Diskussion:Rhein-Sieg-Kreis

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Voreifelaner in Abschnitt Städte und Gemeinden
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PDS im Kreistag[Quelltext bearbeiten]

Hm, sieht mir ganz nach einem Edit-War aus. Die PDS ist nicht mehr im Kreistag vertreten, da ihr ehemaliges Mitglied zu den Rechtsextremisten übergelaufen ist. Daher ist die Tabelle irreführend. Arne List 01:41, 16. Okt 2004 (CEST)

Stimmt, aber her Griessert ist kein Rechtsextremist geworden (nicht signierter Beitrag von 80.136.109.203 (Diskussion) 14:26, 21. Mär 2007 (CET))
Muss so altes Zeug drin bleiben? 2A01:598:A80A:8CA1:F16F:DFFC:9073:8AD8 21:52, 21. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Rhein-Sieg-Kreis im Westerwald?[Quelltext bearbeiten]

Hallo Leute! Der Artikel ist momentan in die Kategorie Westerwald einsortiert. Mich würde mal interessieren, warum. Die Kreisteile links des Rheines und die rechts der Sieg (zusammen bestimmt 80 % des Kreisgebietes) gehören bestimmt nicht mehr zum Westerwald; mir erscheint es aber auch ungewöhnlich, das Siebengebirge zum Westerwald zu zählen. MfG Stefan Knauf 01:40, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Die Randgebiete von Hennef, Eitorf und Windeck dürften schon zum Westerwald zählen. Ein Grund, den gesamten Kreis so einzuordnen, ist das aber eigentlich nicht. Traitor 09:15, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Das ist Quatsch, genauso wie eine mögliche Sortierung nach Bergischem Land, wie sie z.B. bei der Kat:Bad Honnef gemacht wurde. Hab's rausgenommen, kann man höchstens bei den entsprechenden Gemeinden reintun.--Eigntlich (re) 14:10, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Söhne und Töchter?[Quelltext bearbeiten]

Es gab in der Vergangenheit gelegentlich Versuche, diese Rubrik bei Kreisen/Landkreisen einzuführen. Das endete immer mit Redundanz zu den Persönlichkeiten in den jeweiligen Ortsartikeln. Die Aufzählungen wurden ellenlang und schließlich entfernt - was ich auch hier sehr begrüßen würde. Wie absurd manche Eintragungen sind, zeigt sich bei Landkreisen am Beispiel Joseph Dietzgens, der zu seinen Lebzeiten noch nicht wissen konnte, dass er hundert Jahre später ein Sohn des Rhein-Sieg-Kreises werden würde, er hat den Kreisnamen nicht mal gekannt :-) Persönlichkeiten sollten konsequenterweise bei den Städten und Gemeinden bleiben - Landkreise kommen und gehen. Rauenstein 00:55, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

