Diskussion:Rumannstraße

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 92.77.72.108 in Abschnitt Denkmalpflege
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Denkmalpflege[Quelltext bearbeiten]

Ein "denkmalpflegerischer Interessenbereich" ist eine Form der abgestuften Denkmalausweisung oder Zuständigkeitsbekundung durch die Denkmalpflegebehörde, aber nicht eines ihrer Aufgabengebiete. --92.77.72.108 21:35, 21. Okt. 2018 (CEST)Beantworten