Diskussion:Sache (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hlambert63 in Abschnitt Daten gelten nicht als Sache
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Sachenbegriff im Strafrecht[Quelltext bearbeiten]

"Der Begriff der Sache im Strafrecht weicht jedoch insoweit davon ab, dass Tiere ebenfalls Sachen sind." - sicher?

Unter Berücksichtigung der Einheit der Rechtsordnung würde ich davon ausgehen, daß auch im Strafrecht Tiere keine Sachen sind, sämtliche Vorschriften, die den Begriff "Sache" benutzen, aber sachenrechtliche Vorschriften im Sinne von §90a BGB sind und somit auch für Tiere gelten.

Das Ergebnis ist das gleiche, dogmatisch halte ich es für sauberer.

-- JensMueller 17:41, 14. Jul 2004 (CEST)

Das Ergebnis ist in der Tat gleich. Dogmatisch ist es aber nicht nur unsauber, sondern wäre auch eine Analogie zu Lasten des Täters. Das Sachbegriff des StGB wird autonom definiert (vgl. MüKo-Schmitz § 242 Rn.20).

Leichnam[Quelltext bearbeiten]

"Nach der überwiegenden Auffassung in der Rechtswissenschaft ist auch der menschliche Leichnam nicht als Sache anzusehen."

Kann das jemand belegen? Laut Palandt ist der Leichnam eine Sache, an dem jedoch niemand Eigentum haben kann. Ich habe den Satz mal umgeändert. --kh80 •?!• 05:26, 23. Mär 2005 (CET)

Der Leichnam ist dem Rechtsverkehr entzogen (vgl. RGSt 64, 313). Damit kann es dahinstehen, ob er als Sache anzusehen ist. (So auch Brox Erbrecht, 20. Aufl., Rn. 12 mWn.). Die Diskussion darüber hat also keine praktische Relevanz. --Chz (Diskussion) 18:00, 29. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Ich finde den Abschnitt Leichnam grundsätzlich in der Art der Präsentation mislungen. Es kann nicht sein, dass zum Thema bewegl Sachen, wo es Millionen von gibt, und sicher auch weitere Streifälle etc. solch ein Thema dem Betrachter als Willkommens theme präsentiert wird. Das schreckt auch womöglich ab, sich weiter m d Thema zu befassen. Vorschlag: Zuerst die Standardfälle u -themen - die ja weoter unten auch alle kommen - und dann erst später - wie in anderen WP Artikeln auch - ein extra Abschnitt etwa: Grenzfälle, Kritische Fälle, oder wie auch immer (nicht signierter Beitrag von 217.85.61.30 (Diskussion) 12:28, 4. Mär. 2015 (CET))Beantworten


tiere im österreichischen strafrecht[Quelltext bearbeiten]

es existiert in österreich ein ähnlicher § wie in deutschland der besagt, tiere sind keine sachen, doch werden auf sie im strafrecht beispielsweise die regelungen betreffend sachen angewandt. natürlich gibt es den tatbestand der tierquälerei uä. und auch im schadenersatzrecht bestimmungen die dvon ausgehn lassen, dass tiere nicht wirklich als "sache" aber trotzdem doch als sache gesehen werden.

wir österreicher sind noch nicht ganz so tierschützerisch... Petersmann


In der Sache[Quelltext bearbeiten]

Bei "Sache" steht: Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als Sache bezeichnet, ebenso wie der Tatbestand, das Vergehen oder die Schuld. In weiterer Entwicklung auch dasjenige, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht.

Eigentlich gehört das auch heute noch zum Recht. "In der Sache X gegen Y" oder "In der Sache A, B und C"

Außerdem unterscheidet man noch "Haupt- und Nebensache".