BK: Als ich den neuen Abschnitt das erste Mal bemerkt habe, war das auch mein erster Gedanke. Einen gewissen Mehrwert kann die Liste allerdings schon haben, denn wenn wirklich bedeutende und bekannte Personen auf dem Kreisgebiet geboren sind, sollte man das dem Leser nicht vorenthalten. Die Auswahl, wer wichtig ist und wer nicht, muss hier wohl oder übel getroffen werden. Das gilt genauso für diverse Großstadtartikel, wo die wichtigsten Persönlichkeiten im Hauptartikel genannt werden und der Rest in einer ausgelagerten Liste (z.B. Bonn) – bzw. in den einzelnen Artikeln über Stadtteile. Mich würde es beispielsweise tatsächlich interessieren, dass Joschka Fischer im Landkreis Schwäbisch Hall geboren ist; und ein entsprechender Hinweis in diesem Artikel wäre daher nicht unbedingt abzulehnen...--Eigntlich (w) 01:10, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Entschieden dagegen: Joschka Fischer ist eben nicht im Landkreis Schwäbisch Hall geboren, genausowenig wie Engelbert Humperdinck im Rhein-Sieg-Kreis - beide Kreise gab es zu den Zeitpunkten noch nicht. Sie sind in Städten geboren, die viel später anderen Verwaltungsstrukturen zugeordnet wurden. Die Personen haben also mit den Kreisen nur zufällig und am Rande etwas zu tun. Die Änderungen bei Verwaltungseinheiten wie Kreisen sind allein in der Zeit der Existenz der Bundesrepublik so zahlreich (Historische Liste aller Kreise der Bundesrepublik Deutschland), dass dies ein Fass ohne Boden würde. In der Wikipedia:Formatvorlage Landkreis steht nicht ohne Grund nichts von Persönlichkeiten (insofern wäre die Entfernung der "Kreissöhne" sogar gedeckt). Wehret bitte den Anfängen, bevor aus Schiller ein Sohn des Landkreises Ludwigsburg wird! In die Kreisartikel gehören nur die Personen, die unmittelbar mit dem Kreis verbunden sind (Kreis- oder Landräte, Oberkreisdirektoren). Als bisher selten erreichtes Vorbild für einen Kreisartikel möchte ich abschließend noch den Kreis Dithmarschen erwähnen. Rauenstein 01:40, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Bezogen auf Humperdinck und den Rhein-Sieg-Kreis ist zu sagen, dass der Rhein-Sieg-Kreis rechtlich mit der Gebietskörperschaft "Siegkreis" identisch ist. Wer das nicht glaubt, der kann mal einen Blick in das "Gesetz zur kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn" (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 1969, S. 236 ff.) werfen. Demzufolge wurde der Siegkreis eben nicht aufglöst, sondern mit Wirkung zum 1. August 1969 in Rhein-Sieg-Kreis umbenannt. Wie es mit dem Landkreis Schwäbisch Hall ist, das weiß ich nicht. Da müßte man die Rechtslage prüfen. Jedenfalls ist der Rhein-Sieg-Kreis nicht Rechtsnachfolger des Siegkreises, sondern mit dem Siegkreis rechtlich identisch. Deshalb wurde übrigens auch kein Staatskommissar zum 1.8.69 bestellt, sondern OKD Kieras und Landrat Lindlar amtierten weiter. Auch im Ortsrecht hatte dies gewisse Konsequenzen.(nicht signierter Beitrag von 131.220.56.77 (Diskussion) 15:12, 29. Dez 2007 (CET))

