Diskussion:Sachsensumpf

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 165.225.72.228 in Abschnitt Name des Zuhälters vom Jasmin - Michael Wüst vs Martin Kugler
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Walter Bullinger[Quelltext bearbeiten]

Wer ist das?

20160921 dachte ich mir auch... taucht vorher und nachher nicht mehr auf... (nicht signierter Beitrag von 93.200.64.63 (Diskussion) 18:38, 21. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

kein Unsinn[Quelltext bearbeiten]

Tut mir leid, dass ich mit den Zitiertechniken nicht so gut klarkomme, die Referenzen sind aber alle im Quelltext erkennbar. Deswegen ist das dem Schnelllöschantrag folgende Urteil "Unsinn" so nicht haltbar. Observer 22, ich bitte Sie, mich bei der Formatierung des Artikel zu unterstützen. --84.185.63.169 18:15, 5. Dez. 2011 (CET)Beantworten

untere teil des textes[Quelltext bearbeiten]

der untere teil des textes, in dem auch die berichterstattung im zeit-magazin zitiert wird, wurde wörtlich von dort übernommen. eventuell ganz löschen oder überarbeiten. habe bereits einen satz entfernt. (nicht signierter Beitrag von 201.53.132.25 (Diskussion) 05:08, 23. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Zusätzliche Anekdote[Quelltext bearbeiten]

Ich habe, ebenfalls um den Zeitraum 2005-2009, im Stern oder SPIEGEL noch eine weitere Anekdote zum Sachsensumpf gelesen. Demnach soll nach 2000 eine 14jährige ins Vorzimmer eines sächsischen Ministers oder Polizeipräsidenten gegangen sein und dort die Sekretärin gefragt haben, wann der Minister denn Feierabend hätte, weil er ihr Geliebter sei und versprochen habe, ihretwegen seine Frau zu verlassen. Die Sekretärin sei daraufhin erstmal zum Kotzen aufs Klo und dann noch am selben Tag ins Büro des Ministers gegangen, wo sie den dortigen Safe gewaltsam aufgebrochen hätte, in dem sie ausschließlich kinderpornographisches Material gefunden haben will, das sie umgehend bei der Polizei einreichte. Daraufhin sei es ihrer Aussage nach aber zu keinem Ermittlungsverfahren gekommen. Ansonsten stand dann im Artikel noch, daß das ganze, weil im selben Bundesland, wohl zum Sachsensumpf gehören müßte, wo Regierungspolitiker mit Wohnungsbaukorruption und Prostitution zu tun gehabt hätten.

Wäre wohl ergänzenswert, wenn jemand die entsprechende Quelle im Stern oder SPIEGEL finden könnte. Ansonsten ist mir der Artikel noch etwas zu untransparent, was den Begriff Kinderprostitution angeht: Im StGB fehlt nämlich der entsprechende Straftatbestand der Jugendprositution, so daß auch die Prostitution von 16- und 17jährigen als Kinderprostitution geführt wird. Das ist nicht zuletzt dahingehend bemerkenswert, als das einzige genannte Alter der Betroffenen, die sich offenbar z. T gezwungen sahen und z. T. nicht, ebenfalls 16 lautet. Wenn die meisten Leute Kinderprostitution lesen, denken sie dagegen eher an Aussagen wie diejenigen der geistig Behinderten im Pascal-Prozess. --79.193.58.62 13:58, 23. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

na dann: bitte liefern, das ist für jedermann zugänglich, der Spiegel steht komplett online (aus der Zeit), Stern m.E. zugänglich über www.genios.de, kostet ca. 5-10 Euro --Cholo Aleman (Diskussion) 06:41, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Sommer 2007 auf stern.de. Der Stern musste den Artikel offline nehmen:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20U%201883/11

Man google nach: "Ein Krimi aus dem Leipziger Sumpf"--85.179.44.119 20:40, 29. Nov. 2012 (CET)Beantworten


Hinweis zur Rechtslage: vor 20 Jahren war "Jugendprostitution" wohl noch in manchen Fällen legal, das Schutzalter für Prostitution lag da wohl bei 16. Das ist erst unter einer SPD-geführten Regierung geändert worden. Man kann vom heutigem StGB nicht auf die damalige Rechtslage schließen. Und noch was: Barbara Beer (Rechtspflegerin im Klockzin-Prozess) verschwand spurlos, Überreste wurden so um 2000 rum bei Halle gefunden. -- (nicht signierter Beitrag von 2A00:C1A0:8603:EA00:898D:A182:BE34:C27C (Diskussion | Beiträge) 12:30, 15. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Überarbeiten / mögliches Medienmärchen[Quelltext bearbeiten]

Ich stelle den Text demnächst auf Überarbeiten - es ist durchaus unklar, ob das ganze nicht eine aus kuriosen Aussagen zusammengedrehte Story und letztlich ein Medienmärchen ist. Das kommt nicht raus. Und: mit Anekdoten (siehe eins darüber) kann man alles beweisen, siehe Anekdotische Evidenz (allerdings mehr auf Medizin bezogen) --Cholo Aleman (Diskussion) 06:44, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Medienmärchen. Dein POV in Ehren, aber soll jetzt jeder seiner Meinung freien Lauf lassen? bzw. wieso hast Dein Kommentar als eigenen Abschnitt markiert, wenn er sich doch auf eindeutig auf den vorigen Abschnitt bezog?--91.34.210.119 14:02, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Rolle der Staatsanwaltschaft[Quelltext bearbeiten]

„Der Staatsanwalt bot ihnen [Mandy Kopp und Beatrix E.] Straffreiheit an, wenn sie öffentlich erklärten, sich bei der Identifizierung der Freier geirrt zu haben.“

