Diskussion:Republik Bosnien und Herzegowina

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Koreanovsky in Abschnitt Umsetzungsprozess bis 1997/98
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Staatsrecht[Quelltext bearbeiten]

Die wichtigste Frage bleibt hier unbeantwortet: In welchem staatsrechtlichen Verhältnis steht das hier beschriebene Staatssystem mit dem heutigen Gesamtstaat und der bosnisch-kroatischen Föderation?--Antemister (Diskussion) 22:20, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Völkerrechtlich ist die RBiH identisch (also nicht nur Rechtsnachfolger) mit dem heutigen Gesamtstaat. Staatsrechtlich im Prinzip auch, aber mit deutlichen, und in der gesamtstaatlichen Verfassung (eben Dayton Annex 4) festgelegten, Einschränkungen zu Gunsten der Entitäten. Rein praktisch sieht es so aus, dass die Masse der RBiH-Behörden als FBiH-Behörden weiterlebt, während die gesamtstaatlichen Behörden überwiegend neu gegründet wurden. --20% 21:21, 5. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Izetbegović als Präsident[Quelltext bearbeiten]

Was mich aber gerade stutzig macht, ist ein anderer alter Punkt: Izetbegović wurde nicht 1992 durch eine erneute Wahl zum RBiH-Präsidenten, er „behielt“ den Posten einfach als Vorsitzender der Präsidentschaft, deren übrige Mitglieder (m.W. durch das bosniakisch dominierte Rumpfparlament) nachbesetzt wurden. --20% 21:22, 5. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Umsetzungsprozess bis 1997/98[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist derzeit (Stand 27. Mai 2021) die Rede davon, das der Staat zwischen 1992 und 1995 existierte. Bosnien und Herzegowina erklärte seine Unabhängigkeit im März 1992. Der Vertrag von Dayton wurde zwar im Dezember 1995 unterzeichnet, jedoch sollte man unbedingt erwähnen, das der Staat de facto noch eine Zeit lang nach Dayton weiterhin bestand. Zumindest sollen einige Dokumente dafür sprechen. Ich werde ein wenig recherchien und schauen, ob ich diesbezüglich etwas finden kann. --Koreanovsky (Ča–Kaj–Što?!) 15:38, 27. Mai 2021 (CEST)Beantworten