Die Leute sind nicht in diesen Gebietskörperschaften geboren, aber auf dem Gebiet, das später einmal zu diesen Gebietsköperschaften gehören sollte. Neugliederungen gab und gibt es ja nicht nur auf Kreisebene, sondern bekanntlich auch auf Gemeindeebene. Im Rahmen der Gebietsreformen sind Gemeinden entstanden, die teilweise an die Hundert Ortschaften umfassen, die jeweils ihre eigenen Persönlichkeiten/Söhne und Töchter haben (du bist der letzte dem ich das erzählen muss :-). Soll man auch bei (ich bleibe mal im Rhein-Sieg-Kreis) Swisttal und Wachtberg auf eine Persönlichkeitenliste verzichten, weil es vor 1969 keine Gemeinden mit diesem Namen gegeben hat? Ich sehe kein Problem darin, gemäß dem Schema Vorname Nachname (* 19xx in ab-Dorf, heute Ortsteil von XY-Gemeinde), Beruf zu verfahren. Etwas anderes ist in diesen Fällen wohl kaum möglich, auch wenn viele Leute ja in den Krankenhäusern größerer Orte (und damit auch meistens heute noch Gemeinden) geboren sind. Die in der Liste der Söhne und Töchter verzeichneten Personen haben nicht immer einen Bezug zu dem heutigen Landkreis, das ist richtig. Aber wenn man bewusst schreibt: auf dem heutigen Kreisgebiet geborene Persönlichkeiten, dann sehe ich da kein Problem. Zumal die Kreise wie der Rhein-Sieg-Kreis schon seit geraumer Zeit bestehen (der zum Großteil deckungsgleiche Rechtsvorgänger Siegkreis schon seit 1820) und eine Neugliederung auch in fünfzig Jahren nicht zu erwarten ist. Wenn die Auswahl dann auf die wirklich bedeutendsten Personen beschränkt wird, kann es auch einen echten Mehrwert gegenüber dem Nichtvorhandensein geben (das Ganze muss ja auch nicht in Listenform sein).--Eigntlich (w) 02:06, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, ich bleibe dabei: Vermeidbare Redundanz zu den Gemeindeartikeln, wenig bis kein Mehrwert und dazu immer subjektiv und streitanfällig, was die Auswahl betrifft. "Söhne und Töchter des Kreises Xyz" - da rollen sich mir die Fußnägel auf, ehrlich. Ja, und die Zusammenfassung aller Personen sehen wir dann demnächst bei den "Söhnen und Töchtern von Nordrhein-Westfalen"? Wenn der nächste alle Gemeindewappen in die Kreisartikel stellt, dazu alle Bürgermeister, die einzelnen Sehenswürdigkeiten der Gemeinden usw. darf er sich dann auf die Persönlichkeitsliste berufen :-)
Die Landkreisartikel soll(t)en - wie auch die Gemeindeartikel - einen einigermaßen gleichen Aufbau haben und für Wiedererkennung sorgen. Natürlich gibt es immer "Ausreißer". Ich hoffe nicht, dass das schon Söhne und Töchter des Landkreises Burgenland sind, denn die echten kann man bei der derzeitigen Geburtenrate wohl noch an einer Hand abzählen. Ich halte mich daher kopfschüttelnd heraus und werde gegebenenfalls - wenn sich das weiter ausbreiten sollte - an zentralerer Stelle die Fragwürdigkeit von landkreiseigenen Persönlichkeiten auf das Tapet bringen. Rauenstein 02:36, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Im Prinzip sind die Kreisartikel auch immer eine Art Übersichtsartikel. Je höher man in der Hierarchie geht (von Ortsteil über Gemeinde und Kreis bis zum Bundesland), desto bedeutender muss eine Sache natürlich sein, um erwähnt zu werden. Es spricht selbstverständlich nichts dagegen, die prägendsten Sehenswürdigkeiten und Naturobjekte (wie höchste Erhebungen), die bedeutendsten Verkehrsverbindungen (Bundesstraßen und Autobahnen) und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen (wie Weltfirmen oder Bundesbehörden) eines Landkreises zu erwähnen. Genauso spricht meiner Meinung nichts dagegen, wenn die wichtigsten Persönlichkeiten genannt werden. Die von dir genannte Wertung wird insbesondere in sämtlichen Übersichtsartikeln durch und durch vorgenommen – dass sie häufig subjektiv ist, lässt sich nicht ändern. Redundanz ist insofern kaum gegeben, wenn man sich auf das jeweils bedeutendste beschränkt. Dass ein Abschnitt für Persönlichkeiten bei Kreisen bis jetzt noch kaum bis nicht besteht, halte ich für nicht weiter tragisch. Am Beispiel Kreis Dithmarschen sieht man, wie viele Infos den allermeisten Artikeln sowieso noch fehlen.--Eigntlich (w) 02:58, 6. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt Persönlichkeiten[Quelltext bearbeiten]

Der Verweis auf eine Liste der Persönlichkeiten aus dem Kreis ist ja noch in Ordnung. Dass in diesem Abschnitt jedoch ein Bild von G. Westerwelle eingefügt wurde ist m.E. nach absolut unangebracht. Ich habe es entfernt. --ThinkPit 12:36, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wappen[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand Näheres zum Wappen? Entstehungsgeschichte und vor allem Bedeutung wären doch mal interessant. Ich schätze mal das Schwarze Kreuz im Wappen spielt auf das Erzbistum Köln an, aber der Löwe und das Schwert? --Der Krass 15:48, 26. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo Krass! Du hast natürlich Recht, dass man die Bedeutung des Kreiswappens im Artikel erklären sollte. Ich habe das gerade mal gemacht. Die Entstehungsgeschichte fände ich natürlich auch interessant, dazu weiß ich aber nichts. MfG Stefan Knauf 23:28, 27. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Klasse :) --Der Krass 20:18, 28. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Landräte[Quelltext bearbeiten]

