Diskussion:Richard Groß (Landrat)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Aussage "ist ein deutscher Politiker" ist nicht korrekt, zumindest nicht völlig korrekt.

Er war als Landrat des Kreises Trier-Saarburg in erster Linie und vor allem als ein Beamter der Bundesrepublik Deutschland tätig. Beamte sollten dem Staat dienen...

Auch wenn er in die CDU eingebunden war oder es auch nach wie vor sein mag, so trat er als Christdemokrat wenig in Erscheinung.

Also, das Prädikat "ist ein deutscher Politiker" trifft es nicht.

Das meine ich jedenfalls! (nicht signierter Beitrag von 87.139.24.227 (Diskussion) 11:30, 18. Jun. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Das ist nur bedingt richtig.
Ein Landrat ist nur im allerweitesten Sinne ein Beamter der Bundesrepublik Deutschland, konkret aber ein Landes- und Kommunalbeamter. Er leitet die Kreisverwaltung als Behörde des Landkreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen.
Als oberster Kommunalbeamter, der als Organ im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nicht weisungsgebunden ist, sowie als Vorsitzender des Kreistages kann man ihn ohne weiteres als Kommunalpolitiker bezeichnen, wobei die äußerst differenzierbare Auslegung des Begriffes Politiker sicherlich viel Spielraum lässt. --Klein R. (Diskussion) 16:00, 5. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]