Diskussion:Richtgeschwindigkeit

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Marnal in Abschnitt Deutschlandlastig?
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Wo steht so ein Schild?[Quelltext bearbeiten]

Kennt jemand Strecken, wo dieses Schild aufgestellt wurde? (außer der von mir erwähnten A9 in Brandenburg) --RokerHRO 23:20, 29. Jun 2006 (CEST)

In Spanien steht es an vielen Serpentinen-Strecken. GuidoD 00:34, 30. Jun 2006 (CEST)
Auf der A2 in Brandenburg und AFAIR auch in Sachsen-Anhalt (ist schon so lang her - gestern). Ich vermute, dass in der DDR ein Tempolimit auf Autobahnen galt, anders kann ich es mir nicht erklären, weiss aber nichts in der Richtung -- 80.132.204.38 16:07, 7. Aug 2006 (CEST)
Ja in der DDR galt auf Autobahnen Tempo 100. Aber die wenigen noch nicht sanierten DDR-Autobahnen (Teile A10 und A9) sind auf 120 oder 130 km/h begrenzt, da sie keinen Seitenstreifen haben, oder - wie im Falle der A11 - so kaputt sind/waren, dass sogar nur Tempo 100 oder 80 erlaubt war. --RokerHRO 18:10, 7. Aug 2006 (CEST)
Auf der A2 stehen die Schilder vom Dreieck Werder (Berliner Ring) bis zur Grenze nach Sachsen-Anhalt. Soweit ich weiss hat das mit den relativ hohen Unfallzahlen auf dieser Strecke zu tun - zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung konnte oder wollte man nicht einführen, da hat man sich so beholfen. --junglemowgli 19:07, 4. Okt 2006 (CEST)
In Hamburg gibt es das Schild auf der A7 hinter dem Elbtunnel in Richtung Hannover. 80.146.125.131 16:49, 13. Aug 2006 (CEST)
ebenso auf der A 8 (Stuttgart–München) auf Höhe der Ausfahrt 52 Stuttgart-Möhringen/Degerloch (120 km/h) --Ĝù  dímelo   Alфabet fūr Deutŝland 20:18, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
In Schweden sieht man die schwarzen Empfehlungsschilder sehr haeufig in Baustellenbereichen, insbesondere bei der Anfahrt zur Baustelle. In der Baustelle selbst wird z.T. die Empfehlung beibehalten (meist, wenn nicht verengt wird, aber noch viel Rollsplit liegt) oder auch zu einer Begrenzung gewechselt. Ich persoenlich empfinde das als recht praktisch, da man zwar vor der potentiellen Gefahr gewarnt wird, aber selbst dynamisch, also z.B. gegenverkehrs-/sicht-/wetterabhaengig, entscheiden kann, wie weit die Situation das Absenken der Geschwindigkeit tatsaechlich erforderlich macht. Man fuehlt sich weniger entmuendigt als bei echten Beschraenkungen.
Bei extrem kritischen Baustellen (oft bei einspuriger Verkehrsfuehrung) haben die Schweden allerdings neben der Empfehlung und der Begrenzung noch ein Mittel am oberen Ende der Skala, um die Einhaltung der Hoechstgeschwindigkeit zu erzwingen, sie setzen Pace Cars ein, die wechselweise die Warteschlangen bei der Einfahrt abholen und sie durch den gesamten Baustellenbereich fuehren. Das kann dann auch mal eine komplexe Streckenfuehrung sein, die den Baustellenbereich mehrfach kreuzt. Und wehe dem, der sich nicht daran haelt und versucht, das Pace Car zu ueberholen, oder in der entgegengesetzten Richtung in die Baustelle einzufahren, neben einer lautstarken mehrminuetigen(!) Standpauke (waehrend derer der Suender den Unmut der kompletten wartenden Schlange auf sich zieht) hat es auch empfindliche finanzielle Konsequenzen. -- 87.79.206.13 01:15, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Richtgeschwindigkeit und Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel Richtgeschwindigkeit und Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung überlappen sich. Was haltet Ihr davon, die beiden Artikel zusammenzuführen? --Rechercheur 23:09, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo, ich erkenne nicht, dass sich die beiden Artikel wesentlich überlappen: Nähere Ausführungen zur Richtgeschwindigkeit selbst finden sich in Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung nicht, ebenso wird in Richtgeschwindigkeit nicht auf die Verordnung (Rechtsgrundlage, FNA etc.) eingegangen. Grüße -- kh80 •?!• 00:59, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Sorry, Kh80. Ich meinte, dass sich die Themen überlappen. Ich versuch mal geringfügige Änderungen der bestehenden Artikel. Viele Grüße --Rechercheur 01:05, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo, ja, die Themen hängen zusammen, allerdings ist das noch kein hinreichender Grund, sie in demselben Artikel abzuhandeln. :) Wenn man die Themen trennt, kann man zumindest sauber kategorisieren (Rechtsquelle), und die Infobox zur ARV würde in dem Artikel Richtgeschwindigkeit m.E. nicht so recht hineinpassen. Grüße -- kh80 •?!• 07:00, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig?[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es denn mit anderen Ländern aus? Zumindest in Spanien (siehe oben) scheint auch streckenweise Richtgeschwindigkeiten zu geben. Grüße -- kh80 •?!• 07:00, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Auf italienischen Autobahnen hab ich solche Schilder - allerdings in grün statt blau - auch schon gesehen. -- 83.65.195.13 03:37, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Die Richtgeschwindigkeit gibt es in Europa nur bei uns. Alle anderen Länder haben das abgeschaft. Außerdem gibt es die (glaube ich) noch in China.

