Diskussion:Rosa Liste

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 131.220.49.206 in Abschnitt Nachweise!
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Sachsen-Anhalt[Quelltext bearbeiten]

Das Innenministerium Sachsen-Anhalts möchte HIV-Zwangstests für "Risikogruppen" (dazu zählt es Ausländer, Drogenabhängige und Homosexuelle) einführen. Das wirft die Frage auf, ob im IM Listen über diese Gruppen vorhanden sind, um die (vermeintlichen) Angehörigen dieser Gruppen zu Tests vorzuladen; oder ob ein Gesetzesentwurf Grundlage sein soll, solche Listen einzuführen. Während es ein leichtes sein dürfte, Listen mit Ausländern zu führen (Einwohnermeldeämter), und eine Liste über Drogenabhängige nicht unwahrscheinlich ist (Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das BtM-Gesetz u.ä.), bleibt die Frage, wie genau in S-Anh. Rosa Listen zustande gekommen sind/kommen sollen. Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article111691782/Risikogruppen-sollen-zum-HIV-Zwangstest.html (nicht signierter Beitrag von 88.69.28.52 (Diskussion) 12:10, 30. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Rosa Liste München[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Teil über die politische Gruppierung der Münchner Kommunalpolitik in einen eigenen Artikel Rosa Liste München ausgegliedert, da er dort wohl besser aufgehoben ist. --FloSch 09:56, 6. Dez 2004 (CET)

Vielleicht bist Du so freundlich irgendwie dazu beizutragen, dass der Artikel wieder freigeschaltet wird, das Thema scheint doch zur Zeit sehr relevant. Danke. Sieht doch aus wie Zensur im wiki. mfg ttt

Es handelt sich nicht um Zensur sondern um das Einhalten der Lizenzbedingungen der Wikipedia und der Website, von der der Text stammt. Einfach nur abschreiben ist nicht erlaubt. Bitte also nicht wieder das selbe neu einstellen, nachdem es von einem Administrator soeben entfernt wurde (nicht von mir). --FloSch ¿? 21:27, 11. Aug 2005 (CEST)

Fallgeschichten[Quelltext bearbeiten]

Die Fallgeschichten sprengen m.E. den Rahmen eines enzyklopädischen Eintrags. Ich habe sie im Artikel gelöscht und hierher verschoben. -zzz 02:36, 10. Okt 2005 (CEST)

Köln: Der Fall Bl. Mitte September 1978 stellte Gerd Bl. in einer Versammlung des SPD-Unterbezirks Köln-Mitte folgenden Antrag (Auszug): „Die SPD-Ratsfraktion wird aufgefordert, über den Polizeibeirat zu untersuchen, ob es bei der Kölner Kriminalpolizei Karteien gibt, in denen Homosexuelle, ohne daß sie gegen Gesetze verstoßen haben, automatisch geführt werden. Begründung: In der letzten Zeit mehren sich Gerüchte, die durch anonyme Aussagen homosexueller Polizisten bestätigt werden, daß die Kölner Kriminalpolizei Spitzel in Homosexuellen-Treffpunkte entsendet, um Namen und Anschriften der Besucher dieser Lokale festzuhalten und karteimäßig zu erfassen. Als Begründung für diese Listen wird den Beamten angegeben, daß homosexuelle Männer potentielle Triebtäter seien und außerdem automatisch mit vielen ehemaligen Straftätern in Berührung kommen. (...) Diese Begründung für die Karteien und die Einsätze der Polizei bedeutet nicht nur eine ungeheure Diskri-minierung der Homosexuellen als solche, es ist auch ungeheuerlich, daß solche faschistischen Ansichten bei Polizeibeamten noch vorherrschen und an junge Beamte weitergegeben werden.“ Drei Polizeikommissare, „die als Angehörige eines Fahndungskommandos mit der Aufgabe betraut waren, mögliche Straftaten gegen Homosexuelle zu verhindern“, und Polizeipräsident Hosse stellten Strafantrag. Sie fühlten sich sowohl durch den Spitzel- als auch durch den Faschismus-Vorwurf beleidigt. In der Verhandlung räumten die klagenden Kommissare ein, sie hätten sich im Zuge der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung um die Homosexuellenlokale in der Altstadt und am Rheinufer gekümmert, „erkennbar als Polizeibeamte. Uns kennt dort jeder!“ 1978 hätten sich in diesem Bereich Überfälle auf Homosexuelle gehäuft. Ihre „erkennende Fahndung“ habe aber nicht den Homosexuellen gegolten, sondern Tätern, die in ihrem Umkreis zu suchen seien, nämlich Strichjungen. Irgendwelche Listen seien dabei nicht angelegt worden. Für weitere Einzelheiten hatten sie keine Aussagegenehmigung. Der Polizeipräsident bestritt die Existenz von Rosa Listen. Das gleiche hatte kurz vorher der nordrhein-westfälische Innenminister im Landtag getan (wenngleich der einräumte, daß sich der Verfassungsschutz bei Personen, die im Geheimbereich tätig seien, sehr wohl für deren Sexualleben interessiere). Gerd Bl. wollte seine Gewährsleute bei der Polizei nicht nennen, damit ihnen kein Schaden entstehe. Er wurde wegen übler Nachrede zu 450 Mark Geldstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen der Wiedergabe von Gerüchten zu Rosa Listen, sondern weil er Polizeibeamten faschistische Ansichten unterstellte. Trotz Solidaritätsbekundungen weit über die Schwulenbewegung hinaus bestätigte die Berufungsinstanz das Urteil.

Hamburg: Die andere Spiegel-Affäre In der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli 1980 näherten sich acht finstere Gestalten der unterirdischen Toilette am Spielbudenplatz in Hamburg-St. Pauli, ganz in der Nähe der berühmten Davidswache. Sechs blieben oben und standen Schmiere, zwei stiegen hinab, einer davon trug einen Hammer. Offensichtlich war eine Straftat geplant. Die Toilette am Spielbudenplatz war als Homosexuellen-Treffpunkt bekannt. Ging es mal wieder gegen die Schwulen? Unten angekommen schlug der mit dem Hammer mit aller Gewalt auf den Spiegel ein. Was für ein Akt sinnloser Zerstörungswut! Wie sollten die Toilettenbesucher nun nach vollbrachter Tat ihre Frisur wieder richten? Der Spiegel war dick und widerstandsfähig. Der Lärm der Schläge war bis auf den Platz zu hören. Unter brutalen Schlägen muß aber auch der dickste Spiegel zerbrechen. Als die Scherben fielen, kam nicht die Wand zum Vorschein, nein, durch einen Durchbruch konnte man in einen kleinen Raum sehen, aus dem eine Tür nach außen führte. Der Spiegel war ein Einwegspiegel, durch den man aus dem Nebenraum das Geschehen in der Toilette beobachten konnte. Beobachter waren Polizisten, beobachtet, mit Hausverbot belegt und im Wiederholungsfall festgenommen wurden Schwule, wenn es auf der Klappe zu homosexuellen Handlungen kam. Aber der Paragraph 175 war doch längst reformiert? Homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen waren straffrei - aber nicht auf Hamburgs Klappen. Hausrecht hatten hier die Bezirksämter und die duldeten keine Unsittlichkeit in ihren Räumen. Der Paragraph 175 konnte zwar nicht mehr angewendet werden, aber es gab ja noch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Einwegspiegel auf Hamburger Toiletten gab es mindestens seit den 60er Jahren, also zu Zeiten, als der von den Nazis verschärfte § 175 noch galt. Aber auch nach der Reform von 1969 wurden noch neue Spiegel installiert. Von den 66 Toilettenanlagen in Hamburg-Mitte waren zehn mit solchen Spiegeln ausgestattet. Der Höhepunkt der Überwachung lag in den Jahren 1973 bis 1975(!). In diesen Jahren wurden 1200 Klappenverbote ausgesprochen. Danach ging die Zahl dieser Verbote zwar zurück, aber noch 1979 lehnte es der Petitionsausschuß der Hamburger Bürgerschaft ab, eine Entfernung dieser Spiegel zu befürworten. Daß es solche Spiegel und diese für beide Seiten entwürdigende Praxis der Überwachung gäbe, war eine weit verbreitete Vermutung unter Hamburgs Schwulen. Ein Beweis fehlte jedoch. Die brutalen Spiegelzerstörer lieferten ihn. Zwei Tage vor ihrer Aktion hatte die erste „Gay Pride Demonstration“ in Hamburg stattgefunden. Sie war von der Polizei gefilmt worden und einem Zivilpolizisten war die Bemerkung herausgerutscht, die Aufnahmen dienten der „Auffrischung der Karteien“. Empörte Demonstrationsteilnehmer blockierten den Filmwagen, zu Hilfe gerufene Polizisten befreiten ihre Kollegen, indem sie rücksichtslos Tränengas und Knüppel einsetzten. Die Empörung unter Hamburgs Lesben und Schwulen war einhellig. Die Polizei bestritt zwar, daß es „Rosa Listen“ gäbe. Die öffentliche Meinung stellte sich aber auf die Seite der Schwulen und Lesben. Diese Stimmung nutzten ein paar Aktivisten aus, um endlich gegen die verhaßten Spiegel vorzugehen. Ihre Überlegungen erwiesen sich als richtig. Bundesweit wurde über die „Peep-Show für Bullen“ und den „staatlichen Voyeurismus“ berichtet; selbst im Ausland fand die Aktion Beachtung. Unter dem Druck der empörten Öffentlichkeit ordnete der Hamburger Innensenator am 3. Juni 1980 an, die durchsichtigen WC-Spiegel zu entfernen. Dieses Datum markiert eine Wende in der polizeilichen Überwachung der Schwulen - eine Wende, die von einigen Schwulen selbst eingeleitet wurde - durch die Zerschlagung eines Spiegels.


Köln: Rosa-Listen-Skandal bei der Bahnpolizei Am 30. Januar 1988 wurde in Köln der schwule Kellner Werner E. ermordet. Die Polizei erwähnte gegenüber der Presse, daß E. im „Homosexuellenmilieu“ verkehrt habe. Als die Polizei den Mörder nicht ermitteln konnte, wurden am 7. April 1988 an ca. 250 Kölner Vorladungen zur Polizei verschickt. Die Vorgeladenen wurden gebeten, einen Blutgruppen-nachweis mitzubringen. Relativ schnell war klar, daß die meisten zwar schwul waren, aber mit dem Ermordeten nicht zu tun hatten, und es tauchte die Frage auf, woher die Polizei die Adressen hatte. Die Presse wurde eingeschaltet und die Polizei erklärte, daß sie die Namen aus dem Adreßbuch des Toten und von den Ermittlungen zu ähnlichen Fällen habe. 250 Adressen? Am 19. April 1988 erklärte Polizeisprecher Schm. öffentlich auf den Vorwurf, daß die Kölner Kriminalpolizei eine Rosa Liste, also eine illegale Kartei von Schwulen besitze: „Wir können hier wirklich aus tiefstem Brustton der Überzeugung dementieren.“ Am 22. April gab die Polizei weitere Details bekannt: 90 Adressen stammten aus dem Adressbuch des Getöteten, die anderen seien durch andere polizeiliche Ermittlungen bekannt geworden. Die Deutsche Bundesbahn räumte zum ersten Mal ein, daß die Kripo auch von ihr Auskünfte erhalten habe über Personen, die am Bahnhof z. B. als Stricher bekanntgeworden seien. Eine Kartei existiere jedoch nicht. Am 28. April fand der Datenschutzbeauftragte genau so eine umfassende alphabetische Kartei mit 1000 Namen in den Räumen der Bahnpolizei. Sie ließ Rückschlüsse darauf zu, ob die erfaßten Personen nach Einschätzung der Beamten homosexuell waren. Die Kripo räumte nun endlich ein, daß sie die Adressen aus dieser Kartei hatte. Hinsichtlich der Kölner Polizei stellte der Datenschutzbeauftragte am 27. Juli 1988 allerdings offiziell fest, daß bei ihr keine Rosa Listen geführt wurden. Die öffentliche Kritik bewirkte, daß die Bundesbahn ihre Polizei anwies, diskriminierende Anmerkungen aus den Bahnhofsverbotskarteien zu streichen. Weiterhin wurde aber festgehalten, durch welches Verhalten sich der Betroffene ein Bahnhofsverbot zugezogen hat. Im Prinzip ändert sich also nichts, außer daß die Daten nach einem Jahr gelöscht werden sollten.

Umstrittene Dateien in Bayern, NRW, Thüringen und Sachsen Mitte Juni 2005 wird bekannt, dass Thüringen, Bayern und NRW für Ermittlungen in Strafverfahren das Computer-Fahndungssystem IGVP verwendet. Als registrierte Tatschauplätze wurden hier auch „Aufenthaltsorte von Homosexuellen“ erfasst. Auf diese Weise war es der Polizei möglich, Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung zu ziehen, auch wenn eine Kategorisierung als „homosexuell“ nicht stattfand. Es kam zu einem Sturm der Entrüstung, u.a. bei der datenschutzpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. Aufgrund der Intervention des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol) zog auch das Düsseldorfer Innenministerium rasch Konsequenzen. Die Pressesprecherin des NRW-Datenschutzbeauftragten Bettina Gayk erklärte, dass das Innenministerium schnell auf die Nachfrage reagiert hatte und die unstreitig unzulässige Datenabfrage gesperrt hattte. Auch in Bayern und Thüringen wurde Entwarnung gegeben. Anders jedoch in Sachsen. Hier wurden allein für das Jahr 2004 33 Treffer mit dem Suchbegriff Homosexueller in den Systemen gefunden. Das Dresdner Innenministerium findet daran nichts anstößiges: Für die Aufklärung gewisser Strafttaten ist die speichern notwendig, sagt dessen Pressesprecher Andreas Schumann und nennt als Beispiel den Beischlafdiebstahl bei schwulen Männern. Laut sächsischem Polizeigesetz sei die Erfassung dann zulässig, wenn diese Dateien zur polizeilichen Aufgabenerfüllung notwendig seinen, so Schumann. Bei Tätern werde die geschlechtliche Präferenz nur erfasst, wenn dies auf freiwiliger Basis geschehe. Von einer systematischen Erfassung könne hier keine Rede sein. Velspol und der FDP im Sächsischen Landtag leuchtete jedoch der Sinn der Maßnahme nicht ein. “Homosexuelle sind keine Tätergruppe“ sagte Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion. (vgl. hierzu Raus in Köln, September 2005, S. 22-23)

DDR[Quelltext bearbeiten]

Wie war die Lage in der DDR? Was ist mit evtl. vorhanden Listen geschehen? Der Artikel in seiner jetzigen Form erscheint mir doch etwas einseitig aus west-deutscher Aktivistensicht geschrieben... -zzz 02:43, 10. Okt 2005 (CEST)


Im sozialistischen Teil unseres deutschen Vaterlandes ist Homosexualität legal; homosexuelle Menschen können genausogut den Sozialismus mit aufbauen wie alle anderen Menschen guten Willens. 212.122.41.253 19:22, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Stop-Rosa-Listen[Quelltext bearbeiten]

Da der Link nur zu einer Seite mit Homo-Werbung-Links geht, hat er in diesem Artikel nicht mehr zu suchen. Das ist der zweite Versuch diesen Link zu löschen! 22:02, 23. Apr 2006 (nicht signierter Beitrag von 217.255.185.3 (Diskussion) )

Hallo Unbekannter, wenn du einmal in die Versionsgeschichte (Button "Versionen/Autoren") gesehen hättest, hättest du gesehen, weshalb ich die Löschung von 217.255.177.137 am 20. Apr 2006 rückgängiggemacht hatte. Alle Änderungen am Artikel und insbesondere Löschungen gehören kommentiert. Eine Kurzfassung deines obigen Textes hier wäre wunderbar gewesen (z.B. "Link geht nur zu einer Seite mit Homo-Werbung-Links"). Mit deiner Löschung hast du natürlich recht.
Es freut mich, dass du bei uns mitarbeiten willst! Sieh dir bitte die Ersten Schritte an und helfe mit :-) --Saibo (Δ) 23:09, 23. Apr 2006 (CEST)

Stichwort omosex?[Quelltext bearbeiten]

Das wird wohl doch Stichwort homosex heissen, oder? CC:Welt 11:45, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Der Absatz ist von mir, es handelt sich um keinen Schreibfehler. Ich habe das so übernommen, wie es veröffentlicht wurde: ohne h. --Sargoth 14:09, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hatte mich nur gewundert, aber wie ich inzwischen sehen kann wird das wirklich ohne h geschrieben. Kann jemand erklären was der Sinn dahinter ist? Scheint wirklich nur von der Polizei so verwendet zu werden (abgesehen von der italienischen Sprache). CC:Welt 17:08, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten
Es ist allgemein so üblich, dass in den Programmen der Justiz einfach mal Buchstaben am Anfang weggelassen werden, dass hat den Sinn, dass manche es groß und manche es dann klein schreiben würden und das System dann hinterher nichts findet. Und bei anderen (wo es sowieso klein geschrieben wird) ist es dann so, damit man nicht verwirrt wird. Mag unlogisch klingen ist aber so ;-) --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 12:56, 22. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Die richtige Eingabe als Suchbegriff war *omosex. Wurde im Beitrag korrigiert. Gruß, VelsPol NRW e.V. (09:43, 27. Sep. 2011 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Belege fehlen (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Die Einordnung in die Kategorie Heterosexistisch ist nicht durch ausreichend, seriöse Quellen gestützt. --MfG: --FTH DISK 15:19, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich würdest du auch bezweifeln, dass Rosa Winkel etwas mit Heterosexismus zu tun gehabt haben. -- schwarze feder 17:55, 12. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, ich bezweifele bloß, dass in diesem Lemma Belege dafür stehen, dass es sich hier um Heterosexismus in der gesteigerten Form einer negativen Diskriminierung handelt.
Wie ich Dir schon auf Deiner Diskussion geschrieben habe, halte ich diesen Disput hauptsächlich für ein Missverständnis bezüglich der anzuwendenden Diskriminierungsdefinition. --MfG: --FTH DISK 14:14, 13. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Du bist also der Meinung, dass die Staatsgewalt ein begründetes Recht hat solche Listen anzulegen und sie von dieser nicht zur Stigmatisierung eines nicht-heteronormativen Verhaltens angelegt und verwendet wurde? Du hast begründete Zweifel ander Richtigkeit dieser Aussage? Oder willst nur Idipferlreiten? --Franz (Fg68at) 23:18, 15. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Die Staatsgewalt hat auch nach 1945 noch jahrzehntelang diese Listen geführt und das Bundesverfassungsgericht hatte nichts daran auszustezen. Aber meine Meinung ist hier nicht relevant, sondern Belege fehlen. Du hast jetzt einen in meiner Diskussion gebracht, warum hast Du ihn nicht hierher geschrieben?

Güter Grau: Homosexualität in der NS-Zeit - Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung ISBN 3-596-11254-0

Wenn wir jetzt den Heterosexismus, den ich oben schon zugestanden habe, mit der Diskriminierung wegen Homosexualtität zusammentun (das ist zwar auch noch Theoriefindung, aber was solls, die Sachbuchautoren können ja nicht wissen, was für krude Kategoriedefinitionen die Wikipedia mal aufstellen würde. Kategorie:Thema Diskriminierung Homosexueller wäre ohne Theoriefindung zu 100% jetzt belegt), dann ist die Kategoriedefinitin erfüllt. Endlich. Hurra. --MfG: --FTH DISK 03:33, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Und wer sagt uns, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Zusammensetzung 1957 nicht etwa auch heterosexistisch/heteronormativ war, bzw. sogar einen (ggf., je nach Auslegung) heteronormativen Artikel (6) aus dem Grundgesetz entsprechend auslegte? Ich denke, hier werden Scheinkämpfe in allen möglichen verwandten Artikel geführt, statt im Artikel Diskriminierung für reines Haus zu sorgen. Man bekommt den Eindruck, ein Gericht könne gar nicht diskriminieren, was ich für offensichtlich absurd halte (das es dies nicht könnte).--Bhuck 14:55, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Lieber Brian, es geht hier in der Wikipedia nicht darum, ob etwas diskriminierend ist. Hier geht es darum, ob es von reputablen Quellen als diskriminierend bezeichnet wird. Und das BVerfG ist in diesem Falle eine solche reputable Quelle. --MfG: --FTH DISK 17:24, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hat das BVerfG Rosa Listen als diskriminierend bezeichnet? Falls nicht, dann ist das BVerfG eben keine reputable Quelle für die Äußerung, Rosa Listen seien diskriminierend. Aber die Gegenargumentation, nur wenn das BVerfG etwas als diskriminierend bezeichnet hätte, wäre es auch so, ist nicht zulässig. Günter Graus Buch kann uns ja genauso gut dafür dienen.--Bhuck 08:59, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, das BVerfG hat Rosa Listen meines Wissens nicht als diskriminierend bezeichnet. Aber solange Homosexualität strafbar war (und das hat das BVerfG als rechtens erachtet), dürfen logischerweise auch Karteien von Straftätern angelegt werden (das wird bei anderen Straftaten genauso gemacht - Deshalb hat sich auch erst jemand über die Listen aufgeregt, nachdem die Strafbarkeit abgeschafft war). Etwas anderes ist die Bewertung von Günter Graus. Die habe ich deshalb hier eingebracht (Die Info ist allerdings von Franz), weil ich sie für eine aussagekräftige Quelle halte. Ich habe das Buch aber nicht gelesen. Deshalb gibt es immernoch keinen direkten Beleg, dafür, dass Rosa Listen diskriminierend waren oder heteroesexistisch (Das heißt nicht, dass ich meinen würde, sie wären nicht heterosexistisch oder diskriminierend - und das ist keine doppelte Verneinung).
Die Gegeargumentation war zulässig. Denn ich habe nicht, wie von Dir unterstellt argumentiert: „nur wenn das BVerfG etwas als diskriminierend bezeichnet hätte, wäre es auch so“, sondern ich habe argumentiert, nur, wenn eine reputable Quelle (wie das BVerfG) etwas bewertet, dürfen wir eine Bewertung in der Wikipedia wiedergeben (WP:BLG). Ob etwas als diskriminierend oder heteroesexistisch bezeichnet wird, ist eine Bewertung. Das diese nicht selbstverständlich ist, sieht man daran, dass sich die Sichtweise darauf geändert hat. Hier e.o.d. - Weiter nur auf meiner Benutzerdiskussion. --MfG: --FTH DISK 10:14, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Ich glaube, ich verstehe schon, worauf Du hinaus willst, aber ich frage mich, ob es wirklich sinnvoll ist, offensichtliches so penibel zu belegen. Die Kategorie:Mann wird meist ohne Fußnote angewandt.--Bhuck 22:30, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Sadomasochisten?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es entsprechende Listen für Sadomasochisten? Ich bitte falls möglich um Quellen. --Nemissimo 酒?!? RSX 22:14, 10. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Nachfrage Europol[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Satz "Die europäische Polizeibehörde Europol darf Informationen über die sexuelle Orientierung von Personen speichern." ist nicht mit einer Quelle hinterlegt. Stimmt das tatsächlich? mfg affo (nicht signierter Beitrag von 92.206.48.196 (Diskussion | Beiträge) 08:41, 18. Jul 2009 (CEST))

1997/1998 [1], [2], [3]
Was neueres habe ich noch nicht gefunden, auch keine Änderung, oder dass es jetzt verboten sei. --Franz (Fg68at) 07:50, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Nachweise![Quelltext bearbeiten]

Ein Staatanwalt? In einer Ausgabe der Zeitschrift Kriminalistik? Google-Recherche fördert nur Wikipedia-Zitate zu Tage... Ausgabe? Jahr? Seite? Autor? 131.220.49.206 09:53, 17. Mär. 2016 (CET)Beantworten