Wer hat denn noch Fakten zu den fehlenden Landräten Max Kessler, Franz Wülffing, Maximilian Allert, Eugen Freiherr von Loë, Adolf von Dalwigk zu Lichtenfels, Hermann Strahl, Eduard Wessel, Ludwig Buttlar, Hans Weisheit (ohne Bezug zum RSK) -- Olbertz 19:05, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Wirtschaft und Infrastruktur[Quelltext bearbeiten]

Dass das Kaufland für Troisdorf als Einkaufszentrum zählen soll ist mehr als Fraglich. Es gibt ja schließlich noch die ganze Innenstadt. Ausserdem wurde beim Städteranking festgestellt das Siegburg mit seiner Innenstadt auf Platz 1 ist Sankt Augustin und damit der Huma, denn viel mehr gibt es ja in Sankt Augustin nicht mehr, auf Platz 2 und schließlich dann an 3. Stelle Troisdorf, wo man das Kaufland sicherlich auch einrechnen muss jedoch nicht einzeln aufführen muss. Das ist in meinen Augen schon fast schleichwerbung und die ist bei Wikipedia überflüssig. (nicht signierter Beitrag von 81.173.157.131 (Diskussion) 19:28, 12. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Widersprüchliche Einwohnerzahl[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung ist von „über 600.000“ und in der Infobox von 579.594 Einwohnern die Rede, was ein gewaltiger Unterschied ist. – PsY.cHo, 00:25, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ja wirklich gewaltig!
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 2A01:598:A80A:8CA1:F16F:DFFC:9073:8AD8 22:46, 21. Mär. 2020 (CET)

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich sinnvoll, den Abschnitt "Geschichte" so umfangreich zu präsentieren? Den Kreis gibt es erst seit 1969, ein Verweis auf die vorherige Geschichte beim Lemma Siegkreis wäre imho sicher ausreichend.--Bungert55 (Diskussion) 16:28, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Wartung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Bungert, ich habe Benutzer:Wartungsstube/Rhein-Sieg-Kreis angelegt. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 20:35, 7. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

SU[Quelltext bearbeiten]

‎Mit dem Beitrag hier hat der Benutzer IP:89.0.167.173 in der Zusammenfassungszeile eine interessante Erklärung für das Autokennzeichen SU vorgetragen: „Kfz-Kennzeichen: 1816 Der Regierungsbezirk Köln wird gegründet. Die von Frankreich eingerichteten Kantone und Arrondissements werden durch Landkreise ersetzt. Das heutige Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises setzt sich zusammen aus Teilen der damaligen preußischen Kreise Siegburg, Uckerath, Bonn und Rheinbach. Offizielle Gründung des Kreises Bonn. 1825 Die vereinigten Kreise Siegburg und Uckerath erhalten den neuen Namen "Siegkreis"; die Stadt Siegburg wird zum Hauptort des Kreises erklärt.“ Mir leuchtet diese Erklärung ein, denn das „U“ kommt in Siegburg nur innerhalb der zweiten Silbe vor, die mit dem Buchstaben „B“ beginnt. @Thenardier: was sagst Du dazu? Du hast den entsprechenden Beitrag zurückgesetzt. Auch an andere Benutzer die Frage: Gibt es irgendwo Literatur dazu? --der Pingsjong Glückauf! 10:50, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Es ist zweifellos eine reizvolle Theorie, die da angebracht wurde, vor allem für die Uckerather. Zurückgesetzt habe ich den Eintrag, weil sie nicht begründet wurde. Zudem steht das U nach meiner Kenntnis für Umgebung o.ä. --Thenardier (Diskussion) 13:29, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich glaube, es ist viel prosaischer. Man wollte zweistellig bleiben wegen der großen Zahl zu erwartender Zulassungen, damit man zwei Zwischenbuchstaben ausnutzen konnte. Daher entfielen Lösungen wie SGB. Die anderen zweistelligen Kennzeichen waren an größere Städte vergeben oder anderswo passender (SI = Siegen, SE = Segeberg, SG = Solingen, SB = Saarbrücken, so kam es zu SU, denke ich. Dass die Bonner daraus Sau unterwegs oder Suche Unfall machten, ist ein anderes Thema.
Im Übrigen: Die Uckerath-Lösung ist nicht belegt und sollte im Artikel gar nicht oder nur mit Vorsicht verwendet werden.--Der wahre Jakob (Diskussion) 13:56, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Um das zu konkretisieren: Sie darf, weil unbelegt, gar nicht verwendet werden. --Thenardier (Diskussion) 17:14, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Genau deshalb habe ich ja oben nach eventuellen Sekundärquellen gefragt, mehr nicht. --der Pingsjong Glückauf! 17:56, 8. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Der Grund für das SU ist ganz einfach: Saarbrücken. Für Siegburg war das Unterscheidungszeichen SB vorgesehen. Bei der Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik brauchte man dieses SB allerdings für die damals kreisfreie Stadt Saarbrücken und den gleichnamigen Landkreis.

