Diskussion:Rheinische Ritterschaft

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jossi2 in Abschnitt Körperschaft des öffentlichen Rechts?
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Nachfolgeorganisation?[Quelltext bearbeiten]

War oder verstand sich die Rheinische Ritterschaft als "Nachfolgeorganisation" des Rheinischer Ritterkreis? Machahn 00:01, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Körperschaft des öffentlichen Rechts?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikeltext suggeriert, dass die Rheinische Ritterschaft auch heute noch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei. Trifft das überhaupt zu und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? --Jossi (Diskussion) 18:24, 27. Okt. 2022 (CEST)Beantworten