Nein, in Spanien (und in Estland) sind Richtgeschwindigkeiten gänge und gäbe, sieht man fast vor jeder Kurve. --Filzstift  16:07, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Was es nur in Deutschland gibt, ist die generelle Autobahn-Richtgeschwindigkeit. Das braucht man in anderen Ländern auch nicht, weil es da auf Autobahnen ja ein generelles Autobahn-Tempolimit gibt. Was es auch in anderen Ländern (habe gerade auch mal für Spanien nachgesehen) sehr wohl gibt, ist eine durch Verkehrszeichen empfohlene Richtgeschwindigkeit (in Spanien: velocidad máxima aconsejable = "empfohlene Höchstgeschwindigkeit") für bestimmte Streckenabschnitte.--Marnal (Diskussion) 17:28, 26. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Ähnlich aussehende Landesstraßen-Straßennummern-Schilder[Quelltext bearbeiten]

In Österreich werden die ehemaligen Bundesstraßen B ebenfalls mit Schildern gekennzeichnet, die den Richtgeschwindigkeitsschildern sehr ähnlich sehen (z.B. ). Vielleicht sollte dies in diesem Artikel noch erwähnt werden... Nochwas: Gibt es in Österreich das Schild für "Richtgeschwindigkeit" überhaupt? --RokerHRO 09:56, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Nein, gibt es nicht. Allerdings unterscheiden sich Größe, Proportionen und Farbton doch deutlich. --  (talk) 19:01, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Gültig bis 2019[Quelltext bearbeiten]

Da offenbar Unklarheit besteht und der angegebene Link zu www.bgbl.de nicht zu funktionieren scheint (URL enthält Session-ID), hier das Bundesgesetzblatt zum Nachlesen auf Seite 2635: Die bisherigen Zeichen 150, 153, 353, 380, 381, 388, 389 bleiben bis zum 31. August 2019 gültig. Grüße -- Schnupf 23:32, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Artikeltrennung[Quelltext bearbeiten]

Die Richtgeschwindigkeit aus dem Geschützwesen mit in diesem Artikel zu haben widerspricht den WP-Regeln, weil es zwei eindeutig verschiedene Sachverhalte beschreibt. Ich wäre dafür, das auszulagern. Für einen eigenen Artikel ist der Vierzeiler aber zu kurz. Für den übergeordneten Artillerie ist er zu speziell, der Begriff wird dort gar nicht genannt. Er wird aber in einigen Geschütz-spezifischen Artikeln erwähnt. Was machen wir? Mit einem Stub leben? Ich hab keine Ahnung von der Materie um den Artikel entscheidend aufzubohren, mein Eindruck ist aber, viel mehr als diese paar Zeilen gibt es dazu nicht zu sagen. -- Helle66 11:05, 19. Nov. 2011 (CET)Beantworten

schon erledigt. --190.212.6.48 23:58, 1. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Nicht-Unterschreitungs-Empfehlung[Quelltext bearbeiten]

"deren Überschreitung, teilweise auch dernen Unterschreitung, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird."

Die Richtgeschwindigkeit ist als reine Höchst-Sollgeschwindigkeit formuliert. Meiner Kenntnis nach gibt es keinerlei offizielle Empfehlung, die Richtgeschwindigkeit als Mindest-Sollgeschwindigkeit zu betrachten, was ja auch ein Widerspruch in sich wäre. Gängige Praxis ist bisher, dass einem die Gerichte bei grundlosem Unterschreiten von 80 km/h auf Autobahnen (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) wegen §3 Abs. 2 StVO eins überbraten, und bei Unfallbeteiligung über 130 km/h eine Teilschuld in zunehmendem Maße zuordnen. Wenn es soetwas wie eine Mindest-Sollgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt, dann sind das eher die 80 km/h. Sollte es eine vernünftige Quelle geben, die die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h als Mindestgeschwindigkeitsempfehlung behandelt, kann der Abschnitt ja wieder rein (mit Quellenzitat), bis dahin habe ich den ersteinmal rausgeschmissen. --80.147.109.126 14:33, 31. Aug. 2015 (CEST)Beantworten