Diskussion:Reichstag (Weimarer Republik)

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Hitler als Reichstagsabgeordneter?[Quelltext bearbeiten]

Seit wann besaß Hitler ein Reichstagsmandat in der Weimarer Republik? Er wurde per Notverordnung 1933 vom Reichspräsidenten zum Kanzler bestimmt. Ein Mandat hat er m.W. nie besessen. --Times 02:48, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Er gehörte dem Reichstag erst seit der Wahl am 5. März 1933 an. Ob dieser Reichstag noch in die Zeit der Weimarer Republik fiel oder nicht, ist hingegen sreitig. --TMFS 14:11, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wieso umstritten? Mit der Machtübernahme von Hitler am 30. Januar 1933 begann doch die NS-Zeit. Ist doch auch so in dem Artikel Weimarer Republik enthalten. --Times 14:41, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Im diesem Artikel steht aber auch das Folgende: Die Diskussion, ob die Weimarer Republik bis zum 30. Januar 1933, bis zum Ermächtigungsgesetz am 23. März 1933, bis zum Tod Hindenburgs am 2. August 1934, zur Volksabstimmung am 19. August 1934, oder – aufgrund der Tatsache, dass die Weimarer Verfassung nie aufgehoben, sondern nur per Notstandsgesetz außer Kraft gesetzt war – sogar de jure bis 1945 bestand, wird oftmals stark polemisch geführt, und führt im Allgemeinen ins Leere. Ob die Reichstagswahlen am 5. März 1933 und die Volksabstimmung am 19. August 1934 demokratischen Maßstäben genügen, ist umstritten. --TMFS 19:07, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Neue Artikelzusammenfassung von Ziko[Quelltext bearbeiten]

