Diskussion:Saatgutverkehrsgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Keuk in Abschnitt Rechtsmaterie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vertiefe den Artikel--Norman 14:20, 11. Jun 2005 (CEST)

Zitate sollten gekennzeichnet werden. Die Eingangsdefinition ist wohl Fragmenten der Site des Bundessortenamtes entnommen. Ob das, was dort als Zielsetzung steht, tatsächlich die ganze Motivation ist, darf stark bezweifelt werden. Siehe die aktuelle Diskussion um die Kartoffelsorte "Linda". (Tg)

Da in den meisten Industriestaaten die Gesetzgebung zumindest bei Monopolsicherungsgesetzen (Urheberrecht, Patentrecht usw.) ohnehin im wesentlichen de facto von betroffenen Wirtschaftslobbies in Auftrag gegeben wird, ist, denke ich, davon auszugehen, dass dies beim Saatgutverkehrs- und beim Sortenschutzgesetz nicht anders ist. Es lohnt sich bei sowas stets zu fragen: Wem nützt es? Für den Verbraucher wäre ein amtliches Prüfsiegel vollkommen ausreichend (vgl. "GS", "BIO"), aber dass nicht zertifiziertes Saatgut nicht verkauft werden darf, kann eigentlich nur der Monopolsicherung der kommerziellen Auftraggeber der Legislative (also in diesem Fall z.B. Europlant) dienen und sonst niemandem.--SiriusB 19:35, 1. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Im Artikel stand 2012 seit "Blonder" (siehe Historie) noch ein kurzer interessanter Absatz drin, der zwei konträre Sichtweisen aufs Gesetz kurz erläuterte und recht neutral gehalten war. Ein Löschmeister empfand das als blabla POV und warf es raus. Seitdem hat sich keiner mehr getraut oder es wird irgendwie auch aus der Historie ausradiert. Kenne ich schon von anderen Seiten, wo meine Änderungen auch in der Historie verschwanden. Ich fände es gut, wenn wir diesen Absatz reaktivieren. Und vielleicht noch ausbauen mit Links zu Jörg Bergstedt und der EU Antikorruptionsrichtlinie, die bei uns immer noch blockiert wird. --79.216.114.171 15:59, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Saatgutkategorien[Quelltext bearbeiten]

Die aufgeführten Saatgutkategorien sind nicht die im Gesetzt definierten Kategorien für Saatgut. (s. Saatgutverkehrsgesetz, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, § 2, 2.)


Ja genau! Behelfssaatgut u.a. fehlen. Damit wird hier falsch suggeriert, es dürften nur zugelassene Sorten gehandelt werden. Habe eben entsprechende Anfrage ans Bundessortenamt gestellt. Mehr dazu später im Hauptartikel mit Beweislink. --79.216.114.171 14:09, 15. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeiten Baustein[Quelltext bearbeiten]

Seit heute trägt dieser Artikel die Kategorie: Saat mit sich. ich bin immerwieder erstaunt was hier alles in nun 6 Jahren versäumt wird. Bislang werden nur die rechtlichen Basisdaten abgehandelt. Verweise oder Erläuterungen zur

Was genau bemängelst du? Dass nicht jede einzelner § hier behandelt wird? In Grundgesetz steht auch nichts über die Versammlungsfreiheit. Sicherlich kann der Artikel noch wesentlich ausgebaut werden, aber ein Überarbeitungsbaustein impliziert für mich, hier ist etwas falsch erklärt oder nicht ordentlich belegt. Und da sehe ich keine Probleme im Artikel. --Of 09:30, 20. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Rechtsmaterie[Quelltext bearbeiten]

Anders als das Sortenschutzgesetz wird das Saatgutverkehrsgesetz nicht dem gewerblichen Rechtsschutz, sondern dem öffentlichen Recht und hier dem Wirtschaftsrecht oder dem Landwirtschaftsrecht zugeordnet (vgl. Leßmann/Würtenberger, Deutsches und europäisches Sortenschutzrecht, Handbuch. 2. Aufl. 2009, Baden-Baden: Nomos, § 1 Rdn.35, ISBN 978-3-8329-4027-0; Keukenschrijver, Sortenschutzgesetz, Kommentar. Köln: Carl Heymanns Verlag 2001, Einl. Rn 26, ISBN 3-452-24812-7).--Keuk (Diskussion) 11:51, 4. Mai 2015 (CEST)Beantworten