Sollte das im Artikel mit erwähnt werden? Oder ist eine Begriffsklärung nötig? --Hutschi 10:31, 6. Jan 2006 (CET)

Das sollte dann wohl im Artikel Rechtssache erläutert werden.-- meint PsyKater 15:22, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Tiere[Quelltext bearbeiten]

Nachdem meine Anmerkung auf Diskussion:Tier, dass die rechtliche Stellung dort trotz eigenem Absatz sehr stiefmütterlich behandelt wird, über Monate unbeantwortet blieb, wollte ich hier nochmal nachlesen, und muss erneut eine Frage auf der Diskussionsseite stellen. Im hiesigen Abschnitt Tiere wird ausgeführt, dass §90a BGB dazu dient "Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden". Danach wird eingeschränkt: "Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache". Das verstehe ich nicht. Wenn ein Tier durch längeren Gebrauch an Wert verliert wie eine Sache, dann hat diese Regelung doch eben keine Auswirkungen auf Tiere - sie werden eben wie Sachen behandelt. Der darauf folgende Halbsatz, dass auch Heilkosten, die über den Wert hinausgehen, in Rechnung gestellt werden können, ist in dem Kontext klar, aber die vorherige Ausführung erscheint mir in sich widersprüchlich. Wo ist mein Denkfehler? --YMS (Diskussion) 15:41, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Inzwischen wurde dem Satz unauffällig ein "nicht" spendiert, meine Frage hat sich also wohl erledigt, so die Änderung natürlich korrekt ist. --YMS (Diskussion) 10:05, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

ergänzung GG[Quelltext bearbeiten]

ich habe mal eingefügt: Dies dürfte sich seit der Ergänzung des Art. 20 a GG von 2002 geändert haben (Tiere sind nun ebenfalls wie die Würde der Menschen und wie die "natürlichen Lebensgrundlagen" Staatsziel)[6]. in der Rechtsprechung wird nämlich sehr wohl über eine rein gefühlige Aussage ohne Inhalt hinausgehend geurteilt und zwar sogar schon vor der GG-Ergänzung. vielleicht könnte man zur Verdeutlichung nochmal die sehr griffige Formulierung einfügen: Tiere werden jetzt WIE Sachen behandelt aber nicht mehr ALS.... --79.223.177.49 13:54, 19. Dez. 2013 (CET) corneliaBeantworten

Diese Tatsache ist grundsätzlich richtig, allerdings passt sie nicht an diese Stelle des Artikels, denn es handelt sich hier um die Darstellung eines Streitstandes, der sich hier u.a. mit den materiellen Auswirkungen der gesetzgeberischen Einfügung des Art. 20a GG beschäftigt. Staatszielbestimmungen haben keine Bindungswirkung in bürgerlich-rechtlicher bzw. privatrechtlicher Hinsicht. Die Auswirkungen im Hinblick auf den Schadensersatz, im Nachfolgesatz, die nicht von Dir sind, lassen sich im übrigen auch mit einem gesteigerten Interesse des Tierinhabers am Leben des Tieres im Hinblick auf § 275 BGB begründen. Der Schutz des Tieres als Solches ist nicht Gegenstand des bürgerlichen Rechts, sondern findet sich in den jeweiligen Schutzbestimmungen z.B. des Tierschutzgesetzes wieder. Ich bitte Dich deshalb Deine Änderungen noch einmal zu überdenken. Von daher habe ich die Änderung verworfen. --Chz (Diskussion) 11:57, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Buchgeld[Quelltext bearbeiten]

Gilt Buchgeld auch als Sache? Schließlich ist es ja nichts physisches, aber Geld allgemein wird 3x im Artikel als Beispiel genannt, ohne dass klar ist, ob nur Bargeld oder auch Buchgeld gemeint ist. --MrBurns (Diskussion)

Buchgeld ist keine Sache, da kein körperlicher Gegenstand. Gemeint ist Bargeld. --Chz (Diskussion) 19:52, 21. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Aber ist nicht die allgemeine Auffassung, dass alles Sachen im juristischen Sinn sind, die Objekte von Rechten sind? Wenn jemand ein Recht auf das Buchgeld anmelden kann, ist es dann IMHO auch eine Sache. --Hlambert63 (Diskussion) 20:03, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Daten gelten nicht als Sache[Quelltext bearbeiten]

Warum ist das so? Darauf wird im Artikel Sachbeschädigung#Deutschland verwiesen. Es wäre schön, wenn ein Kenner dazu hier was schreibt. Oder soll man sich erst durch die Lemma über Datenveränderung oder Computersabotage quälen? --Hlambert63 (Diskussion) 20:09, 13. Apr. 2022 (CEST)Beantworten