Quelle: Spiegel Online vom 22. März 2013: "Sachsensumpf"-Opfer Mandy Kopp: "Durch die Hölle gegangen"
--Agatha Bauer (Diskussion) 12:40, 24. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Die Kinder als Prostituierte bezeichnen? Stammt der Artikel von der Sachsenmafia?[Quelltext bearbeiten]

Ihr habt doch wohl nicht alle, auf Prostitution zu verlinken und damit die Opfer noch zusätzlich zu beschämen: http://www.atelier-mandy-kopp.de/sachsensumpf-affaere.htm --91.34.210.119 13:56, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

"auf Prostitution zu verlinken und damit die Opfer noch zusätzlich zu beschämen" -> dem muss ich mich anschließen[Quelltext bearbeiten]

Alle Mädchen wurden gezwungen dort Sex zu haben; sie wurden dort auch vergewaltigt, geschlagen und unter starken psychischen Druck gesetzt. Von dem Geld, das die Mädchen einngenommen haben konnten/durften sie kaum etwas behalten um sich frei zu kaufen ('frei zu kaufen' - klingt ein bißchen nach Sklaverei). Das geht exakt so und detailliert auch aus dem Buch von Mandy Kopp hervor. Im Zusammenhang mit den Informationen, die offiziel ermittelt wurden, wäre es schlicht dummm anzunehmen Mandy Kopp würde in dem Buch etwas anderes als die Wahrheit aufschreiben, so wie sie diese erlebt hat. Das unglaubliche an der Sache ist, dass neben der Tatsache das am Anfang niemand nach den Besuchern des Jasmin gefragt hat, im weiteren Verlauf auf Ebene der Justiz dann nur von Prostitution gesprochen worden ist und das weiterhin so akzeptiert wird. Als ob das eine treffende Beschreibung der Umstände gewesen wäre nach Schlägen, Vergewaltigung, Drohungen und dem Zwang eine Wohnung nicht verlassen zu dürfen. Der Bundestag hat das Buch auf einer Liste von Leseempfehlungen, man kann lachen man kann weinen, wieder unter dem Schlagwort Prostitution: http://www.bundestag.de/blob/274254/da1059c9001a89a17bfc5c5257e4adb4/littipp_prostitution-data.pdf - Jetzt muss, nach allem was passiert ist, diese Frau auch noch darauf hinarbeiten, dass das was Ihr angetan wurde mit dem Begriff benannt wird, welcher der passende ist? Das kann es doch nicht sein. Ich überlege mir den Artikel über den Sachsensumpf mit Erläuterung dann mal zu diesem Artikel hier zu verlinken -> https://de.wikipedia.org/wiki/Vergewaltigung - das wird hoffentlich von der Moderation als tragbar empfunden werden.--6583-GSBE (Diskussion) 20:12, 4. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Irreführende Formulierung...Verlauf der...[Quelltext bearbeiten]

""Er ließ aber weder strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlassen,""...

Die Staatsanwaltschaft ermittelt von sich aus, wenn sie von Straftaten Kenntnis erhält...

Wortlaut des § 160 StPO Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

""(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.""

Also, ein Innenminister muss nun wirklich keine Ermittlungen veranlassen, dass macht die StA selbstständig von alleine... Anders sieht es jedoch aus, wenn der Innenminister als Dienstvorgesetzter der StA verbietet, zu ermitteln...

Wortlaut § 146 GVG

""Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.""

Mit anderen Worten: Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. In diesem Fall hatte der "Herr" Minister jedoch nicht nur keine Ermittlungen veranlasst, sondern der "Herr" Innenmister hat der Staatsanwaltschaft angewiesen, KEINE Ermittlungen einzuleiten.

176.6.40.61 15:41, 14. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Die Staatsanwaltschaft hat aber zum damaligen Zeitpunkt gar keine Kenntnis erlangt. Die Akten waren doch beim Verfassungsschutz. Hätte de Maizière sie an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, hätte er dadurch strafrechtliche Ermittlungen "veranlasst" (wenn die Staatsanwaltschaft die Materialien denn für relevant gehalten hätte). Dadurch, dass er sie nicht weitergeleitet hat, hat er also keine strafrechtlichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft veranlasst. --Bujo (Diskussion) 21:42, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 12:54, 4. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Seltsame Unterlassungen[Quelltext bearbeiten]

Im gesamten Artikel wird die CDU nur einmal erwähnt, obwohl es sich bei den Akteuren hauptsächlich um CDU-Politiker oder um denen nahestehende Günstlinge handelt. Auch der CDU-dominierte MDR hielt sich in der Sache auffallend zurück. Dass Thomas de Maizière nach seiner zweifelhaften Rolle in dieser Affaire zum zweifachen Bundesminister aufstieg, ist bemerkenswert. --Ontologix (Diskussion) 04:58, 3. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Name des Zuhälters vom Jasmin - Michael Wüst vs Martin Kugler[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte zumeist auch von Martin Kugler gelesen, allerdings wird hier der Name "Michael Wüst" verwendet:

Hier und in vielen anderen Martin Kugler:

Ich würde den Namen im Artikel umbenennen und Martin Kugler in Klammern stellen? (nicht signierter Beitrag von 139.59.0.181 (Diskussion) 21:07, 2. Jan. 2020 (CET))Beantworten


Artikel angepasst. [[Hier]https://www.zeit.de/2012/10/Mandy-Kinderbordell-Sachsensumpf/komplettansicht] steht auch, dass Kugler nur ein Pseudonym ist und die anderen Quellen bestätigen den Namen: Wüst. ...einem Martin Kugler ( Name geändert )... (nicht signierter Beitrag von 165.225.72.228 (Diskussion) 22:16, 7. Mai 2020 (CEST))Beantworten