Diskussion:Rheinau (gemeindefreies Gebiet)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Holger1974 in Abschnitt Sonderrechte für französische Traktoren?
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Verschiebung rückgängig machen[Quelltext bearbeiten]

Bitte die Verschiebung rückgängig machen. Das Ding ist gemeindefreies Gebiet. "Grundbesitz" spielt hier keine Rolle. --Testtube 23:17, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Also ich hab in einigen "offiziellen" Listen immer die Bezeichnung "Gemeindefreier Grundbesitz" gelesen. Also ist das wohl schon eine halbwegs offizielle Bezeichnung. Und im Grunde ist es das ist es ja eben auch. Besitz der Gemeinde Rh(e)inau. Die Bezeichnung "Rheinau" für dieses Gebiet hab ich dagegen eher weniger gefunden. --Brubacker 23:58, 10. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Und ach ja, gemeindefreie Gebiete können immer noch anderslautende Bezeichnungen im Namen haben. Denk mal an den "Gutsbezirk" Münsingen. --Brubacker 00:04, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Würd mich mal interessieren was für "offizielle Listen" das sind. --Testtube 00:10, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

War ja klar, dass Du danach fragst. Da muss ich erst nochmal frisch für googeln ... --Brubacker 00:22, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
So, frisch, heiß und dampfend die Ergebnisse:
--Brubacker 00:28, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Danke. Well, auffallend ist, dass meist nur von "Gemeindefreier Grundbesitz" gesprochen wird. Nur einmal (Kreisreformgesetz) wird darauf hingewiesen, dass Rheinau und die BRD den Grundbesitz dort zu verwalten scheinen. Wie auch immer, ich könnte mit Gemeindefreier Grundbesitz Rheinau leben. Aber: das Gebiet wird nirgendwo explizit so genannt. Daher würde ich den neutralen Oberbegriff "gemeindefreies Gebiet" immer noch bevorzugen. Aber es ist mir wurscht. --Testtube 19:54, 11. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Nun, ein gemeindefreies Gebiet ist es, ja. Das ist aber eher die allgemeine Umschreibung für die "Gesamtsituation" dieses Fleckens, die es ja an mehreren Stellen in Deutschland gibt. So wie ich die Sache sehe, hat das ganze Gebiet eigentlich gar keinen wirklichen Namen (auch "Rheinau" als Name kann ich nirgends ausmachen, weswegen der aktuelle Name m. E. ganz schlecht ist). Daher fände ich diese, in offiziellen Listen gebrauchte Bezeichnung vom "Gemeindefreien Grundbesitz" eigentlich ganz passend. Man müsst natürlich überlegen, ob vielleicht nicht sogar "Gemeindefreier Grundbesitz von Rheinau" noch besser wäre, aber da bin ich mir auch nicht so ganz sicher bis jetzt. Auf jeden Fall ist der jetzige Titel nicht richtig so. --Brubacker 19:43, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Infobox[Quelltext bearbeiten]

Die Infobox ist dazu da, einige Parameter übersichtlich darzustellen, die es für alle gemeindefreien Gebiete gibt, einschließlich unbewohnter. Auch die Übersichtskarte und die Koordinaten sind gut in der übersichtlichen Box aufgehoben. Die Verrenkungen, ohne Infobox auszukommen, hier eine Koordinatenvorlage und da eine Übersichtskarte, kann man sich sparen. Bei der letzten Herausnahme der Infobox sind auch andere Parameter wieder über Bord gegangen, wie Regierungsbezirk, Höhe, Amtlicher Gemeindeschlüssel. Den Regierungsbezirk über den Landkreis nachsehen zu müssen ist eine Zumutung. Diesen und die anderen Parameter kann man auch in den Fließtext einstreuen, aber das macht eine übersichtliche Infobox noch lange nicht entbehrlich.--Ratzer 09:21, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Der Regierungsbezirk ist im Zusammenhang mit dem gemeindefreien Gebiet völlig nebensächlich (in vielen Bundesländern gibt es diese nicht (mehr). Alle nötigen Daten können im Fließtext dargestellt werden. Und komm bitte erst wieder, wenn das nicht geführte Wappen nicht weiter den Leser verarscht. Rauenstein 15:44, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Alles, was in irgendwelchen Infoboxen oder Tabellen steht, kann im Fließtext dargestellt werden. Das will kein Mensch. Das ist keine Argumentation. Regierungsbezirke sind dort zu erwähnen, wo es sie gibt. Da ist kein Unterschied zu machen zwischen Gemeinden und gemeindefreien Gebieten. Und das so störende nicht geführte Wappen grüßt auch vom Gutsbezirk Münsingen. Dieses marginale Problem könnte wohl auch durch eine Weiterentwicklung der Infobox gelöst werden (Unterscheidung zwischen "führt kein Wappen" - wird so dargestellt, und "kann gar kein Wappen haben" - nichts wird dargestellt).--Ratzer 00:02, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die bewohnten gemeindefreien Gebiete führen z.T. wappenähnliche Logos und könnten theoretisch auch Wappen führen. Die Aussage, dass ein Wald bzw. ein See kein Wappen führt, wirkt dagegen albern, hatte ich aber schon erwähnt. Insofern musst Du dem Verwalter der Infobox nahelegen, diese zu ändern oder eine neue - auf die Besonderheiten solcher Gebilde eingehende - Box erstellen. Alles, was in irgendwelchen Infoboxen oder Tabellen steht, kann im Fließtext dargestellt werden. Das will kein Mensch. - Woher willst Du wissen, dass kein Mensch das will. Im Gegenteil, viele sehen in den Infoboxen überflüssigen Kinderkram. Es gibt sogar exzellente Artikel, die bis heute ohne Box auskommen. Rauenstein 18:56, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Als Antwort darauf will ich mich im wesentlichen mit der Wiedergabe der Lead-Sektion des Artikels Hilfe:Infoboxen beschränkten:

Infoboxen sind eine Möglichkeit zur einheitlichen und einfachen Verwendung von Tabellen, die bei einigen Artikeln am Anfang stehen und grundlegende Daten enthalten. Infoboxen werden immer für eine bestimmte Reihe von Artikeln (z. B. alle Berge, Bands ...) angelegt und sind Bestandteil von Formatvorlagen.

Die Infoboxen sollen ein anschauliches Hilfsmittel zum Fließtext sein und diesen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Alle zur angemessenen Erklärung des Begriffs nötigen Informationen müssen deshalb auch im Fließtext vorhanden sein. Lediglich verzichtbare Zusatzinformationen (beispielsweise Postleitzahl einer Stadt, Wert der Leitfähigkeit von Zink) die in den Infoboxen genannt werden, müssen nicht zwingend auch im Fließtext erscheinen, wo beispielsweise Schlüsselnummern eher unpassend sind.

Bestehende Infoboxen sind in der Kategorie:Vorlage:Infobox und in den Formatvorlagen zu finden.

Infoboxen stellen keine Hürde für blinde Benutzer dar. Vielmehr ist die Navigation innerhalb einer Tabelle für Blinde einfacher als in Fließtexten, da eine Rückwärtsnavigation problemlos möglich ist. Für lernbehinderte Leser sind Infoboxen ebenfalls von Vorteil, weil die wichtigsten Fakten schnell überschaubar sind.

Wer das alles als Kinderkram abtut, möge seine Privatmeinung bitte für sich behalten und im übrigen die Arbeit derer respektieren, die Gefallen an der systematischen Darstellung und Aufbereitung von Informationen mit Infoboxen finden. Ich stehe nach wie vor zu der Aussage Alles, was in irgendwelchen Infoboxen oder Tabellen steht, kann im Fließtext dargestellt werden. Das will kein Mensch. Oder finde mir einen der eine sehr kurze Tabellenübersicht wie die nachstehende (Landshut hat ja nur 11 Stadtteile) als Fließtext darstellen will. Das wird nicht nur extrem ermüdend spätestens nach dem dritten Stadtteil, auch die ganze Übersichtlichkeit ist dahin.
Nr. Stadtteil Fläche
ha
Bevölkerung
31.12.2007
Einwohner
pro km²
Bemerkungen
00 Altstadt 100 4430 4430 historischer Stadtkern
01 Nikola 139 9298 6689 zwischen Altstadt und Hauptbahnhof
02 West 533 10172 1908 nördlich der Isar
03 Wolfgang 340 8955 2634 nördlich des Hauptbahnhofs
04 Industriegebiet 311 3309 1064  
05 Peter und Paul 308 7869 2555  
06 Schönbrunn 898 3040 339 ländlich (1970 eingemeindet)
07 Frauenberg 1581 2523 160 ländlich (1971 eingemeindet)
08 Berg 539 4434 823 mit Burg Trausnitz
09 Achdorf 459 6650 1449  
10 Münchnerau 1380 1958 142 ländlich (1970 eingemeindet)
  Landshut 6579 62629 952  
Gruß,--Ratzer 22:44, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Gleich im ersten Satz des Zitats steht doch ganz deutlich ...sind eine Möglichkeit.... Von einem Zwang, bei einwohnerlosen gemeindefreien Gebieten einfach mal eben die Gemeinde-Infoboxen einzubauen, weil sie bei einigen Parametern passen könnten, ist keine Rede. Und um Tabellen geht es schonmal gar nicht. gruss Rauenstein 00:11, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Genau diese Möglichkeit scheint Dir ein Dorn im Auge zu sein. Du versuchst ein Verbot durchzusetzen, und das scheint Dir ganz gut zu gelingen. Ich jedenfalls habe aufgegeben.--Ratzer 08:13, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Kein Wappen? Im elsässischen Rheinau sieht man das anders. Rheinau zählt auch das sog. gemeindefreie Gebiet ganz selbstverständlich zu seiner Gemarkung. Daher ist das Gebiet auch nicht wirklich gemeindefrei. Es zählt zur Gemeinde eines Nachbarstaats. http://www.cc-rhin.fr/intercommunalite/rhinau.htm Und so gesehen hat das Gebiet eigentlich auch ein Wappen, das von Rh(e)inau nämlich. --W-j-s 12:34, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Rheinau, gemeindefreies Gebiet[Quelltext bearbeiten]