MfG Harry8 10:45, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Städte und Gemeinden[Quelltext bearbeiten]

In diesem Punkt haben wir es mal wieder mit der WP-typischen Sturköpfigkeit zu tun. Mit der wiederholten (und wiederholt unbelegten) Behauptung, Städte seien Gemeinden wird von Benutzer:Harry8 in den Text eingegriffen und ein EW gestartet. Dagegen stehen die WP (siehe Stadtrecht, siehe Stadt- und Gemeindetypen (Deutschland), siehe Stadt), dagegen stehen auch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und die gesamte europäische Siedlungsgeschichte. Das stimmt natürlich alles nicht, sagt besagter User und hat recht und recht und wieder recht. Bevor ich zur VM greife, was eigentlich angemessen wäre, tue ich es hier kund, verbunden mit der dringenden Bitte, den Herrn zur Räson zu bringen. --Thenardier (Diskussion) 04:38, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Ja, du hast recht: Es gibt hier einen Sturkopf, aber der bist wohl du.
Siehe dazu den Artikel Gemeinde (Deutschland): Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht, wobei sich dieses auf das gesamte Gemeindegebiet inklusive eventuell eingegliederter Vororte bezieht. Es existieren auch amtsangehörige Städte (amtsangehörige Gemeinden mit Stadtrecht), zum Beispiel Arnis oder Marne. Auch Städte können verbandsangehörige bzw. verbandsfreie Gemeinden sein.
Siehe dazu auch den Artikel Stadt: Im heutigen deutschen Sprachraum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze und Ländergesetze. Bei den Gemeindeordnungen in Deutschland handelt es sich um Landesgesetze, die jeweils vom Parlament eines Bundeslandes erlassen werden. Die Gemeindeordnung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Die Bezeichnung Stadt ist ein Titel.
Siehe dazu auch den Artikel Stadtrecht: Die Bezeichnung Stadt ist nur ein Titel, der aber immer noch vergeben wird (deutsche Gemeinden, denen der Titel Stadt im 21. Jahrhundert vergeben wurde).
MfG Harry8 10:34, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Richtig, lieber @Harry8: genau so sehe ich das auch. Und wenn hier jemand von „Sturköpfigkeit“ redet, dann sollte sich der Benutzer:Thenardier mal zuerst an die eigene Nase fassen, wie zum Beispiel hier bei SU. Da setzt er nochmal nach [1], obwohl es keinen Grund mehr dafür gibt, weil niemand Anstalten gemacht hat, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. --der Pingsjong Glückauf! 11:02, 14. Mai 2018 (CEST)Beantworten
[*Quetsch*] Das habe ich da anders empfunden, lieber Pingsjong. Ich habe das überhaupt nicht als "Nachsetzen" empfunden, sondern als erfreuliche Bestätigung eines Gedankens von mir. Bitte die Polemik jetzt nicht überziehen!--Der wahre Jakob (Diskussion) 10:13, 16. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Pingsjong https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Problem_zwischen_Thenardier_und_Pingsjong - Ich schlage vor, du äußerst dich dort noch einmal. --Thenardier (Diskussion) 08:24, 16. Mai 2018 (CEST)Beantworten