Die neue Artikelzusammenfassung, die Benutzer:Ziko heute eingepflegt hat, ist mE viel zu lang: Details gehören in den Artikeltext, nicht in die Zusammenfassung. Aber das ist vielleicht nur Geschmacksache, ich warte mal ab, ob es noch mehr Stellungnahmen dazu gibt.
Leider enthält der neue Text auch Fehler: Die Auflösung (nicht: Aufhebung!) des Reichstags erfolgte keineswegs durch „Diktatur-Notverordnungen des Reichspräsidenten, sondern aufgrund von Artikel 25 durch eine begründete Willenserklärung des Präsidenten. Auch dass „Diktatur-Notverordnungen […] die faktische Gesetzgebung auch ohne Reichstag sichergestellt“ gewesen wäre, ist falsch: Gemäß Artikel 48 konnte der Reichstag jede Notverordnung wieder aufheben. Stresemann, Marx und Brüning - die Kanzler, die mit Notverordnungen regierten - verfügten alle zumindest über eine Tolerierungsmehrheit im Reichstag. Ohne den Reichstag hat es in der Weimarer Republik keine Gesetzgebung gegeben. Bitte ändern. Gruß, --Φ 19:58, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Mit Zusammenfassung meinst du die Einleitung? An welche Details denkst du? / Es ist ein Unterschied, ob der Reichstag Gesetze beschließt oder anderweitige Maßnahmen toleriert. Die Formulierung kann ja verbessert werden. Das mit Auflösung/Aufhebung verstehe ich nicht, wo habe ich geschrieben, der Reichstag werde durch NV aufgelöst? --Ziko 20:16, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ulitz, du musst dir schon die Mühe machen, genauer anzugeben, was "wertend" sein soll usw.--Ziko 20:55, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Zwischenquetsch nach BK: @Ziko: Siehe Zus.Fassungszeile(n). Ansonsten ist mir der Artikel zu schlecht und zugleich zu unwichtig, um hier meine Energien einzubringen. Wo du dich schon als Historiker ausgibst (Ich bin keiner, habe jedoch relativ gute Kontakte zu auch namhaften Historikern in SW-Dtschld.): Auch aus anderen Erfahrungen mit deinen "Artikelbearbeitungen", fällt es mir als Nicht-Historiker, sondern nur gewöhnlichem ... ähem "Linksextremisten" ... mit durchaus hist. Interessen schwer, dir deine Selbstbezeichnung als "Historiker" (gemäß deiner Benutzerseite) als akademischen Bildungsgrad im sog. "RL" zu glauben ... ich lass es aber mal dabei). --Ulitz 22:50, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Das mit dem Atr. 25 hatte ich falsch gelesen, entschuldige, mein Fehler.
Du neigst dazu, die Einleitung eines Artikels sehr lang zu gestalten. Ich wär da eher für kurz und knackig, die Details kommen ja im Artikel selbst. Ist aber, wie gesagt, Geschmacksache.
Deine Formulierung, es habe durch „Diktatur-Notverordnungen“ eine faktische Gesetzgebung gegeben, ist insofern irreführend, als Diktatur ja impliziert, dass es auch gegen den Willen anderer, in diesem fall: des Reichstags ging. Und das war eben nicht der Fall. Wenn der Reichstag nicht stillhielt, waren die schönsten Notverordnungen schnell Makulatur. Gruß, --Φ 22:24, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Gegen die Länge der Einleitung hätte ich im Grunde nichts einzuwenden. Das Problem ist eher, dass Dinge die in Einleitung angerissen werden im Haupttext (noch) nicht so recht wiederkommen. Ich denke da an die Aufgaben, Rechte und Pflichten und Stellung des Reichstages im Verfassungsgefüge. Insgesamt verspricht Einleitung mehr als der Artikel zur Zeit halten kann. Folgendes hat mit Einleitung gar nichts zu tun. Was mir nicht gefällt ist diese Liste mit bekannten Parlamentariern. Diese muss ohne Kriterien wer rein soll subjektiv sein. Ein weiterer Punkt ist so etwas wie eine Parlamentsgeschichte. Legislaturperioden und damit Veränderung der Zusammensetzung der Fraktionen, wichtige Entscheidungen usw. Das hatte ich seinerzeit mal für Weimarer Zeit beim preußischen Landtag versucht. Machahn 22:36, 9. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich hab die lange Einleitung heute noch einmal überarbeitet. Dabei viel mir auf, dass sie jetzt fast genauso lang ist wie Abschnitt 1 Allgemeines, der auch inhaltlich kaum Mehrwert bietet. Wäre es da nicht besser, diesen mit der Einleitung zu einem einelitenden, allgemeinen Abschnitt zusammenzufassen? --Φ 14:08, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ja, Abschnitte wie "Allgemeines" soll es eigentlich gar nicht geben, da es eine Einleitung gibt.--Ziko 20:54, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Die Einleitung soll aber eine Zusammenfassung des Artikels leisten. Deshalb kann es ja eigentlich nicht sein, dass dort Informationen gegeben werden, die im Rest des Artikels nicht mehr auftauchen. Oder? --Φ 22:50, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Genau das ist der Punkt (s.o.) In Einleitung stehen Dinge, die im Text nicht mehr vorkommen. Machahn 23:12, 16. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich hab die Artikelzusammenfassung und den Abschnitt Allgemeines zusammengelegt. Informationen gingen nicht verloren. --Φ 12:46, 23. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Ich halte die von Phi gemachte Zusammenfassung für in Ordnung. Sie war zuvor verhältnismäßig tatsächlich zu ausufernd. --Benatrevqre …?! 13:45, 23. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Stimmungleichgewicht durch Reststimmenverteilung?[Quelltext bearbeiten]

Da fehlt mir jetzt der logische Zusammenhang. Es gibt für je 60.000 Stimmen einen Sitz. Das mag in den Extremfällen Partei A 59.999 Stimmen zu Partei B mit 60.001 Stimmen ungerecht sein, aber das betrifft ja nur das letzte erreichbare Mandat jeder Partei. Das eine Mandat ist natürlich für die kleineren Parteien relativ bedeutender, aber der Effekt wäre ohne Stimmübertragung doch in jedem Wahlkreis wirksam. Durch die Stimmübertragung tritt der Effekt aber reichsweit nur einmal pro Partei auf, wird also eher gemindert. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:55, 21. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Darüber bin ich auch gerade gestolpert. Das System mit den 60.000 und Übertragung auf die nächste Ebene vermeidet genau die Probleme, die man mit anderen Sitzzuteilungsverfahren bekommt. --Carl B aus W (Diskussion) 22:48, 14. Apr. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sprache und Grundsätzliches zum Inhalt[Quelltext bearbeiten]

Beim Lesen des Artikels sind mir vor allem folgende Punkte der Aufzählung aufgefallen:

