Diskussion:Rundfunkgebührenbeauftragter

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Weblink zur GEZ-Info Beauftragtendienst[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte darum, einen Weblink zur GEZ-Info über den GEZ Beauftragtendienst einzufügen.--84.191.26.186 18:35, 8. Mär 2006 (CET)

Done --NB > + 20:28, 8. Mär 2006 (CET)
danke. -- 84.191.7.128 21:45, 8. Mär 2006 (CET)
Bitte Link entfernen, Seite ist OFF 80.156.187.54 16:42, 9. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Kritikpunkt: Kein Geschäft ohne Auftrag[Quelltext bearbeiten]

Die GEZ hat einen Geschäftsbericht. Also macht sie Geschäfte. Hinzu kommt noch die mangelnde äußerst dünne gesetzliche Verankerung der GEZ-Praktiken (siehe Bernd Höcker). Folgerichtig muss man urteilen, dass die GEZ nur Geschäfte mit Kunden machen darf, die dem zugestimmt, also unterschrieben haben. Das ist klar beweisbar, denn ich habe seit 14 Jahren bei der GEZahlt nichts unterschrieben und werde immer nur nach Umzug einmal angeschrieben. Diesen (vermutlich noch nichtmal unterschriebenen Brief = Computerausdruck = rechtsunwirksam) schicke ich dann verschlossen als unzustellbar zurück. Passieren tut nichts. Daran siehst man: Die GEZ ist weder eine Behörde noch hat sie irgendeinen hoheitlichen oder gar völkerrechtlich legitimierten bzw. völkerrechtlich ableitbaren Auftrag. -- Bitte in den Artikel übernehmen! Das ist wichtig zu wissen! (nicht signierter Beitrag von 93.132.24.132 (Diskussion) 02:59, 10. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

Gibt es Nachfolger der Rundfunkgebührenbeauftragten? MfG Harry8 09:38, 26. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Gewerblicher Bereich[Quelltext bearbeiten]

Die Gebührenbeauftragten waren auch und gerade im Bereich der beruflichen Nutzung tätig. Selbständige sahen sich mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Selbständigkeit als Grund für die Überprüfung in privaten Räumlichkeiten herhalten musste. MfG Harry8 09:46, 26. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Private Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz[Quelltext bearbeiten]

Die Angst vor großen Nachzahlungen trieb manche Arbeitgeber dazu, selbst nicht gesetzeskonform tätig zu werden. Mir ist ein Fall bekannt, dass in einer Nacht- und Nebelaktion sämtliche Rundfunkgeräte der an einem bestimmten Arbeitsplatz Beschäftigten entfernt wurden. Die Beschäftigten erhielten ihre Geräte nicht zurück - auch nicht zur Mitnahme nach Hause. MfG Harry8 09:50, 26. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]