(1) Kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 60 000 Einwohnern (Große kreisangehörige Städte) und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern (Mittlere kreisangehörige Städte) können neben den Aufgaben nach den §§ 2 und 3 zusätzliche Aufgaben durch Gesetz oder Rechtsverordnung büertragen werden. Maßgebende Einwohnerzahl ist die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik veröffentlichte Zahl der auf den 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres fortgeschriebenen Bevölkerung (Stichtage).
(2) Die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, welche Gemeinden Große kreisangehörige Städte oder Mittlere kreisangehörige Städte sind. Änderungen der Rechtsverordnung dürfen erst ein Kalenderjahr nach der Verkündung in Kraft treten.
(3) Eine Gemeinde ist zur Großen kreisangehörigen Stadt oder zur Mittleren kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn sie an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl aufweist.
(4) Eine Gemeinde ist auf ihren Antrag zu streichen, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl um mehr als 10 vom Hundert unterschreitet. Eine Gemeinde ist von Amts wegen zu streichen, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen die erforderliche Einwohnerzahl um mehr als 20 vom Hundert unterschreitet. --Thenardier (Diskussion) 04:58, 26. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Herzlichen Dank, dass du einen weiteren Nachweis dafür gebracht hast, dass Städte Gemeinden sind. MfG Harry8 09:04, 26. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Auch wenn das schon etwas älter ist hier, @Harry8 und ich deiner Argumentation folge, erlaube mir eine Nachfrage: Wie verhält es sich mit Städten, die seit dem Mittelalter Stadtrecht haben, aufgrund ihrer heutigen Größe aber gemeindeangehörig sind? Sind das dann Gemeinden innerhalb (RLP beispielsweise) einer Verbandsgemeinde oder wie muss ich mir das rechtliche Konstrukt da vorstellen? Grüße --Voreifelaner (Diskussion) 11:25, 13. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Zweitgrößter Kreis[Quelltext bearbeiten]

Nunmehr der Zweitgrößte Kreis nach Einwohnern. https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/einwohner-rhein-sieg-kreis-ist-jetzt-der-zweitgroesste-kreis-deutschlands_aid-51727553 (nicht signierter Beitrag von 212.79.178.170 (Diskussion) 10:49, 21. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Das ist zwar eine tolle Nachricht, aber leider nur halb wahr. Die Feststellung gilt nur, wenn man die Region Hannover außen vor lässt, die aber in Niedersachsen als Landkreis zählt. Insofern hat sich, bezogen auf den Artikel, nichts geändert. Der RSK kommt nach der Region Hannover und dem Kreis Recklinghausen auf Platz 3. --Bungert55 (Diskussion) 12:18, 21. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Hallo Bungert55, da stimme ich Dir nicht zu. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) unterscheidet in „§ 3 NKomVG – Landkreise, Region Hannover“ schon im Titel zwischen den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover, die rechtlich ein „Kommunalverband besonderer Art“ ist. Das liegt sicherlich auch an den Aufgaben der Regionsverwaltung, die sich eben von denen eines „reinen“ Landkreises unterscheiden. Von daher sollte man diese Kommunalverbände (Aachen, Hannover, Saarbrücken) bei einer Gegenüberstellung der Größe von Landkreisen auch außen vor lassen. Viele Grüße --Voreifelaner (Diskussion) 10:00, 13. Mär. 2022 (CET)Beantworten