Diskussion:Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Bert.Kilanowski in Abschnitt Name
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Name[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie" ist nicht im Rechtsakt zu finden, anders als z. B. bei Verordnung (EU) 2016/679, die die Bezeichnung "Datenschutz-Grundverordnung" aufgenommen hat, daher habe ich den Artikel auf Richtlinie 89/391/EWG verschoben. Insbesondere wird dieser Rechtsakt von anderen Rechtsakten die auf dessen Basis erlassen wurden, mit Richtlinie 89/391/EWG bezeichnet. Hekerui (Diskussion) 21:51, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Die Angabe der gebräuchlichen (wenn auch inoffiziellen) Kurzfassung als Klammerzusatz ist in der WP üblich, siehe andere Artikel in der Kategorie:Richtlinie (EU). Bitte so lassen. --Bert (Diskussion) 22:27, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Es ist nicht üblich, in der Kategorie ist alles gemischt. "Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie" als Kurzfassung ist eigene Theoriefindung außer es gibt eine Quelle. Der Rechtsakt oder die EU nutzen diese Kurzfassung nicht. Hekerui (Diskussion) 23:38, 3. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Das Lemma des Artikels ist analog zu Datenschutzrichtlinie, Computerprogramm-Richtlinie, Badegewässerrichtlinie, Biokraftstoffrichtlinie, Antirassismusrichtlinie, Aufnahmerichtlinie, Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, Maschinenrichtlinie, Menschenhandelsrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Verbraucherrechte-Richtlinie, Vermiet- und Verleih-Richtlinie, Mediationsrichtlinie etc, etc. gewählt. Auch in diesen Lemmas werden inoffizielle Kurzfassungen genutzt, die zwar von der EU offiziell nicht verwendet werden, aber im allgemeinen Sprachverbrauch. Insofern ist das - wie bei den anderen Richtlinien auch - keine TF. Zudem erleichtert die Verwendung eines bekannten Kurznamens - soweit vorhanden - die Auffindbarkeit. Gruß --Bert (Diskussion) 02:09, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten
"im allgemeinen Sprachverbrauch" ist eine Behauptung ohne Quelle. Richtlinie 98/79/EG, Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte, Richtlinie 2004/48/EG (Schutz der Rechte an geistigem Eigentum), Ökodesign-Richtlinie und Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) wenden Titel jeweils anders an, keine sinnvolle gleiche Behandlung ersichtlich. Hekerui (Diskussion) 14:25, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Ich habe eine Diskussion gestartet unter Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Titel von Richtlinien. Hekerui (Diskussion) 14:39, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Da ist das Portal:Recht wohl der bessere Diskussionsort. Dort findest Du im Archiv eine ganze Reihe von Diskussionen zu diesem Thema u. a. diese hier. Gruß --Bert (Diskussion) 16:37, 4. Jan. 2021 (CET)Beantworten
Die ursprüngliche Lemmawahl wird auch durch die offiziellen WP-Namenskonventionen für Gesetze und Verordnungen bestätigt, insofern hier erledigt. --Bert (Diskussion) 17:33, 6. Jan. 2021 (CET)Beantworten