein Wappen. Zwar kein eigenes, individuelles. Aber nach § 1 Abs. 1 Satz 1 d) der "Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens" (LandeswappenVO) führen die Regierungspräsidium das "große Landeswappen", welches im entsprechenden Feld des Artikels "Baden-Württemberg" abgebildet ist. Aufgrund des bisher Gesagten empfehle ich eine Überarbeitung, ggf. nach einer Diskussion an dieser Stelle. Da dies alle vier Regierungsbezirke/-präsidien (TÜ, S, FR, KA) betrifft, kopiere ich diesen Post auch in die Diskussionsseiten der anderen Artikel.--Knowledgeispower (Diskussion) 08:27, 11. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]