Das ist seit dem 31. Dezember 2010 die offizielle Bezeichnung. Zuvor hieß es Gemeindefreier Grundbesitz. Die amtliche Schlüsselnummer wurde nicht geändert. Diese Info habe ich mit dem Einzelnachweis in den Artikel eingefügt. Harry8 20:47, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten


Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

  1. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg – Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2022 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).

GiftBot (Diskussion) 12:19, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Einzige französische Gemeinde[Quelltext bearbeiten]

Die einzige französische Gemeinde, an die das gemeindefreie Gebiet grenzt, ist Rhinau. MfG Harry8 13:33, 5. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Zeitspannen[Quelltext bearbeiten]

Für die Angabe von Zeitspannen ist der Ausdruck zwischen ... und nicht korrekt. Hier ist von ... bis der richtige Ausdruck, wenn das erst- und das zweitgenannte Jahr mitgemeint sind. Der Duden unterstützt meine Auffassung, wie man hier nachlesen kann. Die Nr. 3 erläutert dort den Gebrauch des Wortes zwischen bei Zeitangaben. MfG Harry8 16:10, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Abgelehnt. Klassischer Fall von Diskussionsseiten-Wanderzirkus-Trollerei, nachdem man anderorts argumentativ nur auf den zweiten Platz kam. Hozro (Diskussion) 19:39, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Klarer Fall von Leugnung der Erläuterungen des Duden. MfG Harry8 20:00, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Verbesserungsvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Statt Hoheitliche Aufgaben wie Grundbuch und Ortspolizei übernimmt Kappel. Die Geburt eines Kindes auf einem Binnenschiff im gemeindefreien Gebiet wurde in Kappel standesamtlich beurkundet. schlage ich die Formulierung Hoheitliche Aufgaben wie Grundbuch und Ortspolizei werden von der Gemeinde Kappel-Grafenhausen wahrgenommen. Die Geburt eines Kindes auf einem Binnenschiff im gemeindefreien Gebiet wird in Kappel standesamtlich beurkundet. Das gilt natürlich nur für den Fall, dass die Regelungen bis heute gelten. Ansonsten müsste es folgendermaßen heißen: Hoheitliche Aufgaben wie Grundbuch und Ortspolizei übernahm Kappel. Die Geburt eines Kindes auf einem Binnenschiff im gemeindefreien Gebiet wurde in Kappel standesamtlich beurkundet. MfG Harry8 16:16, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Abgelehnt, da unbelegt. Erst Belege suchen, dann Verbesserungsvorschläge machen. Die Binnenschifferkindsgeburt war ein einmaliger Fall in den 50er Jahren; da ist Gegenwartsform vollkommen falsch. Hozro (Diskussion) 19:39, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Das hatte ich ja geschrieben: Das gilt natürlich nur für den Fall, dass die Regelungen bis heute gelten. Der zweite Satz wird nicht geändert. Der erste Satz ist weiterhin im Artikel nicht korrekt. Mein Vorschlag ist besser. MfG Harry8 20:02, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Sonderrechte für französische Traktoren?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht ja, dass die Landwirte aus dem französischen Rhinau die Flächen bewirtschaften und somit sind sie ja auch mit ihren Traktoren auf deutschem Gebiet unterwegs. Da in Frankreich Traktoren mit Heizöl betrieben werden dürfen, und in Deutschland nicht, stellt sich die Frage, gibt es da Ausnahmeregelungen für dieses gemeindefreie Gebiet? --Holger (Diskussion) 17:40, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten