Diskussion:Rote Kapelle

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von 2A02:6D40:34CD:2E01:2086:89CE:47CA:B0E0 in Abschnitt Laut Deutschlandfunk Radionacht kein Täter der Gestapo und Justiz in der Nachkriegszeit belangt.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rote Kapelle“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Was bedeutet der Name „Rote Kapelle“?[Quelltext bearbeiten]

Das frage ich mich schon seit Jahren. Kapelle im Sinne von Musikgruppe oder Kapelle im Sinne von Kirche? Ich weiß, das ist ne doofe Frage, zudem noch für einen altgedienten Wikipedianer. Danke --Ziegelbrenner (Diskussion) 15:30, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Die Antwort findest Du im Artikel im Abschnitt „Name“.--Gloser (Diskussion) 16:37, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Tatsächlich. Na da kann ich gleich mal richtige An- und Abführungrn setzen. Danke! --Ziegelbrenner (Diskussion) 17:57, 27. Aug. 2021 (CEST)Beantworten
Das habe ich mich auch gefragt und nur mühsam gefunden. Vielleicht sollte man den Namen besser gleich im Intro erklären. --Mfgsu (Diskussion) 05:12, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wieso mühsam? Der Name wird doch gleich im ersten Abschnitt des Artikels erklärt. --Koschi73 (Diskussion) 06:10, 14. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Bildquelle: Urteil des Reichskriegsgerichts[Quelltext bearbeiten]

Leider kann man diese Bildquelle auch in der besten Auflösung kaum entziffern. Gibt es stattdessen evtl. besseres Bildmaterial? --Mfgsu (Diskussion) 02:22, 2. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Laut Deutschlandfunk Radionacht kein Täter der Gestapo und Justiz in der Nachkriegszeit belangt.[Quelltext bearbeiten]

Laut Deutschlandfunk Radionacht: zu Liane berkowitz

keiner der Gestapo-Beamten und Richter des Reichskriegsgericht wurde zu den Urteilen zur roten Kapelle in Berlin mit 42 Todesurteilen zur Roten Kapelle in der Nachkriegszeit belangt.

Adolf Hitler persönlich hat die Todesurteile bestätigt.

von etwa 500.000 Tätern des NS-Regimes als Kerngruppe der NS-Verbrechen wurden etwa 50.000 belangt und davon großteils von den Allierten und Nachbarstaaten.

Von den NS-Richtern konnten sich viele in den westdeutschen Justiz- und Verwaltungsapparate retten.

Der Büroleiter von Konrad Adenauer schrieb Kommentare zu den Rassegesetzen und war damit ein juristisches Rad zur Judenverfolgung.

https://www.deutschlandfunk.de/07-08-1923-die-ns-widerstandskaempferin-liane-berkowitz-geboren-dlf-fe977df3-100.html --2A02:6D40:34CD:2E01:2086:89CE:47CA:B0E0 01:25, 7. Aug. 2023 (CEST)Beantworten