"Reichskanzler und -Präsident konnten angeklagt werden (Art. 59 WRV) Der Reichstag überwachte den Reichspräsidenten (Art. 25 I WRV), und konnte auf Antrag des Reichstags durch Volksabstimmung abgesetzt werden (Art. 43 II WRV) Es konnte Maßnahmen des Belagerungszustands außer Kraft setzen (Art. 48 III, IV). Es konnten Untersuchungsausschüsse eingerichtet werden (Art. 35 I WRV) Es wurde ein ständiger Überwachungsausschuss gebildet, der die Rechte der Volksvertretung außerhalb der Tagung, nach Beendigung des Session oder Auflösung des Reichstags wahrnahm (Art. 35 II WRV) Es gab einen ständigen, nicht öffentlichen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten mit den Rechten eines Untersuchungsausschusses (Art. 35 III WRV; § 34 I Geschäftsordnung)"

Das ist zunächst einmal sprachlich sehr unschön: Nicht nur beginnen zahlreiche Sätze mit "Es", sondern auch weitere Formulierungen sind passiv. Warum sollte hier plötzlich die Regel deutscher Stilistik nicht gelten, dass jeweils der Urheber einer Handlung Subjekt sein sollte? Daher scheint es mir ganz klar besser, diese Sätze so umzustellen, dass jeweils der Reichstag Subjekt wird; ggf. kann an seine Stelle das Pronomen "Er" treten. Sodann sind einige Sätze grammatisch bzw. inhaltlich (logisch) auch noch offensichtlich falsch: "Der Reichstag überwachte den Reichspräsidenten (Art. 25 I WRV), und konnte auf Antrag des Reichstags durch Volksabstimmung abgesetzt werden (Art. 43 II WRV)" - In diesem Satzgefüge fehlt ein zweites Subjekt, somit muss "Der Reichstag" weiterhin Subjekt auch des folgenden Nachsatzes "... und konnte ... abgesetzt werden" sein, woraus dann folgt, dass der Reichstag den Reichspräsidenten überwachte und dass der Reichstag auf Antrag des Reichstages abgesetzt werden konnte. Das ist einfach nur purer Unsinn. Auch der Satz "Es konnte Maßnahmen des Belagerungszustands außer Kraft setzen (Art. 48 III, IV)." ist unsinnig, denn wer soll das "Es" am Anfang sein? Offensichtlich ist versehentlich aus r ein s gemacht worden.

Soweit die sprachliche Schlamperei. Inhaltlich ist der Artikel aber auch zu kritisieren, denn im Vergleich zu Artikeln über andere Parlamente bleibt die Zuständigkeit und das Wirken des Reichstags blass. So fehlen etwa Angaben darüber, wie der Reichstag intern organisiert war (Fraktionen, Gruppen, Ausschüsse usw.), über den Gang des Verfahrens bzw. die Geschäftsordnung u. dgl. mehr, wie sie sich in den meisten anderen Artikeln über Parlamente finden und teilweise sehr detailliert. Das ist insbesondere deswegen bedauerlich, weil doch viele parlamentarische Bräuche später in den Bundestag übernommen wurden bzw. auf diesen eingewirkt haben, und sei es nur e contrario. Auch manche ehemalige Reichstagsabgeordnete fanden sich anfangs im Bundestag wieder. Insofern ist der Reichstag auch noch heute durch seine Nachwirkungen aktuell. Auch Hinweise zur Geschichte des Reichstags von 1920 bis mindestens 1933 wären durchaus nützlich, liefen doch in jener Zeit dynamische Veränderungsprozesse ab, die auch vor dem Parlament nicht Halt machten. (Die "Geschichte" der weitgehend lahmgelegten Einrichtung ab 1933 gehört wohl eher in einen anderen Artikel und ist ja rasch erzählt, da es kaum noch Sitzungen gab.) In der gegenwärtigen Form bleibt der Artikel weit hinter dem Wünschbaren und Machbaren zurück. PSW--80.187.96.193 22:29, 25. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

wanted: Infos zum Ältestenrat[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird (leider) 'Ältestenrat' nicht behandelt.

Wie groß war er ? Wie oft tagte er ? In Deutsche Bankenkrise#„Tribut“ liest man (der Abschnitt ist gänzlich unbelegt) Zur weiteren Verunsicherung trug am 10./11. Juni die Forderung mehrerer Fraktionen im Ältestenrat des Reichstages nach einer Einberufung des Parlaments bei. Dabei drohte die Notverordnung aufgehoben zu werden, die mit ihren drastischen Mitteln die Zahlungsfähigkeit des Reichs sicherte, und die Regierung Brüning gestürzt zu werden. Erst als die Einberufungsanträge mit den Stimmen der SPD am 16. Juni abgelehnt worden waren, verminderten sich die Kapitalabzüge wieder. --Neun-x (Diskussion) 03:18, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hast du mal bei Ältestenrat geschaut? In der Weimarer Republik war das schon genau so. MfG, --Φ (Diskussion) 10:39, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Hab Phis Bemerkung gerade erst gesehen, nachdem ich was zu dem Gremium vorne geschrieben hatte. Der Fehlen des Ältestenrates ist nur Teil eines größeren Problems. Es fehlt eine zusammenfassende Darstellung der inneren Verfasstheit des Parlaments. Normativ kann man das an der Geschäftsordnung festmachen, aber nötig ist auch die Realverfassung also Abweichungen von der Norm, (informelle) Kompetenzverlagerungen etc. pp --Machahn (Diskussion) 11:00, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Warum "Deutscher" Reichstag?[Quelltext bearbeiten]

Wo steht eigentlich, dass der Reichstag der Weimarer Republik "Deutscher Reichstag" hieß? In der Weimarer Verfassung ist eindeutig nur vom "Reichstag" die Rede. Das Adjektiv kam erst 1949 für den lt. Grundgesetz "Deutschen Bundestag" hinzu - abgesehen vom "Großdeutschen Reichstag" in der NS-Zeit ab 1938 (Anschluss Österreichs).

Folgerichtig hieß es damals "Mitglied des Reichstages" und heute "Mitglied des Deutschen Bundestages".

Meiner Ansicht nach, müsste das in dem Artikel geändert werden, oder warum steht das derzeit da so? Darthbond007 (Diskussion) 15:23, 7. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Gesamtzahl der Abgeordneten[Quelltext bearbeiten]

Die Gesamtzahl der Abgeordneten hier im Abschnitt Geschlechterverteilung stimmt nicht mit der Gesamtzahl im Artikel Reichstagswahlen in Deutschland überein, insbesondere bei der Wahl im März 1933 (558 bzw. 647 Personen). Bei den Wahlen davor ist oft ein Unterschied vorhanden, wenn auch nicht so groß. Es kann natürlich sein, dass sich die Anzahl im Laufe einer Legislaturperiode geändert hat, dann wäre es aber interessant zu wissen, welche Zahl zu welchem Zeitpunkt gestimmt hat. Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen (bzw. schreiben). Grüße, --Urgelein (Diskussion) 20:42, 30. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]

Erhaltene Tonaufnahmen von Reichstagssitzungen[Quelltext bearbeiten]

Hierzu gibt es seit kurzem folgenden eigenen Wikipedia-Artikel:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkmitschnitte_der_Reichstagssitzungen_1930%E2%80%931940

Darüber hinaus ist ein Großteil der Sitzungsmitschnitte beim SWR2 Archivradio abrufbar:

https://www.swr.de/swr2/wissen/archivradio/reichstag-vor-hitler-parlamentsdebatten-1931-bis-1933/-/id=2847740/did=21051060/nid=2847740/vrvwkx/index.html

Diese wichtigen Informationen müssten m.E. in diesem Artikel Erwähnung und Verlinkung finden.

P.S.: Sinngemäß gilt das Vorstehende auch für den Wikipedia-Artikel "Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)", wo ich ebenfalls einen entsprechenden Diskussionsbeitrag hinzugefügt habe.

Bitte Wikipedia:Assoziative Verweise beachten. PG 14:10, 22. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

inhaltliche Schwerpunkte[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat das Lemma "Reichstag (Weimarer Republik)". Ich würde darunter Informationen erwarten über

  • Die verfassungsmäßige Rolle
  • Die Zusammensetzung nach den einzelnen Reichstagswahlen
  • Wichtige historische Ereignisse (Wann wurde er aufgelöst? Durch wen? Warum?)
  • Vergleiche mit anderen vergleichbaren Parlamenten (insbesondere Deutscher Bundestag)

Stattdessen finde ich eine sehr ausführliche Tabelle über die Geschlechterverteilung. Bei allem Respekt für feministische Interessen: Wurden hier tatsächlich die richtigen Schwerpunkte gesetzt? Ist es wirklich wichtiger zu wissen, wie hoch der Frauenanteil in der Fraktion der DDP 1920 war, als zu wissen, wie groß die DDP-Fraktion 1920 insgesamt war? Letztere Information fehlt nämlich im Artikel.--Pyrrhocorax (Diskussion) 13:04, 27. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]